Die unterdurchschnittliche Ärzteversorgung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg hat Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim dazu veranlasst, bei Politikern auf Bundes- und Landesebene Gesetzesänderungen einzufordern. Praktisches Beispiel für die nicht zufriedenstellende Situation war die Besetzung einer Hautarztstelle in der Stadt, die sich schwierig gestaltete, obwohl Interessenten für eine neue Praxis vorhanden waren.
Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall
Novellierung des Versorgungsstrukturgesetzes im Bundestag
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag und an die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter hat der Oberbürgermeister auf die Problematik hingewiesen und eine Änderung der bisherigen strukturellen Grundlagen in Baden-Württemberg gefordert. Eine Möglichkeit, die von Pelgrim geforderte Verbesserung umzusetzen, wäre die demnächst anstehende Novellierung des Versorgungsstrukturgesetzes im Bundestag. Diese sieht eine flexiblere Ausgestaltung der Bedarfsplanung vor. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist beabsichtigt, dass die Länder stärker auf die Vorgaben einwirken können. So müssen die Planungsbereiche künftig nicht mehr wie bisher den Stadt- und Landkreisen entsprechen. Das Dilemma für Schwäbisch Hall besteht darin, dass die Versorgung mit Ärzten auf die in der Bedarfsplanungsrichtlinie genannten Planungskategorien beruht. Demnach fällt die Stadt in den Regionstyp 2 (verstädterte Räume). Diese ungünstige Einteilung beruht zu einem großen Teil noch auf der Schaffung der Regionalverbände im Jahre 1972, wonach die Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Main-Tauber und der Stadt- und Landkreis Heilbronn eine gemeinsame Region mit einer aktuellen Bevölkerungsdichte von 185 Einwohnern pro Quadratkilometer bilden.
Ballungszentrum Heilbronn führt zu schlechterer Einstufung von Schwäbisch Hall
Obwohl die erstgenannten Landkreise eher ländlich geprägt und dünn besiedelt sind, hebt das Oberzentrum Heilbronn mit knapp 120.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die durchschnittliche Bevölkerungsdichte auf über 150 Einwohner pro Quadratkilometer. Ohne diese Stadt würde die Region in eine neue Kategorie fallen (Ländliche Räume) und somit auch eine andere, günstigere Ärztezuteilung erhalten. Nach Neufassung des Landesplanungsgesetzes 2003 wurden Auswirkungen auf die Bedarfsplanungsrichtlinie, die durch die Schaffung der Regionalverbände vor fast 40 Jahren entstanden waren, nicht berücksichtigt. Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim erklärt dazu: „Für uns hängt der Grad der ärztlichen Versorgung lediglich von einem ungünstigeren, weil zwischen ländlichem und städtischem Raum ausgeglichenen Zuschnitt der Regionen ab, was sich eben auch in der Zuordnung von Schwäbisch Hall zur Region Heilbronn-Franken widerspiegelt. Bei einer anderen Einteilung dürften sich im Landkreis Schwäbisch Hall zum Beispiel ein Drittel mehr Kinder- und Frauenärzte, mehr als eineinhalb Mal so viele Hautärzte und Psychotherapeuten und sogar mehr als doppelt so viele Anästhesisten und Radiologen niederlassen.“
Bayern könnte als Vorbild dienen
Der Freistaat Bayern geht bei der Einteilung der Regionen einen anderen Weg: So schneidet der benachbarte Regierungsbezirk Mittelfranken seine beiden Regionen so zu, dass hieraus die „Industrieregion Mittelfranken“ sowie die als ländlicher Kreis eingestufte Region „Westmittelfranken“ entstehen. Daraus ergibt sich eine Optimierung der regionalen fachärztlichen Versorgung in Bayern, ganz im Gegensatz zu Baden-Württemberg.
Für Schwäbisch Hall ungünstige Zuschnitten der Regionalverbände überdenken
Daher dringt Oberbürgermeister Pelgrim in seinem Schreiben darauf, dass sich bei den Beratungen zum Versorgungsstrukturgesetz die Flexibilisierung der Bedarfsplanung nicht nur auf die Stadt- und Landkreise beschränkt. Damit bestünde die Möglichkeit, von den für Schwäbisch Hall ungünstigen Zuschnitten der Regionalverbände abzuweichen und die Gesundheitsversorgung bedarfsgerechter zu gestalten. „Sollte dem nicht entsprochen werden, muss man in Baden-Württemberg erneut über den Zuschnitt der Regionalplanung nachdenken, welche seit 1972 besteht und die nicht mehr den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt“, so Pelgrim abschließend.
Anlagen:
Anlage 1: Planungskategorien der BedarfsPlanungs-Richtlinie; Quelle: Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Festellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Neufassung vom 15. Februar 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007, S. 3 491, zuletzt geändert am 15. Juli 2010, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2010, S. 3 954, in Kraft getreten am 27. November 2010.
Anlage 2: Einwohner/Arztrelation (Allgemeine Verhältniszahlen) für die nach dem 3. Abschnitt, § 6 definierten Raumgliederungen; Quelle: Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Festellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Neufassung vom 15. Februar 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007, S. 3 491, zuletzt geändert am 15. Juli 2010, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2010, S. 3 954, in Kraft getreten am 27. November 2010.
Anlage 3: Bundesweite Übersicht siedlungsstruktureller Kreistypen 2008; Quelle: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Weitere Informationen und Kontakt:
Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall
Internet: www.schwaebischhall.de