„Wenn `halbstaatliche´ Instanzen nach juristischen Niederlagen nachtreten“ – Kritik der Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner

Wir protestieren nachdrücklich gegen die Versuche in jüngster Zeit, die freie anwaltliche Berufsausübung zu behindern. In kurzer Zeit wurde von staatlichen beziehungsweise halbstaatlichen Stellen die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet, damit diese Verfahren wegen angeblicher Verletzung ihrer Berufspflichten gegen Anwälte unserer Kanzlei einleitet. Und das jeweils nach völlig berechtigtem und erfolgreichem Einsatz für die fortschrittlichen Interessen und demokratischen Rechte unserer Mandanten.

Von Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning, Peter Klusmann, Rechtsanwälte der Kanzlei Meister und Partner, Gelsenkirchen

Vorwurf: „Verletzung der Wahrheitspflicht“

So wird unserem Kollegen Yener Sözen in einem Schreiben der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rohrbach des Landes Rheinland-Pfalz vom 13. Juni 2022 eine „Verletzung der Wahrheitspflicht“ vorgeworfen. Seine Mandantin, die sich wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu der in der Türkei verbotenen Organisation DHKP-C in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindet, war in den Hungerstreik getreten. Denn man hatte ihr entgegen dem eindeutigen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) das Recht verweigert, zivile Kleidung anstatt der ihr aufgezwungenen Anstaltskleidung zu tragen. Während dieses Hungerstreiks wurden ihr zusätzliche Rationen von Zucker und Salz, die zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden dringend notwendig bzw. sogar überlebenswichtig sind, verweigert. Da sämtliche Versuche, über die Leiterin der Haftanstalt und unter Einschaltung des zuständigen Ermittlungsrichters beim BGH die zusätzliche Ausgabe von Zucker und Salz zu erreichen, erfolglos blieben, wandte sich der Kollege Sözen schließlich aus Sorge um Leben und Gesundheit seiner Mandantin mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit. Der Weg der Einschaltung der Öffentlichkeit hat schließlich erheblich mit zum Erfolg beigetragen. Die jetzige Schutzbehauptung der JVA, die Ausgabe von Zucker und Salz sei gewährleistet gewesen, ist definitiv nicht richtig.

Verbot von Gedenkversammlungen zum Mord an Thälmann rechtswidrig

Mit Schreiben vom 1. August 2022 wirft der Prozessbevollmächtigte der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald unserem Kollegen Roland Meister vor, durch Äußerungen in einem Verwaltungsgerichtsprozess „die Menschenwürde und damit das Grundgesetz“ zu verletzen. Das ist Nachtreten von schlechten Verlierern. Mit drei Urteilen stellte das Verwaltungsgericht Weimar am 8. August 2022 fest, dass die Verbote der Gedenkversammlungen des Inter­nationalistischen Bündnisses und der MLPD anlässlich des 75. Jahrestags der Ermordung Ernst Thälmanns auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald rechtswidrig waren.

Hitlerfaschisten und Kriegsverbrecher inhaftiert

Auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald hatte die Stadt Weimar 2019 eine Gedenkkundgebung am Glockenturm und eine Kranzniederlegung auf dem Vorplatz des früheren Krematoriums verboten. Begründet wurde dies unter anderem damit, die Gedenkver­sammlungen würden die Würde der Opfer des sowjetischen Internierungslagers verletzen, das auf Grund der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz eingerichtet wurde und in dem überwiegend Hitlerfaschisten und Kriegsverbrecher inhaftiert waren. In dem Bescheid der Stadt Weimar vom 12. August 2019 heißt es wörtlich:

„Darüber hinaus verletzt ein Auftritt dieser Partei (der MLPD, d.U.) die Menschenwürde der von stalinistischem Unrecht Betroffenen, und zwar selbst dann, wenn diese sich zuvor mit dem Nationalsozialismus gemein gemacht haben.“ (Hervorhebung d. U.)

Hunger- und Kältewinter 1946/47

Mit dieser empörenden Begründung werden die über 56.000 im KZ Buchenwald ermordeten Kommunisten, Sozialdemokraten, Juden, Sinti und Roma mit den im sowjetischen Internierungslager inhaftierten Faschisten und Kriegsverbrechern auf eine Stufe gestellt. Dass es unter ihnen zu Todesfällen kam, ist nicht auf „stalinistisches Unrecht“, sondern auf den Hunger- und Kältewinter 1946/47 zurückzuführen, in dem in ganz Deutschland Hundert­tausende Menschen an Kälte und Unterernährung gestorben sind. In einem Katalog zu dem sowjetischen Internierungslager hatte die Gedenkstätte Buchenwald 1999 selbst noch erklärt:

„Hier wird ein wesentlicher Unterschied zu den faschistischen Konzentrationslagern deutlich: Terror und Mord hat es im Speziallager ebenso wenig gegeben wie eine Vernichtungsabsicht gegenüber den Insassen bewiesen werden kann.“

Würde der Opfer beeinträchtigt

In seiner Klageschrift kritisierte der Kollege Meister als Prozessvertreter der MLPD und des Internationalistischen Bündnisses u. a., dass die Stadt Weimar sich zur Begründung ihres Verbots auf § 15 Absatz 2 des Versammlungsgesetzes berief. Nach dieser Vorschrift kann eine Versammlung an einer Gedenkstätte verboten werden, die „an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, … wenn … zu besorgen ist, dass durch die Versammlung … die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.“

Antifaschistischen Grundkonsens in Frage gestellt

Kollege Meister wies darauf hin, dass § 15 Absatz 2 des Versammlungsgesetzes nach seinem eindeutigen Wortlaut die Würde der Opfer des Faschismus und nicht die der faschistischen Täter schützt. Durch ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat daraus den Vorwurf zu konstruieren, er stelle die Unteilbarkeit der Menschenwürde in Frage, ist infam und eine absichtliche Verdrehung. Ausdrücklich gerügt wird von der Stiftung auch eine in den Medien behauptete Aussage des Kollegen Meister: „Zur großen Mehrheit waren das Menschen, die das verdient haben.“ Das würde die „Lehren aus dem Nationalsozialismus missachten“, nach der man insbesondere die „Würde“ von Faschisten und Kriegsverbrechern schützen müsse. Nach dieser seltsamen Logik dürfte man auch sonst keine Verbrecher mehr inhaftieren. Der bürgerliche Antifaschismus der Stiftungsleitung stellt damit in Wahrheit selbst den antifaschistischen Grundkonsens der Alliierten und der demokratischen Öffentlichkeit in Deutschland in Frage, dass nach 1945 eine Entnazifizierung notwendig war.

Anwaltskammer in Gang gesetzt

Immerhin wird der Stiftungsrat von Herrn Hoff, Leiter der Staatskanzlei von Bodo Ramelow, geleitet. Aus rein politischen Motiven wird hier die Anwaltskammer in Gang gesetzt, statt sich nach so einer juristischen Ohrfeige zu fragen, ob man nicht ernsthafte Lehren ziehen sollte.

„Wir führen die Auseinandersetzung sachlich“

Unsere Kanzlei nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn sie Interessen und demokratischen Rechte ihrer Mandanten in Gefahr sieht. Wir führen die Auseinandersetzung aber stets sachlich und protestieren gegen jeden Versuch der Reglementierung unserer Berufsausübung. Wir fordern die Einstellung der Verfahren gegen unsere Kollegen Yener Sözen und Roland Meister.

Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning, Peter Klusmann, Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei Meister & Partner, Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Rechtsanwälte Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning, Yener Sözen, Peter Klusmann

Telefon: 0209 / 3597670

Fax: 0209 / 3597679

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

www.anwaelte-meister.de/

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„Handwerkliche Fehler“? – MLPD: „Wie die Energiekonzerne sich die Gasumlage selbst auf den Leib schneiderten“

„Handwerkliche Fehler“? Wie die Energiekonzerne sich die Gasumlage selbst auf den Leib schneiderten“, schreibt die Partei MLPD in einer Pressemitteilung vom 31. August 2022. „Die Gasumlage wankt“, so die MLPD weiter. „Letzten Montag ging an etwa 25 Orten die fortschrittliche Montagsdemobewegung dagegen auf die Straße, am Samstag demonstrierten in Gelsenkirchen bei einem Sternmarsch 1.000 Menschen auf Initiative der MLPD.

Von Peter Weispfenning, MLPD

Die öffentliche Kritik wächst

Jetzt jammert Robert Habeck (Wirtschafts- und „Klimaminister“; Die Grünen) man hätte ja nicht absehen können, dass es „Trittbrettfahrer“ gäbe. Leider habe man „handwerkliche Fehler“ gemacht. Dazu Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD: „Das ist die typische Art der Pseudo-Selbstkritik von Politikern wie Robert Habeck. Sich zerknirscht geben, natürlich völlig unbeabsichtigte Fehler einräumen, kosmetische Korrekturen machen, um vom Kern der rückschrittlichen Politik abzulenken und ihn letztlich beizubehalten. Denn es wurde ja genau das ‚handwerklich‘ umgesetzt, was die Energiekonzerne wollten und mit der Gasumlage beabsichtigten.

Energieunternehmen schrieben an der Verordnung mit

Genau dafür haben ja an der Verordnung zur Gasumlage nach Recherchen von Business Insider nicht nur Ratingagenturen und UNIPER mitgewirkt, sondern zusätzlich noch Vertreter zweier großer Energiekonzerne. Sie hatten gemeinsam mit Beamten aus dem Wirtschafts- und Finanzministerium an den Details der Verordnung getüftelt. Schon die Idee zur Gasumlage kam von den Ratingagenturen und aus dem UNIPER-Umfeld. Gegen die ersten Überlegungen waren mehrere Energiekonzerne Sturm gelaufen. Sie forderten, dass alle Verbraucher – egal, von welchem Konzern sie beliefert werden – mehr zahlen müssen und schufen sich so das Schlupfloch, ihre Maximalprofite noch weiter zu steigern. Niemand nimmt diesen Konzernen, die sich so schamlos auf Kosten der ganzen Gesellschaft bereichern, ihre Unschuldsmiene ab.

Auf Kosten der breiten Massen

Habecks Ministerium segnete das Ganze dann ab und verkaufte es rührselig als notwendige Maßnahme zur Rettung der Energiesicherheit. Tatsächlich garantiert die Verordnung die Maximalprofite der Energiekonzerne auf Kosten der breiten Massen. Wir werden uns mit kosmetischer Korrektur nicht zufrieden geben. Die Gasumlage muss weg – ohne wenn und aber.“ Gabi Fechtner schlussfolgert: „Es zeigt sich, dass die Ampelregierung und überhaupt der bürgerliche Staat Dienstleister der Monopole ist. Da gehört es zur Selbstverständlichkeit, dass Gewinne privatisiert, Verluste aber vergesellschaftet werden. Damit wird im echten Sozialismus Schluss sein.“

Weitere Forderungen der MLPD:

– Rücknahme der CO2-Bepreisung

Deckelung der Strom- und Energiekosten der Masse der Verbraucher auf den Stand des 1. Januar 2021

– Abschaffung aller indirekten Steuern und drastisch progressive Besteuerung der Großkonzerne und Superreichen

– Für selbständige Streiks für Lohnnachschlag nicht unter 200 Euro im Monat und für Sofortzuschläge bei Sozialleistungen wie ALG II oder bei den Renten von 20 Prozent.

– Gegen die Abwälzung der Kriegs- und Krisenlasten auf die Massen

Weitere Informationen und Kontakt:

MLPD – Member of ICOR Zentralkomitee, Schmalhorststraße 1c, 45899 Gelsenkirchen

Telefon:

0209–95194-0

Telefax:

0209-9519460

E-Mail:

info@mlpd.de

Internet:

www.mlpd.de

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„Fast 28 Millionen Euro Förderung des Bundes für Breitbandausbau im Landkreis Schwäbisch Hall“ – Informationen des Bundestagsabgeordneten Kevin Leiser (SPD)

Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall erhält knapp 28 Millionen Euro Fördergelder des Bundes für den Breitbandausbau. Dies berichtet der Bundestagsabgeordnete Kevin Leiser (SPD) nach Informationen des Projektträgers Bundesministerium für Digitales und Verkehr am Donnerstag, 1. September 2022.

Vom Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten Kevin Leiser (SPD), Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Neun Gemeinden bekommen Bundesunterstützung

„Alle Menschen in Deutschland sollen an der Digitalisierung teilhaben können. Dazu braucht es schnelle
Breitbandverbindungen. Ich freue mich daher über die Förderungen für unsere Kommunen“, so Kevin Leiser. Im Rahmen des Förderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland fördert der Bund die Investitionen des Zweckverbandes für die Erschließung von unterversorgten Adressen in den Städten Gaildorf (1.137.032,00 Euro), Ilshofen (4.544.943,00 Euro), Langenburg (1.250.424,00 Euro) und Schrozberg (642.664,00 Euro) sowie in den Gemeinden Michelbach an der Bilz (1.079.273,00 Euro), Obersontheim (5.074.140,00 Euro), Rot am See (5.425.364,00 Euro), Satteldorf (5.919.910,00 Euro) und Wolpertshausen (2.833.566,00 Euro). Der Förderbetrag entspricht dabei 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Mittel aus dem Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verfügung.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro in Schwäbisch Hall-Hohenlohe:

Kevin Leiser, MdB, Wahlkreisbüro, Keltergasse 47, 74653 Künzelsau

E-Mail: kevin.leiser.wk@bundestag.de

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