Verbraucherorganisationen werden künftig vor Gericht gegen unlautere Händler vorgehen können, so Evelyne Gebhardt, SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament. Dank der Verbandsklagerichtlinie werden Verbraucher und Verbraucherinnen in ganz Europa einfacher Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung durchsetzen können.
Vom Wahlkreisbüro der EU-Abgeordneten Evelyne Gebhardt (SPD) in Künzelsau
Missbrauch unterbinden
Missbräuchliche Händler werden sich in Zukunft zwei Mal überlegen, massenhafte Preiserhöhungen, etwa in der Energielieferung oder im Bankensektor, vorzunehmen. Besonders zu begrüßen ist, dass Kunden und Kundinnen auch im Flug- und Bahnverkehr berücksichtigt werden können.
Beträchtlicher Gesamtschaden
Evelyne Gebhardt unterstreicht: „Der Dieselgate-Skandal hat uns vor Augen geführt, wie notwendig wir in Europa Verbrauchersammelklagen brauchen. Sammelklagen erlauben es Verbrauchern, sich zusammenzuschließen, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken eines Unternehmens betroffen sind. Das erweist sich insbesondere bei so genannten ‚Streuschäden‘ als hilfreich. Dies bedeutet, dass sich für den einzelnen Bürger der mit einer Klage verbundene Aufwand nicht lohnt, der Gesamtschaden aber durchaus beträchtlich sein kann.“
Musterfeststellungsklage
„Obwohl wir in Deutschland seit dem 1. November 2018 die Musterfeststellungsklage haben, bringt die EU-Sammelklage auch Vorteile für Deutschland“, erklärt die Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt. Mit der Musterfeststellungsklage, können Verbände stellvertretend für die Betroffenen klagen. Stellt das Gericht allerdings fest, dass Verbraucher geschädigt wurden, müssen diese ihre Schadenersatzansprüche in individuellen Klagen geltend machen. Die EU-Sammelklage befugt die Verbände den Schadenersatz direkt miteinzuklagen. „Es war höchste Zeit, dass alle EU-Verbraucher ein Recht auf kollektive Schadenersatzverfahren bekommen. Die Einigung ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz,“ so Evelyne Gebhardt, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD im Europäischen Parlament.
Innerhalb 24 Monaten in nationales Recht umsetzen
Ausblick: Die Richtlinie gilt nach der Aussprache im Plenum am Dienstagmorgen ohne Abstimmung und ab sofort als förmlich angenommen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten dann 24 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.
Weitere Informationen und Kontakt: