Regionale Medienkritik / 11. Februar 2010: Jugend Spezial und die GEZ

Ich finde es immer gut, wenn der Jugend eine Chance geboten wird, erste journalistische Erfahrungen zu sammeln – das nur vorab. Wieder einmal liegt es wohl eher an der Betreuung durch den zuständigen Redakteur. So wird im Hohenloher und Haller Tagblatt die heile gebührenpflichtige GEZ-Welt beschworen – leider mit (zumindest) fragwürdigen, wenn nicht sogar falschen Fakten.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Beschrieben wird der Fall eines Azubis, der für seinen Computer – im konkreten Fall ein Laptop – monatlich 17,98 Euro bezahlen muss (der Fernseher wird nicht angegeben). Schon das stimmt leider nicht – aus der Gebührentabelle der GEZ http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html :

Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein

Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebühr) 5,76 EUR
für 3 Monate 17,28 EUR

Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät 17,98 EUR
für 3 Monate 53,94 EUR

Außerdem muss man nur einmal mit den Begriffen „GEZ“ und „Computer“ googlen, schon die ersten Treffer zeigen uns, dass es juristisch nicht so einfach ist:
„Mit dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen hat ein weiteres Gericht zu Ungunsten der Rundfunkgebühren für Computer entschieden. Geklagt hatte eine Optiker-Kette, die für ihre 650 Filialen jährlich knapp 43.000 Euro Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale GEZ entrichten sollte.“

Richtig ist: Dieses Urteil ist noch keine Grundsatzentscheidung, ist noch nicht einmal rechtskräftig. Außerdem kann man davon ausgehen, dass die GEZ binnen Monatsfrist Berufung gegen den Bescheid einlegen wird.
Auch Richter Gerster äußerte sich dem „Gießener Anzeiger“ gegenüber entsprechend: „Ich denke, wir sind uns da einig, dass wir nicht die letzte Instanz sein werden“. In diesem Fall wäre das nächste höhere Gericht der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Doch die Fälle, in denen ähnliche Klagen Erfolg haben, mehren sich. Erst im Dezember hatte das Landgericht Braunschweig mit gleicher Begründung einer Klägerin stattgegeben, die für ihren gewerblich genutzten Computer keine GEZ-Gebühren zahlen wollte.

http://www.netzwelt.de/news/81566-urteil-keine-gez-gebuehren-computer.html

Aber es gibt auch andere Urteile: Rundfunkgebühren müssen für internetfähige PC gezahlt werden – das haben das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ihren jüngsten Urteilen bestätigt.

http://computer.t-online.de/computer-gez-wer-wirklich-computer-rundfunkgebuehren-zahlen-muss/id_18234386/index

http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Vorerst-keine-GEZ-Gebuehr-fuer-beruflich-genutzte-Computer-id7904.html

http://www.gebuehrenstop.de/umfrage/gez-pc-gebuehr.html

Eine gute Übersicht über alles bisherigen Urteile bietet:
http://www.telemedicus.info/urteile/tag/GEZ

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