Nachdem der neue Bußgeldkatalog aufgrund eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums ungültig wurde, muss die Stadt Crailsheim alle eingeleiteten Verfahren neu bewerten und gegebenenfalls korrigieren.
Von der Stadtverwaltung Crailsheim
Nach altem Strafenkatalog bewerten
Der seit dem 27. April 2020 gültige Bußgeldkatalog in seiner bisherigen Form ist ungültig – diese Nachricht sorgte in den vergangenen Wochen für große Aufregung. Was vor allem ertappte Autofahrer freut, bedeutet für die Behörden ein großes Maß an Mehrarbeit. Allein die Stadtverwaltung Crailsheim muss 3500 bereits zugestellte Bußgeldbescheide aus dem Zeitraum vom 28. April bis 13. Juli 2020 neu überprüfen und nach dem alten Strafenkatalog bewerten.
Überzahltes Bußgeld wird zurücküberwiesen
Verkehrsteilnehmer, die bereits ihr Bußgeld bezahlt haben, bekommen die Differenz in den kommenden Wochen zurücküberwiesen. Wer noch nicht bezahlt hat, erhält von der Stadt einen neuen Bescheid. „Wir müssen nun jeden der 3500 Vorgänge aufrufen und neue Verwarnungen versenden. Hiermit wird eine Mitarbeiterin von mir rund einen Monat beschäftigt sein“, kritisiert Raimund Horbas vom Ressort Sicherheit & Bürgerservice die unnötige Mehrbelastung, die durch Unachtsamkeiten im Bundesverkehrsministerium ausgelöst wurde.
Kein Nachlass mehr ab 14. Juli 2020
Wer ab dem 14. Juli 2020 geblitzt wurde, kann auf keinen Nachlass mehr hoffen. Ab diesem Datum hat die Stadt Crailsheim die Vergehen bereits wieder nach dem alten Bußgeldkatalog bestraft.
Weitere Informationen und Kontakt:
Weitere Informationen im Internet über den Bußgeldkatalog:
https://www.tagesschau.de/interview-adac-strassenverkehrsordnung-101.html
https://www.tagesschau.de/inland/scheuer-bussgeld-101.html