„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln: namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag“, schreibt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner in einer Pressemitteilung.
Vom Bundestagsbüro Harald Ebners (Bündnis 90/Die Grünen)
„Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen“
Zum Grünen Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578, im Anhang unten), der gestern von den Koalitionsvertretern in den Ausschüssen abgelehnt wurde und über den heute (Donnerstag, 13. März 2014), ab 15.30 Uhr, im Bundestag beraten und abgestimmt wird, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.
Genfood ist dann nicht mehr erkennbar
Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch eine Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!
Klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung
Was EU-Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.
Fadenscheinige Ausreden der SPD-Fraktion
Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen-Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, handelt aber ebenfalls nicht danach.
Deutschland dem Kommissionsplan nicht zustimmen
Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestehen sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.
Nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen
Wer nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen will, stimmt heute im Plenum des Bundestages für unseren Antrag. Die Menschen im Land lassen sich nicht wiederholt für dumm verkaufen, sondern messen ihre Abgeordneten an Taten!
Live-Übertragung aus dem Bundestag
Debatte und Abstimmung werden heute (Donnerstag, 13. März 2014) voraussichtlich ab zirka 15.30 Uhr live auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ und im Fernsehsender PHOENIX übertragen. Die heutige Tagesordnung mit laufend aktualisiertem Zeitablauf finden Sie ebenfalls direkt auf der Startseite http://www.bundestag.de/.
Weitere Informationen und Kontakt:
Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030 / 227-730 28
Fax: 030 / 227-760 25
E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de
Internet: www.harald-ebner.de
Der Antrag der Grünen-Abgeordneten „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578):
Deutscher Bundestag Drucksache 18/578
18. Wahlperiode 19.02.2014
Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, Friedrich
Ostendorff, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias
Gastel, Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Cem Özdemir,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig
KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit
gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 6. Septem-
ber 2011 in der Rechtssache C-442-09 („Honig-Urteil“) festgestellt, dass Honig,
der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten
Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten, die aus gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) hergestellt wurden, gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 darstellt (wörtlich: „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der gene-
tisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, nicht als GVO
angesehen werden kann, Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die
einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die … Zutaten enthalten, die aus
GVO hergestellt werden“, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Ver-
ordnung Nr. 1829/2003 darstellen“).
Damit wäre Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, im Sinne derselben Verordnung als „genetisch verändert“ zu kennzeich-
nen.
Die Europäische Kommission hat am 21. September 2012 einen Vorschlag für
eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/101/EG über Honig („Honig-
richtlinie“) vorgelegt. Darin soll Pollen allgemein – und damit auch der Pollen
von gentechnisch veränderten Pflanzen – als „natürlicher Bestandteil“ von Honig
Drucksache 18/578 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
eingestuft werden. Nach Auffassung der Kommission wäre dadurch eine Kenn-
zeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, nicht mehr erforderlich. Dies würde selbst für sortenreinen Rapshonig
gelten, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem
Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich in den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und
der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honig-
richtlinie dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 von Honig, der Pollen von gentech-
nisch veränderten Pflanzen enthält, entsprechend der Intention des
EuGH-Honigurteils in der Honigrichtlinie klargestellt wird (siehe auch
Bundesratsdrucksache 569/12 vom 23. November 2012).
Um Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewähr-
leisten, sollte ein Weg gefunden werden, um erkennbar zu machen, ob
Honig gentechnisch veränderten Pollen enthält oder nicht;
2. falls dieses Ziel in den Trilogverhandlungen nicht erreicht werden kann:
a) sich in den Trilogverhandlungen dafür einzusetzen, dass in der ge-
planten Änderung der Honigrichtlinie darauf verzichtet wird, eine
Festlegung zu treffen, dass es sich bei Pollen gentechnisch verän-
derter Pflanzen in Honig um einen „natürlichen Bestandteil“ han-
delt;
b) die Änderung der Honigrichtlinie im Rat der Europäischen Union
abzulehnen, falls in dem zur Abstimmung gestellten Vorschlag
nicht auf diese Festlegung verzichtet wird.
Berlin, den 19. Februar 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Begründung:
Die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz verantwortlichen Kommissare der Europäischen Union, Tonio Borg und Dacian Ciolos, haben am 9. Dezember 2013 in einem Schreiben an die Organisation „Foodwatch“ betont, dass die Kommission es für notwendig erachtet, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Präsenz gentechnisch veränderter Organismen in Futter- und Lebensmitteln korrekt zu informieren.
Auch der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hans-Peter Friedrich betonte in einem Interview mit der „Nordwestzeitung“ vom 7. Februar 2014: „Die Verbraucher müssen wissen, wenn sie ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen.“
Der jetzt vorliegende Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie würde diese Information der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht ermöglichen. Selbst ein sortenreiner Rapshonig aus Nordamerika, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, dürfte nach diesem Vorschlag ohne jede Kennzeichnung in den Handel gebracht werden.
Die Frage, ob der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig „technisch nicht zu vermeiden“ sei im Sinne von der Verordnung (EG) 1829/2003, ist zu verneinen, solange nicht alles Mögliche unternommen wurde, um den Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in den Honig zu minimieren, zum Beispiel durch die Festlegung und Einhaltung eines ausreichend großen Mindestabstands zwischen dem Bienenstock und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.
Das Anliegen der Kommission, eine Klarstellung zur Kennzeichnung von Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, zu treffen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung nicht erreicht. Die Rechtsunsicherheit wird durch den Widerspruch zum Honig-Urteil des EuGH noch vergrößert, damit sind weitere Gerichtsverfahren zu erwarten.