Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters erheblich gestärkt. „Auch wenn die Zahlungsunfähigkeit des Reiseunternehmens auf betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist, so muss auch in diesem Fall dessen Versicherung den Reisepreis zurückerstatten und die Rückreise sicherstellen“, meint die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt aus Mulfingen.
Zugesandt vom Europabüro in Künzelsau
Versicherung weigerte sich zu zahlen
„In Zeiten immer größerer Abhängigkeit der Verbraucher von großen Unternehmen ist das Urteil eine weitere Wegmarke in Richtung eines starken europäischen Verbraucherschutzes“, zeigte sich Evelyne Gebhardt zufrieden. Hintergrund des Urteils in der Rechtssache Jürgen Blödel-Pawlik/HanseMerkur Reiserversicherung AG war die Klage eines Hamburgers gegen die Versicherung eines Reiseveranstalters bei dem er eine Pauschalreise gebucht hatte. Diese konnte er aufgrund von dessen Zahlungsunfähigkeit aber nicht antreten. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil die Ursache der Zahlungsunfähigkeit in dem betrügerischen Verhalten des Reiseveranstalters lag.
Richtlinie über Pauschalreisen verabschiedet
„Das Europäische Parlament verfolgte mit der Verabschiedung der Richtlinie über Pauschalreisen seit jeher das Ziel eines umfassenden Schutzes der Verbraucher im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters. Das gilt unabhängig von der Ursache der Zahlungsunfähigkeit. Ich bin deshalb sehr zufrieden, dass sich der Europäische Gerichtshof dieser Argumentation in seinem Urteil angeschlossen hat“, betonte die sozialdemokratische Sprecherin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments Evelyne Gebhardt.
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