Polizisten befürchten Gesundheitsrisiken durch digitale Handfunkgeräte, schreibt die Zeitung „Trierer Volksfreund“. „Vor fast drei Jahren hat die Trierer Polizei von Analog- auf Digitalfunk umgestellt. Jetzt verlangen Polizisten die Abschaffung der stark strahlenden Handfunkgeräte. Sie befürchten große Gesundheitsgefahren durch die teure neue Technik. Die Polizei-Leitung weist die Vorwürfe zurück (…).
Informationen zusammengestellt von der Redaktion Hohenlohe-ungefiltert
„Die Nutzung von HRT ist in Fahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig!“
(…) Bei der Trierer Polizei sind die alten Analogfunkgeräte im Mai 2011 gegen moderne Digitalfunkgeräte ausgetauscht worden. Eine Dienstanweisung aus Mainz vom 12. Dezember 2013 sorgt nun allerdings für Verunsicherung im Umgang mit den Handfunkgeräten (Handheld Radio Terminal, HRT): „Die Nutzung von HRT ist in Fahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig!“, teilt die zum Mainzer Innenministerium gehörende Autorisierte Stelle Digitalfunk nicht nur den rheinland-pfälzischen Polizeidienststellen per Dienstanweisung mit, sondern auch allen anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die auf Digitalfunk umgestellt haben.
Geräte erzeugen auch Wellen im Passiv-Modus
(…) Die von den Funkgeräten erzeugten elektromagnetischen Felder würden von den Fahrzeug-Karosserien reflektiert. Dadurch könne es „in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen“, heißt es in der geheimen Betriebsregelung, die dem Volksfreund vorliegt. Nicht nur im reinen Sendebetrieb, sondern auch im Passiv-Modus würden die Geräte Wellen erzeugen, die „auf den menschlichen Organismus und elektronische Geräte einwirken.“ Dies könnten zum Beispiel Herzschrittmacher betreffen.“
Kommentar des Trierer Volksfreunds:
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die sogenannten Eigensicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier ihren Dienstherren die Vertuschung von Gesundheitsgefahren vorwerfen. Man fordert zur Rückkehr der Analoggeräte auf, wenigstens solange, die Gefährdungsquellen nicht beseitigt sind.
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Dass man seitens der Behörde ein Nutzungsverbot im Auto ausspricht ist immerhin ein Zugeständnis des Gefährdungspotentials. Letzteres ist bekanntlich auf den Wirkungseffekt des Faradayschen Käfigs zurückzuführen – dies gilt allerdings nicht nur für die hier thematisierten Funkgeräte, sondern gleichermaßen auch für Handynutzung im Auto.
Siehe auch die Informationen auf folgender Internetseite:
http://de.wikipedia.org/wiki/Faradayscher_K%C3%A4fig