„Flop-Abgeordneter Christian von Stetten (CDU)“ – Hohenlohische Bundestagspolitiker bei abgeordnetenwatch.de weit unter dem Durchschnitt

256x “sehr gut”, 50x “ungenügend: Das sind die Top- und Flop-Abgeordneten auf abgeordnetenwatch.de. Die drei Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe lagen bei der Bewertung weit unter dem Durchschnitt.

Von der Internetseite abgeordnetenwatch.de

Christian von Stetten: Note 6, Harald Ebner: Note 4

5 von 8 Fragen beantwortete Harald Ebner (Grüne) – Note 4 (ausreichend).

0 von 11 Fragen beantwortete Christian von Stetten (CDU) Note: 6 (ungenügend)

1 Frage und keine Antwort: Annette Sawade (SPD). Sie wurde von abgeordnetenwatch.de nicht bewertet.

Landesdurchschnitt in Baden-Württemberg: Note 2,4

Der Durchschnitt der Abgeordneten in Baden-Württemberg lag bei der Note 2,4. Im Bundesdurchschnitt liegt die Antwortquote aktuell bei 76 Prozent, was also einem “befriedigend” entspricht.

Lediglich 50 von 620 Parlamentarier haben noch gar keine Antwort gegeben

Im Schnitt 36,6 Bürgerfragen hat jeder Bundestagsabgeordnete seit der Wahl im September 2009 über abgeordnetenwatch.de erhalten – für die meisten von ihnen kein Problem: Annähernd jeder zweite beantwortete so gut wie jede Bürgeranfrage, bei vielen anderen Politikern sind nur noch wenige Fragen offen. Gleichzeitig gab es noch nie so wenige Abgeordnete, die sich dem öffentlichen Austausch mit den Bürgern komplett verweigern. Lediglich 50 Parlamentarier von 620 haben noch gar keine Antwort gegeben, vor zwei Jahren waren es noch doppelt so viele.

Nun, da auch die Menschen in Bayern und Baden-Württemberg in die großen Ferien aufgebrochen sind, gibt es hier nun die Übersicht aller 620 Volksvertreter.

http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/07/20/zeugnisnoten-fur-volksvertreter-abgeordnete-antworten-immer-haufiger/

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„Zwei schwäbische Polizisten ließen sich zu Ku-Klux-Klan-Rittern schlagen“ – Anführer der „European White Knights of the Ku Klux Klan“ wohnte in Schwäbisch Hall

Wie kamen zwei Böblinger Polizeibeamte in den rassistischen Ku-Klux-Klan? An einer Ruine bei Schwäbisch Hall ließen sie sich Ende 2001 zu „Rittern“ schlagen. Ihren Job durften sie trotzdem behalten.

Nach Recherchen der Tageszeitung „taz“, Berlin

Treffen in einer American Sportsbar in Schwäbisch Hall

Der erste Kontakt zum Ku-Klux-Klan (KKK) soll sich im Sommer 2001 in einer American Sportsbar in Schwäbisch Hall ergeben haben. Dort will der Polizist mit vier Männern ins Plaudern gekommen sein und irgendwann habe man halt über den Geheimbund geredet. Den kannte der Polizist bisher nur aus Filmen, er wunderte sich, dass es auch einen KKK-Ableger in Deutschland geben soll. Doch, doch, versicherten ihm die vier Männer. Und sie mussten es wissen: Einer von ihnen war Achim S., der Anführer der European White Knights of the Ku Klux Klan. (…)

Zu einem „Ritter“ des deutschen Ku-Klux-Klan-Ablegers geschlagen

Wie der Aufnahmeritus in den Ku-Klux-Klan abgelaufen sein soll, schilderte der jüngere der Polizisten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens 2004 so:

Zwischen Weihnachten und Neujahr 2001 habe er den Anführer der European White Knights of the Ku Klux Klan in Schwäbisch Hall in dessen Wohnung besucht. Am Abend fuhr ihn jemand im Auto aus der Kleinstadt hinaus bis zum Fuß einer Ruine. An einer Lichtung seien ihm dann die Augen verbunden worden, schließlich wurde der Polizist über eine Treppe in einen Raum geführt. Dort habe ihm der Anführer Achim S., der sich innerhalb des Klans „Reverend Ryan Davis“ nannte, Texte und Bibelzitate vorgelesen. Mit einer Rasierklinge musste sich der Polizist in den Finger ritzen und den Schwur mit einem Tropfen Blut besiegeln – dann wurde er mit einem Schwert zu einem „Ritter“ des deutschen Ku-Klux-Klan-Ablegers geschlagen.

Der gesamte Text POLIZISTEN BEIM KU-KLUX-KLAN – Bibelstunde mit dem Reverend aus der taz vom 2. August 2012 ist nachzulesen auf folgender Internetseite:

http://www.taz.de/Polizisten-beim-Ku-Klux-Klan/!98633/

DEUTSCHLAND MUSS VON GROSSBRITANNIEN LERNEN – Nur noch widerlich

http://www.taz.de/Kommentar-Polizisten-beim-KKK/!98561/

SCHWÄBISCHE BEAMTE BEIM KU-KLUX-KLAN – Polizisten, Ritter und Rassisten

http://www.taz.de/Schwaebische-Beamte-beim-Ku-Klux-Klan/!98469/

Affäre in Baden-Württemberg – Schwäbische Polizisten und der Ku-Klux-Klan

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/polizisten-aus-baden-wuerttemberg-waren-bei-ableger-des-ku-klux-klan-a-847685.html

Tief im braunen Sumpf – Kollegen von ermordeter Polizistin waren Ku-Klux-Klan-Mitglieder. NSU-Attentat 2007 in Heilbronn wirft neue Fragen auf http://www.jungewelt.de/2012/08-04/043.php

Geheimbund des Tages: Deutsche Polizei http://www.jungewelt.de/2012/08-03/041.php

Deutsche Polizisten waren Mitglieder im Ku-Klux-Klan http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article108447031/Deutsche-Polizisten-waren-Mitglieder-im-Ku-Klux-Klan.html

Schwäbische Polizisten – Beim Ku-Klux-Klan zum Flirten http://www.sueddeutsche.de/politik/schwaebische-polizisten-beim-ku-klux-klan-zum-flirten-1.1429592

Polizeiakten zu Ku-Klux-Klan-Mitgliedschaft womöglich gelöscht – Forderungen nach Untersuchungsausschuss aus Berlin http://www.welt.de/newsticker/news3/article108475929/Polizeiakten-zu-Ku-Klux-Klan-Mitgliedschaft-womoeglich-geloescht.html

Polizisten unter der Ku-Klux-Klan-Maske http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/polizisten-unter-der-ku-klux-klan-maske–62267687.html

Polizeibeamte im Ku-Klux-Klan – Der Minister fordert Aufklärung http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.polizeibeamte-im-ku-klux-klan-der-minister-fordert-aufklaerung.a8cc8b8a-a376-4dcf-8744-fcecd741bc4e.html

Ku-Klux-Klan – Zugführer bestreitet die Vorwürfe http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ku-klux-klan-zugfuehrer-bestreitet-die-vorwuerfe.c36f0e46-eabd-4c46-ad06-fbcb631f48d2.html

Vorwürfe gegen Beamte – Ku-Klux-Klan: Akten wurden gelöscht – ganz legal http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.vorwuerfe-gegen-beamte-ku-klux-klan:-akten-wurden-geloescht-ganz-legal.951095ad-b62d-48f2-8468-c6fc9aaa1b49.html

Weitere Rechts-Kontakte – Führt Ku-Klux-Klan-Spur zum Mordfall Kiesewetter? http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.weitere-rechts-kontakte-fuehrt-ku-klux-klan-spur-zum-mordfall-kiesewetter.9f54c8e8-d0e3-4da1-9525-9425fb4e58d5.html

Polizisten im Ku-Klux-Klan – Bringt ein Blutstropfen das Fass zum Überlaufen? http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/polizisten-im-ku-klux-klan-bringt-ein-blutstropfen-das-fass-zum-ueberlaufen-11841899.html

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„Kein Wasser, keine Toilette, keine Rechtsgrundlage“ – Protesterklärung gegen den Polizeikessel am 30. Juli 2012 in Stuttgart

Die VVN-BdA Stuttgart protestiert gegen die über vierstündige Einkesselung von Antifaschisten und Passanten durch die Polizei am 30. Juli 2012 in der Stuttgarter Innenstadt.

Von Janka Kluge, Landessprecherin der VVN-BdA und Vorstand der VVN-BdA Stuttgart

Demonstranten gelang es, die Faschisten zu blockieren

Am Montag hatte sich die NPD für eine Kundgebung in Stuttgart angemeldet. Trotz einer falschen Ortsangabe auf ihrer Internetseite ist es gelungen einige hundert Antifaschisten zu Gegenaktionen zu mobilisieren. Als der LKW der NPD am Rotebühlplatz in Richtung Innenstadt fuhr ist es Demonstranten gelungen die Faschisten zu blockieren. Die Polizei drängte jedoch bereits nach wenigen Minuten die Demonstranten ab und kesselte sie zusammen mit Passanten, die in der Stadt unterwegs waren, ein. Danach eskortierte die Polizei den NPD-LKW zum Kronprinzplatz. Auch dort wurde die NPD lautstark von Antifaschisten in Empfang genommen. Nicht umsonst bedankt sich die NPD Stuttgart auf ihrer Internetseite für die gute Zusammenarbeit bei der Polizei.

Kessel war von Anfang an rechtswidrig

Dieser Kessel war von Anfang an rechtswidrig. Unter den Eingekesselten befanden sich einige unserer Mitglieder. Sie gaben einstimmig an, dass sie von 11.15 Uhr bis kurz nach 16 Uhr im Kessel festgehalten wurden. Die Polizei gab weder an, auf welcher rechtlichen Grundlage der Kessel angeordnet war, noch konnten sie auf die Toilette, oder wurden trotz hoher Temperaturen mit Wasser versorgt. Ein Mitglied der VVN, der unter Epilepsie leidet, wurde von Polizeibeamten beschimpft, als er erklärte er müsse nach Hause um seine Tabletten nehmen zu können. Ein anderes Mitglied unserer Organisation erlitt wegen der Bedingungen im Kessel fast einen Kreislaufkollaps.

Platzverweis für die komplette Innenstadt

Obwohl bereits beim Abtransport aus dem Kessel die Personalien der Menschen festgestellt wurden, sind alle anschließend zur Wache auf dem Cannstatter Wasen gebracht worden. Dort sind sie noch einmal fast eineinhalb Stunden lang festgehalten worden. Auf der Wasenwache sind sie dann fotografiert und polizeidienstlich behandelt worden. Ihnen droht jetzt nach Aussagen der Polizei eine Anzeige wegen schweren Landfriedensbruchs. Zum Schluss wurde ihnen dann noch ein Platzverweis für die komplette Innenstadt ausgesprochen, so dass sie auch nicht zur Montagsdemo der S21-Gegner gehen konnten und dort über die Polizei Schikanen berichten konnten.

Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und weiter auf die Straße gehen

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Polizeiführung ein Exempel statuieren wollte. In den Medien wurde an dem Tag berichtet, dass die Staatsanwaltschaft endlich gegen einzelne Beamte, die bei den Polizeiausschreitungen am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten beteiligt waren, ermittelt. Wir werden prüfen, ob wir gegen die Einsatzkräfte Anzeige wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und unterlassener Hilfeleistung erstatten. Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und weiter auf die Straße gehen, wenn Faschisten und Rassisten öffentlich von einem neuen 3. Reich schwadronieren und ein Deutschland ohne Ausländer fordern.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.vvn-bda-bawue.de/

http://stuttgart.vvn-bda.de/

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„Wir haben heute Festspiele, da passt ihr Geschnüffel nicht dazu“ – Wolfgang von Stetten zur Bushido-Affäre seines Sohnes Christian (CDU)

Ein adliger Bundestagsabgeordneter der Union, eine alte Familienburg und ein massives Problem – das kommt einem irgendwie bekannt vor. Aber nein, die Rede ist nicht von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, sondern von Christian Freiherr von Stetten (CDU) aus Künzelsau-Schloss Stetten.

Informationen von Spiegel TV

37.000 Euro an das Umfeld eines dubiosen Araber-Clans

In der vergangenen Woche hatte Spiegel TV berichtet, dass Christian von Stetten 37.000 Euro an das Umfeld eines dubiosen Araber-Clans gezahlt hat. Diese Woche nun wollten uns seine Anwälte helfen, die Sache aufzuklären. Das hat leider nicht ganz geklappt.

Link zum Spiegel TV-Beitrag:

http://www.spiegel.de/video/suche/tag/Bushido-Connection.html

Weitere Informationen im Internet zu Christian von Stetten (CDU) und seinem Praktikanten Bushido:

Von Stetten und Bushido im Fernseh-Interview bei Peter Hahne

http://www.youtube.com/watch?v=WitUjSSMoXM

Erster Spiegel-TV-Beitrag zur Bushido-Connection vom 24. Juli 2012:

http://www.spiegel.de/video/suche/tag/Bushido-Connection.html

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„Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Anträge schnellstmöglich stellen“

Das Land Baden-Württemberg hat das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jahresprogramm 2013 ausgeschrieben. Anträge können bis 28. September 2012 bei der Stadt Schwäbisch Hall gestellt werden. Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Gemeinden bis zum 31. Oktober 2012 parallel je zweifach der Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Gewerbliche Investitionen, Arbeitsplätze, leere Gebäude in Ortskernen

Wer im gewerblichen Bereich investiert und damit Arbeitsplätze sichert oder schafft oder wer in Ortskernlage leer stehende Gebäude zu Wohnraum umnutzt oder Wohnungen umfassend und familiengerecht modernisiert, kann eine Förderung beantragen.

Im gewerblichen und privaten Bereich sind folgende Vorhaben förderungsfähig:

1. Förderschwerpunkt „Arbeiten“

Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent der Investitions­kosten, maximal 200.000 Euro. Strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie zum Beispiel Verlagerung aus Gemengelagen oder die Reaktivierung von Gewerbebrachen werden mit bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

2. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent, maximal 200.000 Euro erhalten.

3. Förderschwerpunkt „Wohnen“

Die Schaffung von Wohnraum innerhalb historischer Ortslage durch Umnutzung vorhandener leer stehender Gebäude und Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer und familiengerechter Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung) können mit einem Fördersatz von 30 Prozent, höchstens 20.000 Euro, bei Umnutzung höchstens 40.000 Euro je Wohnung unterstützt werden. Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Fassadenverschönerungen oder Dachgeschossausbauten sowie Energie­spar­maßnahmen werden nicht gefördert. Neubaumaßnahmen in Baulücken sind nur auf bisher schon bebauten Flächen förderfähig.

4. Kumulierungsverbot

In Teilorten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden nur gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb des Stadtsanierungsgebiets ist die Anwendung des Entwicklungsprgramms Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt werden kann aber die Verlagerung von Gewerben aus dem Stadtsanierungsgebiet. Betroffen von dieser Ausschlussregelung ist in unserer Gemeinde der Ort Schwäbisch Hall mit dem Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt Froschgraben“.

Bei allen Vorhaben sollte belegt werden, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird. Die Richtlinien für das Programm sowie die Ausschreibung für das Jahr 2013 im Volltext und die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite www.rp.baden-wuerttemberg.de, Formulare, Stichwort „ELR“, nachzulesen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Klaus Lindenmeyer,

Telefon: 0791/751-472,

E-Mail: klaus.lindenmeyer@schwaebischhall.de

Internet:

www.schwaebischhall.de

www.facebook.com/schwaebischhall

www.twitter.com/ob_schwaebhall

Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR):

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2013 vom 29. Juni 2012

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit das Jahresprogramm 2013 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 22. Mai 2012 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 8 vom 27. Juni 2012).

1. Grundsätzliches

Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist das Vorliegen einer integrierten örtlichen Entwicklungskonzeption für den zu entwickelnden Ort, in der die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung konkret vorgesehenen Projekte dargestellt werden. Diese sind entsprechend ihrer Wertigkeit und der vorgesehenen zeitlichen Realisierung in einer Prioritätenliste darzustellen. Zur Sicherstellung einer hinreichenden Qualität der Konzeptionen empfiehlt sich bei umfassenden Förderanträgen die Einschaltung von geeigneten Planungs- und Beratungsbüros.

Auf den einzelnen Stufen des Einplanungsverfahrens werden die teilortsbezogenen Aufnahmeanträge im Sinne eines gemeindlichen Wettbewerbs in eine Rangfolge gebracht, die die Aussagekraft und Qualität der örtlichen Konzepte würdigt. Dabei wird auch auf eine zügige Umsetzung der Projekte geachtet. Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch die Programmentscheidung des Ministeriums. Gemeinden, die mit einem mehrjährigen Umsetzungskonzept in das Programm aufgenommen werden, können für ihre Planungen innerhalb eines maximal fünfjährigen Zeithorizonts nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Bewilligungsmittel von einem Fördervorrang ausgehen, sofern die Entwicklungskonzepte einen mehrjährigen Zeithorizont vorsehen. Außerdem sollen im Jahresprogramm Aufnahmeanträge finanz- und strukturschwacher Gemeinden vorrangig priorisiert werden.

Für die Förderung besonders innovativer bzw. umweltorientierter privat-gewerblicher Vorhaben im Sinne der Lissabon- und Göteborg-Strategie werden auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) – Teil EFRE in Baden-Württemberg 2007-2013 eingesetzt und vorrangig behandelt.

Mit der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2011 in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung der Universität Stuttgart wurde erstmals eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen, demografischen und infrastrukturellen Situation im Ländlichen Raum Baden-Württembergs vorgenommen. Auch wenn der Ländliche Raum insgesamt gut da steht, werden Geburtenrückgang, Anstieg des Lebensalters und Abwanderung vor allem jüngerer Menschen in die Verdichtungsräume voraussichtlich deutlich an Dynamik zunehmen. Dies wird sich auf die kommunale Infrastruktur und den Arbeitsmarkt auswirken. Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, Ausbau der Wissensinfrastruktur, Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und Intensivierung der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit sind vordringliche Handlungsfelder der Politik für den Ländlichen Raum. Notwendig ist es deshalb, den Kommunen und Regionen des Ländlichen Raums mit einer dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel angepassten Entwicklungs- und Förderpolitik Impulse für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung zu geben. Dabei können von Fall zu Fall Strategien der Weiterentwicklung, der Anpassung oder der qualitätssichernden Redimensionierung im Vordergrund stehen.

2. Zuwendungsfähige Vorhaben

Die zuwendungsfähigen Vorhaben in den Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können der Ziffer 5 der ELR-Verwaltungsvorschrift entnommen werden.

Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus im Jahresprogramm 2013 noch stärker auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt. Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen. Neubauten sind nachrangig und werden nur noch gefördert, sofern keine bisher unbebauten Flächen überbaut werden. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die Förderung im Förderschwerpunkt Wohnen ist in der Regel auf Vorhaben in der historischen Ortslage beschränkt.

Zur Aktivierung innerörtlicher Flächen können Gemeinden bei Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung unterstützt werden. In besonders begründeten Einzelfällen ist für abgegrenzte innerörtliche Problembereiche die Förderung unrentabler Ausgaben möglich, um diese Flächen neuen zukunftsfähigen Nutzungen zuzuführen.

Das Jahresprogramm 2013 fokussiert die Förderung auch auf eine ökonomisch wie ökologisch nachhaltige Entwicklung in ländlich geprägten Orten und im Ländlichen Raum. Die ökologische Komponente ist neben der strukturellen Bedeutung ein maßgebliches Wertungskriterium. Bei kommunalen Vorhaben ist darzulegen, wie durch das Projekt das Klima geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen geschont werden. Private Vorhaben ohne vergleichbare ökologische Komponenten haben geringere Chancen, ins Programm aufgenommen zu werden.

Sofern bei privat-gewerblichen Vorhaben absehbar ist, dass sowohl für die Besitz- als auch für die Betriebsgesellschaft eine Förderung beantragt werden soll, ist das Projekt im Aufnahmeantrag entsprechend aufzuteilen.

3. Höhe der Förderung

Die Fördersätze bei den einzelnen Maßnahmen können der Ziffer 8 der ELR-Verwaltungsvorschrift entnommen werden. Beispielhafte kommunale Projekte zur innerörtlichen Aktivierung können analog zu Ziffer 8.3.1.2 mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

4. Verfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden teilortsbezogen gestellt werden, wobei die Projekte/Vorhaben des Aufnahmeantrages in der Projektliste zu priorisieren sind. Stellt eine Gemeinde Aufnahmeanträge für mehrere Teilorte, so müssen diese zusätzlich untereinander in eine Rangfolge gebracht werden.

Bei der Formulierung der Projektbeschreibung privat-gewerblicher Vorhaben stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Arbeitsplätze vor und nach der Investition sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Investor ab. Dabei ist auf realistische Angaben zu den Arbeitsplätzen zu achten.

Die Aufnahme der privat-gewerblichen Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die L-Bank. Dabei ist unter anderem die Vermögens- und Ertragslage der antragstellenden Unternehmen und Unternehmer zu prüfen.

Förderdaten sind öffentlich (siehe Ziffer 9.8 der ELR-Verwaltungsvorschrift).

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der Internetadresse http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html abgerufen werden.

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Gemeinden

bis zum 31. Oktober 2012

parallel je zweifach der Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde legt eine Fertigung zusammen mit ihrer kommunalwirtschaftlichen Stellungnahme bis zum 14. November 2012 der zuständigen Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vor.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es das gestraffte Verfahren im ELR erforderlich macht, die Unterlagen zum jeweiligen Zeitpunkt vollständig vorzulegen. Es wird dringend empfohlen, die Aufnahmeanträge vor Antragstellung mit dem zuständigen Regierungspräsidium zu erörtern.

Antragsformulare im Internet:

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der Internetadresse http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html abgerufen werden.

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„Die Spiele sind ein neoliberales trojanisches Pferd“ – Kommentar zu den Olympischen Spielen 2012 in London

Auf der WebSeite der Zeitschrift, „Marx21″ hat ein Hohenlohe-ungefiltert-Leser einen – wie er findet – “sehr guten Artikel“ zu den Olympischen Spielen 2012 in London gefunden. Der Text ist von einem „britischstämmigen Menschen geschrieben, konkret, anschaulich und bringt Dinge zur Sprache, die in den hiesigen Mainstream-Medien kein Thema sind“. Langer Rede kurzer Sinn: „Ich finde, der Artikel sollte auf „Hohenlohe Ungefiltert“ verlinkt werden.

Empfehlung eines Hohenlohe-ungefiltert-Lesers

Der Text ist auf folgender Internetseite zu lesen:

http://marx21.de/content/view/1700/32/

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„Ein Wandel in der Leitung würde der Schule gut tun“ – Kommentar des ehemaligen Lehrers Hans-Joachim Feuchter über das Gymnasium Gerabronn

Eine Presseerklärung zu den öffentlichen Vorwürfen im Hohenloher Tagblatt gegen seine Person im Zusammenhang mit der Schulleiterbestellung in Gerabronn hat der Grünen-Kreisratsvorsitzende Hans-Jochim Feuchter verschickt. Er bittet um „vollständigen Abdruck, weil es doch heftige Angriffe waren, die ich so nicht stehen lassen kann“. Feuchter war bis zu seiner Pensionierung Lehrer am Gerabronner Gymnasium. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Stellungnahme in voller Länge.

Zuschrift von Hans-Joachim Feuchter an die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert

Feuchter: „Es bedarf einiger Richtigstellungen“

Nachdem ich nun die Angriffe der beiden Personalräte auf meine Person der Presse im Einzelnen entnehmen konnte, bedarf es einiger Richtigstellungen. (Anmerkung der Redaktion: Die Zwischenüberschriften stammen von Hohenlohe-ungefiltert)

Einstellung ist weder rechtsstaatlich noch demokratisch

Der Konflikt um die Besetzung der Schulleiterstelle am Gymnasium Gerabronn ist kein Konflikt wegen eines schlechten Verfahrens das angeblich auf den „Müll“ gehört, sondern einer, bei dem es darum geht, wer letztlich für die Schulleiterbestellung auschlaggebend ist: das Ministerium, der Schulträger oder die Schule selbst. Orientiert man sich an den Vorstellungen der beiden Gerabronner Personalräte, müsse die Schule maßgebend sein. Ihr Votum müsse der Gemeinderat nur kennen, um dann zu wissen, was er dem folgend zu tun habe. Dies sei auch der richtige Lernprozess aus dem Dissens bei der Schulleiterfrage vor fünf Jahren, so die Personalräte. Diese Einstellung ist jedoch nicht nur eine Anmaßung, sie ist auch weder rechtsstaatlich noch demokratisch, schließlich gibt es drei eigenständige Beteiligte. Und wie schlau es sein soll, dass Lehrer ihren Schulleiter, der sie beurteilt, ihnen Anweisungen erteilt und sie beaufsichtigt, selbst bestimmen, vor allem, wenn er aus dem eigenen Laden kommt, mag jeder für sich entscheiden.

Bei gleicher Eignung ist der Bewerber von außerhalb zu bevorzugen

Das Schulgesetz schreibt dazu jedoch aus gutem Grund vor, dass bei gleicher Eignung der Bewerber von außerhalb zu bevorzugen sei. Im vorliegenden Fall musste diese Regelung aber gar nicht bemüht werden, denn im Ranking der Schulbehörde war der Bewerber von außerhalb ohnehin auf Platz 1. Andere Verfahren zeigen übrigens dass es keineswegs einen blinden Automatismus gibt, externe Bewerber zu bevorzugen. Erst kürzlich kam bei der Bestellung des Leiters der beruflichen Schulen in Schwäbisch Hall, für die der Landkreis zuständig ist, der interne gegen einen honorablen externen Bewerber im allgemeinen Konsens zum Zuge.

Gerabronner Besetzungsverfahren jetzt und vor fünf Jahren nicht miteinander vergleichbar

Schon aus diesem Grund sind die Gerabronner Besetzungsverfahren jetzt und vor fünf Jahren nicht miteinander vergleichbar. Damals kamen beide Bewerber von außerhalb und beide hatten denselben Platz auf der Rankingliste. Dass man dann über die richtige Wahl eher streiten kann, ist verständlich und nachvollziehbar.

Sachfremde Vorfestlegung in Unkenntnis weiterer möglicher Bewerber

Der Konflikt in Gerabronn ist auch nicht deshalb eskaliert, weil das Verfahren intransparent ist oder der Stellvertretende Schulleiter ungerecht behandelt wurde, sondern weil maßgebliche Teile des Gerabronner Kollegiums niemals vorhatten einen anderen Bewerber als den von ihnen vorab selbst ausgewählten zu akzeptieren. Der Personalrat ist selbst auf die Suche nach Kandidaten gegangen und hat sich in Personalversammlungen vergangenen Winter zwei Lehrerinnen aus dem Bekanntenkreis des Personalrats Gierschner vorstellen lassen – eine aus dem Nachbarkreis und eine aus einer NRW-Gesamtschule – die sich dann auch beworben haben. Solche Maßnahmen gehören weder zum Aufgabenbereich eines Personalrats, noch ist das im Schulgesetz so vorgesehen. Dort heißt es vielmehr, die Schulkonferenz dürfe neben Träger und Ministerialbehörde Vorschläge machen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Der Personalrat hat sich vielmehr, nachdem die Bewerbungen der beiden Damen im Laufe des Frühjahrs aussichtslos erschienen, auf den Stellvertreter Uhrhan festgelegt – eine sachfremde Vorfestlegung in Unkenntnis weiterer möglicher Bewerber.

Einziger Kontakt mit der Schulbehörde

Was meine Person und die behaupteten „Einflüsterungen“ in Richtung Gemeinderat betrifft, so gilt nach wie vor: ich habe bis zum heutigen Tag mit keinem einzigen Gemeinderat über das laufende Verfahren zur Schulleiterbestellung in Gerabronn gesprochen. Den externen Mitbewerber um die Leiterstelle kenne ich nicht, zumindest bewusst habe ich ihn noch nie gesehen und gesprochen habe ich mit ihm erst recht nicht. Kritisiert habe ich jedoch eine von der Schulleitung einberufene Versammlung aller Schüler, bei der ein Mitglied des Schulleitungsteams im Vorfeld der entscheidenden Gremiensitzungen auf höchst problematische Weise versucht hat, für den Bewerber aus dem eigenen Haus „Stimmung zu machen“ (Schüleraussage!) – auch da selbstverständlich in Unkenntnis von Mitbewerbern. Dies war mein einziger Kontakt mit der Schulbehörde in dieser Angelegenheit. Wenn das „feudales Gehabe“ sein soll, lebe ich gerne im Mittelalter.

Nach wie vor viele Unterrichtsausfälle an der Schule

Das Gymnasium Gerabronn ist eine Schule mit großem Potential. Viele junge und neugierige KollegInnen lassen eine positive Entwicklung erhoffen. Die kommt jedoch in Zeiten des demografischen Wandels nicht von selbst. Man muss dafür etwas tun. Völlig überflüssig sind zum Beispiel die nach wie vor vielen Unterrichtsausfälle an der Schule. Überflüssig deshalb, weil jeder verbeamtete Lehrer bis zu drei Überstunden pro Monat ohne Entgelt leisten muss. Dafür hat er einen gesicherten Job, um den ihn viele beneiden. Auch die Elternarbeit war bis vor fünf Jahren ein Juwel in der Schullandschaft, der so nicht mehr existiert. Mehrfach haben Eltern darüber bei mir geklagt. Ein Wandel in der Leitung würde der Schule daher gut tun. Dies ist meine Meinung und Meinungen darf man auch in der Neuzeit wohl noch haben dürfen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Hans-Joachim Feuchter, Bovenzenweiler 6, 74575 Schrozberg

Telefon: 07939-8025

Internet: http://www.feuchtersessenundkultur.de/

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„Ausbau der Hohenlohebahn: Politischen Willen in praktische Handlungen umsetzen“ – Veranstaltung zum Nahverkehr in Künzelsau

In Künzelsau fand vor kurzem eine hochkarätig besetzte wissenschaftliche Konferenz des Regionalverbands Heilbronn-Franken zum Thema „Die Zukunft der Schiene und des ÖPNV im ländlichen Raum“ statt. Neben vielen „Entscheidern und Planern“ (so die Heilbronner Stimme) kamen auch kritische Geister der aktuellen Verkehrssituation zur Veranstaltung und zu Wort.

Von Johannes Müllerschön, Mitglied der Fraktion GRÜNE-ödp-DIE LINKE in der Regionalverbandsversammlung HEILBRONN-FRANKEN

Mit Zug und Bus nach Künzelsau angereist

Die beiden Kreisräte und Mitglieder der Regionalversammlung, Armin Waldbüßer (Grüne) und Johannes Müllerschön (DIE LINKE), reisten mit dem Bundestagsabgeordneten-Mitarbeiter Florian Vollert (DIE LINKE) per Zug nach Künzelsau. Wobei die letzte Strecke mit dem Bus bewältigt werden musste, da die Kreisstadt Künzelsau seit Jahren keinen Bahnhof mehr besitzt.

Schlechte Nahverkehrsversorgung, weite Strecken und eine älter werdende Bevölkerung

Und damit ist man mitten in der Problemlage in ländlichen Gebieten. Wenige Fahrgäste und schlechte Nahverkehrsversorgung, weite Strecken und eine älter werdende Bevölkerung machen die Konferenz so brisant. Verkehrsbetriebe fürchten die sinkenden Schülerzahlen, da Schüler die Mehrzahl der Kunden ausmachen. Dass Nahverkehr im ländlichen Raum aufwendiger ist als in der Großstadt ist klar, was sind aber die Lösungen für diese Problemlage?

Konzepte sind da, zum Beispiel werden Busfahrten nach Anmeldung häufiger.

Der Zug stand bei dieser Veranstaltung, die im Jubiläumsjahr der Hohenlohebahn stattfand, im Vordergrund. Der Ausbau der Hohenlohebahn ist hierbei sowohl die Forderung des Künzelsauer Bürgermeisters, als auch die von Vertretern des VCD (Verkehrsclub Deutschland). Dazu passten Plakate vor dem Eingang zur Veranstaltung auf denen der Zusammenhang zwischen dem Milliardengrab Stuttgart 21 und den Finanzierungslücken im Öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg dargestellt wurden. Auch aus dem Publikum wurde diese Problematik nachgefragt, da an gleicher Stelle bei früherer Gelegenheit Landrat Jahn von den Vorteilen des Umbaus des Stuttgarter Bahnhofs sprach. Darauf geantwortet hat der Landrat allerdings nicht und die meisten der Redebeiträge hörte er sich auch nicht mehr an. Nach dem Volksentscheid scheinen sich die kommunalpolitischen Befürworter von S21 ungern an ihre (falschen) Wahlversprechungen erinnern zu lassen.

Finanzierung ist das große Problem

Die (mangelnde) Finanzierung ist eben eines der großen Probleme, alles andere lässt sich machen, wenn der politische Wille vorhanden ist, wie es der Redner des VCD aus der Erfahrung vieler Projektrealisierungen ausdrückte.

Jetzt hängt es am politischen Willen

Bleibt, dass die Konferenz ein Problem benannt hat und Austausch stattgefunden hat. Beides ist wichtig, was daraus wird, hängt eben am politischen Willen.

„Die Zukunft der Schiene und des ÖPNV im Ländlichen Raum“ – Symposium des Regionalverbandes Heilbronn-Franken:

Veranstaltungsbericht: Besonders gefreut hat mich auch die Teilnahme der DGB Regionssekretärin Silke Ortwein und zweier Mitglieder der BI Zabergäubahn, die extra aus dem Zabergäu angereist sind und konzentriert zuhörten. Der Bürgermeister von Pfaffenhofen und CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Dieter Böhringer, ist ebenfalls aus dem Zabergäu angereist. Sein Interesse während den Vorträgen galt aber leider eher dem Bild-Zeitungsstudium. Außer Spesen nichts gewesen? Unter diesem Link finden Sie einen kurzen Veranstaltungsbericht. (jom)

Weitere Informationen und Kontakt:

Johannes Müllerschön, Mitglied der Fraktion GRÜNE-ödp-DIE LINKE in der Regionalverbandsversammlung HEILBRONN-FRANKEN, Alte Saline 1, 74254 Offenau

Telefon 07136/4280

Bericht über die Veranstaltung in Künzelsau:

http://www.kreistag.die-linke-heilbronn.de/?p=1416

Weitere Informationen im Internet:

www.kreistag.die-linke-heilbronn.de

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„Respekt – Kein Platz für Rassismus“ bei Bosch in Crailsheim – Keine Benachteiligung am Arbeitsplatz

Es hängt an Firmentoren, in Foyers, Kantinenwänden oder in Werkshallen – das kleine Schild mit der großen Aussage: „Respekt – Kein Platz für Rassismus“. Belegschaften in ganz Deutschland setzen mit dem „Respekt“-Schild ein Zeichen für ein respektvolles Miteinander und für ein gutes Klima in Betrieb und Gesellschaft. Auch bei der Firma Bosch in Crailsheim hängt jetzt diese Tafel.

Von der IG Metall Schwäbisch Hall

Respekt-Schild im Foyer vor der Ausbildungswerkstatt

Unterstützt von Sandra Minnert, ehemaliger Fußballspielerin der deutschen Frauennationalmannschaft und Alfons Kuhnhäuser von der IG Metall brachten Betriebsratsvorsitzende Manuela Rößler, Standortleiter Brenner, Personalleiter Follmann und Technischer Werkleiter Tomaschewski das Respekt-Schild im Foyer vor der Ausbildungswerkstatt an.

Respektvollen Umgang auf allen Hierarchiestufen

„Wir wollen einen respektvollen Umgang auf allen Hierarchiestufen, sowohl der Beschäftigten untereinander wie auch der Vorgesetzten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Egal ob Mann oder Frau, Angestellter oder Arbeiterin“, beschreibt Manuela Rößler das Engagement des Bosch-Betriebsrates.

Benachteiligung verhindern

Die Initiative „Respekt!“ wurde 2010 in Frankfurt/Main gegründet und will dazu beitragen, jedwede Benachteiligung – etwa aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder sexueller Orientierung – zu verhindern. Dieses Ziel wird von zahlreichen Sponsoren, unter anderem der IG Metall, und prominenten Personen aus Sport und Kultur unterstützt.

Weitere Informationen und Kontakt:

Elke Schöppler, IG Metall Schwäbisch Hall, Haller Straße 37, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791 – 950 28 22

Telefax: 0791 – 950 28 29

E-Mail: elke.schoeppler@igmetall.de

Internet: www.schwaebisch-hall.igm.de

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