Die nun vorliegende Anmeldeliste der Landesregierung für den Bundesverkehrswegeplan ist aus Sicht des Schwäbisch Haller SPD-Landtagsabgeordneten Nikolaos „Nik“ Sakellariou das Ergebnis eines landesweit zugrunde gelegten fachlichen Konzepts mit einem sehr breiten Beteiligungsprozess.
Vom SPD-Wahlkreisbüro Schwäbisch Hall
Vier Regionalkonferenzen
Dazu zählten vier Regionalkonferenzen, die es so bei früheren Anmeldungen Baden-Württembergs für den Bundesverkehrswegeplan nicht gegeben hat. „Mit der Anmeldung stärkt das Land einerseits die hoch belasteten transeuropäischen Autobahn-Achsen wie die A 5, A 6, A 8 und andererseits besonders hoch belastete Strecken im Land“, betont Sakellariou.
Infrastruktur im Ländlichen Raum wird gestärkt
Mit der Berücksichtigung von Hauptverbindungsachsen stärke die grün-rote Landesregierung – unabhängig von den reinen Verkehrszahlen – die Infrastruktur im Ländlichen Raum, so zum Beispiel die Verbindungen Tübingen-Ravensburg und Offenburg-Villingen-Schwenningen.
Menschen vom Durchgangsverkehr entlasten
„Außerdem werden durch Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Ortsumfahrungen mit entsprechenden Entlastungswirkungen gerade auch im Ländlichen Raum Menschen vom Durchgangsverkehr entlastet und die Wirtschaft gestärkt. Dadurch verringern sich Unfallgefahren, Lärm, schlechte Luft und Staus“, begründet der Rechtsanwalt die Maßnahmenliste. „Angesichts dieses fachlich fundierten Prozesses nach objektiven Kriterien ist es ein großer Erfolg, dass die A6 zwischen Weinsberg und Kupferzell sowie Kupferzell und der Landesgrenze, die B14 Ortsumfahrung Michelfeld, die Verlegung der B14/B19 in Schwäbisch Hall sowie die B19 Ortsumfahrung Gaildorf in der Anmeldeliste zum Zuge kamen“, zeigt sich der Abgeordnete erfreut. Er werte dies als großen Erfolg für die betroffenen Städte und Gemeinden Weinsberg, Kupferzell, Schwäbisch Hall, und Gaildorf.
Seitenstreifen für den Verkehr freigeben
Insbesondere der Autobahnabschnitt zwischen Weinsberg und Kupferzell, beziehungsweise der bayrischen Landesgrenze brauche dringend Entlastung, so Sakellariou. Deshalb sei hier als Zwischenlösung auch die Freigabe des Seitenstreifens möglich. Mit den Maßnahmen entlang der B14/B19 in Schwäbisch Hall und Gaildorf sind zudem wichtige regionale Verkehrsachsen in der Liste enthalten, für die sich Sakellariou stark gemacht hatte.
Rund 160 Maßnahmen für etwa 11 Milliarden Euro
Angemeldet werden von Baden-Württemberg beim Bund rund 160 Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Finanzvolumen von gut 11 Milliarden Euro. Das stellt nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion den realistischen Bedarf dar. Sie fordert nun den Bund auf, die finanzielle Mittelbereitstellung für den Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg bedarfsgerecht zu erhöhen, da hier die Belastung auf den Straßen seit Jahren größer ist als anderswo in Deutschland.
Was kann auf die Schiene oder auf Schiffe verlagert werden?
Im Rahmen der Erstellung der Maßnahmenliste sei außerdem genau geprüft worden, ob nicht Alternativen zum jeweiligen Aus- und Neubau in Frage kommen, etwa ein drei- statt ein vierstreifiger Ausbau oder die Freigabe von Seitenstreifen. Auch das Verlagerungspotenzial zur Schiene und zu Wasserstraßen bleibe nicht unberücksichtigt.
Schwerpunkte aus Sicht des Landes definieren
Das Verkehrsministerium werde nun in einem nächsten Schritt die gemeldeten Maßnahmen nach Ihrer Dringlichkeit ordnen, um gegenüber dem Bund die Schwerpunkte aus Sicht des Landes zu definieren. „Das Letztentscheidungsrecht, welche Straße wann gebaut wird, liegt jedoch allein beim Bund“, betont Sakellariou abschließend.
Die Anmeldeliste zum Bundesverkehrswegeplan zum Herunterladen als PDF-Datei:
Anmeldeliste_Bundesverkehrswegeplan
Weitere Informationen und Kontakt:
MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Baden Württemberg, Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz), Behindertengerechte Parkplätze vorhanden.
Telefon 0711-231-3091
Telefax 0711 231-5899
E-Mail: poststelle@mvi.bwl.de
Internet:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de
www.service-bw.de
Anmeldung der Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet an der
Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der bis 2015 vorgelegt und 2016 im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Bis September 2013 sind die Länder aufgefordert, dem BMVBS mögliche Straßenprojekte zu melden, die im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung durch den Bund bewertet werden sollen.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat hierzu ein Landeskonzept erarbeitet und dieses sowie den daraus resultierenden Entwurf einer Maßnahmenliste mit
Projekten, die für eine Meldung an den Bund grundsätzlich in Frage kommen, Mitte März veröffentlicht und den BürgerInnen sowie den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich fanden vier Regionalkonferenzen statt, eine in jedem Regierungsbezirk, bei denen das Landeskonzept vorgestellt wurde und die Gelegenheit zur Diskussion und zur Abgabe einer Stellungnahme bestand.
Ergebnis der Anhörung und eines Gutachtens zu Zwischenlösungen
Insgesamt sind über 350 Stellungnahmen im MVI eingegangen. An den Regionalkonfe-
renzen haben jeweils 150 bis 500 Interessierte teilgenommen. Die im Rahmen der An-
hörung und bei den Regionalkonferenzen eingegangenen Stellungnahmen wurden
ausgewertet. Danach erfolgte eine Prüfung, ob Änderungen am Maßnahmenpool be-
gründet sind. Ergebnis der eine überarbeitete Maßnahmenliste, die zur Bewertung im
Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung an das BMVBS übersandt wird.
Die Anmeldeliste enthält 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte). Der Entwurf der Maßnahmenliste, der im März 2013 veröffentlicht wurde, enthielt 160 Projekte (davon ca. 100 Neubau- und 60 Ausbaumaßnahmen). Die Differenz resultiert aus Veränderungen durch das Anhörungsergebnis, in dessen Folge 8 Neubauprojekte zusätzlich aufgenommen wurden und 5 Projekte (überwiegend Ausbauprojekte) gestrichen wurden und die auf Wunsch des BMVBS teilweise durchgeführte Zusammenfassung von Projekten. So wurden z. B. die beiden Projekte OU Unterkochen und OU Ebnat zu einem Projekt Unterkochen bis Ebnat zusammengefasst.
Zwischenlösungen berücksichtigt
Zudem wurden Ergebnisse eines vom MVI beauftragten Gutachtens zu Zwischenlösungen berücksichtigt, mit dem Ziel der Identifizierung möglicher Einsparpotentiale. Demnach besteht für zirka 70 Kilometer Ausbaulänge an Autobahnen, die im Bedarfsplan 2003 enthalten waren, kein Bedarf für eine Anmeldung. Rund neun Kilometer Ausbaulänge wurden als neues Vorhaben gegenüber dem angehörten Listenentwurf als bedarfsplanrelevant ermittelt. Eine noch weiter vertiefend zu untersuchende Machbarkeit einer Zwischenlösung durch eine tageszeitliche beschränkte Seitenstreifenfreigabe kommt auf einer Länge von zirka 60 Kilometer im Autobahnnetz in Betracht. Bei der Untersuchung von dreistreifigen Ausbaulösungen gegenüber den vierstreifigen Ausbaumaßnahmen ergaben sich durch das Gutachten nur geringfügige Änderungen gegenüber dem angehörten Listenentwurf.
Baupreise haben sich erhöht
Für die Projektanmeldung beim BMVBS wurden die Kosten aktuell ermittelt. Das Investitionsvolumen beläuft sich danach auf zirka 11,2 Milliarden Euro. In dieser Summe sind 0,72 Milliarden Euro Investitionskosten für die baureifen Projekte (abzüglich der Maßnahmen Unlingen, Süßen, Ravensburg für die eine Baufreigabe im Jahr 2013 bereits erfolgte) enthalten. Dies ist eine Erhöhung gegenüber dem am 19. März 2013 veröffentlichten Investitionsvolumen von zirka 9,4 Milliarden Euro um 1,8 Milliaden Euro. Die Erhöhung resultiert daraus, dass für die Anmeldung die Kosten auf den Stichtag 1.1.2014 hochgerechnet worden sind. Zum Teil waren bis zum 19. März 2013 nur Kosten aus der ursprünglichen Anmeldung aus dem Jahr 2003 und früher bekannt, die zwischenzeitlich eingetretene allgemeine Baupreisentwicklung war nicht berücksichtigt. Ferner wurde vom Bund eine tiefere Betrachtungsebene bei der Projektanmeldung gefordert. In der Folge konnten kostensteigernde Randbedingungen schon bei der Anmeldung genauer berücksichtigt werden.
Priorisierung ist zwingend erforderlich – Ergebnisse im November 2013
Die Umsetzung aller im Entwurf des Maßnahmenpools enthaltenen Projekte würde bei einer 15-jährigen Laufzeit des neuen BVWP jährliche Mittelzuweisungen an Baden-Württemberg in Höhe von zirka 750 Millionen Euro voraussetzen. In den Jahren 2002 bis 2011
lagen diese Zuweisungen jedoch nur bei durchschnittlich 230 Millionen Euro. Bei einer
durchschnittlichen Mittelzuweisung von 100 Millionen Euro jährlich würde es 111 Jahre, bei 200 Millionen Euro 55 Jahre dauern, um alle Maßnahmen zu realisieren. Der Bund hat im vergangenen Jahr darüber hinaus bereits eine Absenkung der jährlichen Mittel für die kommenden Jahre angekündigt. Vor diesem Hintergrund wird im Sinne einer transparenten und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierten Straßenbaupolitik eine Priorisierung der in der Maßnahmenliste enthaltenen Projekte durchgeführt. Die Bewertung erfolgt nach fünf Kriterien (Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Wirkung Mensch, Wirkung Umwelt, Kosten). Das Ergebnis der Priorisierung soll im November 2013 vorliegen.