Die Bundesregierung plante im Jahressteuergesetz 2013 Vereinen und Initiativen bei bloßer Nennung als „extremistische Organisation“ in einem Verfassungsschutzbericht, diesen die Gemeinnützigkeit automatisch zu entziehen. Diesem Vorhaben haben in der Anhörung selbst von den Koalitionsparteien bestellte Sachverständige als nicht rechtsstaatlich widersprochen.
Von Florian Vollert, Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro des Linken-Bundestagsabgeordneten Richard Pitterle aus Heilbronn
Koalition macht einen Rückzieher
Deswegen machte die Koalition selbst einen Rückzieher und strich die beabsichtigte Verschärfung. DIE LINKE setzte sich nicht nur für die Streichung dieser Verschärfung ein, sondern forderte darüber hinaus den seit 2009 bestehenden Bezug zum Verfassungsschutz bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Gemeinnützigkeit ganz zu streichen.
Zivilgesellschaftliches Engagement im antifaschistischen Bereich fördern
Der Bundestagsabgeordnete und langjähriges VVN-BdA-Mitglied Richard Pitterle erklärte den Änderungsantrag seiner Fraktion, der allerdings keine Unterstützung im Bundestag fand. „Gerade Vereine und Initiativen, die sich in der Auseinandersetzung mit Rechtsradikalismus befinden, sind von dieser Verschärfung bedroht. Das Versagen der Verfassungsschutzbehörden im Zusammenhang mit den Verbrechen der rechten Terrorzelle NSU, macht ganz aktuell deutlich, wie wichtig zivilgesellschaftliches Engagement im antifaschistischen Bereich ist. Statt dieses Engagement zu behindern, muss es gefördert werden.“
Weitere Informationen und Kontakt:
Florian Vollert, Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro von Richard Pitterle, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE, Allee 40, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131/8971992
Fax: 07131/8971993
E-Mail: richard.pitterle@wk2.bundestag.de
Internet:
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