Der Deutsche Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.
Kommentar von Anne Sawade, SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe
Finanzielle Spielräume ausgeweitet
Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert. Dazu Annette Sawade: „Ich freue mich, dass wir noch nachgebessert haben. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten.
Sozialpolitisches Großprojekt
Innerhalb unseres begrenzten Spielraums der Koalition haben wir einen ersten Meilenstein erreicht. Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen. Deshalb wünschen wir uns die weitergehende Mitwirkung der Verbände.“
Eingliederungshilfe und Pflege weiterhin gleichrangig
Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematische Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläutert Annette Sawade. Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.
Am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annette Sawade erklärt abschließend: „In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Trotzdem kann ich auch die Unzufriedenheit vieler Menschen verstehen. Es ist nachvollziehbar, dass die Betroffenenverbände mit Vehemenz für ihre Mitglieder streiten. Das ist ihre Aufgabe. Das Ende der Fahnenstange ist hier noch nicht erreicht: Wir konnten zwar viele progressive Punkte durchsetzen, aber alles haben wir mit diesem Koalitionspartner nicht einbringen können. Die SPD wird weiter daran arbeiten, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.“
Weitere Informationen und Kontakt:
Abgeordnetenbüro Annette Sawade, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030-227 71204
Fax: 030-227 76501
E-Mail: annette.sawade.ma02@bundestag.de
Internet: http://www.annette-sawade.de/