Die Bürgerinitiative gegen Mobilfunk in Rosengarten hat beantragt, dass sich der örtliche Gemeinderat mit der akuten Gesundheitsgefährdung durch UMTS- und LTE-Funktechnik befasst. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht unten den Antrag der Bürgerinitiative.
Von Johanna Dierlamm, Heike von Vietinghoff-Marchetta und Beate Braun
Herrn Bürgermeister Jürgen König, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von Rosengarten
Aktuelle Informationen – Antrag auf Befassung im Gemeinderat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister König, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
nach Ihrer Information wurde zum Jahreswechsel zusätzlich zu den bereits bestehenden mehr als 30 Antennen an beiden großen Mobilfunkstandorten in Rosengarten mit LTE- und UMTS-Technologie aufgerüstet. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass UMTS-Strahlung zu gentoxischen Wirkungen führen kann. Und wie Sie von uns wissen, wurden die für LTE benutzten Frequenzen ohne jegliche Gesundheitsprüfung zugelassen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf einen Anfrage der GRÜNEN vom Mai 2010). In Israel hingegen lehnen Gesundheits- und Umweltministerium die Einführung von LTE mit Verweis auf mögliche Gesundheitsgefahren ab:
Israel lehnt Einführung der neuen Funktechnik ab
28.02.2011, Jerusalem Post. Die beiden Ministerien für Gesundheit und Umweltschutz teilten dem Kommunikationsministerium mit, dass sie den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur mit dem Ziel der Einführung von Geräten der vierten Generation (4G) ablehnen bis jegliche Gesundheitsgefahren durch die Strahlung umfassend untersucht sind. Quelle: http://jpost.com/Health/Article.aspx?id=210138
Ergänzend zu dieser Information möchten wir Sie aus aktuellem Anlass auf folgendes hinweisen:
1. Prof. Dr. Heyo Eckel, Radiologe an der Universität Göttingen, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Gesundheit und Umwelt der Bundesärztekammer und Vorsitzender der niedersächsischen Landesstiftung für „Tschernobyl-Kinder“, machte im Interview mit der Schwäbischen Post am 7. Dezember 2006 folgende Aussage:
„Die Schädigungen, die von radioaktiver Strahlung ausgehen, sind identisch mit den Auswirkungen von elektromagnetischen Wellen. Die Schädigungen sind so ähnlich, dass man sie nur schwer unterscheiden kann.“
Mit dieser Einschätzung steht Dr. Eckel unter seinen Kollegen nicht alleine.
Zwischen Radioaktivität und Mobilfunkstrahlung gibt es aber auch noch weitere Zusammenhänge:
Die Mobilfunkkonzerne gingen, wie Ihnen vermutlich bekannt ist, aus den Energieriesen hervor. Frau Lauvergeon beispielsweise, die Vorstandsvorsitzende des AREVA-Konzerns, der das Atomkraftwerk in Fukushima gebaut hat, ist auch im Vorstand von Vodafone. Informationspolitik und Verschleierungstaktik gleichen sich.
Weltgesundheitsorganisation (WHO) versagt
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die uns vor Gesundheitsschäden schützen sollte und deren Verlautbaren Sie und eine breite Öffentlichkeit stets vertrauen, versagt. Sie lässt sich augenscheinlich von der Atomlobby am Nasenring führen. Den Beleg dafür finden Sie in beigefügtem Kommentar von Claus Biegert zum Atominferno in Japan, gesendet am 20. März 2011 im Kulturjournal des Bayerischen Rundfunks. Außerdem gibt es zu diesem Thema noch einen aufschlussreichen Hörbeitrag, gesendet am 5. April 2011 in swr2-kontext, den wir Ihnen ebenfalls beifügen. Beide Rundfunkanstalten stehen sicherlich nicht im Verdacht, reißerisch oder gar unseriös zu arbeiten.
Erbgutschädigende Wirkung von Mobilfunkstrahlung nachgewiesen
2. 2004 erregten die Ergebnisse der – von der EU in Auftrag gegebenen und von Professor Adlkofer geleiteten – REFLEX-Studie großes internationales Aufsehen. Denn durch sie wurde die erbgutschädigende Wirkung von Mobilfunkstrahlung nachgewiesen. Diese Studie wurde inzwischen mehrfach, auch international, reproduziert und es kam zum immer selben erschreckenden Ergebnis, dass die gepulste Hochfrequenzstrahlung unserer modernen Kommunikationssysteme eine erbgutschädigende Wirkung entfaltet. UMTS hebt sich dabei besonders negativ hervor. Nach Bekanntwerden der Ergebnisse gestand selbst Professor Lerchl, Vorsitzender des Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlung in der deutschen Strahlenschutzkommission, zu: „Die Ergebnisse von Diem et al.2 waren in der Tat Besorgnis erregend. Sollten sie sich bestätigen, wäre dies nicht bloß ein Alarmsignal, sondern der Anfang vom Ende des Mobilfunks, da DNA-Schäden die erste Stufe zur Krebsentstehung sind“.
Nur, weil nicht sein kann, was nicht sein darf:
Fälschungsvorwürfe haben sich inzwischen längst als Geschichte skrupelloser Verleumdungen erwiesen
2007 startete Professor Lerchl eine Kampagne gegen das REFLEX-Projekt. Die von ihm erhobenen Fälschungsvorwürfe haben sich inzwischen längst als Geschichte skrupelloser Verleumdungen erwiesen (Pressemitteilung der Pandora-Stiftung für unabhängige Forschung anbei), doch seine Diffamierungen halten an.
3. Besagtem Professor Lerchl bescheinigte überraschenderweise die ansonsten zahme WHO in Sachen Mobilfunk Befangenheit:
Im Herbst 2010 lehnte sie seine Aufnahme in eine Kommission der IARC (International Agency for Research on Cancer) zur Risikobewertung des krebserregenden Potentials hochfrequenter magnetischer Felder wegen seiner Nähe zur Mobilfunkindustrie ab. Ihm wurde mitgeteilt, dass er als befangen gilt. Sein Einspruch half nichts: Im Antwortbrief vom 26.10.2010 bekräftigte die WHO ihre Entscheidung mit noch härteren Argumenten: Einseitigkeit und Zweifel an der fachlichen Qualifikation unseres höchstrangigen deutschen Strahlenschutzbeauftragten, Beraters der Bundesregierung und Repräsentanten des deutschen Staates in internationalen Gremien.
Beim Gesundheitsschutz können wir uns weder auf unsere Ämter noch auf die WHO verlassen
Diese Tatsachen zeigen, dass wir uns bezüglich Gesundheitsschutz weder auf unsere Ämter noch auf die WHO verlassen können. In Kenntnis dessen müssen wir selbst tätig werden, denn Wissen verpflichtet. Deshalb fordern wir von Ihnen als Verantwortungsträger der Gemeinde dem anhaltenden Verdacht nachzugehen, dass es in Rosengarten einen Zusammenhang gibt zwischen Strahlenbelastung und der auffälligen Häufung von Krebserkrankungen. Wir fordern, dass in Rosengarten eine epidemiologische Untersuchung durchgeführt wird, die diese Problematik beleuchtet.
Häufung von Krebsfällen rund um den Wasserturm in Uttenhofen
Wir dürfen Sie daran erinnern, dass bereits Ende der 1990er Jahre rund um den Wasserturm in Uttenhofen eine solch auffällige Häufung von Krebserkrankungen beobachtet wurde. Schon damals wurde gemutmaßt, dass diese mit den Mobilfunkantennen zu tun haben könnten. Die Unruhe hat sich bis heute nicht gelegt. Inzwischen gibt es ganze Straßenzüge in Strahlenkegeln der Mobilfunksendeanlagen mit Krebsfällen in fast jedem Haus. Dies führt zu diffusen Ängsten und Unsicherheiten in der Bevölkerung.
Ämter haben die Pflicht, dem Verdacht auf Gesundheitsschädigungen nachzugehen
Mit dem Ziel, Sachlichkeit in die Debatte zu bringen, hat unsere Bürgerinitiative – und in der Folge die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN/ödp – schon 2007 eine epidemiologische Untersuchung angestrebt. Leider wurde unser Ansinnen weder von der Gemeinde, noch von unserem Gesundheitsamt, noch von der Gesundheitsbehörde auf Landesebene unterstützt. Dabei wollen wir an dieser Stelle noch einmal anmerken, dass unsere Gesundheitsbehörden auf Kreis- wie auf Landesebene die Pflicht haben, dem Verdacht auf Gesundheitsschädigungen nachzugehen und gemeldete Beobachtungen zu prüfen, zumal wenn sie von FachkollegInnen kommen. Stattdessen wurden und werden Ärztinnen und Ärzte, die Alarm schlagen und zur Selbsthilfe greifen, diffamiert – von der Gemeinde wie vom Gesundheitsamt.
Maulkorb des bayerischen Staatsministeriums für Amtsärzte
Ob die Untätigkeit unserer Behörden auf mangelnder Fachkompetenz beruht, System hat oder eine Mischung aus beidem ist, lässt sich schwer beurteilen. Von Bayern wissen wir, dass den staatlichen Gesundheitsämtern, beziehungsweise den dort beschäftigten Amtsärzten, 2007 von der Staatsregierung per behördeninternem Schreiben untersagt wurde, bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden.
Kündigung der Verträge mit den Mobilfunkbetreibern
Neben der Durchführung einer epidemiologischen Untersuchung fordern wir aus aktuellem Anlass folgende Themen zeitnah auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu setzen:
Debatte über die Möglichkeiten einer Kündigung der Verträge mit den Mobilfunkbetreibern. Nach unserer Kenntnis laufen die Verträge 2013 aus.
Überprüfung der geplanten vorzeitigen Vertragsverlängerung im Rahmen der Sanierung des Wasserturms.
Überprüfung der bestehenden Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Sittenwidrigkeit. Was sind das für Verträge, die eine Aufrüstung mit Techniken wie EDGE, UMTS, LTE zulässt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht existierten? Jeder Hausbesitzer muss sich nachträgliche Veränderungen an seinem Gebäude, und sei es auch nur der Einbau eines Dachflächenfensters, genehmigen lassen.
Abschließend: Die Zahl der an Elektrosensibilität Erkrankten hat sich nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz wie folgt entwickelt: 1995: < 1 Prozent, 2006: 6 Prozent, 2010: 9,6 Prozent.
Freundliche Grüße
(gez.) Johanna Dierlamm, Heike von Vietinghoff-Marchetta, Beate Braun
Weitere Informationen und Kontakt:
E-Mail: BIRosengarten@web.de
Internet: http://www.funkstille-gaildorf.de/html/berichte.HTM