„Eklatante Verfahrensverstöße des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“ –  Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnet Stopp der angedrohten Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Kamerun an

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnet den Stopp der angedrohten Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Kamerun an. Der Gerichtsbeschluss stellt eklatante Verfahrensverstöße des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fest.

Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner, Gelsenkirchen

Zu Unrecht als offensichtlich unbegründet abgelehnt

Am 17. September wurde uns der Beschluss der 10. Kammer des VG Sigmaringen (A 10 K 2382/21) zugestellt. Er ordnet auf Kosten des BAMF den Stopp der Abschiebungsandrohung [1] an, da das BAMF zu Unrecht den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat. Dies ist ein bedeutender Erfolg im Kampf um Flüchtlingsrechte und Ergebnis der breit gefächerten und vielfältigen Solidarität mit dem wohl profiliertesten Repräsentanten der selbstorganisierten Flüchtlingsbewegung in der BRD. Die Begründung des Beschlusses stärkt über den konkreten Fall von Alassa M. hinaus die Rechte von Flüchtlingen im Asylverfahren. Er ist eine „juristische Ohrfeige“ für das BAMF und stellt weitgehende eklatante Verfahrensverstöße fest.

Der Beschluss stellt fest:

„Es bestehen … ernstliche Zweifel, ob dem Antragsteller keine Verfolgung und keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.“

Und weiter:

„Zudem war im vorliegenden Fall eine persönliche Anhörung des Antragstellers geboten, die jedoch nicht durchgeführt wurde. … Die besondere Bedeutung der Anhörung im Asylverfahren führt grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids, wenn die Anhörung nicht während des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt wird. Die Anhörung dient als asylrechtliche Verfahrensgarantie der effektiven Durchsetzung des materiellen Rechts, indem sie dem Antragsteller die Gelegenheit verschafft, mit den zuständigen Behörden … effektiv zu kommunizieren … Eine zu Unrecht unterlassene Anhörung führt als Verfahrensfehler grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids.“

Land Baden-Württemberg erfolgreich verklagt

Die eklatante Missachtung von Verfahrensrechten belegt, dass die Ablehnung offensichtlich politisch motiviert war und bei der Entscheidung des BAMF verfahrensfremde Gründe eine Rolle spielten. So die Tatsache, dass Alassa M. es gewagt hat, Verantwortliche von EU, Frontex und der Bundesregierung beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuzeigen oder gegen die Polizeiattacke auf die Flüchtlinge in der LEA Ellwangen 2018 den Protest zu organisieren und das Land Baden-Württemberg erfolgreich zu verklagen.

Link zu Informationen des Verwaltungsgerichts Stuttgart:

https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/9020882/?LISTPAGE=5597587

[1] Das weisungsgebunden dem Bundesinnenministerium unterstehenden BAMF hatte am 06.08.2021 seinen Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Diese schärfste Form der inhaltlichen Ablehnung eines Asylantrags hätte die unmittelbare Bedrohung mit der Abschiebung nach Kamerun bedeutet, wenn nicht das Verwaltungsgericht Sigmaringen ausdrücklich die aufschiebende Wirkung der von uns erhobenen Klage (Aktenzeichen: A10 K 2381/21) angeordnet hätte.

Weitere Informationen und Kontakt:

Anwaltsbüro
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Internet: www.kanzleimeister.de

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„Colbinger und Grand Malheur machen Folk, Country, Acid-Jazz und Funk“ – Zwei Konzerte im Gleis 1 in Waldenburg

Zwei Konzerte gibt es im Gleis 1 in Waldenburg am Wochenende 8. Oktober 2021 (Freitag) und 9. Oktober 2021 (Samstag), jeweils um 20.30 Uhr. Reservierungen für die Konzerte sind erwünscht. Kontakt: www.gleis1.net

Vom Gleis 1 in Waldenburg

Colbingers „Folk und Country-Konzert“ am Freitag

Der Kulturzug im Gleis 1 Waldenburg fährt am Freitag, 8. Oktober 2021, um 20.30 Uhr mit Colbingers „Folk und Country-Konzert“ weiter: Der Songwriter und Lyriker mit funky Akustikgitarre trägt mit seiner einzigartigen Stimme die Worte mal sehnsüchtig, mal liebevoll vor . Sein Musikstil ist Rock, in dem Elemente aus Folk und Country beheimatet sind. Musik, so Colbinger, begeistert, motiviert und inspiriert. Er schreibt berührende Songs und Gedichte.

Groovy Hausband „Grand Malheur“

Am Samstag, 9. Oktober 2021, ab 20.30 Uhr, kommt wieder die groovy Hausband „Grand Malheur“ auf die Gleis-1-Bühne. Die regionale „Group extraordinaire“ glänzt mit Eigenkompositionen. Funk, Soul, Acid-Jazz und eine wohldosierte Prise Reggae und Dub – und das mit einer dreiköpfigen Brass-Section, die mit ausgefeilten Bläser-Riffs das Sahnehäubchen auf jeden Grand Malheur-Song setzt. Parole: „move to the groove“.

Reservierungen für die Konzerte sind erwünscht.

Kontakt: www.gleis1.net

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