„Polizeieinsatz war rechtswidrig: Sieg für Alassa Mfouapon beim Verwaltungsgericht Stuttgart“ – Großer Erfolg im Kampf für die Rechte der Geflüchteten

Als einen großen Erfolg im Kampf für die Rechte von geflüchteten Menschen bezeichnet die Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Februar 2021. „Der Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen am 3. Mai 2018 war rechtswidrig“, schreibt die Anwaltskanzlei in einer Pressemitteilung. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Pressemitteilung in voller Länge.

Von der Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen

Polizeieinsatz in Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen

„Sieg für Alassa Mfouapon beim Verwaltungsgericht Stuttgart“ – Großer Erfolg im Kampf für die Rechte der Geflüchteten. VG Stuttgart: Polizeimaßnahmen in LEA Ellwangen am 03.05.2018 gegen Alassa Mfouapon und die anderen Geflüchteten waren rechtswidrig.“

Verhandlung dauerte sieben Stunden

Unter großem öffentlichem Interesse fand gestern vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die Verhandlung im Klageverfahren von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg statt. Zeitweise über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter zahlreiche Geflüchtete
und Bewohner der LEA Ellwangen brachten ihre Solidarität und Unterstützung für Alassa Mfouapon in einer Kundgebung vor dem VG Stuttgart und einer Demonstration zum Ausdruck. Mehr als 50 waren auch noch am Ende der rund sieben Stunden dauernden Verhandlung vor Ort und begrüßten den Kläger beim Verlassen des Gerichts.

Unverhältnismäßige Polizeimaßnahmen

Eine breite Medienberichterstattung im Vorfeld der Verhandlung und die Anwesenheit zahlreicher Medienvertreter bei Gericht sind Ausdruck der weit über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung des Verfahrens. Gegenstand des Verfahrens waren insbesondere die gegen Alassa Mfouapon am 3. Mai 2018 ergriffenen Polizeimaßnahmen. In dem heute (19. Februar 2021) vom Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart mitgeteilten Urteilstenor der Entscheidung wird festgestellt, dass die gegen Alassa Mfouapon ergriffenen Polizeimaßnahmen wie die durchgeführte Personenfeststellung, das Betreten und das Durchsuchen des von ihm bewohnten Zimmers, die Durchsuchung seiner Person und das Festsetzen unter Fesselung mit einem Kabelbinder unverhältnismäßig und daher rechtswidrig gewesen ist. Der Prozess ging stellvertretend über das Verhalten zu Alassa Mfouapon, gilt aber damit für das ganze Vorgehen.
Dies ist ein äußerst bedeutsamer Erfolg im Kampf um die Rechte der Geflüchteten. Da gegen alle damaligen Bewohner der LEA Ellwangen jedoch dieselben Polizeimaßnahmen ergriffen worden sind, bedeutet das Urteil zugleich, dass letztlich der gesamte, von einer bis dahin einmaligen bundesweiten Hetzkampagne gegen angeblich „gewalttätige Flüchtlinge“ begleitete Sturm von 500 Polizisten auf die LEA Ellwangen letztlich rechtswidrig gewesen ist.

Schallende Ohrfeige für Bundesinnenminister Seehofer

Das Urteil ist zugleich eine schallende Ohrfeige für Bundesinnenminister Horst Seehofer, der 2018 an der Spitze der Hetzkampagne gegen die Geflüchteten von Ellwangen stand.

Für Unverletzlichkeit der Wohnung muss weiter gekämpft werden

Zu kritisieren ist, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, dass es sich beim Zimmer des Klägers in der LEA Ellwangen um eine Wohnung gehandelt hat, die unter dem besonderen Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz (GG) steht und die Polizeirazzia damit bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen als rechtswidrig anzusehen gewesen wäre. Hier muss der Kampf weitergeführt werden. Ebenso, dass die drakonischen Maßnahmen bei der Abschiebung von Alassa Mfouapon nicht verurteilt wurden.

Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen

Näheres folgt, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, was sicherlich noch einige Wochen dauern wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen.
Bedanken wollen wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Freunden und Unterstützern von Alassa.

Weitere Informationen und Kontakt:

Für weitere Nachfragen steht Rechtsanwalt Jasenski zur Verfügung.Meister & Partner, Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski , Peter Weispfenning, Yener Sözen, Peter Klusmann Rechtsanwälte, Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Telefon: 0209 / 35 97 67 0

Fax: 0209 / 35 97 67 9

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Internet:

http://www.anwaelte-meister.de/

https://ra.de/anwalt/rechtsanwaltskanzlei-meister-partner

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.