Daß Journalisten von einem Parlamentsausschuß eingeladen werden, ist ungewöhnlich. In der Regel veröffentlichen sie, was sie wissen. Und ihre Unabhängigkeit verlangt Distanz zu den staatlichen Gewalten. Daß nun Journalisten und Autorinnen vor dem Untersuchungsausschuß zum Komplex NSU gehört werden, ist vor allem Ergebnis jahrelanger Versäumnisse. Wenn ich heute auf mein Zeugnisverweigerungsrecht weitgehend verzichte und Ihnen zur Verfügung stehe, dann weil dieser Ausschuß auch eine Form der Öffentlichkeit darstellt. Vor allem aber, weil der NSU-Komplex kein normaler Kriminalfall ist. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Vortrag von Thomas Moser in voller Länge.
Von Thomas Moser, Journalist
So, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, war es nicht
Im Gegenteil: Er hat begonnen, alles zu sprengen. Er hat bereits demokratische und rechtsstaatliche Strukturen beschädigt. Mich betrifft das deshalb nicht nur als Journalist. Was wir bisher an Hintergründen wissen und an Vertuschungen erleben, muß die Allgemeinheit alarmieren. Wir wissen nicht, wie es war. Wir wissen nur, wie es nicht war. So, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, war es nicht. Damit sind wir mitten im Problem.
Methodische Vorschläge für den Umgang mit Quellen, Akten und Zeugen
Ich will Ihnen einige Kenntnisse vortragen, Hinweise auf Spuren und Ermittlungsansätze geben, auf offene Fragen und auf Widersprüche aufmerksam machen – sowie methodische Vorschläge für den Umgang mit Quellen, Akten und Zeugen unterbreiten. Meine Informationsbasis sind unter anderem der Untersuchungsausschuß des Bundestages und der NSU-Prozeß in München. Ich will mit einem Musterfall beginnen, dem Sachverhalt „Stengel – Ogertschnik – V-Mann Erbse“.
Beamter mußte Bericht vernichten
Im August 2003 erfuhr das Landesamt für Verfassungsschutz von Baden-Württemberg durch den Hinweisgeber Torsten O. von der rechtsterroristischen Vereinigung namens NSU. Der Hinweisgeber soll mit der Gruppe in Verbindung gestanden und fünf Namen genannt haben, darunter Mundlos. Entgegengenommen hat die Information nach eigener Aussage, unter anderem vor dem Untersuchungsausschuß in Berlin, der LfV-Beamte Günter S. Der Beamte fertigte einen Bericht, den er dann im Amt auf Anweisung von oben vernichten mußte. Er machte noch einen Eintrag im Nadis, dem Informationssystem der Verfassungsschutzämter, und behielt einige Notizen bei sich.
Torsten O. müßte sich selbst schwer belasten
Die Version von Günter S. wird vom LfV, vom Landeskriminalamt und laut LKA auch von Torsten O. bestritten. Das muß niemanden verwundern, wenn man sich bewußt macht, was es bedeutet, sollte die Version von Günter S. stimmen: Der Informant Torsten O. wäre dann nämlich Unterstützer oder sogar Teil des NSU gewesen. Er müßte sich heute also schwer belasten. Mehr noch: Auch das LfV Baden-Württemberg würde schwer belastet werden – denn Torsten O. war einmal V-Mann des LfV, Deckname „Erbse“. Das ist bestätigt, wenn auch mit Verspätung. Trifft also die Version von Günter S. zu, hätte das LfV einen unmittelbaren Kontakt zum NSU gehabt. Und zwar spätestens 2003, als bereits vier Menschen ermordet worden waren. Grund genug also für LKA und LfV alles zu leugnen.
Unter falschem Etikett?
Das LKA erklärt, Torsten O. würde bestreiten, was der LfV-Beamte Günter S. sage. Hier steht mindestens Aussage gegen Aussage. Verdächtig ist allerdings, daß LKA, LfV und Innenministerium einem Informanten mehr Glauben schenken als einem Beamten. Wir müssen aber nicht auf der Glaubensebene stehen bleiben. Es gibt Möglichkeiten und Kriterien der Überprüfung. Die Frage ist zum Beispiel: Wie wurde Torsten O. vernommen? Als Zeuge – oder als Beschuldigter? Das ist ein Unterschied. Als Beschuldigter mußte er nicht die Wahrheit sagen. Er muß sich nicht selbst belasten. Doch wenn er als Beschuldigter vernommen wurde, müßte gegen ihn ermittelt werden. Und wenn er als Zeuge vernommen wurde – hatte er dann eine Aussagegenehmigung? Ist es vielleicht so, daß Torsten O. als Beschuldigter belehrt und vernommen wurde und seine Vernehmung als die eines Zeugen präsentiert wird? Unter falschem Etikett sozusagen. Das muß als erstes geklärt werden.
Befragen Sie Torsten O.
Lassen Sie sich die Vernehmung von Torsten O. geben. Laden Sie ihn selber vor und befragen Sie ihn. Besorgen Sie sich die V-Mann-Akte von „Erbse“. Von wann bis wann war er V-Mann? Was war sein Tätigkeitsfeld und wer hat ihn geführt? Hören Sie Günter S. an.
Eine weitere Merkwürdigkeit in dem Fall: Günter S. hat erklärt, nicht gewußt zu haben, daß der Hinweisgeber Torsten O. einmal V-Mann war, als er, S., von der Amtsspitze im August 2003 zu ihm geschickt wurde. Günter S. war im Bereich Wirtschaftsspionage tätig, V-Mann „Erbse“ im Bereich Rechtsextremismus. „Erbse“ ist ein Mann des früheren LfV-Präsidenten Helmut Rannacher, einst Leiter der Abteilung Rechtsextremismus, sowie seiner Nachfolgerin in der Abteilung REX, Bettina Neumann, heute Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Beide müssen gewußt haben, daß es sich bei Torsten O. um den V-Mann „Erbse“ handelte.
Warum wurde Günter S. zu ihm geschickt und warum wurde die V-Mann-Tätigkeit des Hinweisgebers gegenüber dem Beamten S. verschwiegen?
Es gibt einen bedenklichen Umgang mit dem Zeugen Günter S.
Im Bericht der EG Umfeld des Innenministers vom Februar 2014 steht, der Untersuchungsausschuß des Bundestages habe Herrn S. „letztlich als nicht glaubwürdig eingestuft“. Das ist unwahr. Der Ausschuß enthielt sich einer Bewertung und erklärte nur, der Widerspruch sei nicht zu lösen gewesen. Vielmehr zitiert der Ausschuß sogar einen Vermerk des BKA, in dem Günter S. bescheinigt wird, einen „sehr glaubwürdigen Eindruck“ gemacht zu haben.
Wie kommt das Innenministerium also zu einer solchen falschen Behauptung?
Im Gall-Bericht steht weiter, Günter S. habe angegeben, laut Torsten O. habe Uwe Mundlos ihn, Torsten O., in der Haft besucht. Doch Torsten O., so das Ministerium, sei zwischen 1998 und 2011 nicht in Baden-Württemberg in Haft gewesen, also habe Mundlos ihn gar nicht in der Haft besuchen können. Das Ministerium benutzt das als weiteren Beleg für die „Zweifel am Wahrheitsgehalt der Darstellung des Herrn S.“ Doch das Ministerium manipuliert. Denn: Günter S. hat den dargestellten Sachverhalt so nie geschildert. Er hat nie behauptet, Torsten O. habe ihm berichtet, von Mundlos im Knast besucht worden zu sein. Vielmehr hat Günter S. berichtet, Torsten O. habe laut eigener Aussage im Gefängnis Leute aus Ostdeutschland kennengelernt. Der Kontakt sei nach der Haftentlassung geblieben, und darüber sei er schließlich in Kontakt zu Leuten dieser Gruppe namens „NSU“ gekommen, u.a. Mundlos.
Fragen Sie das Innenministerium, warum es mit solchen Unwahrheiten operiert
Die Geschichte von Günter S. ist noch nicht zu Ende. 2005 wurde er wegen der Affäre „NSU-Torsten O.“ vorzeitig in den Ruhestand versetzt. – Ich will das an der Stelle nur vermerken. – Er wird wegen seiner Aussagen von Vertretern der Exekutive fortgesetzt herabgewürdigt. Dennoch stellte er sich im Sommer 2013 erneut und freiwillig seiner Verantwortung. In verschiedenen Medien waren die 14 Phantombilder von Heilbronn erschienen und Günter S. will in einem der Bilder den Hinweisgeber von 2003, Torsten O., erkannt haben. Er ist sich so sicher, daß er dem Innenministerium in Stuttgart als pflichtbewußter Beamter Meldung macht. Dort wird der Hinweis auf unsagbare wie unprofessionelle Weise abgetan. Der Gall-Bericht dokumentiert diesen beschämenden Vorgang. Er dokumentiert die Blockade der Ermittlungen.
V-Mann, oder Ex-V-Mann, am Anschlagstag in Heilbronn am Tatort?
Der Hinweis von Günter S. besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ein V-Mann, oder Ex-V-Mann, am Anschlagstag am Anschlagsort gewesen sein könnte. Der Mann war im Beisein von drei anderen Männern, die auf etwas warteten, so der Zeuge H., dem sie damals etwa eine dreiviertel Stunde vor der Tat auf der Theresienwiese auffielen und nach dessen Angaben das betreffende Phantombild gezeichnet wurde. Nach unseren Recherchen haben Torsten O. und der Mann auf der Theresienwiese nicht nur ein ähnliches Aussehen, sondern dieselbe Körpergröße und Statur.
Das gehört ermittelt und wird seltsamer Weise nicht ermittelt: Wo war Torsten O. am 25. April 2007? Hat er ein Alibi?
Torsten O. steht, wenn die Aussage von Günter S. stimmt, für die zahlreichen Verbindungen der Neonazi-Szene von Baden-Württemberg nach Ostdeutschland, die inzwischen vielfach belegt sind – nebenbei auch im Gall-Bericht. Der NSU nahm in Jena seinen Anfang, das Zwickauer Trio war einst ein Jenaer Trio. Auch nach Jena selber gibt es zahlreiche Kontakte von rechtsextremen Personen aus Baden-Württemberg. Unter anderem Nicole Schneiders, Michael Stingel, Michael Dangel, Martin S. und Wolfgang D.. Nicole Schneiders und Michael Stingel verkehrten in Jena in einem Burschenschaftshaus, in dem auch die Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes Ralf Wohlleben und André Kapke verkehrten. Wohlleben sitzt in München vor Gericht. Gegen Kapke wird wegen der Mordserie noch ermittelt.
Im Untersuchungsauftrag dieses Ausschusses steht, Punkt I.7.:
„…Es ist insbesondere zu klären, ob Mitglieder des Trios, ein wegen der Unterstützung der Straftaten des NSU vor dem OLG München Angeklagter oder eine andere Person auf der sogenannten 129er-Liste als V-Person oder Informant baden-württembergischer Sicherheitsbehörden geführt oder eingesetzt wurden…“ – Zitat Ende.
Kompliment. Sie sind nach meinem Überblick das erste Gremium, das diese Frage so explizit formuliert. Es geht bei dieser Frage vor allem um den Angeklagten Ralf Wohlleben. – Ich habe das mehrfach beschrieben und kann es, wenn gewünscht, noch einmal ausführen. – Allerdings bezieht sich die mutmaßliche V-Mann-Tätigkeit Wohllebens nicht auf das LfV, sondern auf das BfV. Ich hoffe, das schmälert das Aufklärungsinteresse dieses Ausschusses nicht.
Zu Rechtsanwältin Schneiders fehlen viele Unterlagen
Zur Personalie Wohlleben gehört unmittelbar die Personalie Nicole Schneiders. Die Rechtsanwältin, die in München Ralf Wohlleben verteidigt, hat zwei Jahre lang, von 2001 bis 2002, in Jena studiert und war dort in der NPD die Stellvertreterin des NPD-Vorsitzenden Wohlleben. Der Untersuchungsausschuß des Bundestages hat sich vom LfV Unterlagen zu Schneiders kommen lassen. Das Innenministerium hat knapp 300 gefilterte und selektierte Seiten zusammengestellt. Sie sind zum Teil geschwärzt und darin fehlen wundersamerweise die Jenaer Jahre. Beim LfV müssen aber mindestens vier ganze Ordner über Schneiders vorliegen. Zusätzlich beim IM (Innenministerium) ein weiterer Ordner über die Frau.
Lassen Sie sich sämtliche Ordner geben. Vollständig und ungeschwärzt
Welche Kenntnisse hatte das LfV über die rechtsextreme Szene in Jena?
In den Unterlagen tauchen mehrere V-Leute auf. Zum Beispiel „VM Rose“, mutmaßlich eine V-Frau. Die Abkürzung „VM“ wird auch für Frauen benutzt. Lassen Sie sich den Klarnamen von V-Frau Rose geben und die vollständige Akte. Es gibt um Nicole Schneiders herum mindestens sechs bis sieben V-Leute. Lassen Sie sich die Klarnamen geben und die Akten.
Aussagen der Zeugen vor dem Berliner Ausschuß stimmen nicht
Die LfV-Verantwortlichen Helmut Rannacher und Bettina Neumann haben vor dem U-Ausschuß in Berlin ausgesagt, mangels Quellen habe das Amt keinen Zugang zur rechtsextremen Szene in Baden-Württemberg gehabt. Auch der LfV-Verantwortliche Johannes Schmalzl ging in diese Richtung. Damit wollten sie erklären, warum die Taten und Kontakte des NSU im Land unentdeckt blieben. Die Aussagen der Zeugen vor dem Berliner Ausschuß stimmen nicht. Das LfV hatte entgegen deren Behauptungen zahlreiche Quellen in der rechten Szene.
Konfrontieren Sie Rannacher, Schmalzl und Neumann damit
Zu den Heilbronn-Ermittlungen:
In den Ermittlungsakten zum Mord auf der Theresienwiese werden Sie auf bemerkenswerte Aussagen stoßen, aber auch auf irritierende, auf Widersprüche und sogar auf Aktenmanipulationen.
Staatsanwalt hat Sachverhalt nicht korrekt vorgetragen
Verschiedene Zeugen sahen nach 14 Uhr an jenem 25. April 2007 drei blutverschmierte Männer nahe des Tatorts. Die Zeugin L.W. sah einem blutverschmierten Mann am südlichen Eingang zur Theresienwiese sekundenlang und nur wenige Meter entfernt ins Gesicht. Seine linke Körperseite war blutbesudelt. Sie hatte ihn frontal vor sich. Wer die Stelle in Augenschein nimmt, erkennt, warum das so war. Die Zeugin W. ist glaubhaft. Der Erste Staatsanwalt von Heilbronn, Christoph Meyer-Manoras, bescheinigte ihr dagegen „Unglaubwürdigkeit“. – Die Gründe, die der Staatsanwalt angibt, sind mutwillig. Außerdem hat er dem Untersuchungsausschuß in Berlin den Sachverhalt nicht korrekt vorgetragen. Wenn gewünscht, erläutere ich das. – Von dem blutverschmierten Mann wurden zwei Phantombilder erstellt. Ein Zeuge, der an anderer Stelle, weiter südlich, einen blutverschmierten Mann sah, blutverschmiert rechts, ist eine V-Person der Heilbronner Polizei. Auch von diesem blutverschmierten Mann wurde ein Phantombild erstellt. Der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn bezeichnete auch diesen Zeugen als unglaubwürdig. Der Zeuge A.M. sah einen Mann, der im Neckar seine blutverschmierten Hände wusch und der in Begleitung einer Frau und eines zweiten Mannes war. Von dem Blutverschmierten und der Frau wurden Phantombilder erstellt. Bei den drei Blutverschmierten handelt es sich um drei verschiedene Männer. Die SoKo Parkplatz ging aufgrund dieser korrespondierenden Zeugenaussagen davon aus, daß die Tat von vier bis sechs Personen begangen wurde. Auch Martin Arnold, der schwerverletzte Beamte, ließ ein Phantombild erstellen. Laut Bericht der SoKo Parkplatz vom April 2011 zeige es „mit hoher Wahrscheinlichkeit den Täter.“ Kein einziges der Phantombilder – insgesamt zwölf verschiedene Männer – ähnelt aber Böhnhardt oder Mundlos. Das Phantombild der Frau nicht Zschäpe.
Phantombilder sind relevant
Das LKA wollte drei der Phantombilder für die Fahndung herausgeben. Der Erste Staatsanwalt von Heilbronn untersagte das. Doch die Phantombilder haben eine Relevanz. Sämtlichen Polizeibeamten aus Böblingen und Heilbronn wurden die Phantombilder vorgelegt – mit zum Teil verstörendem Ergebnis. Dazu komme ich noch. 2012 wurden den Heilbronner Zeugen, nach deren Angaben die Phantombilder erstellt wurden, Fotos von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und dem Angeklagten Holger Gerlach vorgelegt. Niemand erkannte unter den vieren jene Person, die ihm damals aufgefallen war.
Fahrer rief: „Dawei, dawei“
In den Akten werden Sie dann auf eine Spur stoßen, die nicht restlich geklärt ist: Am Tattag soll ein Angler russischer Herkunft auf Höhe des Trafohäuschens, wo der Mord geschah, am Neckar geangelt haben. Er soll Bekannten gegenüber mitgeteilt haben, er wüßte, welche Nationalität die Täter hatten, denn er habe sie reden gehört. Anzunehmenderweise eben Russisch. „Russisch“ – das korrespondiert zum Beispiel mit der Wahrnehmung jenes Zeugen, der einen blutverschmierten Mann, blutverschmiert rechts, in ein Auto springen sah, dessen Fahrer „dawei, dawei!“ rief.
Fragen Sie die Zielfahndung des LKA, die nach diesem Angler gesucht haben will, warum sie ihn nicht gefunden hat.
Waren beim Anschlag Polizisten in der Nähe?
Der Zeuge A.K. passierte am Tattag gegen 13.45 Uhr, also bevor Kiesewetter und Arnold auf der Theresienwiese ankamen, – das war gegen 13:55 Uhr – mit seinem Fahrrad von Böckingen kommend die Theresienwiese. Dabei bemerkte er auf dem Platz ein parkendes Polizeifahrzeug, jedoch nicht am Trafohaus, wo die späteren Opfer parkten. Ein unidentifiziertes Polizeiauto auf der Theresienwiese? Es gibt dazu weitere Beobachtungen: Der Zeuge M.K. sah gegen 13:45 Uhr einen Streifenwagen der Polizei von der Otto-Konz-Brücke kommend in die Theresienstraße einbiegen, die an der Theresienwiese entlang führt. Kiesewetter und Arnold konnten das nicht gewesen sein. Sie nahmen einen anderen Weg, kamen vom Polizeirevier, fuhren durch die Innenstadt und am Bahnhof vorbei über die Frankfurter Straße zur Theresienwiese. Der Zeuge E.R. fuhr gegen 13.50 Uhr aus Richtung Bahnhof kommend über die Theresienstraße zur Otto-Konz-Brücke. Vor der Kreuzung Theresienstraße-Karlsruher Straße bemerkte er in der Einfahrt zur Theresienwiese ein Polizeifahrzeug.
Also zwei Streifenwagen am Tatort, wenige Minuten vor dem Anschlag? Nicht ermittelte Spuren.
Aussagen der Polizisten reich an Auffälligkeiten
Nun zu den Vernehmungen der Polizeibeamten aus Böblingen und Heilbronn. Sie sind reich an Auffälligkeiten. Die Polizeibeamtin Yvonne M., die mit Michèle Kiesewetter zusammengewohnt hat und wie sie in Ostdeutschland aufwuchs, sagt bei ihrer Vernehmung zunächst den Satz: „Eine Tat aus den eigenen Reihen schließe ich aus.“ Dann entwickelt sie ein verblüffendes Szenario: „Ich kann mir gut vorstellen, dass die Tat von mehreren begangen wurde, ich glaube sogar von mehr als nur zwei Personen. Die Frage kam damals auch auf, ob das am helllichten Tag an diesem Ort Sinn macht. Wenn man am Tatort steht, dann merkt man, dass die Täter nicht unbedingt auffallen müssen. Es fahren ständig Züge und es ist dann so laut, dass man einen Schuss vermutlich nicht hören wird. Wenn dann noch einige Mittäter an bestimmten Knotenpunkten als Streckenposten aufgestellt werden und die Passanten mit „unauffälligen Fragen“, z.B. Frage nach dem Weg, einer Straße oder so ähnlich, aufhalten, dann muss das keiner bemerkt haben. Manchmal sind es auch ganz belanglose Dinge, die so unauffällig sind, dass man sie z.B. als Zeuge gar nicht erwähnt. Wenn ich am Tattag z.B. nach dem Weg gefragt werde, dann ordne ich das nicht dem Mordfall zu. Ich denke daher auch, dass es eine geplante Tat war.“ – Zitat Ende.
Wie kommt die Beamtin auf ein solches Szenario?
Interessanterweise passen dazu verschiedene Beobachtungen von Zeugen. Die Zeugin T.F. und der Zeuge T.B. sahen gegen 14 Uhr unabhängig voneinander drei Männer, die vom Tatort Richtung Norden, Hafenstraße, flohen. Es paßt die Wahrnehmung jenes Zeugen, dem etwa eine dreiviertel Stunde vor der Tat eine Gruppe von vier wartenden Männern auffiel. Und der Zeuge Peter S., der kurz nach 14 Uhr die Opfer liegen sah und daraufhin bei Taxifahrern am Bahnhof als Erster Meldung über die Tat machte, berichtete vor dem Oberlandesgericht in München Folgendes (21.1.2014): Auf dem Radweg von Böckingen an der Theresienwiese vorbei Richtung Bahnhof sei, als er die Opfer entdeckte, „ungeheuer viel los“ gewesen. Doch als er kurz darauf vom Bahnhof zurückkam, sei „kein Mensch mehr dagewesen“. Und wörtlich: „Das war wie verhext.“ Ein solches Szenario, wie es die Polizistin Yvonne M. entwickelte, paßt schließlich auch zu der Annahme der SoKo Parkplatz von den vier bis sechs Tätern. Konservativ gerechnet. Progressiv könnten es sogar fünf bis zehn Täter gewesen sein.
Das Motiv für die Tat fehlt bislang
In den Vernehmungen der Beamten wird die Hypothese formuliert, es handle sich um einen „lauten Mord“. Am hellichten Tag, mitten in der Stadt, vor allen Leuten – damit sollte ein Zeichen der Stärke und Unangreifbarkeit der Täter-Gruppierung gesetzt werden. Die Opfer seien ein „Ersatzziel“ gewesen, vielleicht für die Einheit. Nicht weniger als 15 Beamte der BF-Einheit aus Böblingen waren am Tattag in Heilbronn – und das, obwohl die BFE-ler die Anweisung hatten, Urlaub zu machen und Überstunden abzufeiern.
Warum also waren dennoch so viele in Heilbronn? Und warum tat fast die Hälfte ihren Dienst in Zivil? Gab es vielleicht Hinweise auf eine bevorstehende Aktion? Waren darin Beamte verwickelt?
Allen vernommenen Beamten wurden die 14 Phantombilder vorgelegt
Der Beamte Danyel K. sagt (13.10.2010): Bei dem Phantombild der Frau „könnte es sich um die Kollegin Yvonne M. handeln“. Der Beamte Thomas K. sagt, die Phantombild-Frau mit dem Kopftuch komme ihm vertraut vor. Er komme aber nicht drauf, wem sie ähnlich sehe. Der Beamte Jochen R. sagt (14.10.2010), das Phantombild des Mannes, blutverschmiert links, „sieht so ähnlich aus, wie der Kollege S. Er war an dem Tag im Einsatz, am Bahnhof und zwar in zivil.“ Der Beamte Reiner M., Polizeidirektion Heilbronn, sagt zu dem Phantombild, das der angeschossene Beamte Arnold erstellen ließ: „Die Person gibt es. Ich würde sagen, daß der schon mal in einer Sache bei mir auf der Dienststelle war.“
Es gibt noch mehr Bemerkungen dieser Art über Ähnlichkeiten von Phantombildern mit realen Personen.
Die Akten sind unvollständig
In einem Aktenvermerk vom Dezember 2010 bemängelt die SoKo Parkplatz, daß Unterlagen der Bereitschaftspolizei Böblingen „nicht vollumfänglich vorliegen“. In diesen Unterlagen geht es u.a. um die „NoeP“-Tätigkeit von Michèle Kiesewetter – NoeP steht für „Nicht offen ermittelnde Polizistin“.
Manipulationen bei den Ermittlungsakten?
Bei drei Beamten – Rainer B., Mathias H. und Patrick H. – stößt man auf folgende Merkwürdigkeit: Bei ihren Vernehmungen im Jahr 2010 wird ihnen ihre angebliche Erstvernehmung von 2007 vorgehalten. Alle drei erklären – unabhängig voneinander – damals gar nicht vernommen worden zu sein. Die Vernehmung nun, im Oktober 2010, sei ihre erste Vernehmung. Sie bestätigen gleichzeitig aber, daß die Unterschrift auf dem letzten Blatt der angeblichen Erstvernehmung ihre Unterschrift sei. Der Sachverhalt kommt offensichtlich auch der SoKo Parkplatz verdächtig vor. Die Sachbearbeiterin macht dazu einen extra Vermerk. Er ist „VS – nfD“ eingestuft. Warum? Weil die Manipulation geheim bleiben sollte? In den vorliegenden Ermittlungsakten wiederum finden sich diese angeblichen Erstvernehmungen von 2007, die den drei Beamten vorgehalten wurden, nicht mehr.
Eine doppelte Aktenmanipulation also? Fingierte Vernehmungen von 2007 – die dann aus den Ermittlungsakten herausgenommen wurden?
Der Beamte Patrick H. sagt in der Vernehmung 2010: Er habe am Tag vor der Tat auf der Theresienwiese Pause gemacht, zusammen mit der Kollegin S. Die Kollegin S. wurde später nach Thüringen versetzt. Von ihr liegt keine Vernehmung vor. In seiner angeblichen, von ihm bestrittenen Erstvernehmung soll der Beamte H. angegeben haben, am Tatort nie Pause gemacht zu haben.
Haben die Ermittler in Heilbronn Spuren verwischt?
Der Beamte Rainer B., der seine angebliche Erstvernehmung bestreitet, ist einer von vier Beamten, deren DNA an der Bekleidung von Kiesewetter und Arnold gefunden wurden. Wie die dort hin kam, können die Ermittler nicht sagen. Der Polizeibeamte Daniel S. war am Tattag in Heilbronn. Laut Akten kontrollierte er nach der Tat von 14.45 Uhr bis 14.55 Uhr, also ganze zehn Minuten lang, Passanten auf der Theresienwiese. Auch von Daniel S. wurden DNA-Spuren an Gürtel und Hose von Martin Arnold gefunden. Eine Vernehmung von Daniel S. findet sich nicht in den Unterlagen.
Gehen Sie diesen Ungereimtheiten in den Akten auf den Grund.
Offene Fragen zu einigen Personen – zunächst Martin Arnold
Er wurde am 25. April 2007 mit seiner schweren Kopfverletzung ins Klinikum Ludwigsburg geflogen und dort mehrfach operiert. Am 15. Mai, nach drei Wochen, wurde er zur Rehabilitation nach Neresheim ins SRH-Fachkrankenhaus gebracht. Aus Ärztekreisen in Ludwigsburg stammt eine Information, daß Arnold drei Tage nach seiner Einlieferung in Ludwigsburg, also etwa am 28. April, kurzzeitig weggebracht worden sein soll. Diese Information wurde vom Klinikum Ludwigsburg nicht dementiert, sondern es wurde auf die zuständigen Behörden verwiesen. Das Innenministerium verweigerte die Auskunft. Ebenso die Bundesanwaltschaft. Ein Kollege erhielt allerdings auf die selbe Frage die Auskunft, Arnold sei – Zitat – „kurz nach seiner Noteinlieferung in Ludwigsburg ins Fachkrankenhaus Neresheim verlegt“ worden. Man kann diese Auskunft so interpretieren: Die Information, Arnold wurde verlegt, wird bestätigt, aber mit dem falschen Ort zu falschen Zeit vermengt.
Wurde der schwerverletzte Beamte tatsächlich – kurzzeitig – weggebracht? Wenn ja, wohin? Wer hat das veranlasst? Und vor allem: Warum?
Alexander Horn:
Der Vermieter des Wohnmobils aus Chemnitz, das von Böhnhardt unter dem Namen Gerlach angemietet worden war, das am 25. April 2007 mutmaßlich in Heilbronn war und das jedenfalls bei der Ringfahndung in Oberstenfeld eine halbe Stunde nach der Tat ostwärtsfahrend registriert wurde (Kz. C-PW 87) – dieser Vermieter war am 25. April 2007 ebenfalls in Heilbronn. Das ergab seine Befragung vor dem OLG in München. (12.11.2013) Der Grund sei gewesen, daß er einen Gebrauchtwagen angeschaut habe, irgendwo „in einem Gewerbegebiet“. Er habe das Fahrzeug gekauft und direkt mitgenommen. Und dann auf Nachfrage von Nebenklageanwälten: Das Fahrzeug existiere aber nicht mehr, weil es bei der Überführung nach Chemnitz einen Unfall „mit Totalschaden“ gehabt habe. Bei seiner Vernehmung durch das BKA bzw. LKA (Ba-Wü/Regionaler Ermittlungsabschnitt) im Dezember 2011 (22.12.2011) hatte Horn dagegen erklärt, er habe in Heilbronn keine Geschäftspartner und sich dort am 25. April 2007 auch nicht aufgehalten. Die Bundesanwaltschaft hat nach Horns Aussage vor dem OLG angekündigt, den Sachverhalt (gekauftes und verunfalltes Fahrzeug) ermitteln zu wollen. Ob das geschah und wenn ja, mit welchem Ergebnis entzieht sich meiner Kenntnis.
Fragen Sie nach: Wurde ermittelt und was ergaben die Ermittlungen? Lassen Sie sich die Unterlagen geben.
V-Frau „Krokus“ des LfV Baden-Württemberg:
Sie macht Aussagen, die ihr ehemaliger V-Frau-Führer bestreitet. Sie will 2006 Zschäpe in Ilshofen und Böhnhardt in Erlenbach getroffen haben. Sie erklärt, von 2006 bis 2012 als V-Person gearbeitet zu haben, also schon zur Zeit des Anschlages. Ihr V-Frau-Führer Rainer O. dagegen behauptet, sie sei erst nach dem Mord rekrutiert worden und sei von Sommer 2007 bis 2010 als Informantin tätig gewesen. Das läßt sich überprüfen. Zum Beispiel anhand der Personaldaten im LfV. Im Fall „Krokus“ steht Aussage gegen Aussage. Der U-Ausschuß des Bundestages in Berlin hat nur den LfV-Beamten O. gehört, nicht die V-Frau. Das muß nachgeholt werden. Der Fall zeigt nebenbei, daß es keinen Sinn macht, nur V-Mann-Führer zu hören. Im Gegenteil: An erster Stelle müssen die V-Leute gehört werden. Sie sind die unmittelbareren Zeugen.
Tino Brandt:
Der Neonazi-Aktivist des Thüringer Heimatschutzes und V-Mann des Verfassungsschutzes war Besitzer eines Hauses in Hardthausen nördlich von Heilbronn von 2004 bis 2008. Laut Innenministerium und laut Brandt selber habe er nicht in dem Haus gewohnt. Unklar ist bis heute, wer sich möglicherweise dort aufgehalten hat und wofür das Haus genutzt wurde. Theoretisch vorstellbar ist, daß es sich um eine konspirative Wohnung gehandelt hat, in der Treffen von V-Mann-Führern mit V-Leuten stattfanden. In Hardthausen lebt der ehemalige NPD-Aktivist und V-Mann des LfV, M.L. Und es gibt Hinweise auf einen weiteren V-Mann dort in der NPD. Die Person M.L., ehemals Landeschef der NPD-Jugendorganisation JN (Junge Nationaldemokraten) hatte Kontakte nach Thüringen. Unter anderem zu Patrick Wieschke aus Eisenach, früherer JN-Chef von Thüringen, heute NPD-Landeschef. Wieschke zählt zum NSU-Umfeld. Mit ihm wiederum hängt Carsten Schultze zusammen, ehemals zweiter JN-Chef von Thüringen, heute Angeklagter in München. Und mittendrin der Spitzel und NPD-Funktionär Tino Brandt. Brandt hat in München vor dem OLG ausgesagt (16.7.2014), er habe das Haus in Hardthausen damals für einen „Geschäftsmann aus Thüringen“ gekauft.
Wer ist dieser „Geschäftsmann“ und was tat er?
Der Fall Florian Heilig:
Dazu an dieser Stelle nur ein Gedanke: Die Todesermittlungen wurden von der Stuttgarter Polizei durchgeführt. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit NSU und dem Heilbronn-Mord jedoch liegen in den Händen der Bundesanwaltschaft. Dort liegen mindestens zwei Vernehmungen mit Heilig vor, die bisher nicht bekannt sind und auch dem Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich diese Akten aus Karlsruhe kommen, ungeschwärzt.
Geheimschutz ist Täterschutz
Der Innenminister hat dem Ausschuß zehntausende Aktenseiten geliefert. Überprüfen Sie, ob sie vollständig sind. Akzeptieren Sie keine Herausnahmen von Blättern und keine Schwärzungen durch Behörden, die Ihr Untersuchungsgegenstand sind. Akzeptieren Sie keine geheimschutzlichen Einstufungen durch Organe des Sicherheitsapparates, die an der Verhinderung der Aufklärung beteiligt sind. Und die sogar im Verdacht stehen, in die Mordserie verstrickt zu sein. Keine Aussagegenehmigungen, die nämlich immer Aussageeinschränkungen sind. Geheimschutz ist Täterschutz. Sie sind als Gremium des Parlamentes unabhängig und nicht der Exekutive nachgeordnet.
Neonazis, der Verfassungsschutz, die organisierte Kriminalität sowie die Polizei
Auch nach drei Jahren wissen wir nicht, was der NSU-Komplex genau war und ist. Wir kennen aber Bestandteile: das sind Neonazis, der Verfassungsschutz, die organisierte Kriminalität sowie die Polizei. Wie sie zusammenhängen, das müssen wir alle herausfinden. Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe waren ein Teil dieses Geflechtes.
Schlußbemerkungen:
Im Januar 2012 hat der Bundestag seinen Untersuchungsausschuß zum Thema NSU eingesetzt. Seine Fortsetzung ist nur eine Frage der Zeit. Im Februar 2012 folgte der U-Ausschuß in Thüringen, dessen Fortsetzung bereits beschlossen ist. Im April 2012 begann der U-Ausschuß in Sachsen, im Juli 2012 der in Bayern. Im Jahr 2014 rangen sich die Parlamente in Hessen, NRW und Baden-Württemberg zu einem U-Ausschuß durch. Nach drei versäumten Jahren.
Was geschah in Baden-Württemberg?
Nach dem Bekanntwerden des NSU im November 2011 erklärte der Innenminister, alle Ermittlungen seien von da an darauf ausgerichtet gewesen, die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos nachzuweisen. Das war tendenziös – und ist gescheitert. Es erbrachte quasi sogar den Gegenbeweis. Ermittlungsbericht BKA, Oktober 2012, im Wortlaut: „Ein eindeutiger Nachweis, daß Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe in Heilbronn waren, konnte bislang nicht erbracht werden.“ Fragen Sie sich, warum die Bundesanwaltschaft das Gegenteil behauptet. Die Frage steht zwar nicht im Untersuchungsauftrag – aber sie steht für alle sichtbar im Raum.
Etikettenschwindel und Hochstapelei
Vor zwei Jahren setzte der Innenminister dann die so genannte Ermittlungsgruppe Umfeld ein, um den NSU-Komplex aufzuklären. Eine Ermittlungsgruppe, die ihren Namen nicht verdient hat. Sie hat nicht ermittelt, sondern lediglich Befragungen durchgeführt. Etikettenschwindel und Hochstapelei könnte man sagen. Etwa ein Drittel der KKK-Mitglieder (Ku-Klux-Klan) verweigerte gegenüber der EG schlicht die Antwort. KKK-Mitglied und V-Mann „Corelli“ wurde nicht mal angesprochen. Jetzt geht es nicht mehr.
„Verhalten macht mich mitrauisch“
Vor einem Jahr veröffentlichte der Innenminister den Bericht dieser EG Umfeld. Er wurde durch alle Fraktionen hindurch hoch gelobt. Besser könne es ein Untersuchungsausschuß nicht machen, erklärte ein SPD-Abgeordneter, der heute als Obmann hier in diesem UA sitzt. Im O-Ton sagte er unter anderem: „Der Bericht der EG Umfeld ist gerade deshalb so gut, weil er nicht alle Fragen beantwortet.“ Ähnlich der Obmann der FDP. Auch er sprach sich entschieden gegen einen Untersuchungsausschuß aus und sagte wörtlich: „Natürlich sind nicht alle Rätsel gelöst – sie können wahrscheinlich auch nicht gelöst werden.“ Und der CDU-Vertreter, der heute der stellvertretende Vorsitzende dieses UAs ist, meinte: Ein Untersuchungsausschuß bringe keinen Gewinn. Wie es weiterging, ist inzwischen Landesgeschichte: Nach der EG Umfeld kam die Enquetekommission, um zu verhindern, daß ein UA eingerichtet wird. Diese Kommission fiel zusammen wie ein Kartenhaus. Daß dann urplötzlich wie Phönix aus der Asche dieselben Abgeordneten einen NSU-Untersuchungsausschuß installierten, die ihn bis dahin energisch bekämpften, macht uns – macht mich – mißtrauisch.
Ich sehe ein Problem darin, wenn Abgeordnete ihr eigenes früheres Regierungshandeln aufarbeiten sollen.
Es fehlt der Abgeordnete Daniel Lede Abal
Ich vermisse andererseits hier Abgeordnete, die in den letzten drei Jahren nicht untätig herumsaßen oder mauerten, sondern die sich bemühten aufzuklären. Zum Beispiel der Abgeordnete Daniel Lede Abal. Er forderte seit Jahren diesen U-Ausschuß. Er hat sich in der Materie kundig gemacht, Gespräche geführt, recherchiert. Vielleicht der Abgeordnete des Landtages, der sich am besten im NSU-Komplex auskennt. Er sitzt nicht in diesem Ausschuß, weil ihn der Bannstrahl der größten Fraktion traf. Er hat gelogen, richtig, das gehört sich nicht. Doch die CDU mißt mit zweierlei Maß. Die Unwahrheiten des Innenministers akzeptiert sie, sie passen ihr ins Konzept. Obendrein wage ich zu bezweifeln, daß einer Partei, die ebenfalls drei Jahre lang die Aufklärung verhinderte, die Legitimation fehlt, in dieser Weise zu richten. Wollte sie die Affäre benutzen, um einen qualifizierten Abgeordneten loszuwerden? Kurz: Beenden Sie den kleinkarierten Bannstrahl gegen Daniel Lede Abal und sorgen Sie dafür, daß er hier Platz nehmen und mitarbeiten kann. Sie brauchen seine Kompetenz. Sie haben keine Ressourcen zu verschleudern.
Wir brauchen die maximale Öffentlichkeit
Vorletzter Punkt: Eine Initiative von Bürgern begleitet und beobachtet diesen Ausschuß kritisch. Protokolliert das Gesagte und kommentiert es. Das ist gut. Sehen Sie darin nicht lästige Störenfriede, sondern begreifen Sie diese Öffentlichkeit als Ihren Bündnispartner. Wir Journalisten, die Dutzende von engagierten Opferanwälten, Abgeordneten und auch tatsächliche Ermittler – wir allein können den NSU-Komplex nicht lösen. Wir brauchen die maximale Öffentlichkeit. Die Aufklärung muß zur nationalen Sache werden.
Und deshalb ein allerletzter Vorschlag: Übertragen Sie die Ausschußsitzungen live im Fernsehen und Radio.
Weitere Informationen im Internet über das Thema NSU:
http://www.kontextwochenzeitung.de/ueberm-kesselrand.html?tx_news_pi1[news]=389&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[overwriteDemand][issues]=23
http://politik-im-spiegel.de/der-klan-als-nsu-jger/