Der Crailsheimer Gemeinderat hat beschlossen, den Bewerberinnen und Bewerbern um die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters Gelegenheit zu geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlicher Versammlung vorzustellen. Die Vorstellung findet am Dienstag, 24. Oktober 2017, um 19.30 Uhr in der Hirtenwiesenhalle, Bürgermeister-Demuth-Allee 2, statt. Die Hirtenwiesenhalle wird um 18.30 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Informationen von Harald Rilk, Erster Bürgermeister der Stadt Crailsheim, Stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Vorstellungsreden
Im Anschluss an die persönlichen Vorstellungsreden der Bewerberinnen und Bewerber besteht die Möglichkeit, aus der Bürgerschaft Fragen an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellen.
Kurzinformation:
Die Kandidatenvorstellung findet am Dienstag, 24. Oktober 2017, um 19.30 Uhr in der Hirtenwiesenhalle, Bürgermeister-Demuth-Allee 2, statt. Die Hirtenwiesenhalle wird um 18.30 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Die Bürgerschaft ist herzlich eingeladen. Die Hirtenwiesenhalle ist in Crailsheim-Roßfeld.
Weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl in Crailsheim:
Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin in Crailsheim findet am Sonntag, 12. November 2017, statt:
– Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
– Die Stadt Crailsheim ist in 22 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 22. Oktober 2017 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
– Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
– Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Crailsheim oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
– Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (Auszählung der Stimmzettel) im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.