„Müllverbrennung ist keine Lösung“ – Ein Leserbrief zu Landrat Bauers Engagement für Müllverbrennung in Griechenland

Einen Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt vom 2. November 2013, Seite 22, „Sie sind doch der mit dem Müll?“ hat Wilhelm Maier aus Schwäbisch Hall geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Müllvermeidung und -verwertung nur am Rande erwähnt

Tatsächlich sind die wachsenden Müllberge auf der Welt eines der sehr ernsten Probleme, die Gesundheit und Leben von Menschen und Tieren gefährden. Was kann man tun? Nur am Rande wird Müllvermeidung und -verwertung in dem Artikel erwähnt. Von Recycling ist überhaupt nicht die Rede.

Künstliche Bedürfnisse werden geschaffen

Warum werden überhaupt die vielen Plastiktüten hergestellt, warum die vielen Produkte mit kurzer Lebensdauer, die dann auf dem Müll landen usw.?  Hier stoßen wir schnell auf das kapitalistische Wirtschaftssystem. Um Anlagemöglichkeiten für die wachsenden Kapitale zu schaffen, werden künstliche Bedürfnisse geschaffen, Ramsch auf den Markt geworfen und die Lebensdauer der Produkte verkürzt.

Wertstoffe wiederverwenden

Mülldeponien und Müllverbrennung, wie sie von Landrat Bauer propagiert werden, sind meiner Meinung nach primitive und schädliche Wege, mit dem Müll umzugehen. Beim Restmüll handelt es sich samt und sonders um Wertstoffe, die möglichst zu 100 Prozent wieder getrennt und in den Stoffkreislauf zurück geführt werden müssen, damit sie wieder verwendet werden können. Schmeißt man sie auf einen Haufen, sind sie verloren.

Und die Müllverbrennung?

Sie vernichtet wertvolle Stoffe und verwandelt sie unwiederbringlich in Abgase, Gifte, Asche, Stäube und Wärme. Außer der Wärme sind alle übrigen Ausscheidungen unbrauchbar oder sogar gefährlich. Abgase heizen die Atmosphäre auf. Gifte tragen zur weiter zunehmenden Belastung der Umwelt bei: Allergien, Immunschwäche, Krankheiten, Pseudo-Krupp, Verseuchung der Nahrungsketten.

Feinstaub überwindet die Blut-Zellschranke im Gehirn

Feinstäube reichern sich überall an und werden zur ungeahnten Gefahr. Ihre besondere Tücke: sie überwinden die Blut-Zellschranke im Gehirn. Schlacke ist hochgiftiger Sondermüll und muss tief unter der Erde gelagert werden (was aber nicht immer passiert). Häufig wird sie im Straßenbau verwendet. Richtig ist, dass die Rauchgasfilter der Müllverbrennungsanlagen immer besser geworden sind, und die Werte bleiben natürlich (meist) unter den amtlichen Grenzwerten. Aber auch geringe Mengen dieser hochgiftigen Substanzen sind krebserregend und addieren sich zu der schon vorhandenen Luftverschmutzung.

Feinstaub geht durch die Filter

Je besser die Filter, desto mehr Giftstoffe verbleiben in den Filterstäuben und in der Schlacke. Diese müssen wie Atommüll entsorgt werden. Es kann aber keine Filter geben, die alles zurück halten. Insbesondere der Feinstaub geht durch die Filter durch, und diese Partikel werden tief in unsere Lunge eingeatmet. Insofern widerspreche ich Landrat Bauer, der behauptet, bei der Müllverbrennung würden keine Giftstoffe entstehen. Müllverbrennung ist nicht nur eine gigantische Verschwendung von Wertstoffen, sondern auch eine große Gefahr für unsere Gesundheit.

Die Natur kennt Kreislaufwirtschaft

Die Natur kennt keinen Müll, sondern Stoffkreisläufe. Zu einer solchen Kreislaufwirtschaft müssen wir kommen. Ein vielversprechender Weg ist schon entwickelt worden: Aus dem Restmüll werden zunächst die Schwerstoffe wie Metalle abgetrennt, danach die biologisch abbaubaren Naturstoffe. Diese können zu Biogas und Kompost weiter verarbeitet werden. Für das restliche Gemisch aus Kunststoffen, Gummi, Elektronikschrott usw. kommt das Kryo-Recycling zur Anwendung. Bei Tieftemperaturen von minus 80 bis 160 Grad werden Kunststoffe spröde, brüchig und mahlbar. Nun lassen sich die verschiedenen Bestandteile voneinander trennen. Etwa 60 bis 80 Prozent des Materials werden mit der Qualität des Primärmaterials wieder gewonnen.

Deutschland importiert Müll für Verbrennungsanlagen

Die Industrie blockiert diese Technik, denn Müllverbrennungsanlage (MVA) werfen Riesen-Gewinne ab. In Deutschland sind wir  schon so weit, dass wir Müll aus anderen Ländern für unsere vielen MVAs importieren, denn selbst haben wir nicht so viel, um die Anlagen „rentabel“ zu betreiben.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt:

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2283550

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„Betrug oder Manipulation?“ – Leserbrief von Wilhelm Maier zu Stuttgart 21

Einen Leserbrief zum Thema Stuttgart 21 hat Wilhelm Maier aus Schwäbisch Hall geschrieben. Dieses Schreiben schickte er auch an das Haller Tagblatt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Höchst brisante Risikoliste

Nur wenige Zeilen ist es der Südwestpresse/Haller Tagblatt vom 29. Oktober 2013 wert, was aber höchst brisant ist. Eine Liste von Risiken mit entsprechenden Kosteneinschätzungen beim Bau von Stuttgart 21, die vom ehemaligen Projektleiter Azer Anfang 2011 erstellt worden war, wurde der Gruppe Ingenieure 22 erst vor kurzer Zeit zugespielt. Diese Liste ist bisher nur teilweise der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden.

Mit weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen

Nach einer gründlichen Analyse kommen die Ingenieure 22 zum Schluss: „Wenn alle heute absehbaren Risiken und notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden, ist mit weiteren Kostensteigerungen über die inzwischen eingeräumten 2,3 Milliarden Euro zu rechnen“. Sie geht davon aus, dass der neue Tiefbahnhof 8,5 Milliarden oder gar bis zu 10 Milliarden Euro kosten werde.

Für Risiken keine Kosten eingeplant

Viele mögliche Probleme waren schon im März 2011 bekannt. Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit wurde aber von den Betreibern des Projekts S 21 als so gering eingeschätzt, dass keine Kosten hinterlegt wurden. Etwa beim Thema Brandschutz oder Grundwassermanagement. Weiter aufgeführte Risiken sind Dolinen, Geothermie, Planungsmängel und vieles andere mehr.

Vor der Volksabstimmung wurde Festpreis versprochen

Schon acht Monate vor der Volksabstimmung hat die Bahn deshalb schon intern mit 1,2 Milliarden Mehrkosten gerechnet, vor der Volksabstimmung wurde aber immer ein Festpreis versprochen (so auch unser SPD-Landtagsabgeordneter Sakellariou bei einer öffentlichen Veranstaltung). Wären diese Mehrkosten schon vor der Volksabstimmung bekannt gewesen, wäre sie mit Sicherheit anders ausgegangen. Betrug oder Manipulation? Das möge jeder selbst beurteilen.

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„Naziterror und Rassismus bekämpfen! Verfassungsschutz auflösen!“ – Demo heute, Samstag, 13 Uhr, in Heilbronn; am Samstag, 16. November 2013 in Schwäbisch Hall

Ein breites Bündnis aus antifaschistischen, linken und zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen organisiert momentan im Rahmen einer Kampagne unter dem Motto “Naziterror und Rassismus bekämpfen! Verfassungsschutz auflösen!” in Heilbronn (Samstag, 2. November 2013, 13 Uhr Thersienwiese) und Schwäbisch Hall (Samstag, 16. November 2013, um 11 Uhr, Nähe Bonhoeffer-Platz) Veranstaltungen und Demonstrationen.

Von der Partei Die Linke, Kreisverband Ludwigsburg

Zweiter Jahrestag des Auffliegens des „Nationalsozialistischen Untergrunds“

Anlass ist der zweite Jahrestag des Auffliegens des “Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) durch den Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und die Verhaftung von Beate Zschäpe im November 2011.

„NSU“ keine isolierte „Zwickauer Zelle“

In den vergangenen zwei Jahren wurde klar, dass der „NSU“ keine isolierte „Zwickauer Zelle“, sondern Teil eines umfangreichen faschistischen Netzwerks war, dessen Verbindungen zu deutschen Geheimdiensten sich nicht mehr leugnen lassen. Baden- Württemberg ist durch den Mord an einer jungen Polizistin am 25. April 2007 in Heilbronn,
zahlreiche Verbindungen zwischen dem “NSU” und der Nazi-Szene im Land und den in Schwäbisch Hall gegründeten “Ku-Klux-Klan” (KKK)-Ableger im Fokus der Diskussionen über den “NSU”.

Konsequente Aufklärung über die Rolle des Verfassungsschutzes und lokale Nazistrukturen fehlt bisher

Eine konsequente Aufklärung über die Rolle des Verfassungsschutzes und lokale Nazistrukturen bleibt allerdings bisher ebenso aus wie eine Auseinandersetzung mit dem
staatlichen Rassismus, der sich in den Ermittlungen nach dem “Polizistenmord” in Heilbronn und durch die Mitgliedschaft von Polizisten im “KKK” zeigte.

Verschiedene Facetten des „NSU- Komplexes“ thematisieren

Die Kampagne will die verschiedenen Facetten des „NSU- Komplexes“ thematisieren und ein deutliches Zeichen gegen Nazis und gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus setzen. Im Mittelpunkt werden deshalb eine überregionale Demonstration in Heilbronn am 2. November 2013 und eine Demonstration in Schwäbisch Hall am 16. November
2013 stehen.

Bodo Ramelow spircht in Heilbronn

Der Vorstand der Partei DIE LINKE. Kreisverband Ludwigburg, ruft alle Mitglieder und SympathisantInnen auf, sich an der überregionalen Demonstration am 2. November 2013 in Heilbronn, wo unter anderen Bodo Ramelow sprechen wird, zu beteiligen und DIE LINKE Heilbronn bei ihrem Demonstrationsblock zu unterstützen.

Weitere Infos zur Kampagne und der Demonstration gibt es im Internet auf der Seite:

www.nsu-demo.tk

Meldung, KV Ludwigsburg
Naziterror und Rassismus bekämpfen, Verfassungsschutz auflösen!

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„Gegen den Bau des Naturstromspeichers“ – Bürgerinitiative „Für Gaildorf“ will Limpurger Berge schützen

Eine Stellungnahme zum Artikel in der Rundschau Gaildorf mit der Überschrift „Weit weg von der Wahrheit“ vom 25. Oktober 2013 hat die Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“ an die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert geschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Schreiben in voller Länge.

Von der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Kritiker sind nie beliebt

Kritiker sind nie beliebt und es erscheint als legitimes Mittel, solche in die Ecke derer zu stellen, die „weit weg von der Wahrheit“ agieren. Damit wird bereits in der Überschrift der Eindruck erweckt, die Projektgegner sagen nicht die Wahrheit. Diese Unterstellung weisen wir entschieden zurück! Alle unsere genannten Kritikpunkte sind in den Unterlagen zum Bauantrag nachzulesen, sofern man sich die Mühe macht und diese durcharbeitet. Schon allein aus rechtlichen Gründen riskieren wir es nicht, Unwahrheiten zu verbreiten.

Gravierende Veränderungen

Es ist gelinde gesagt „verwunderlich“, dass die gravierenden Veränderungen (Passivbecken, Standort- und Größenveränderung, Sicherheitssystem, Erhöhung der installierten Nennleistung, Abschaltautomatik wegen Schattenwurf, veränderte Trassenleitung u.a.), die das Megaprojekt in den letzten zwei Jahren erfahren hat, sowohl von Bürgermeister Bartenbach, wie auch von Stadtrat Baumann nicht als wesentlich bewertet werden.

„Unsere Aussagen sind wahr“

Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber nichtsdestotrotz sind unsere Aussagen wahr und viele Gaildorfer Bürger, die einst dem Projekt zugestimmt haben, bewerten dies jetzt ebenfalls anders. Dies erfahren wir täglich in Telefonaten und E-Mails von besorgten Mitbürgern, die sich an uns wenden. Darüberhinaus ist es verständlich, dass ein geplantes Bauprojekt mit diesen Dimensionen zu kontroversen Diskussionen führt.

Wind weht nur schwach

Im Windenergieerlass Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift) ist zum Erreichen der Mindestertragsschwelle eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 Meter über Grund – unabhängig von der geplanten Nabenhöhe – erforderlich. Im Bauantrag ist nachzulesen, dass nach 20 Wochen dauernder Windmessung lediglich ein Durchschnittswert von 5,3 m/s ermittelt wurde. Dies ist wahrlich kein berauschendes Ergebnis und daraus resultierende Prognosen sind nicht beweisbar. Für Investoren sieht der Windenergieerlass (S. 14) sogar diese Ertragsschwelle – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst an Standorten mit einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 Meter über Grund erreicht.

Versuch, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren

Inwieweit die getroffenen Aussagen in den Leserbriefen deshalb „weit weg von der Wahrheit“ sein sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ebenso auch nicht, warum aus diesem Grund diese Überschrift gewählt wurde, die nur dazu dient, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren.

Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für alle

Es gibt ein demokratisches Grundrecht zur freien Meinungsäußerung, sowohl für Stadträte, als auch für normale Bürger. Aber dieses Recht endet an dem Punkt, an dem Andersdenkenden willkürlich mangelnde Wahrhaftigkeit vorgeworfen wird.
Einwendungen gegen den MBS Naturstromspeicher können bis spätestens 31. Oktober 2013 schriftlich an das Landratsamt Schwäbisch Hall oder an das Rathaus Gaildorf geschickt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Petition der BI „FÜR GAILDORF“  zum Schutz der Limpurger Berge zu unterschreiben, die beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht wird: https://www.openpetition.de/petition/online/innehalten-mit-der-uebereilten-und-konzeptionslosen-energiewende-fuer-besonnenheit-und-effizienz

Kontakt:

Bei Rückfragen kann man sich jederzeit an die Unterzeichner dieser Stellungnahme wenden.

Simone Dietrich, Jutta Ehrle, Manfred Franz, Thomas Hartmann, Eleonore Krause-Krieger, Werner Krieger, Andreas Mattheis, Lothar Scheurmann, Gaildorf, Mitglieder der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Zum Artikel „Weit weg von der Wahrheit“ in der Rundschau Gaildorf:

http://www.swp.de/gaildorf/lokales/gaildorf/Naturstromspeicher-Gaildorf-Weit-weg-von-der-Wahrheit;art5533,2272996

Internetseite der Bürgerinitiative „Für Gaildorf“:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/

Leserbriefe:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/leserbriefe.html

Kontakt zur Bürgerinitiative:

BürgerInitiative „FÜR GAILDORF“, Sankt-Kilian-Straße 57, 74405 GAILDORF

E-Mail: wernerkrieger@gmx.de

Internet: www.bi-fuer-gaildorf.de

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„Sichel, Salz und Zottelkopf – Mit dem Haalgeist durch die Haller Stadtgeschichte“ – Signierstunde mit dem Grafiker Frank Benkowitz im Hällisch-Fränkischen Museum

Eine Signierstunde mit dem Grafiker Frank Benkowitz im Hällisch-Fränkischen Museum Schwäbisch Hall findet am Sonntag, 3. November 2013, ab 14.30 Uhr statt.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Ausstellung am Sonntag, 3. November 2013, letztmals geöffnet

Dort geht die Grafikausstellung „Sichel, Salz und Zottelkopf – Mit dem Haalgeist durch die Haller Stadtgeschichte“ im „Wintergarten“ des Hällisch-Fränkischen Museums zu Ende. Frank Benkowitz‘ Zeichnungen zu der neuen Stadtgeschichte Halls für Kinder stießen nicht nur bei den jungen, sondern auch bei den erwachsenen Besucherinnen und Besuchern auf großes Interesse. Am letzten Öffnungstag wird der Künstler ab 14.30 Uhr in der Ausstellung anwesend sein, um Haalgeist Ottos Stadtgeschichte zu signieren.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.schwaebischhall.de/Haellisch-Fraenk-Museum.283.0.html

www.schwaebischhall.de

www.facebook.com/schwaebischhall

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„Sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohlemeiler und Atomkraft“ – Petition unterschreiben

Für eine „sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohlemeiler und Atomkraft“ setzen sich die Initiatoren einer Online-Petition ein. Unter der Internetadresse https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/ kann die Petition unterzeichnet werden.

Von der Organisation Campact

Wortlaut der Petition:

Sehr geehrte Frau Hannelore Kraft,

in den Koalitionsgesprächen mit der Union treffen Sie eine Richtungsentscheidung: Wird die Energiewende ausgebremst? Oder zeigen wir der Welt, wie ein führendes Industrieland eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohle- und Atomkraft schafft, die hunderttausende Arbeitsplätze entstehen lässt?

Ich fordere Sie auf, nicht die Interessen der Kohlelobby zu vertreten, sondern für eine zukunftsfähige Energiepolitik einzustehen. Sorgen Sie dafür, dass

– die Erneuerbaren Energien konsequent weiter ausgebaut werden,

– keine neuen Subventionen für Kohlekraftwerke geschaffen werden,

– nur noch Unternehmen von den Kosten der Energiewende entlastet werden, die durch diese in eine bedrohliche Wettbewerbssituation geraten,

– mit einem Klimaschutzgesetz der Ausstoß von CO2 konsequent reduziert wird und verbindliche Klimaschutzziele festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Ort werden angehängt)

Petition unterschreiben:

https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/

Wortlaut des Campact-Newsletters:

In Sachen Klimaschutz und Energiewende geht es bei den Koalitionsverhandlungen um alles oder nichts: Als führendes Industrieland könnte Deutschland der Welt zeigen, wie eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohlemeiler und Atomkraft aussieht, die Hunderttausende Arbeitsplätze schafft. Oder aber die Kohlelobby setzt sich durch – und bremst die Energiewende aus. Welchen Kurs die deutsche Klima- und Energiepolitik in den nächsten vier Jahren verfolgt, entscheidet sich in den nächsten Tagen und Wochen.

Derzeit sieht es nicht gut aus: Ausgerechnet Hannelore Kraft verhandelt für die SPD die Energiepolitik. Während die NRW-Ministerpräsidentin sonst häufig das Gemeinwohl verteidigt, vertritt sie in der Energiepolitik bisher Konzerninteressen. Das Ausbautempo bei den Erneuerbaren Energien will sie senken, energieintensive Betriebe weiter exzessiv von der EEG-Umlage befreien und Kohlekraft zusätzlich subventionieren.

Jetzt müssen wir Bürger/innen Frau Kraft klar machen, dass wir diese Klientelpolitik für die Kohleindustrie nicht dulden. Wir haben Chancen, sie zu einem Politikwechsel zu bewegen, denn Kraft wird als nächste Kanzlerkandidatin gehandelt. Da passt ein rückwärtsgewandtes Kohle-Image schlecht ins Konzept. Zudem ist ihr Kurs auch innerhalb der SPD umstritten. Wenn übermorgen die Energie-Verhandlungsgruppe zusammentritt, wollen wir Kraft mindestens 75.000 Unterschriften überreichen. Das schaffen wir nur mit Ihrer Hilfe!

Klicken Sie hier https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/ und unterzeichnen Sie den Appell…

Wie es mit der Energiewende weitergeht – dies wird wohl relativ konkret im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Denn nach den Erfahrungen mit der FDP will Merkel diesmal keine Formelkompromisse mehr, die nachher für Streit sorgen. Sprich: Was in den nächsten Wochen festgelegt wird, lässt sich danach nur noch mit großer Mühe ändern. Deswegen kommt es jetzt auf unseren Protest an.

Und der ist bitter nötig: Bei den Koalitionsgesprächen entsendet die SPD in die Verhandlungsgruppe Energie neben Hannelore Kraft weitere Kohlefreunde wie den brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke und den saarländischen Wirtschaftsminister Heiko Maas. Der profilierteste Umweltpolitiker der SPD, Ulrich Kelber, ist dagegen nicht dabei. Dies zeigt: Die alte Kohle-SPD aus NRW, Brandenburg und Sachsen hat Oberwasser. In einem Beitrag für eine Lobbyplattform der Braunkohleindustrie schrieb Frau Kraft, Braunkohle müsse „noch für Jahrzehnte ein wesentlicher Pfeiler der Energieversorgung sein.“

Auf die SPD wird es in den Koalitionsverhandlungen ankommen, denn der Umweltflügel der Union ist traditionell klein. Und immerhin regt sich jetzt auch Widerstand innerhalb der Sozialdemokraten. Am Wochenende forderten führende SPD-Politiker/innen – darunter Gesine Schwan, Erhard Eppler und Ernst-Ulrich von Weizsäcker – in einem offenen Brief ihre Partei auf, sich von der bisherigen Energiepolitik zu verabschieden. Mit unserem Appell wollen wir sie unterstützen und dafür sorgen, dass die Kohle-Lobbyisten in der SPD kalte Füße bekommen. Sobald wir 75.000 Unterschriften gesammelt haben, wollen wir den Appell als Anzeige in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichen.

Unterzeichnen auch Sie unseren Appell!

Petition unterschreiben:

https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/

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„Wahnwitzige Reise durch die Welt der Musik“ – Gankino Circus spielen am Freitag in der 7180-Bar in Crailsheim

Manege frei für eine atemberaubende und wahnwitzige Reise durch die Welt der Musik und die Musik der Welt. Ekstase und Leidenschaft, virtuos und anarchisch: Der Gankino Circus kommt am Freitag, 1. November 2013, um 20 Uhr nach Crailheim. Zirkusplatz ist die 7180-Bar.

Von Sina Stuber Adieu Tristesse e.V.

Balkan-Beats und Fränkische Volksmusik

Gankino Circus werfen so ziemlich alles in die Manege, was sie zwischen die Finger kriegen: Balkan-Beats und Fränkische Volksmusik, Finnische Folklore, Clownerie mit Schlager-Attitüde und Punkrock, der nach Django Reinhardt klingt. Sie erzählen Geschichten über ihre fränkische Heimat Dietenhofen, über die Liebe und die großen Fragen des Lebens. Sie singen, trommeln, tanzen, lachen und musizieren; und all das oft so schnell und filigran, dass Auge und Ohr kaum folgen können.

Europäischen Folkpreis „Eiserner Eversteiner“

Ein Konzert mit Gankino Circus ist kein Konzert, es ist eine Vorstellung. Schon fast sieben Jahre sind die einstigen Schulkameraden aus Dietenhofen mit ihrer Show nun auf den Bühnen Europas unterwegs. Zahllose Konzerte auf Kleinkunst-, Club- und Festivalbühnen führten sie durch Deutschland, Österreich, Frankreich, Ungarn und Serbien. Darüber hinaus haben sie den Europäischen Folkpreis „Eiserner Eversteiner“ gewonnen und sind als Support der Finnischen Humpa-Legende Eläkeläiset unterwegs. Zwei Alben erschienen bereits beim Nürnberger Label „Beste! Unterhaltung“, eine weitere ist für 2014 in Planung.

Konzertreise in die Ukraine

Im Sommer 2013 reisten die vier Herren stolz wie Oskar im offiziellen Auftrag des Goethe-Instituts für eine Konzertreise in die Ukraine. Wo auch immer sie spielen – das Publikum tanzt, lacht und staunt. Dietenhofen sei Dank.

Kurzinfo: Einlass in die 7180-Bar in Crailsheim ist ab 20.00 Uhr.

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„Achtspuriger Highway mitten durch einen Western Saloon“ – NEW COUNTRY REHAB aus Toronto spielen in Crailsheim

Für diese Band öffnet die 7180-Bar auch an einem Mittwoch. Denn am Mittwoch, 6. November 2013, um 20 Uhr beehren uns NEW COUNTRY REHAB aus Toronto. Sie verschmelzen die Musik der Country Roots-Tradition mit dem städtischen Krach des heutigen Toronto.
Von Harald Haas, Betreiber der 7180-Bar Crailsheim
Wirbelwind an seiner Fiddle
Diese Mischung aus Tradition und Moderne verbindet sich in Ihrem dynamischen Sound und den kraftvollen Songs. Frontmann John Showman ist ein wahrer Wirbelwind an seiner Fiddle und gibt seinen Kollegen die Richtung vor. Sie verwandeln die einfachen Country Songs in eine elektrifizierte und treibende Americana Musik, wie Sie nur in grossen Staedten entstehen kann und die absolut tanzbar ist.
7180-Bar wird zum Western-Saloon
Mit ihrer Spielfreude und der Kraft ihrer Auftritte legen sie einen achtspurigen Highway mitten durch einen Western Saloon, der an diesem Abend die 7180-Bar sein wird. Feiert diese Band auch am Mittwoch und seid dabei, wenn ab 20 Uhr die Türen öffnen.
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„Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko“ – Kleine Anfrage der Partei Die Linke an die Bundesregierung

Eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Mobilfunk und Gesundheitsschutz hat vor kurzem die Fraktion „Die Linke“  gestellt. „Die Forderungen der Linken sind konsequenter als alles was wenige andere Parteien bisher halbherzig von sich geben“, sagt Ulrike Hölzel aus Gaildorf.

Informationen zugesandt von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Partei anschreiben und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einfordern

„Damit es nicht nur bei einem Lippenbekenntnis der Linken bleibt, wäre es sinnvoll diese Partei anzuschreiben, sie zu unterstützen und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einzufordern“, meint Hölzel weiter.

Die Kleine Anfrage der Bundestagsfralktion Die Linke im Wortlaut:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/145/1714548.pdf

Deutscher Bundestag  Drucksache 17/14548, 17. Wahlperiode, 8. August 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz

Die Mobilfunktechnologie wird erst  seit  Mitte der  90er-Jahre in breitem Umfang genutzt und hat seitdem die Kommunikation in der Gesellschaft revolutioniert.  Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung sind elektromagnetische Felder  längst  allgegenwärtig und die Mobilfunktechnologie aus  dem gesellschaftlichen  Alltag kaum mehr  wegzudenken.  Die  Auswirkungen  elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit  sind dagegen umstritten.

Krebs, Parkinson oder Alzheimer

Doch unterdessen kann auch die Forschung belastbare und somit verwertbare Ergebnisse vorlegen. Fest steht, dass insbesondere die sogenannte Mobilfunkstrahlung immer wieder in Zusammenhang mit Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer gebracht  wird.  Selbst  die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt einen möglichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung  und  bestimmten  Hirntumoren  (Pressemitteilung  auf  www.iarc.fr  vom 31. Mai 2011).

Als Risikotechnologie eingestuft

Die Forschungsergebnisse können Gefahren für  die menschliche Gesundheit auch dort  nicht  ausschließen,  wo bisher noch kein eindeutiger Wirkmechanismus festgestellt werden kann. Zur Langzeitwirkung und zu der Auswirkung auf Schwangere,  Föten und Kinder  gibt  es immer  noch viele Forschungsdefizite. Und dennoch wird die Mobilfunktechnologie unterdessen vom Europäischen Parlament,  Europarat,  von der  Europäischen Umweltagentur,  von Versicherungsgesellschaften, unabhängigen Expertenvereinigungen  wie  der  ICEMS (Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit), der RNCNIRP (Russische  Kommission zum Schutz  vor nichtionisierender  Strahlung), von
Umweltverbänden  wie  dem BUND, der internationalen  Wissenschaftlergruppe – BioInitiative und vielen Bürgerinitiativen als Risikotechnologie eingestuft.

Gesundheitliche Beschwerden

Im Jahr  2012  erklärten im Eurobarometer-Bericht der Europäischen Kommission zu den elektromagnetischen Feldern (European Commission, Special Eurobarometer,  Eurobarometer  73.3., Electromagnetic  Fields, 2012, (www.ec.europa.eu/health/electromagnetic_fields/eurobarometers/index_en.htm). 48 Prozent  der  Europäerinnen und Europäer, dass sie über mögliche Risiken des Mobilfunks besorgt seien. Zirca 76 Prozent vermuten ein Risiko durch die Funkmasten und zirka 73 Prozent durch Mobiltelefone. Immer  mehr Menschen sind nicht nur besorgt, sondern fühlen sich beeinträchtigt. Immer mehr Hausärzte  in  Deutschland gehen überdies von einem Zusammenhang zwischen
elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beschwerden aus.

Strahlenbelastung senken

Auch die Elektrosensibilität rückt dabei mehr und mehr in den Fokus. Die fortschreitende Technisierung unserer Gesellschaft macht es unmöglich, der elektromagnetischen Dauerbestrahlung zu entgehen. Umso wichtiger ist es, die vorhandene Drucksache 17/14548 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Strahlenbelastung zu senken,  um schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit zu vermeiden.

Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundsätze deutscher Umweltpolitik und verfolgt, auch  europaweit über die Schadensbeseitigung und Gefahrenabwehr (Schutzgrundsatz) hinaus,  das  Ziel, potenziell umweltbelastende Verhaltensweisen zu unterbinden. Es geht also darum, theoretisch mögliche beziehungsweise vermutete und nicht wie bei der  Gefahrenabwehr  hinreichend wahrscheinliche Umweltschäden zu vermeiden (Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG). Damit sind auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, für die noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein Besorgnispotenzial besteht.

Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit

Die staatliche Vorsorgepolitik muss daher Maßnahmen ergreifen, die die Strahlungsintensität auf ein Maß beschränkt, bei dem eine Gesundheitsgefährdung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Zusätzlich erfordert  das  eine  umfassende Aufklärung der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefährdungen. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen den Umgang mit  dieser  alltäglichen Risikotechnik erlernen.  Und Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit über die  Aufstellung von Basisstationen.

Mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung

Laut den letzten Berichten der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen nieder- und hochfrequenter Strahlung (Bundestagsdrucksachen 17/4408 und 17/12027) bestehen vor allem wissenschaftliche Unsicherheiten über mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als zehn Jahre und bei  der Wirkung auf Kinder. Die vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 beschlossene Novelle der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren soll einen besseren Schutz der  Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch elektrische, magnetische  und elektromagnetische Felder gewährleisten. Allerdings blieben die Grenzwerte im Bereich der hochfrequenten Felder unverändert; ortsfeste Hochfrequenzanlagen mit zehn Watt  EIRP (EIRP:  equivalent  isotropically radiated power,  Äquivalent  isotroper Strahlungsleistung) sind von der Regelung ausgenommen und Vorsorgeregelungen wurden nicht festgeschrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1.  Sieht  die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der ständig steigenden Nutzung und der Zunahme von privaten und öffentlichen Sendeanlagen, die weitere Sendenetze erfordern und damit die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber elektromagnetischer Strahlung weiter steigern?

2.  Auf  welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die in der  Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche  Nachweisverfahren festgelegten Grenzwerte,  und welche aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden hinsichtlich möglicher  Gesundheitswirkungen einbezogen (bitte aufzählen)?

3.  Wurde für  die Überprüfung und Festlegung der  geltenden Grenzwerte ein Wirkmuster  aus  verschiedenen  Ursachen  berücksichtigt  (Kombinations-/Mehrfachwirkungen unterschiedlicher  Umweltnoxen), oder wurde die isolierte Wirkung hochfrequenter Strahlung auf Organismen herangezogen (in beiden Fällen bitte erläutern)?

4.  Wie wird das Maß einer ungünstigen Wirkung elektromagnetischer Felder auf  die menschliche Gesundheit  für  die Ableitung von Schutz und Vorsorgestandards bestimmt, und wie werden davon Grenzwerte abgeleitet?

5.  Welche Sicherheitsfaktoren werden bei  der  Festlegung von Grenzwerten, in welcher Höhe und warum angewandt?

6.  Kommen bei der Festlegung von Grenzwerten für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder Sicherheitsfaktoren zur Anwendung,  die in der  Höhe  mit  denen aus  der  Toxikologie  üblichen Werten vergleichbar sind?
Wenn nein, warum nicht?

7.  Wie werden langfristig einwirkende,  nicht  akut  toxisch wirkende Effekte bei den nichtthermischen Wirkungen im Hinblick auf  die Definition von Adversität gemäß der VDI-Richtlinie 2308 Bl. 1 (Abschätzung des gesundheitlichen Risikos im Immissionsschutz, Juni 2009) begründet?

8.  Wie erklärt  es die Bundesregierung,  dass sie in den Änderungen der Vorschriften  über  elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren den Grundsatz des Vorsorgeprinzips, das dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Grunde liegt  und in Artikel  20a des Grundgesetzes (GG) verankert ist, nicht für den Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung anwendet, obwohl sie Vorsorgeregelungen im Bereich der niederfrequenten Felder umsetzt, insbesondere vor dem Hintergrund,  dass die Internationale Krebsagentur (IARC) beide Bereiche in ihrer  ganzen Bandbreite für  möglicherweise krebserregend eingestuft  hat und  zahlreiche  Hinweise  für  biologische  Wirksamkeiten  unterhalb  der Schwelle der Grenzwerte vorliegen?

9.  Wie  definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorsorge, und wie will  sie durch die geltenden Grenzwerte gesundheitliche Risiken für Menschen, die dauerhaft  elektromagnetischen Feldern ausgesetzt  sind, ausschließen (bitte begründen)?

10.  Welche Strategie verfolgt  die Bundesregierung,  um eine Minimierung der Strahlenbelastung der  Bevölkerung zu erreichen, und welche Ziele sollen bis wann erreicht werden (bitte erläutern)?

11.  Auf  Grundlage welcher  wissenschaftlichen Ergebnisse und Studien entwickelt  die Bundesregierung ein Konzept zur Minimierung der Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder,  und wo sieht sie weiteren Forschungsbedarf in der Risikobewertung?

12.  Plant die Bundesregierung eine Änderung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit vorsorgeorientierten und kindergerechten Grenzwerten,  insbesondere für  Orte mit  empfindlicher  Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-,  Wohn-,  Schul-  und Krankenzimmer,  sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich?
Wenn ja,  wie wird diese Änderung aussehen, und bis wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

13.  Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus der  Forderung „Ein Netz für  alle Anbieter“ im Sinne einer  technisch machbaren Netzbündelung, um die Strahlenbelastung zu minimieren?

14.  Was unternimmt die Bundesregierung, um die flächendeckende Anbindung an ein Glasfasernetz als Bestandteil  der  Grundversorgung zu gewährleisten?

15.  Wie viele und welche Landkreise der  Bundesrepublik Deutschland verfügen derzeit  über eine Glasfasernetzanbindung, und bis wann soll der flächendeckende Ausbau bundesweit  abgeschlossen sein (bitte mit  kartographischer Darstellung)?

16.  Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau des Glasfasernetzes in ländlichen Regionen zu forcieren?

17.  Wird  die  Bundesregierung  Maßnahmen zum umfassenden Schutz von elektrosensiblen Menschen und zur Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit und Behinderung ergreifen?
Wenn ja, welche und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

18.  Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Leitlinie der Österreichischen  Ärztekammer zum EMF-Syndrom (Beschwerden und Krankheiten,  die durch elektromagnetische Felder – EMF – hervorgerufen werden)?

19.  Bis wann wird die Bundesregierung eine Koordinations- oder Meldestelle für  Mobilfunknebenwirkungen bei  einer  entsprechenden Bundesbehörde einrichten?

20.  Welche Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus den konkreten Forderungen der  Verbände der  Elektrosensiblen nach funkfreien Abteilen in Zügen und Bahnen,  funkfreien Zimmern in Krankenhäusern und Schutzzonen zur Regeneration?

21.  Welche Maßnahmen sind als Bestandteil der staatlichen Vorsorge zur Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder geplant?

22.  Plant die Bundesregierung eine ähnliche Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern wie das 2010 in Frankreich verabschiedete Umweltschutzgesetz Grenelle 2,  das u. a.  die Handynutzung für Kinder in Kindergärten, Grundund Sekundarschulen untersagt und die Werbung für Mobiltelefone verbietet, wenn sie sich an Kinder unter 14 Jahren wendet?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

23.  Wie will  die Bundesregierung der  besonderen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken,  und welche Rolle sollen dabei  Kindertagesstätten,  Schulen und Berufsschulen beim Erlernen eines verantwortungsvollen risikomindernden Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit Mobilfunk übernehmen?

24.  Welchen Handlungsbedarf  sieht  die  Bundesregierung im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht,  die Konsumkompetenz der Bürgerinnen und Bürger über die üblichen Verbraucherschutzinformationen hinaus zu stärken?

25.  Wie  schätzt  die  Bundesregierung die  Vorsorgewirkung einer  Gefahrenkennzeichnung auf Mobilfunkprodukten und die Angabe des SAR-Wertes mit  Nutzungsempfehlungen beim Verkauf  von Mobiltelefonen ein, und plant  die  Bundesregierung, diese Vorsorgemaßnahmen verpflichtend durchsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

26.  Liegen der Bundesregierung Statistiken über Unfälle vor, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer und Autofahrerinnen während der Fahrt  zurückzuführen sind, oder sind solche Statistiken künftig vorgesehen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Gefährdungen durch Nutzung dieser  Medien im Straßenverkehr  zu minimieren (vorhandene Statistiken bitte der  Antwort beifügen, und wenn nein, bitte erläutern)?

27.  Aus welchen Gründen zieht die Bundesregierung das Modell der freiwilligen  Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber stringenten  gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge vor?

28.  Sieht  die Bundesregierung die Notwendigkeit,  den gesamten Bereich der
nichtionisierenden Strahlung umfassend gesetzlich zu regeln (vergleichbar
mit der gesetzlichen Regelung für ionisierende Strahlung)?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

Berlin, den 8. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Flyer der Partei Die Linke:

Mobilfunk – ein Fluch oder Segen?

Weitere Informationen und Kontakt:

Ökologische Plattform, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Telefon:

030 / 240 09 – 503
030 / 241 11 27

Telefax: 030 / 241 10 46

E-Mail: oekoplattform@die-linke.de

Internet: www.oekologische-plattform.de

Ökologische Plattform: Mobilfunk – ein Fluch oder Segen? Gesundheitsgefahr drahtlose Mikrowellentechnologie

Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko:

• Eine flächendeckende kabelgebundene Grundversorgung mit Telefon, Breitbandinternet und hochfrequenzfreien Telefonzellen ist gesetzlich sicherzustellen.

• Ausbaustopp und Rückbau der Mobilfunknetze. Änderung der Auflage, jeweils eine unabhängige Infrastruktur aufzubauen. Nachbesserung der UMTS-Lizenzverträge, die das vorschreiben.

• Senkung der Grenzwerte auf ein gesundheitsverträgliches Maß. Richtziel: 1 Mikrowatt je Quadratmeter für Innenräume.

• Keine Funkmasten in die Nähe von Kitas, Schulen und Wohngebieten. Änderung des Baugesetzbuches.

• Gesetzliches Einspruchs- und Mitwirkungsrecht der Bevölkerung im Umkreis von 400 Meter (höhere Krebsrate) des Sendemastes.

• Versicherungspflicht für Mobilfunkantennen gegen gesundheitsschädigende Wirkungen.

• Verbot der Handywerbung für Kinder und Handybenutzungsverbot in Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen.

• Besteuerung der Umweltverschmutzung durch hochfrequenten Elektrosmog als Regulierungsanreiz zur Entwicklung emissionsarmer Kommunikationstechnologien.

• Verstärkte industrieunabhängige Forschung zu strahlungsminimierten Funktechnologien, finanziert durch den Staat.
Rat an die Benutzer: Wenig und kurz telefonieren, keine Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth und drahtlose Spielkonsolen. Nicht über UMTS/WiMAX mobil ins Internet. Handy ausschalten, wenn es nicht benutzt wird. Handy nicht am Körper tragen, wenn es eingeschaltet ist. In Fahrzeugen das Handy ausschalten.

Gesundheitsgefahr mobile Kommunikation

Nach Giften in und an Lebensmitteln, PCB, Asbest, Alkohol, Nikotin und Drogen sind jetzt schon viele Menschen durch die Mikrowellenstrahlung der digitalen Technologie erkrankt, und ihre Zahl nimmt rasant zu. Diese Strahlung ist weder zu riechen noch zu sehen. Die meisten Menschen sind über die Intensität und die Reichweite der Strahlung ihrer Geräte nicht informiert. Sie wissen beispielsweise nicht, dass Handys, Schnurlostelefone und WLAN 50 Meter weit durch die Wände strahlen und damit alle Menschen in diesem Umkreis mitschädigen.

Zellkommunikation wird empfindlich gestört

Die digitale Funktechnologie wurde ohne jede Abklärung von Nebenwirkungen eingeführt. Die Dauerbestrahlung durch Sendemasten und am Kopf beim Telefonieren führt zu gesundheitlichen Schäden, da die Zellkommunikation von lebenden Organismen auf sehr feinen elektromagnetischen Signalen beruht und diese empfindlich gestört wird.
Grenzwerte Zum Schutz der Bevölkerung sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(26. BImSchV) nur Grenzwerte gegen eine übermäßige Erwärmung durch elektromagnetische Strahlung festgelegt. Es ist eine Irreführung der Bevölkerung, zu behaupten, durch diesen Grenzwert sei sie geschützt, da biologische Wirkungen schon ab einem hundertmillionstel des Grenzwertes auftreten können.

In Deutschland fehlt ein Grenzwert für die biologischen Wirkungen!

Das Vorsorgeprinzip wird missachtet. Andere Länder haben auf der Grundlage von Forschungen längst niedrigere, den biologischen Anforderungen besser Rechnung tragende Grenzwerte festgelegt. Eine Rechtsgrundlage für den Schutz vor Strahlung durch Mobilfunkmasten und durch Strahlungsquellen in der Nachbarschaft gibt es in Deutschland nicht. Dass gesundheitliche Risiken bestehen, ist auch daran erkennbar, dass die Versicherungen sich weigern, sie zu versichern.

Studienergebnisse:

Die nachgewiesene Gefahr besteht in Erbgutschäden, Hirntumoren, Leukämie, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Tinnitus, nachlassende Gedächtnisleistung, Immunschwäche, Fruchtbarkeits- und Potenzstörungen. Durch Öffnung
der Blut-Hirn-Schranke können Gifte ungehindert ins Gehirn gelangen (www.medpilot.de).
Je dauerhafter und stärker die Bestrahlung ist, desto schneller und schwerer entwickeln sich die Krankheitssymptome. Besonders gefährdet sind elektrosensible Menschen, heute 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung und vor allem Kinder, aber auch alte, schwermetallbelastete und
neurologisch vorbelastete Menschen. Auch in der Tier- und Pflanzenwelt gibt es flächendeckende Schäden.

Weitere Informationen im Internet auf folgenden Seiten:

www.funkfrei.net

www.diagnose-funk.org

www.netzwerk-risiko-mobilfunk.de

www.der-mast-muss-weg.de

www.kinder-und-mobilfunk.de

www.aerzte-und-mobilfunk.net

www.mobilfunk-buergerforum.de

www.diewellenbrecher.de

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