„Als Überraschungsgast kommt DGB-Landesvorsitzender Niko Landgraf“ – Europafest in Künzelsau

Das Europafest der hohenlohischen Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt (SPD) findet am Samstag, 30. Juni 2012, von 14 bis 18 Uhr in Künzelsau, Keltergasse 47, statt.

Von Moritz Kemppel, Leiter Europabüro Künzelsau, Assistent von Evelyne Gebhardt MdEP

Hinter die Kulissen des Europabüros schauen

„Diese Einladung ist als Dank an alle gedacht, die sich ins Zeug legen und meine Arbeit für die Bürger und Bürgerinnen im Europäischen Parlament mit Rat und Tat begleiten. Gleichzeitig möchte ich allen Interessierten die Möglichkeit geben mal hinter die Kulissen meines Büros zu schauen und meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Künzelsau und Brüssel kennenzulernen“, sagt Evelyne Gebhardt. „Als Überraschungsgast konnte ich den DGB-Landesvorsitzenden Niko Landgraf gewinnen.“

Weitersagen und Gäste mitbringen

Für den passenden Rahmen für zwanglose Gespräche und gute Unterhaltung ist wie immer gesorgt. Auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz. „Weitersagen und Gäste mitbringen – dann wird es wieder ein schönes Europafest, auf das ich mich schon heute freue. Die Erwachsenen sollten sich bitte im Büro kurz anmelden, damit wir für die Bewirtung besser planen können“, so Evelyne Gebhardt.

Weitere Informationen, Kontakt und Anmeldung:

Moritz Kemppel, Leiter Europabüro Künzelsau, Assistent von Evelyne Gebhardt MdEP, Keltergasse 47, 74653 Künzelsau

Telefon: 07940-59122

Fax: 07940-59144

Internet: www.evelyne-gebhardt.eu

   Sende Artikel als PDF   

„VCD unterstützt die Einführung eines Sozialtickets im Stadt- und Landkreis Heilbronn“

Der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) in der Region Hall-Heilbronn-Hohenlohe unterstützt die Bemühungen zur Einführung eines Sozialtickets im Stadt- und Landkreis Heilbronn. Für monatlich 15 Euro sollen auch BürgerInnen mit geringem Einkommen den Öffentlichen Verkehr in der Region nutzen und so mobil sein können.

Vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), Region Schwäbisch Hall-Heilbronn-Hohenlohe

Bessere Auslasung des Öffentlichen Verkehrs

„Das Sozialticket ist eine sehr gute und begründete Initiative“, stellt VCD-Vorstand Hans-Martin Sauter fest. „Wir unterstützen daher die Forderung des Sozialforums ausdrücklich, zumal sie auch den Öffentlichen Verkehr in der Region stärken und so der Allgemeinheit nutzen wird.“ Das Sozialticket führe zu einer besseren Auslastung des Öffentlichen Verkehrs, bringe den Unternehmen mehr Einnahmen und mache so dichtere und attraktivere Fahrplantakte möglich. „Die Zukunft gehört dem öffentlichen Verkehr“, so Hans-Martin Sauter. „Das Sozialticket ist daher ein Schritt in die richtige Richtung – den wir als ökologischer Verkehrsclub gerne unterstützen.“

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Schwager, Bachweg 23, D-74235 Erlenbach

Telefon: +49-177-2080207

E-Mail: kw@scritti.de

Internet:

http://hall-heilbronn-hohenlohe.vcd-bw.de/

http://www.scritti.de

Blog: http://scritti.wordpress.com

   Sende Artikel als PDF   

„Staatliche Grundrechtsverweigerung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“ – Grundrechte-Report 2012 für Deutschland

In Karlsruhe stellten vor kurzem acht Bürger- und Menschenrechtsgruppen den Grundrechte-Report 2012 vor. Der jährlich erscheinende Bericht zur Lage der Bürger- und Menschenrechte wurde 2012 von der früheren Bundesjustizministerin, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, präsentiert. Sie zeigte sich angesichts der zahlreich dokumentierten Grundrechtsverletzungen besorgt über die Verfassungs- und Menschenrechtswirklichkeit in Deutschland.

Von der Humanistischen Union

Den Graben vermessen, aber auch wieder schließen

„Der Graben zwischen den Menschenrechtsversprechen und dem Alltag vieler Menschen kann auch in Deutschland durchaus breit sein, allen Verpflichtungen aus dem Grundgesetz und allen Bemühungen von Gesetzgeber, Behörden und Gerichten zum Trotz. Der Grundrechte-Report der deutschen Menschenrechtsorganisationen hilft nicht nur dabei, den Graben zu vermessen, sondern auch, ihn zu schließen. Das ist sein großes Verdienst.“

Erfolgreich das Versammlungsverbot angefochten

Als Betroffene berichtete Julia Kümmel. Sie hatte vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich das Versammlungsverbot angefochten, das die Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport qua Hausverbot für den Flughafen „verordnet“ hatte. Im diesjährigen Report berichtet Rainer Deppe darüber. Der Grundrechte-Report 2012 zeigt einmal mehr: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird immer wieder infrage gestellt – sei es durch die Privatisierung öffentlicher Räume, sei es durch seine komplette Suspendierung, wie aktuell von der Stadt Frankfurt (…) praktiziert. Im Flughafen sollte damals gegen Abschiebungen protestiert werden. Die skandalöse Abschiebepraxis, wie das Ausländer- und Asylrecht überhaupt, sind – neben vielen anderen – Themen des aktuellen Reports.

Unverhältnismäßiges Agieren der Behörden

Mit Blick auf die überragende Bedeutung der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit bringen die Herausgeber ihre Empörung über die Demonstrationsverbote gegen die „Blockupy-Bewegung“ zum Ausdruck. „Das unverhältnismäßige Agieren der Behörden – insbesondere das totale Versammlungsverbot bis vergangenen Samstag in Frankfurt – ist ein Keulenschlag gegen das Versammlungsrecht“, erklärte Ulrich Engelfried als Vertreter der Neuen Richtervereinigung im Herausgebergremium. „Das zeigt die Tendenz staatlicher Stellen, Menschen- und Grundrechte zu ignorieren, ja auch aggressiv zu hintertreiben. Und dies gilt nicht nur für das Versammlungsrecht, sondern beispielsweise auch in vielen Bereichen der Leistungsverwaltung. Wir müssen heute eher eine Leistungsverweigerungsverwaltung des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern konstatieren.“ Auch dazu finden sich im Report eindrückliche Belege.

Bereits 16. Ausgabe des Grundrechte-Reports

Der Grundrechte-Report wird einmal jährlich von der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung herausgegeben. Der Report erscheint in diesem Jahr bereits in der 16. Ausgabe.

Grundrechte-Report kaufen:

Grundrechte-Report 2012 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, U. Engelfried und M. Küster. Preis 10,99 Euro; 234 Seiten; ISBN 978-3-596-19422-3, Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2012. Das Buch ist ab sofort über den Online-Shop der Humanistischen Union zu beziehen oder kann im Buchhandel bestellt werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.humanistische-union.de/

   Sende Artikel als PDF   

„Fichte sticht, Tanne nicht“ – Juli-Programm 2012 im Hällisch-Fränkischen Museum

Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Juli-Programm 2012 des Hällisch-Fränkischen Museums (HFM) in Schwäbisch Hall

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Sonderausstellung

7. Juli bis 4. November 2012: Der Panoramamaler Louis Braun (1836-1916), Vom Skizzenblatt zum Riesenrundbild

Ausstellung im „Wintergarten“:

Bis 23. September 2012: Waldspaziergang – Der Wald als LernOrt, Fotodokumentation von Eckhart Zeyher

Öffentliche Führungen und sonstige Veranstaltungen:

Sonntag, 1. Juli 2012, 14.30 Uhr: Öffentliche Führung: Kleider machen Leute – Mode im Wandel der Zeit

Freitag, 6. Juli 2012, 19 Uhr: Eröffnung der Sonderausstellung, Der Panoramamaler Louis Braun (1836-1916), Vom Skizzenblatt zum Riesenrundbild

Sonntag, 8. Juli 2012:

11 Uhr: „Salz ist eine gute Gabe Gottes“, Führung anlässlich des Haller Salztages

14.30 Uhr: Louis Braun: Wirklichkeit und Illusion, Öffentliche Führung

Sonntag, 15. Juli 2012, 14.30 Uhr: Louis Braun: Vom Skizzenblatt zum Panorama, Öffentliche Führung

Mittwoch, 18. Juli 2012:

12.30 Uhr: Louis Braun – Deutschlands renommiertester Panoramamaler im 19. Jahrhundert, Mittagspausenführung

18 Uhr: Ein Förster erzählt, Führung in der Ausstellung „Waldspaziergang“

19 Uhr: Vortrag: Deutschland – Schweden – Frankreich. Forstarbeit im Vergleich, Referent: Eckhart Zeyher

Samstag, 21. Juli 2012, 11 Uhr: Fichte sticht, Tanne nicht!, Führung für Kinder ab sechs Jahren, Anmeldung erforderlich (Telefon: 0791/751-289)

Sonntag, 22. Juli 2012, 14.30 Uhr: Das Panoarama der „Schlacht von Murten“ – Restaurierung und Aufbau, Öffentliche Führung

Sonntag, 29. Juli 2012, 14.30 Uhr: Täuschend echt! _ Wirklichkeit und Illusion, Führung für Kinder ab neun Jahren, Anmeldung erforderlich (Telefon: 0791/751-289)

Weitere Informationen und Kontakt:

Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall

Internet:

http://www.schwaebischhall.de/Haellisch-Fraenk-Museum.283.0.html

www.schwaebischhall.de

www.facebook.com/schwaebischhall

www.twitter.com/ob_schwaebhall

   Sende Artikel als PDF   

„Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften“ – Bundestagsabgeordnete wollten nicht entscheiden

Die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten waren am 14. Juni 2012 Thema im Deutschen Bundestag. Eine Entscheidung fiel allerdings nicht, das Thema wurde auf September vertagt.

Kommentar der Organisation LobbyControl

Letzte Stufe trägt mehr zur Verschleierung als zur Transparenz bei

Aber nach unseren Informationen liegt ein neuer Vorschlag vor, der neben Fortschritten auch Schwachpunkte mit sich bringt. Nach LobbyControl-Informationen soll die defizitäre Drei-Stufenregelung auf zehn Stufen bis zu 150.000 Euro erweitert werden. Die bisherige Regelung teilt die Einkünfte in Stufen von 1.000 bis 3.500, oberhalb von 3.500 und über 7.000 Euro, wobei die letzte Stufe mehr zur Verschleierung als zur Transparenz beiträgt. Ob ein Bundestagsabgeordneter 7.000 oder 70.000 Euro nebenbei verdient, macht einen gehörigen Unterschied und sollte der Öffentlichkeit bekannt sein. Auch um mögliche Interessenkonflikte thematisieren zu können. Hier bringt die neue Regelung einen klaren Fortschritt.

Streitpunkt Bagatellgrenze

Dafür würde eine neue Bagatellregelung eingeführt, nach der Nebeneinkünfte erst offen gelegt werden müssen, wenn sie 10.000 Euro im Jahr überschreiten, wobei nur Einkünfte summiert werden, die für sich genommen höher als 1.000 Euro sind. Diese Regelung ist nach unseren Informationen weiterhin ein Streitpunkt zwischen den Fraktionen im Bundestag. Weiterhin soll die Anzeige der Nebeneinkünfte nur noch einmal im Jahr erfolgen – oder eventuell gar erst mit der Steuererklärung. Bisher mussten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte spätestens nach drei Monate angeben. Insgesamt scheint es noch viele Diskussionen um einzelne Aspekte zu geben.

Für jeden Fortschritt an einer Stelle, droht ein Rückschritt an einer anderen

Die neue Regelung wäre besser als der Vorschlag vom letzten Jahr, der generell alle Einkünfte unter 10.000 Euro ausgenommen hätte. Das ist auch ein Erfolg unserer Kampagnenarbeit, mit der wir den unzureichenden Vorschlag letztes Jahr stoppen konnten. Zugleich ist es ärgerlich, dass für jeden Fortschritt an einer Stelle Rückschritte an anderer Stelle drohen. Aus Sicht von LobbyControl sollten Nebentätigkeiten möglichst zeitnah veröffentlicht werden, um als Korrektiv gegen mögliche Interessenkonflikte wirken zu können. Wenn eine Nebentätigkeit mit einem möglichen Bezug zu einem aktuellen Gesetzesvorhaben erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens offen gelegt werden muss, ist wenig gewonnen.

Schleswig-Holstein macht’s vor

Es ist bedauerlich, dass es im Bundestag nicht gelingt zu einer umfassenderen Transparenzregel für Nebentätigkeiten zu kommen. Im Vergleich dazu wurde in Schleswig-Holstein gerade im Koalitionsvertrag eine Offenlegung der genauen Beträge von Nebeneinkünften vereinbart. Über die Stufenregelung hinaus müsste die Kontrolle der veröffentlichungspflichtigen Angaben gestärkt werden. Außerdem sollten Anwälte und Unternehmensberater zumindest die Branche ihrer Kunden offenlegen müssen. Hier gibt es weiter Nachbesserungsbedarf.

Vor allem die FDP blockiert mehr Transparenz

Nach unseren Informationen ist es vor allem die FDP, die mehr Transparenz bei Nebeneinkünften derzeit blockiert, das berichtet auch der Focus. Wir werden das Thema nach der Sommerpause wieder aufgreifen und weiter zum Stand der Verhandlungen recherchieren. Ärgerlich ist dabei, dass solche Themen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Je nach dem, welche Vorschläge nach der Sommerpause auf dem Tisch liegen, werden wir nochmal eine Aktionen starten, um endlich eine sinnvolle Transparenzregel zu erreichen.

Aktuelle Aktion zu Parteispenden und schärferen Antikorruptionsgesetzen – Appell unterschreiben:

Um mehr Transparenz geht es auch bei unserer aktuellen Aktion zu Parteispenden und schärferen Antikorruptionsgesetzen: Unterschreiben Sie den Appell an Bundeskanzlerin Merkel

Appell unterzeichnen:

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2012/06/gelbe-karte-fuer-merkel/

   Sende Artikel als PDF   

15.000 Euro: Die geheimnisvolle Spende an die SPD in Marburg“ – Lücken bei Parteispenden

Stellen Sie sich vor, in Ihrer Stadt hat eine Partei eine Spende über 15.000 Euro bekommen. Würden Sie gerne wissen, von wem? Leider ist das nicht möglich, wie eine Spende an die SPD im hessischen Marburg zeigt.

Von der Organisation LobbyControl

Das Parteiengesetz hat eine Lücke

Das Parteiengesetz hat eine Lücke und die SPD verweigert die Auskunft. Wir wollen das ändern. Helfen Sie uns dabei und unterschreiben Sie unseren offenen Brief an die SPD!

Offenen Brief unterschreiben:

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2012/05/offener-brief-transparenzlucke-bei-parteispenden-schliesen/

15.000 Euro von unbekannt

Die SPD hat eingeräumt, Ende 2010 eine Spende über 15.000 Euro erhalten zu haben. Sie weigert sich aber, den Spender zu nennen. In dem Rechenschaftsbericht der SPD kann man zwar alle Spenden über 10.000 Euro finden. Aber man kann nicht nachvollziehen, welche dieser Spenden an welche Parteigliederung (also Stadt) ging. Auf Grund dieser Transparenzlücke im Parteiengesetz können Marburger Bürgerinnen und Bürger nicht erfahren, ob die Spende tatsächlich von der Deutschen Vermögensberatungs AG stammt, wie vermutet wird. Deren Vorstandsvorsitzender spielt in Marburg eine besondere und umstrittene Rolle als Gönner und Investor.

Auf kommunaler Ebene sind 15.000 Euro keine Kleinigkeit

Gerade auf kommunaler Ebene sind 15.000 Euro keine Kleinigkeit. Lokale Landschaftspflege oder die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter durch Firmen oder Verbände kann nur durch eine klare Zuordnung von Spenden erkannt werden. Deshalb wollen wir diese Transparenzlücke schließen.

Den Namen des Spenders nennen

Wir fordern die SPD in einem offenen Brief auf, den Namen des Spenders in Marburg zu nennen und sich dafür einzusetzen, dass Spenden schneller veröffentlicht werden und genau einzelnen Städten beziehungsweise Parteigliederungen zugeordnet werden können. Sie haben das Recht zu wissen, welche Parteispenden bei Ihnen vor Ort fließen.

Unterschreiben Sie daher unseren offenen Brief:

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2012/05/offener-brief-transparenzlucke-bei-parteispenden-schliesen/

Mit herzlichen Grüßen

Felix Kamella, LobbyControl

Die Antwort der SPD auf den Offenen Brief:

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2012/06/spd-verharmlost-transparenzlucke-bei-parteispenden-antwort-auf-unseren-offenen-brief/

   Sende Artikel als PDF   

„Der Fiskalpakt – ökonomisch unsinnig, undemokratisch und sozial verantwortungslos“ – Kommentar von Paul Michel aus Schwäbisch Hall

Der dauerhafte Rettungsschirm ESM soll am 1. Juli 2012 wie geplant in Kraft treten. Weil Angela Merkel sich ein weiteres Mal als Musterschüler Deutschland profilieren und den „Märkten“ ein positives Signal geben will, soll noch vor dem 1. Juli in Deutschland der Fiskalpakt verabschiedet sein.

Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Rhetorische Turnübungen des Führungspersonals von SPD und Grünen

Nach den Vorstellungen von Angela Merkel und Wolfgang Schäuble wird der Fiskalpakt am 29. Juni 2012, um 17 Uhr in einer Sitzung des Bundestages und anschließend in einer Sondersitzung des Bundesrates der Fiskalpakt durchgewunken. Unangenehm ist für die Kanzlerin, dass sie für die Verabschiedung des Fiskalpakts eine 2/3 Mehrheit braucht. Fast noch unangenehmer ist die Situation für die angepassten Oppositionsparteien SPD und Grüne. Deren Führungspersonal hat zwar keine grundsätzlichen Einwände gegen den Merkelschen Fiskalpakt, aber ein Problem mit der politischen Optik. Bei all den peinlichen rhetorischen Turnübungen des Führungspersonals von SPD und Grünen gibt es jedoch keinen Zweifel, wie das Ergebnis aussehen wird.

Was ist der Fiskalpakt ?

Der Fiskalpakt ist ein Vertrag auf europäischer Ebene, der vorsieht, dass alle Unterzeichnerstaaten bis zum 1. Januar 2014 sogenannte Schuldenbremsen einführen. Diese ist in einigen Punkten noch schärfer als die in Deutschland bereits beschlossene „Schuldenbremse“. Die VerfechterInnen des Fiskalpakts sehen in ihm das Werkzeug zur Überwindung der Krise. Auf Druck der deutschen Regierung wurde der Fiskalpakt mit dem ESM verknüpft: Künftig erhalten nur noch Länder Darlehen aus dem „Rettungsschirm“, die den Fiskalvertrag bis zum 1. März 2013 ratifiziert und die „Schuldenbremse“ ein Jahr später eingeführt haben. Wer wissen will, was die Folgen des Fiskalpakts sind, braucht bloß nach Griechenland zu schauen: Rezession in historischem Ausmaß, bespielloser Lohn- und Sozialabbau und explodierende Armut.

Von wegen „Schwäbische Hausfrau“

Der Begriff Schuldenbremse ist ein politischer Kampfbegriff, der die Dinge auf den Kopf stellt. Anders als es das populäre Märchen von der Staatsschuldenkrise erzählen will, sind die hohen Staatsschulden nicht auf laxe Haushaltspolitik zurückzuführen. Vor der großen Finanzmarktkrise ab 2008 waren in der Mehrzahl der EU-Länder die Staatsausgaben weniger angestiegen als das Sozialprodukt. Die Gründe sind woanders zu finden: Einerseits rissen die Steuergeschenke der diversen Regierungen (Rot-Grün, Schwarz-Rot, Schwarz-Gelb) für Reiche und Vermögende tiefe Löcher in die öffentlichen Haushalte. Hätten wir noch die Steuergesetze von 1998, so gäbe es jährlich 50 bis 60 Milliarden Euro mehr Steuern. Andererseits ließen die Rettungsprogramme für die Banken die Schulden europaweit explodieren. Die Bankenrettung machte wiederum aus privaten Schulden im Handumdrehen öffentliche Schulden. Die Schuldenquote des Euro-Lands kletterte von 66 Prozent auf über 85 Prozent. Wir haben in erster Linie ein Einnahmenproblem Aber die Erhöhung der Steuern für Reiche ist für neoliberale Lautsprecher das, was das Weihwasser für den Teufel ist. Deswegen das Gerede von der „Schuldenbremse“ und der schwäbischen Hausfrau. Denn da werden die Normalverdiener und die sozial Schwachen zur Kasse gebeten.

Nicht gewählte Kommissare haben das Sagen

Mit der Schuldenbremse verpflichten sich die beteiligten Staaten, nach einer begrenzten Übergangsperiode nur noch „ausgeglichene Haushalte“ oder Haushalte mit einem Überschuss vorzulegen. Wenn ein Staat die Vorschrift vom ausgeglichenen Haushalt nicht einhält, tritt ein automatischer Korrekturmechanismus in Kraft, der die Regierungen und Parlamente zu Korrekturen am Haushalt zwingt. Der betreffende Staat muss ein „Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm“ mit „detaillierter Beschreibung der Strukturreformen“ vorlegen, die zu einer „wirksamen und dauerhaften Korrektur“ des Defizits führen sollen. Inhalt und Form dieser Programme werden „dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission im Rahmen der bestehenden Überwachungsverfahren zur Genehmigung vorgelegt“, und ihre Durchführung wird von diesen Instanzen auch beobachtet. Das ist fast exakt jenes Verfahren das Griechenland im Februar 2012 aufgenötigt wurde. Das griechische Pilotprojekt bekommt somit Allgemeingültigkeit. Wer die Gewinner und Verlierer dieses Verfahrens sind, wissen wir.

Von allen Kontrollen und Vorschriften befreit

Dazu kommen noch ein paar brisante Details: Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM genießen umfangreiche gerichtliche Immunität, das heißt, sie können nie belangt werden für das, was sie anrichten. Sie sind von allen Kontrollen und Vorschriften befreit. Der ESM unterliegt auch keiner Bankenaufsicht und keiner Regulierungsbehörde. Alle Personen, die für den ESM arbeiten, unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Die Öffentlichkeit wird also nie erfahren, was die Finanzminister untereinander vereinbart haben. Und das Personal des ESM genießt Immunität vor den Gerichten. Mit dem ESM wird somit ein Geheimkabinett installiert, das über Recht und Gesetz steht, keinerlei Kontrolle unterliegt und nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Schaden für die Demokratie – Entmachtung der nationalen Parlamente

Der Fiskalvertrag schränkt das „Königsrecht“ der nationalen Parlamente – das Recht den eigenen Haushalt zu gestalten – massiv ein. Die nicht gewählte Europäische Kommission bekommt ein großes Mitspracherecht: Alle Länder, deren Neuverschuldung über 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder deren Schulden über 60 Prozent des BIP liegen müssen ihre Haushaltsgrundsätze künftig von der Kommission genehmigen lassen. Wenn dieser die Politik nicht passt, kann sie ein Veto einlegen. Die EU-Kommission bekommt de Facto die Macht, in die Haushalte der Einzelstaaten einzugreifen, was einer Entmachtung der nationalen Parlamente gleichkommt. Auch hier diente Griechenland als Testfall: Die griechische Regierung legte ihren Haushaltsentwurf zuerst in Bonn und Brüssel zur Genehmigung vor. Dann erst bekamen die griechischen Parlamentarier das Ergebnis zum Durchwinken vorgelegt.

Der Fiskalvertrag sieht keine Kündigungsklauseln vor

Einzelnen Mitgliedsstaaten ist es nicht möglich, den Vertrag einseitig zu kündigen. Der Pakt kann sich selbst nur mit Zustimmung aller Länder kündigen. Wer erst einmal unterschrieben hat, hängt drin – bis zum Sankt Nimmerleinstag!

Fiskalpakt wirkt auch in Deutschland – auch bei Städten und Gemeinden

Bisher ließ die Bundesregierung es so aussehen, als sei Deutschland von dem neuen Spar-Pakt nicht betroffen – weil in Deutschland die Schuldenbremse ja schon im Grundgesetz verankert sei. Wenn nur andere Staaten unter den Folgen des neuen Spardiktats leiden – so das Kalkül der Bundesregierung – dann muss es auch den Oppositionsparteien leichter fallen, dem Pakt im Bundestag zuzustimmen. Jetzt stellt sich raus: Alles Irreführung! Tatsächlich wird der Fiskalpakt auch deutsche Städte und Gemeinden angreifen. Denn die im Fiskalpakt vorgesehene Schuldenbremse ist noch einmal deutlich schärfer als die momentan in Deutschland schon existierende Schuldenbremse. Der Hintergrund: Die deutsche Schuldenbremse schreibt zwar dem Bund und den Bundesländern vor, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, nicht aber den Kommunen. Der Fiskalpakt differenziert hingegen nicht zwischen den staatlichen Ebenen. Er schreibt lediglich vor, dass der „gesamtstaatliche Haushalt“ – also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammengerechnet – ein maximales Defizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufweisen darf. Das bedeutet insbesondere für die Kommunen eine deutliche Verschärfung.

Gnadenfrist fällt mit dem Fiskalpakt weg

Schon heute haben die Kommunen immer weniger Geld, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das gilt insbesondere für die so genannten freiwilligen Aufgaben wie Kultur und Sport und natürlich der Bereich „Soziales“. Doch damit nicht genug: Die deutsche Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund erst ab 2016 seine Defizitgrenze einhalten muss und die Bundesländer bis zum Jahr 2020 Zeit haben, um ihre Neuverschuldung auf Null zu reduzieren. Diese Gnadenfrist fällt mit dem Fiskalpakt weg. Der Fiskalpakt nimmt Ländern und Kommunen noch das bisschen Luft, das die deutsche Schuldenbremse ihnen lässt.

Nein zu ESM und Fiskalpakt

Der Fiskalpakt stellt elementare demokratische Rechte in Frage, er ist zutieftst unsozial. Die Sparpolitik geht zulasten der Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslosen. Staatsdiener werden entlassen, Löhne, Arbeitslosengeld und Renten werden gekürzt. Das Arbeitsrecht kommt unter die Räder. Der Schuldenknüppel trifft die Opfer der Krise. Der europäische Fiskalpakt wird den Abbau des Sozialstaates institutionalisieren. Die Beispiele der europäischen Peripherieländer von Irland bis Spanien, von Portugal bis Griechenland zeigen, dass mit den darin angelegten Methoden zwar das Elend der betroffenen Menschen gesteigert, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme nicht behoben werden können. Der Fiskalpakt braucht zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat und im Bundestag. Der Fiskalpakt kann also noch gekippt werden. Es liegt auch an „unseren“ Bundestagsabgeordneten (von Stetten, Sawade und Harald Ebner), ob Merkel mit ihren Plänen durchkommt.

   Sende Artikel als PDF   

„Entscheidung zur geplanten Fusion des Zeitungsverlags Schwäbisch Hall mit der Südwestpresse Ulm“ – Hohenlohe-ungefiltert hat beim Bundesgerichtshof nachgefragt

Wegen der geplanten Fusion des Haller Tagblatts mit der Südwestpresse Ulm hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, 19. Juni 2012 folgenden Beschluss gefasst: Die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Das Bundeskartellamt trägt die „Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beteiligten zu 1 bis 3“. Hohenlohe-ungefiltert hat nachgefragt.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Es antwortete Dr. Wolfgang Eick, Richter am Bundesgerichtshof, Pressesprecher (Zivilsachen):

Wann ist das Urteil rechtskräftig ?

Es handelt sich um einen Beschluss, kein Urteil; dieser ist mit Verkündung am 20. Juni 2012 rechtskräftig geworden.

Bei welcher Institution kann möglicherweise Widerspruch gegen das Urteil eingelegt werden?

Da der BGH die oberste Instanz ist, gibt es kein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung, die damit rechtskräftig geworden ist.

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten des Verfahrens?

Da es sich um ein durch mehrere Instanzen laufendes Verfahren gehandelt hat, kann ich diese Frage nicht beantworten. Angesichts des Streitwertes von zwei Millionen Euro ist die Kostenlast jedoch nicht unerheblich.

Muss das Bundeskartellamt den Zeitungsverlagen Schadenersatz bezahlen ?

Diese Frage hat der Kartellsenat nicht zu prüfen gehabt, daher nicht entschieden und deshalb kann ich diese Frage nicht beantworten.

Was bedeutet: „die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beteiligten zu 1 bis 3“ ?

Das sind die notwendigen Kosten der Parteien, also eigene Parteikosten (zum Beispiel Fahrtkosten zu den Terminen, Ermittlungsosten, unter Umständen auch Sachverständigenkosten) und ihre Rechtsanwaltskosten, soweit sie notwendig waren.

Ist eine Fusion der beiden Zeitungsverlage nun möglich ? – Ab wann ist eine Fusion möglich ?

Wenn keine anderen, sonstigen Hinderungsgründe vorliegen, kann die Fusion sofort erfolgen.

Wann und wo kann das Urteil samt Begründung eingesehen werden ?

Das Urteil finden Sie in zirka drei Wochen auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de unter der Rubrik „Entscheidungen“.

Weitere Informationen zur aktuellen Entscheidung des BGH und zu den Hintergründen der geplanten Fusion:

Wegen der geplanten Fusion des Haller Tagblatts mit der Südwestpresse Ulm hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern (Dienstag, 19. Juni 2012) folgenden Beschluss gefasst: Die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Bundeskartellamt trägt die Kosten

Das Bundeskartellamt trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beteiligten zu 1 bis 3. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf zwei Millionen Euro festgesetzt. Demnach scheint eine Fusion der beiden Zeitungsverlage möglich zu werden.

Bundeskartellamt hatte Fusion untersagt

Hintergrund: Die Südwestpresse Ulm will das Haller Tagblatt übernehmen. Das Bundeskartellamt hat diese Fusion untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob den Beschluss des Bundeskartellamts auf. Ende Februar 2011 hatte das Bundeskartellamt Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in Sachen Haller Tagblatt eingelegt.

Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse:

Der Tenor der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf lautete:

Auf die Beschwerden von Claus Detjen aus Ingolstadt, Verleger des Haller Tagblatts, dem Zeitungsverlag Schwäbisch Hall GmbH und der Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Ulm) wird der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 21. April 2009 (B 6 – 150/08) aufgehoben. Das Bundeskartellamt trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Es hat zudem den Beteiligten die im Beschwerdeverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Der Beschwerdewert wird auf zwei Millionen Euro festgesetzt.

Verlage erwarten die schriftliche Begründung in der Woche nach Weihnachten 2010

Das Hohenloher Tagblatt in Crailsheim, das mehrheitlich der Südwestpresse Ulm gehört, berichtete auf der Wirtschaftseite der Donnerstagsausgabe (23. Dezember 2010/Seite 12), dass der „Verleger des Haller Tagblatts, Claus Detjen“, durch die Fusion eine „zukunftsorientierte Grundlage für das Blatt schaffen will“. Laut Hohenloher Tagblatt hat das Oberlandesgericht „auf Antrag des Kartellamts die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen“. Die Verlage (Haller Tagblatt und Südwestpresse Ulm) wollen erst „nach Kenntnis der Begründung des Düsseldorfer Urteils dazu Stellung nehmen“. Nach Angaben des Hohenloher Tagblatts wird die schriftliche Begründung in der Woche nach Weihnachten erwartet.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte schon drei Mal eine entsprechende mündliche Verhandlung vertagt. Die letzte Schriftsatzfrist endete laut OLG Düsseldorf bereits am 19. Juli 2010.

Das Bundeskartellamt hatte im April 2009 entschieden, dass die Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft) die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall nicht übernehmen darf. Gegen die Entscheidung des Kartellamts hat Claus Detjen, der Verleger des Haller Tagblatts, anschließend Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Verfahren trägt beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) das Aktenzeichen VI – Kart 4/09 (V). Das Oberlandesgerichts ist für die Beschwerde Detjens zuständig, weil sich das Bundeskartellamt in Bonn (Nordrhein-Westfalen) befindet.

Kartellamt befürchtet marktbeherrschende Stellung

Zu seiner Entscheidung vom April 2009 teilte das Bundeskartellamt im Einzelnen folgendes mit: Die Parteien in dem Fusionsfall B6-150/08 Neue Pressegesellschaft (NPG)/Zeitungsverlag Schwäbisch Hall (ZVSH), Objekt “Haller Tagblatt” haben am Dienstag, 21. April 2009 eine Untersagungsentscheidung erhalten.
Das Zusammenschlussvorhaben ist bereits deshalb zu untersagen, weil es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Schwäbisch Hall erwarten lässt. Zusätzlich lässt es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der HDV auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Crailsheim erwarten. Dies gilt ebenso für die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der NKR (Neue Kreisrundschau, Gaildorf) auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Gaildorf. Ferner lässt das Zusammenschlussvorhaben die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem lokalen Anzeigenmarkt beziehungsweise auf dem lokalen Anzeigenmarkt ohne Rubrikenanzeigen im Raum Schwäbisch Hall erwarten. Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen, welche die Nachteile des Marktbeherrschung überwögen (§ 36 Abs. 1, 2. Hs. GWB) sind von den Beteiligten weder schlüssig vorgetragen noch nachgewiesen worden.

Internetseite des Bundeskartellamts: www.bundeskartellamt.de/

Chronologie der bisher angesetzten Gerichtsverhandlungen am Oberlandesgericht Düsseldorf:

Bundeskartellamt muss noch Stellung zur Wettbewerbssituation nehmen

„Die Sitzung wurde vertagt“, sagte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger am 6. Mai 2010 auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert. Das Bundeskartellamt müsse noch „ergänzend Stellung zur potenziellen Wettbewerbssituation nehmen“, so Egger weiter. Der OLG-Sprecher nannte noch keinen neuen Termin für die Gerichtsverhandlung.

Erster Verhandlungstermin sollte ursprünglich schon am 27. Januar 2010 sein

Der Verhandlungstermin vor dem OLG Düsseldorf war zuletzt am 10. März 2010 auf den 5. Mai 2010 verschoben worden. Als Grund nannte das OLG im März 2010, dass der Gerichtstermin „im Hinblick auf eine umfangreiche Beschwerdeerwiderung des Bundeskartellamts und deshalb zu gewährender Stellungnahmefristen verlegt worden“ sei. Bereits am 27. Januar 2010 hätte es wegen der geplanten Übernahme des Haller Tagblatts zur Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf kommen sollen. “Die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwest-Presse (SWP) ist weiter offen”, schrieb der Fachzeitschriftenverlag Werben & Verkaufen (w&v) am 27. Januar 2010 in einem Newsletter. Claus Detjen, Verleger des Haller Tagblatts, hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Kartellamts angefochten, eine Übernahme der Regionalzeitung durch die Südwestpresse in Ulm (SWP) zu untersagen. Am 27. Januar 2010 sollte laut w&v die Entscheidung fallen. Doch dazu kam es nicht. Auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert teilte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger mit, dass der Verhandlungstermin vom 27. Januar 2010 zunächst auf den 10. März 2010 verlegt worden sei, „weil das Bundeskartellamt Fristverlängerung zur Beschwerdeerwiderung beantragt hatte, die bewilligt worden war“.

Weitere Informationen zur geplanten Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse Ulm auf Hohenlohe-ungefiltert:

Bundeskartellamt hat entschieden: Südwestpresse Ulm darf das Haller Tagblatt nicht übernehmen https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1641

Warum die Südwestpresse das Haller Tagblatt nicht übernehmen darf – Ausführliche Begründung des Kartellamts zum Download bei Hohenlohe-ungefiltert https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=3063

Verleger des Haller Tagblatts hat wegen geplatzter Übernahme durch die Südwestpresse Ulm Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt – Gerichtsverhandlung voraussichtlich erst im Jahr 2010 https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=2622

Haller Tagblatt – Detjen: “Es muss nicht unbedingt verkauft werden” https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=681

Kartellamt verlängert erneut seine Frist zur Entscheidung über die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=302

Gewerkschaft verdi hält Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse für nicht genehmigungswürdig https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=859

DJV-Geschäftsführer: Übernahme des Haller Tagblatts könnte die lokale Vielfalt gefährden https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1047

Übernahme von Haller Tagblatt durch Südwest-Presse weiter offen http://www.wuv.de/nachrichten/medien/uebernahme_von_haller_tagblatt_durch_suedwest_presse_weiter_offen

Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

Weitere Informationen und Kontakt:

Bundeskartellamt, Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn

Telefon: +49 (0)228 9499 0

Fax: +49 (0)228 9499 143

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

Internet: http://www.bundeskartellamt.de/

Internetseite des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/bgh_node.html

   Sende Artikel als PDF   

„Autonome Nationalisten, Übernahme linker Styles der süddeutschen Neonaziszene“ – Veranstaltung in Esslingen

„Autonome Nationalisten, Übernahme linker Styles und andere Entwicklungen der süddeutschen Neonaziszene“ lautet der Titel einer gemeinsamen Veranstaltung von KOMMA und VVN-BdA Esslingen. Diese findet am Dienstag, 26. Juni 2012, im KOMMA, Maille 5-9 in 73728 Esslingen statt. Dazu sind auch alle interessierten Lehrerinnen und Lehrer, Schüler, Pädagogen und Kulturschaffende eingeladen.

Von Thomas Trüten, VVN-BdA Esslingen

Neonazis treten in der Öffentlichkeit stärker in Erscheinung

Neonazistische Strukturen sind auch in unserer Region präsent, arbeiten aktiv und treten zunehmend an die Öffentlichkeit. Sie sind eine Bedrohung und Gefahr für alle Demokraten, Migranten, Menschen mit Handicaps, „anderer“ sexueller Orientierung, Gewerkschafter – kurzum, für eine bunte, vielfältige Welt. Besonders junge Menschen sind Zielgruppe organisierter Neonazis, die mit „angesagtem Lifestyle“ und rechter Musik über die Gefühls- und kuturelle Ebene Einfluss nehmen wollen. Wir wollen nicht tatenlos zusehen und uns zusammen mit der breiten Öffentlichkeit informieren und gemeinsam agieren.

Gespräch mit dem Referenten

Der Referent Robert Andreasch ist eine Koryphäe auf diesem Gebiet und wir freuen uns auf einen informativen, spannenden Abend. Es besteht die Möglichkeit eines Gesprächs mit dem Referenten. Bildjournalisten bitten wir wegen etwaigen Fotos um vorige Rücksprache mit der Moderation.

Weitere Informationen und Kontakt:

Kreisvorstand VVN-BdA Esslingen http://esslingen.vvn-bda.de/ „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Nazis schrecken auch vor Mord nicht zurück

Entwicklungen der süddeutschen Neonaziszene – auch unsere Region ist betroffen. Mit den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wurde schlagartig bundesweit bekannt, was Kennern der Szene schon lange klar ist: Nazis vertreten nicht nur verbal eine menschenverachtende rassistische Ideologie sondern schrecken auch vor körperlicher Gewalt bis hin zu Mord an Menschen nicht zurück.

Unrühmliche Rolle der Geheimdienste

Geheimdienste und andere staatliche Behörden spielen bei den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) eine unrühmliche Rolle, was Vertrauen in staatliche Institutionen in sehr kritischem Licht sehen lässt. Auch in unserer Region gibt es organisierte Nazistrukturen, die mit Aufklebern und „Steckbriefen“ von Linken, Gewerkschaftern und anderen Aktivisten im Internet nationalistische Hetze betreiben, bedrohen, einzuschüchtern versuchen.

Überfall in Winterbach – Gartenhaus angezündet

Ein grausamer Höhepunkt rechter Übergriffe hier: Im April 2010 überfielen Neonazis brutal Migranten auf ihrem Gartengrundstück in Winterbach und zündeten das Gartenhaus an, in das sich die Verfolgten in Panik flüchteten. Nur mit viel Glück kamen sie mit dem Leben davon. Am Osterwochenende versuchten Neonazis ihr reaktionäres Gedankengut auch in Esslingen auf die Straße zu tragen. Dies konnte nur durch breiten Protest, der unter anderem von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bündnis „Courage gegen Rechtsextremismus“ organisiert wurde, verhindert werden.

Was sind Ursachen dieser Entwicklungen, wie können Gegenmaßnahmen aussehen?

Müssen und dürfen wir da nur zusehen? Die VVN-BdA und KOMMA Jugend und Kultur bieten mit einer Veranstaltung die Möglichkeit, sich zu informieren und mit zu diskutieren. „Mit Robert Andreasch haben wir einen ausgesprochenen Kenner der Szene gewinnen können, über dieses Thema zu referieren“, so Thomas Trüten, Sprecher der VVN-BdA Esslingen. „Wir werden vieles über Neo- und Altnazi-Strukturen in Süddeutschland hören und was er als Journalist und bei Veranstaltungen und Aufmärschen der rechten Szene erfährt“, so Jörg Freitag vom KOMMA Jugend und Kultur.

Wie ist die Neonaziszene in Süddeutschland aufgebaut ?

Die vielen Organisationen und Gruppen der extremen Rechten werden von Robert Andreasch dargestellt mit dem Schwerpunkt süddeutscher Kameradschaften und der Arbeit des NPD-Landesverbands Baden-Württemberg. Wie wird versucht, noch mehr SympathisantInnen zu gewinnen? Welche Themen werden von ihnen und anderen Neonazis aufgegriffen? Er zeigt Bilder der Szene jenseits bekannter Klischees von dumpfen Skinheads und erklärt die vielfältigen Stile und Erscheinungsformen, in denen die süddeutsche extreme Rechte mittlerweile auftritt. Rassismus, antisemitische Hetze, Homophobie und andere Ressentiments der Neonazis enden dabei letztendlich immer in Gewalt. Wie sozialwissenschaftliche Studien zeigen, sind diese Ideologien jedoch kein „Randphänomen“ sondern zunehmend in der ganzen Gesellschaft zu finden.

Soziologe, Buchautor und Journalist

Robert Andreasch ist Soziologe, Buchautor und Journalist. Sein Arbeitsgebiet ist seit vielen Jahren die Neonaziszene Süddeutschlands. Zahlreiche Medien im In- und Ausland veröffentlichen seine Recherchen und Beiträge, auch die Bundeszentrale für politische Bildung, der baden- württembergische Landtag und das bayerische „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus“.

Kurzinfo:

Eine Veranstaltung der VVN-BdA Kreis Esslingen und KOMMA Jugend und Kultur am Dienstag 26. Juni 2012, um 19 Uhr im KOMMA, Maille 5-9, Esslingen: „Autonome Nationalisten, Übernahme linker Styles und andere Entwicklungen der süddeutschen Neonaziszene. VVN-BdA Kreis Esslingen KOMMA Jugend und Kultur, Thomas Trüten und Jörg Freitag.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.esslingen.vvn-bda.de/

http://www.komma.info/

   Sende Artikel als PDF