„Juristische Niederlage, aber politischer Erfolg“ – Kommentar der Bürgerinitiative für einen Bürgerentscheid zum Standort der Feuerwehr in Kirchberg/Jagst

Die „Bürgerinitiative für einen Bürgerentscheid zum Standort der Feuerwehr In der Vorderen Au in Kirchberg/Jagst“ hat am 24. März 2017, eine Pressemitteilung verschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Schreiben in voller Länge.

Kommentar der Bürgerinitiative für einen Bürgerentscheid zum Standort der Feuerwehr In der Vorderen Au in Kirchberg/Jagst

Gerichtliche Überprüfung

Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim zum Bürgerbegehren Feuerwehrmagazin in der Vorderen Au in Kirchberg sagten die Vertrauensleute Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf: „Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Stuttgart war erfolglos. Wir, die Kläger wollten, dass der Beschluss des Gemeinderats über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Standort des Feuerwehrmagazins in der Vorderen Au gerichtlich überprüft wird.“

Das Gericht hat seine Entscheidung begründet (Auszug aus dem Urteil):

„Die vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens kommt nur in Betracht, wenn die Zulässigkeit bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen werden kann und der mit dem Hauptsacheverfahren verbundene Zeitablauf voraussichtlich eine Erledigung des Bürgerbegehrens zur Folge hätte.“

Auf das weitere Klageverfahren verzichtet

Das Gericht hat nicht in der Hauptsache über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden, sondern nur über einen Eilantrag. Da die Erfolgssausichten in der Hauptsache Recht zu bekommen gering sind und um Kosten zu sparen, haben die Kläger auf das weitere Klageverfahren verzichtet.

Wir Kläger sind keine Radaubrüder

Wer die Möglichkeit hat, politische Entscheidungen durch ein Gericht überprüfen zu lassen, lebt in einem Rechtsstaat, in dieser Welt nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Wir, die Kläger, sind nicht Radaubrüder. Wir sind Bürger, die von ihren Rechten Gebrauch machen.

Finanzielle Unterstützung wird weiterhin notwendig sein

Wir bedanken uns bei allen, die uns moralisch und finanziell unterstützt haben oder auch nur fair behandelt haben. Die finanzielle Unterstützung wird auch weiterhin notwendig sein, da die Verlierer die Kosten für das Gericht, des eigenen Anwaltes und den Anwalt der Stadt bezahlen müssen. Spenden zur Begleichung der Prozesskosten sind willkommen und können auf das Sonderkonto bei der Sparkasse in Kirchberg Stichwort „Spende Bürgerinitiative“ IBAN DE13622500300002180155 einbezahlt werden.

Politischer Erfolg

Wir haben eine juristische Niederlage erlitten, hatten aber politischen Erfolg. Das Gericht hat bestätigt, daß der Beschluss des Gemeinderates zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens Rechtens war. Jetzt besteht Klarheit, die es vorher nicht gab.

„Wir wollen mehr Demokratie wagen“

Über 600 Bürger haben den Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins gefordert. Das ist ein politischer Erfolg. Die Bewegung zum Bürgerbegehren hat die Gesellschaft in Kirchberg verändert und gezeigt, dass Entscheidungen von den Bürgern beraten, besprochen und mit entschieden werden müssen. Kirchberg 2030, das Zukunftsprojekt, kann sich in diesm Zusammenhang zu mehr bürgerschaftlichem Engagement und zu mehr gemeinschaftlichem Handeln für die Stadt entwickeln. Wir wollen mehr Demokratie wagen.

Weitere Informationen zum Thema bei Hohenlohe-ungefiltert:

„Ein Bürgerentscheid wegen des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst rückt in weite Ferne“ – Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21866

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