Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnet den Stopp der angedrohten Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Kamerun an. Der Gerichtsbeschluss stellt eklatante Verfahrensverstöße des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fest.
Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner, Gelsenkirchen
Zu Unrecht als offensichtlich unbegründet abgelehnt
Am 17. September wurde uns der Beschluss der 10. Kammer des VG Sigmaringen (A 10 K 2382/21) zugestellt. Er ordnet auf Kosten des BAMF den Stopp der Abschiebungsandrohung [1] an, da das BAMF zu Unrecht den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat. Dies ist ein bedeutender Erfolg im Kampf um Flüchtlingsrechte und Ergebnis der breit gefächerten und vielfältigen Solidarität mit dem wohl profiliertesten Repräsentanten der selbstorganisierten Flüchtlingsbewegung in der BRD. Die Begründung des Beschlusses stärkt über den konkreten Fall von Alassa M. hinaus die Rechte von Flüchtlingen im Asylverfahren. Er ist eine „juristische Ohrfeige“ für das BAMF und stellt weitgehende eklatante Verfahrensverstöße fest.
Der Beschluss stellt fest:
„Es bestehen … ernstliche Zweifel, ob dem Antragsteller keine Verfolgung und keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.“
Und weiter:
„Zudem war im vorliegenden Fall eine persönliche Anhörung des Antragstellers geboten, die jedoch nicht durchgeführt wurde. … Die besondere Bedeutung der Anhörung im Asylverfahren führt grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids, wenn die Anhörung nicht während des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt wird. Die Anhörung dient als asylrechtliche Verfahrensgarantie der effektiven Durchsetzung des materiellen Rechts, indem sie dem Antragsteller die Gelegenheit verschafft, mit den zuständigen Behörden … effektiv zu kommunizieren … Eine zu Unrecht unterlassene Anhörung führt als Verfahrensfehler grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids.“
Land Baden-Württemberg erfolgreich verklagt
Die eklatante Missachtung von Verfahrensrechten belegt, dass die Ablehnung offensichtlich politisch motiviert war und bei der Entscheidung des BAMF verfahrensfremde Gründe eine Rolle spielten. So die Tatsache, dass Alassa M. es gewagt hat, Verantwortliche von EU, Frontex und der Bundesregierung beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuzeigen oder gegen die Polizeiattacke auf die Flüchtlinge in der LEA Ellwangen 2018 den Protest zu organisieren und das Land Baden-Württemberg erfolgreich zu verklagen.
Link zu Informationen des Verwaltungsgerichts Stuttgart:
https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/9020882/?LISTPAGE=5597587
[1] Das weisungsgebunden dem Bundesinnenministerium unterstehenden BAMF hatte am 06.08.2021 seinen Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Diese schärfste Form der inhaltlichen Ablehnung eines Asylantrags hätte die unmittelbare Bedrohung mit der Abschiebung nach Kamerun bedeutet, wenn nicht das Verwaltungsgericht Sigmaringen ausdrücklich die aufschiebende Wirkung der von uns erhobenen Klage (Aktenzeichen: A10 K 2381/21) angeordnet hätte.
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