Nach einem Verhandlungsmarathon von 18 Stunden haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der DJV und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) vor kurzem auf eine Tarifeinigung für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure sowie die freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen verständigt.
Von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
Redakteure bekommen ab Mai 2012 1,5 Prozent mehr Gehalt
„Die heftig umstrittenen Verschlechterungen für Berufseinsteiger sind vom Tisch, die von den Verlegern beabsichtigte Abwertung des Journalistenberufs ist damit verhindert worden“, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Gleichzeitig sind Tariferhöhungen vereinbart worden. Danach erhalten Redakteurinnen und Redakteure vom 1. Mai 2012 an 1,5 Prozent mehr Gehalt, im Oktober 2011 sowie im Februar 2013 gibt es Einmalzahlungen von jeweils 200 Euro. Die Honorare der Freien werden per Oktober 2011 sowie per August 2012 um jeweils zwei Prozent angehoben. Der Manteltarifvertrag und die Altersversorgung gelten unverändert bis Ende 2013 fort. Gleichzeitig ist eine Beschäftigungssicherungsklausel vereinbart worden, die sich an den bestehenden Regelungen für Verlagsangestellte und der Druckindustrie orientiert.
Massive Eingriffe in den Manteltarif konnten abgewehrt werden
„Dieser Tarifabschluss ist trotz der unbefriedigenden Tariferhöhung insgesamt ein Erfolg, denn die von den Verlegern geplanten massiven Eingriffe in den Manteltarif konnten abgewehrt werden. Das ist der breiten Streikbewegung tausender Redakteurinnen und Redakteure, Volontären sowie freien Journalistinnen und Journalisten zu verdanken – unterstützt durch Streiks von Verlagsangestellten und Kolleginnen und Kollegen aus der Technik“, sagte Werneke. Allein am Mittwoch hatten insgesamt mehr als 2.000 Beschäftigte in mehreren Bundesländern die Arbeit niedergelegt. Die Einigung wird nun der Tarifkommission und anschließend den Streikenden zur Abstimmung vorgelegt. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 30. September 2011.
Tarifverträge im Internet:
http://dju.verdi.de/tarif/tarifvertraege/#tageszeitungen
Journalistenstreiks waren erfolgreich
Nach siebzehnstündigen Tarifverhandlungen für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen wurde vor kurzem eine Einigung erzielt. Danach erhalten die Redakteure jeweils zum 1. Oktober 2011 und zum 1. Februar 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Am 1. Mai 2012 steigen die Gehälter linear um 1,5 Prozent. Die Honorare der Freien im so genannten 12a-Tarifvertrag sollen um jeweils zwei Prozent zum 1. Oktober 2011 und zum 1. August 2012 angehoben werden. Die Laufzeit des Gehaltstarifvertrags soll bis 31. Juli 2013 dauern.
Vom Deutschen Journalistenverband (DJV)
Dumping-Tarifvertrag für Berufseinsteiger wird es nicht geben
Deutscher Journalisten-Verband, ver.di und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger vereinbarten darüber hinaus, dass der Manteltarifvertrag unverändert wieder in Kraft gesetzt wird und frühestens zum 31. Dezember 2013 kündbar ist. Die Altersversorgung kann erstmals Ende 2013 gekündigt werden. Den von den Verlegern seit Monaten geforderten Dumping-Tarifvertrag für Berufseinsteiger wird es nicht geben. Als Zugeständnis stimmten DJV und ver.di unter bestimmten Bedingungen einer Klausel zur Beschäftigungssicherung zu, die von Verlagen in nachgewiesenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten genutzt werden kann. Sie sieht vor, dass unter Beteiligung der Gewerkschaften in Krisensituationen einzelner Verlage die Sonderzahlungen für Redakteure um maximal 50 Prozent eines Monatsgehalts für maximal zwei Jahre abgesenkt werden. Als Gegenleistung sind die Arbeitsplätze der Journalisten im Jahr der Absenkung und im Folgejahr gesichert.
Annehmbarer Kompromiss zum Erhalt des Flächentarifvertrags
DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring bezeichnete das Tarifergebnis als „annehmbaren Kompromiss zum Erhalt des Flächentarifvertrags“. Die Verhinderung des Dumping-Tarifvertrags für Berufseinsteiger und Jobwechsler sei ein voller Erfolg. „Das ist das Verdienst von Tausenden Journalistinnen und Journalisten, die mit ihren Streiks den Angriff der Verleger auf die Tarifverträge und die Berufsperspektive der Jungen abgewehrt haben.“ Allein am gestrigen Mittwoch hätten sich in mehreren Bundesländern über 2.000 Journalisten an Arbeitskämpfen beteiligt.
Entscheidung über Tarifvertrag am 19. September 2011
Die DJV-Tarifkommission rief im Anschluss an die Hamburger Verhandlungsrunde die Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die Streiks einzustellen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen muss die Urabstimmung über das Ende der Streiks eingeleitet werden, sobald das Tarifergebnis im Wortlaut vorliegt. Der DJV-Gesamtvorstand als Große Tarifkommission wird auf seiner Sitzung am 19. September über das Tarifergebnis entscheiden.
Tarifflüchtige Verleger sollen unter das Dach der Tarifverträge zurückkehren
Nach der Einigung auf neue Flächentarifverträge für die Zeitungsjournalisten hat der DJV die tarifflüchtigen Verleger dazu aufgefordert, unter das Dach der Tarifverträge zurückzukehren. Die Flächentarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sind das Siegel des Qualitätsjournalismus. Wer sich außerhalb der Tarifverträge stelle, negiert die journalistische Leistung der Kolleginnen und Kollegen. Der DJV begrüßt den aktuellen Streik der Journalisten bei dem zur Zeitungsgruppe Süddeutsche Zeitung gehörenden Schwarzwälder Boten, die mit ihrer unbefristeten Arbeitsniederlegung einen Haustarifvertrag bei dem tariflosen Blatt erzwingen wollen. Derzeit praktizieren 21 Zeitungstitel das so genannte Outsourcing von Redaktionen. Auf Redakteure beziehungsweise Volontäre, die dauerhaft als Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, greifen 19 Blätter zurück. Und 45 Zeitungen sind Mitglied im BDZV, ohne die gültigen Tarife anzuerkennen. Das geht aus der Liste der tarifflüchtigen Verlage auf der DJV-Homepage hervor.
Viele umgehen die Tarifbindung
In letzter Zeit sind immer mehr Verlage dazu übergegangen, die Tarifbindung zu umgehen. Zu den genutzten Fluchtwegen gehören das Outsourcen von Redakteuren in eigenständige, nicht tarifgebundene Gesellschaften, der Einsatz von Leiharbeitnehmern in den Redaktionen sowie die so genannte OT-Mitgliedschaft im Verlegerverband. OT steht für „ohne Tarifbindung“. Ebenfalls genutzt wird die Möglichkeit, Volontäre nicht mehr im Verlag, sondern an Journalistenschulen anzustellen und so die Tarifverträge für Volontäre, insbesondere hinsichtlich des Gehalts, zu umgehen.
Dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, zeigt die folgende Auflistung. Der DJV hat zusammengestellt, welche Verlage welche Form der Tarifflucht nutzen:
(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
http://www.djv.de/DJV-Liste-Tarifumgehung-der-V.629.0.html?&type=123
Bisherige Tarifverträge laut DJV:
http://www.djv.de/DJV-Liste-Tarifumgehung-der-V.629.0.html?&type=123
Bisherige Bezahlung von normalen Tageszeitungsredakteuren nach der alten Berufsjahresstruktur – Erste Zahl ist das Gehalt ab 1. November 2008, in Klammer das Gehalt ab 1. Oktober 2009:
ab 1. 11. 2008
(ab 1. 10. 2009)
II b (alt) im 3. und 4. Berufsjahr 3.412 € (3.467 €)
II c (alt) im 5. und 6. Berufsjahr 3.724 € (3.784 €)
III a (alt) im 7. bis 10. Berufsjahr 4.094 € (4.160 €)
III c (alt) im15. bis 19. Berufsjahr 4.618 € (4.692 €)
III d (alt) im 20. bis 25. Berufsjahr 4.666 € (4.741 €)
III e (alt) ab vollendetem 25. Berufsjahr 4.764 € (4.840 €)
Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV):
BDZV: Neuer Tarifvertrag bringt Planungssicherheit für Verlage
Bei den Verhandlungen über einen Neuabschluss von Mantel- und Gehaltstarifvertrag für Zeitungsredakteure an Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di am 17./18. August 2011 in Hamburg kamen die Parteien in den frühen Morgenstunden zu einer Einigung. „Damit haben die Verlage Planungssicherheit bis 2013“, sagte der Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen.
Schon 2012 und 2013 Einschnitte bei Einmalzahlungen (Urlaubsgeld und Jahresleistung) möglich
Der neue Manteltarifvertrag (MTV) gilt bis zum 31. Dezember 2013. In den Jahren 2012 und 2013 können die Einmalzahlungen (Urlaubsgeld und Jahresleistung) per Betriebsvereinbarung bei Nachweis einer die Beschäftigung gefährdenden wirtschaftlichen Situation um jeweils 50 Hundertstel eines Monatsgehalts verkürzt werden, sofern auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird. Weitergehende Eingriffe sind bei wirtschaftlicher Notwendigkeit möglich, wenn die Tarifparteien an den Verhandlungen auf betrieblicher Ebene beteiligt werden und dem Ergebnis zustimmen.
Verleger behalten Kürzungen bei Berufseinsteigern im Auge
Der neue Gehaltstarifvertrag (GTV) gilt bis 31. Juli 2013. Mit dem Oktobergehalt 2011 und dem Februargehalt 2013 wird eine Einmalzahlung von je 200 Euro gezahlt; im Jahr 2012 werden die Tarifgehälter ab 1. Mai um 1,5 Prozent angehoben. „Es war unsere Absicht, gleichzeitig eine ergänzende Plattform für Berufseinsteiger mit maßvoll abgesenkten Tarifen abzuschließen, in die dann auch die Onlineredakteure integriert werden sollten“, sagte Hundhausen. Wir bedauern, dass die Gewerkschaften diesen Weg nicht mitgehen wollten.“ Die Notwendigkeit, ein solches Tarifwerk zu schaffen, bleibe jedoch für die Zukunft bestehen.
Erklärungsfrist endet am 30. September 2011
Angeboten hatten die Verleger Eckpunkte, wonach Volontäre im ersten Jahr ein Monatsgehalt von 1.700 Euro erhalten sollten, im zweiten Jahr 2.000 Euro; Redakteure im ersten Berufsjahr sollten 3.000 Euro bekommen; Redakteure ab dem fünften Berufsjahr sollten 3.300 Euro und ab dem zehnten Berufsjahr 4.200 Euro erhalten. Zum Paket zählten ferner ein 13. Monatsgehalt, bis zu 34 Urlaubstage und eine 36,5 Stunden-Woche. Auch für die Berufseinsteiger hatte der BDZV seine Bereitschaft zum Aufbau einer zusätzlichen tariflichen Altersversorgung signalisiert. Insofern sei es nicht nachvollziehbar, wenn dieses Angebot von den Gewerkschaften als Dumpingtarifvertrag diffamiert werde, sagte Hundhausen. Es wurde eine Erklärungsfrist bis 30. September 2011 vereinbart.
Weitere Informationen über den BDZV im Internet:
http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M59e7e487fc3.html