„Auch der Wahlkreis Schwäbisch Hall kann auf Grün-Rot bauen“, sagt der Grünen-Landtagsabgeordnete Muhterem Aras. „Fördergelder sind ein aktiver Beitrag zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.“ In den Landkreis Schwäbisch Hall fließen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) knapp drei Millionen Euro.
Von der Pressestelle des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes aufgenommen
„Ein toller Erfolg für Gemeinde Schwäbisch-Hall“, freut sich die Landtagsabgeordnete Muhterem Aras der Fraktion Grüne. „Der Antrag der Gemeinde war so überzeugend, dass er in die Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes aufgenommen wurde, herzlichen Glückwunsch an die Gemeinde Schwäbisch Hall.“
Hessental und Sulzdorf profitieren
Anlass zu Freude und Glückwünschen gibt es ganz aktuell: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat gerade die Zusage für 570.330 Euro zur Unterstützung des Neubaus einer Produktionshalle zur umweltschonenden Herstellung von verleimten Brettschichtholzteilen in Sulzdorf erteilt. Außerdem wird in Hessental die Erweiterung der Produktionshalle einer Werbedienstfirma und drei Neubauten von Lagerhallen gefördert. Die Gemeinde Schwäbisch Hall hatte in 2011 eine Förderung im Rahmen des ELR beantragt. Nun wurden die Projekte ausgewertet und die Programmentscheidung bekannt gegeben.
Vom ökologischen See bis zum Dorfladen
Aber nicht nur die Stadt Schwäbisch Hall, sondern einige Gemeinden im Wahlkreis Schwäbisch Hall kommen in den Genuss der Fördergelder. So erhalten Projekte in den Gemeinden Ilshofen 480.010 Euro, in Kirchberg an der Jagst 234.000 Euro, in Kreßberg 170.315 Euro, in Rosengarten 178.760 Euro, in Vellberg 100.025 Euro, in Satteldorf 120.160 Euro und in Sontheim 112.380 Euro. Die Palette der förderungsfähigen Projekte reicht von neuen Fertigungshallen über die Schaffung von zeitgemäßen Wohnungen, Errichtung einer Biomasse-Heizanlage, Anlegung eines öffentlichen Grünbereichs und ökologischen Sees bis zur Dorfplatzgestaltung und den Einbau eines Dorfladens und eines Cafés.
Mehr Geld für den Ländlichen Raum
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen in unseren ländlichen Regionen verbessert werden“, so die Grünen-Wahlkreisabgeordnete Muhterem Aras. „Ich freue ich mich, dass sich unser Einsatz für eine bessere Mittelausstattung des Ländlichen Raums im Haushaltsverfahren bezahlt gemacht hat und mit den ausgewählten Projekten ein aktiver Beitrag zur ökologischen Modernisierung unserer Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet wird.“
Ressourceneffizienz führt zur Energieeinsparung
Das ELR ist das zentrale Förderprogramm für den Ländlichen Raum. Ziel ist es, den Ländlichen Raum attraktiv zu erhalten. Die grün-rote Landesregierung hat das ELR noch stärker als bisher auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet. So müssen die Antragsteller nachweisen, wie ein zu förderndes Projekt dazu einen Beitrag leistet. Im Sinne unserer Politik für Klimaschutz und Ressourceneffizienz führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Voraussetzung: Schlüssiges Gesamtkonzept
Die Auswahl der Orte und Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen. Die Entscheidung über die Förderung von Orten und Projekten wird in einer jährlichen Programmentscheidung durch das MLR getroffen. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung werden die Projekte in einem mehrstufigen Verfahren auch hinsichtlich ihrer strukturverbessernden Wirkung beurteilt. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Aktionen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2012
Minister Alexander Bonde (Grüne): „Starkes Bekenntnis der Landesregierung zum Ländlichen Raum“
„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das bedeutendste Förderinstrument des Landes, um die Strukturentwicklung der Gemeinden im Ländlichen Raum zu unterstützen. Die Landesregierung stellt in diesem Jahr Zuschüsse in Höhe von 52,6 Millionen Euro zur Verfügung. Diese kommen 825 Projekten in 362 Gemeinden des Landes zugute. Damit bringen wir auch die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft im Ländlichen Raum voran“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Montag (2. April 2012) in Stuttgart. Der Minister stellte Grundzüge der stärker an Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz ausgerichteten Programmentscheidung für das Jahr 2012 vor.
Über 80 Prozent der Fördermittel fürs ELR
„Das ELR ist und bleibt das zentrale Förderprogramm für den Ländlichen Raum. Dorthin fließen in diesem Jahr über 80 Prozent der Fördermittel“, so Bonde. Die übrigen Mittel gingen in ländlich geprägte Orte der Verdichtungsräume und in die Randzonen der Verdichtungsräume. Mit den Fördermitteln sollen Investitionen in Höhe von 437 Millionen Euro ausgelöst und über 1800 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Neues ökologisches Programmprofil
Das ökologische Profil des ELR wurde angesichts der enormen Herausforderungen durch den Klimaschutz geschärft. So sind die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, hohe Energieeffizienz oder eine umweltfreundliche Bauweise, beispielsweise durch Wärmedämmung oder Holz als Baustoff, bei kommunalen Projekten Fördervoraussetzung. Bei privaten Projekten führt die Beachtung dieser Kriterien zu einem Fördervorrang. „Durch diese klaren Vorgaben zu den Fördervoraussetzungen nutzen wir das ELR als Instrument zur ökologischen und sozialen Modernisierung des Landes“, sagte Bonde.
Stärkere ökologische Orientierung findet großen Zuspruch
Antragsteller im Jahresprogramm 2012 mussten darlegen, auf welche Art und Weise das Projekt einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leistet. „Dieser Nachweis ist in hervorragender und vielfältiger Weise gelungen. Energieeinsparung, der Einsatz erneuerbarer Energien, Ressourceneffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung oder umweltfreundliche Bauweisen sind Themen, die in unseren Kommunen und Unternehmen nicht nur aus ökologischen Gründen längst präsent sind. Sie fließen auch aus wirtschaftlichen Gründen in die Entscheidungen vor Ort ein“, so der Minister. „Dass wir mit der Neuausrichtung des Programms auf dem richtigen Weg sind, zeigt sich auch daran, dass für das Jahresprogramm 2012 mehr Anträge als im Vorjahr gestellt worden sind“, meint Bonde.
144 kommunale Vorhaben, 290 private Wohnbauprojekte und 391 Unternehmensförderungen
Die Schärfung des ökologischen Profils sei nicht nur ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, sondern zugleich ein Beitrag zu Innovation und technologischer Entwicklung. „Damit sichern wir langfristig Wettbewerbsvorteile“, so Bonde. Die 825 Projekte, die in das Jahresprogramm 2012 aufgenommen werden, verteilen sich auf 144 kommunale Vorhaben, 290 private Wohnbauprojekte und 391 Unternehmensförderungen. „Damit zeigt sich, dass das ELR ein breit angelegtes Wirtschafts- und Strukturförderungsprogramm ist“, betonte Bonde.
Wirtschaftsfaktor Ländlicher Raum wird gestärkt
Bonde würdigte den Ländlichen Raum als Wirtschaftsfaktor, in dem ein Drittel der Menschen des Landes lebe und arbeite. Diese leisteten 30 Prozent der gesamten Wertschöpfung in Baden-Württemberg. „Ziel der Landesregierung ist es, den Ländlichen Raum stark und als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Menschen attraktiv zu halten“, so der Minister. Zusätzlich zu den 52,6 Millionen Euro im ELR stelle die Landesregierung daher weitere 10 Millionen Euro für die Förderung des Breitbandausbaus bereit und damit mehr Mittel für den Ländlichen Raum als im Vorjahr.
Mittelverteilung in Baden-Württemberg nach Kreisen:
Alb-Donau-Kreis 1.923.580 Euro
Baden-Baden 495.570 Euro
Biberach 998.100 Euro
Bodenseekreis 1.003.710 Euro
Böblingen 72.160 Euro
Breisgau-Hochschwarzwald 1.362.820 Euro
Calw 1.857.568 Euro
Emmendingen 1.104.500 Euro
Enzkreis 503.360 Euro
Esslingen 120.000 Euro
Freudenstadt 1.519.440 Euro
Göppingen 1.242.420 Euro
Heidenheim 857.210 Euro
Heilbronn 1.440.720 Euro
Hohenlohekreis 1.579.774 Euro
Karlsruhe 1.354.590 Euro
Konstanz 1.196.495 Euro
Lörrach 1.141.215 Euro
Ludwigsburg 156.380 Euro
Main-Tauber-Kreis 2.870.020 Euro
Neckar-Odenwald-Kreis 1.434.385 Euro
Ortenaukreis 1.760.535 Euro
Ostalbkreis 4.232.310 Euro
Rastatt 988.040 Euro
Ravensburg 2.079.570 Euro
Rems-Murr-Kreis 1.044.820 Euro
Reutlingen 2.598.495 Euro
Rhein-Neckar-Kreis 496.135 Euro
Rottweil 1.708.760 Euro
Schwäbisch Hall 2.997.410 Euro
Schwarzwald-Baar-Kreis 2.227.430 Euro
Sigmaringen 1.721.500 Euro
Tübingen 323.730 Euro
Tuttlingen 2.449.080 Euro
Waldshut 1.402.700 Euro
Zollern-Alb-Kreis 2.408.725 Euro
Hintergrund:
Das ELR ist ein kommunales Entwicklungsprogramm zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Diesem integrierten Förderansatz entsprechend werden Projekte in den Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen unterstützt. Mit dem ELR soll die innerörtliche Entwicklung gestärkt werden, damit die Ortskerne attraktiv bleiben und neuer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden kann. Fördervoraussetzung ist ein örtliches Entwicklungskonzept, in dem die strukturelle Ausgangssituation, Ziele und Maßnahmen zum Erreichen der Ziele dargestellt sind. Es werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.
Regelfördersatz beträgt 10 Prozent pro Projekt
Bei den Unternehmensförderungen handelt es sich meist um Investitionen in die Erweiterung von mittelständischen Unternehmen. In den Genuss von Fördermitteln kommen Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent, der maximale Zuschuss 200.000 Euro pro Projekt. Bei den privaten Wohnbauprojekten handelt es sich vor allem um die Umnutzung von leer stehenden Gebäuden zu Wohnraum oder die Modernisierung oder den Neubau von Wohnungen in Baulücken. Weil die Umnutzung von Gebäuden Flächen spart und das traditionelle Ortsbild stärker erhält als die Modernisierung oder der Neubau von Wohnungen, werden Umnutzungsvorhaben mit bis zu 40.000 Euro pro Wohnung doppelt so hoch gefördert wie Modernisierungen oder Neubauten. Bei den kommunalen Maßnahmen überwiegen Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch die Neugestaltung eines Dorfplatzes durch Begrünungsmaßnahmen und neue Sitzgelegenheiten oder die Integration eines Baches in den Ort, damit dieser für die Menschen erlebbarer wird.
Voraussetzung: Beitrag zur Strukturverbesserung eines Ortes
Das ELR ist ein Wettbewerbsprogramm. Die Auswahl der geförderten Orte und Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Auf der unteren Ebene sind die Landratsämter und auf der mittleren Verwaltungsebene die Regierungspräsidien beteiligt. Ein wichtiger Aspekt für die Aufnahme von Projekten ist ihr erwartbarer Beitrag zur Strukturverbesserung eines Ortes. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel in einem Ort sind, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Programmaufnahme.
Das Verfahren:
Die Anträge werden von den Gemeinden beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht. Dabei sind die strukturelle Ausgangslage, die Ziele der kommunalen Entwicklung und die beabsichtigten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele darzustellen. Nach einer Vorabstimmung mit Regierungspräsidien und Landratsämtern werden die Programmentscheidungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen.
EU-Strukturförderung
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden die Zuschüsse teilweise durch die Europäische Union im Rahmen der EU-Strukturförderung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ kofinanziert. 25 Prozent oder 13,4 Millionen Euro dieser Programmentscheidung werden für besonders innovative und umweltfreundliche Projekte im Förderschwerpunkt Arbeiten bereitgestellt. Land und Europäische Union finanzieren diese Projekte jeweils zur Hälfte. Förderempfänger sind Unternehmen.
Räumliche Mittelverteilung:
69 Prozent der Landesfläche gehört zum Ländlichen Raum. In ihm leben 34 Prozent der Baden-Württemberger. 82 Prozent oder knapp 44 Millionen Euro der diesjährigen Programmentscheidung fließen in Projekte im ländlichen Raum. Die restlichen knapp 9 Millionen Euro fließen in ländlich geprägte Orte im Verdichtungsraum oder in die Randzonen um die Verdichtungsräume nach den Kategorien des Landesentwicklungsplans.
Weitere Informationen und Kontakt:
MUHTEREM ARAS, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, Haus der Abgeordneten, Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2063 661
E-Mail: muhterem.aras@gruene.landtag-bw.de
Fax: 0711 2063 660
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ, PRESSESTELLE, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 126-2354 / 2383 / 2476 / 2355
Fax: 0711 126-2379
E-Mail: pressestelle@mlr.bwl.de
Internet: www.mlr.baden-wuerttemberg.de