Kritik und Fragen gibt es zum NEV-Beteiligungsmodell (Neckar-Elektrizitätsverband Stuttgart) im Kreistag des Landkreises Heilbronn. Landrat Detlef Piepenburg beantwortete kritische Fragen nicht.
Von Johannes Müllerschön, (DIE LINKE), Mitglied des Kreistags im Landkreis Heilbronn
Kreisverwaltung legte keine Alternativen vor
Der Heilbronner Kreistag befasste sich in seiner letzten Sitzung in Jagsthausen mit dem Neckar-Elektrizitätsverband Stuttgart (NEV). Die Verwaltung legte Vorlagen vor für eine Satzungsänderung des Verbandes und für eine gemeinsame Stromnetzbeteiligung von NEV und EdF/EnBW. Bereits im Vorfeld der Kreistagssitzung forderten die Grünen in einer Pressemitteilung „Stromnetze in Kommunale Hand“. Sie nannten als Positivbeispiele die Kooperation von Wüstenrot und Mainhardt mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall oder Eppingen. Kreisrat Paul Gräßle (Grüne) zeigte auf, dass in der neuen Stromnetzgesellschaft EnBW und Süwag die Geschäftsführung das Sagen haben. Er kritisierte, dass in der Vorlage keine Alternativen zum NEV-Beteiligungsmodell aufgezeigt würden, und kündigte an, dass sich die Fraktion deshalb bei der Abstimmung enthalten würde. Kreisrat Klaus Ries-Müller (ödp) kritisierte das NEV-Beteiligungsmodell ebenso als „Versuch, die bisherigen Monopole zu erhalten, statt dass das Geld an die Kommunen und Bürger fließt“.
Kreisrat Johannes Müllerschön stellte dazu kritische Fragen, die nicht beantwortet wurden:
– „…Die 24 seitigen Sitzungsvorlagen zu den zwei Tagesordnungspunkten sind zwar umfangreich, lassen aber für uns eine Reihe von Fragen offen. Eine Kernfrage scheint mir zu sein, ob die Zukunft des Energiemarktes weiterhin durch unkontrollierbare Energieriesen wie EdF/EnBW u.a. beherrscht wird. Oder ob es gelingt in diesem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge wieder mehr öffentliche Transparenz zu erzwingen durch dezentrale, kommunal bestimmte Strukturen. Welche Rolle in diesem Prozess können die anstehenden Verhandlungen über die Konzessionsabgaben dabei spielen?
– Der NEV wurde von Kommunen gegründet als Interessensverband gegen die Energieversorger im Zusammenhang mit den Konzessionsabgaben. Dieser Bezug zur Konzessionsabgabe soll jetzt mit der Satzungsänderung komplett beseitigt werden. Warum dieser Bezug in Zukunft wegfallen soll, geht aus der Vorlage nicht hervor.
Soll da der tatsächliche Interessensgegensatz Kommune – Energieverteiler negiert werden? Sollen da die profitorientierten Großkonzerne mit ins Boot geholt werden, in der Hoffnung, dass da vielleicht etwas für die Kommunen abfällt? Sollen da die stark unter öffentlichen Druck geratenen Konzerne sich mit einem kommunalen erneuerbaren Mäntelchen schützen können? Solange mir niemand erklären kann, warum die Konzessionsabgaben beim NEV keine Rolle mehr spielen soll, solange ist mir diese Satzungsänderung suspekt, das heißt, sie ist für mich nicht zustimmungsfähig.
– Die Frage der Netzgesellschaften und speziell das NEV- Beteiligungsmodell scheint mir sehr komplex. …Ist das NEV Beteiligungsmodell die einzige finanzierbare Möglichkeit die Stromnetze zurückzuholen in die Kommunale Hand (wenn auch nur zu 51 Prozent) oder ist das ein verzweifelter Versuch der Atomlobby die zunehmenden selbstbewussten und konzernunabhängigen Aktivitäten von Kommunen in Sachen Netzzurückgewinnung zu unterlaufen?
Sehr geehrter Herr Piepenburg, (Anmerkung der Redaktion: Detlef Piepenburg ist seit 2005 Landrat des Landkreises Heilbronn)
ich vermute dass sie mir meine Fragen heute nicht beantworten können, deshalb möchte ich sie auch beim Thema Beteiligung an Netzgesellschaften nicht ermächtigen. Stattdessen beantrage ich eine Vertagung der Beschlussfassungen zu den beiden Tagesordnungspunkten. Zur Beantwortung dieser und anderer spannender Fragen oder auch zur Faktenklärung, wie dies Heiner Geisler in anderem Zusammenhang nannte, beantrage ich hiermit eine öffentliche Anhörung im Landratsamt zum NEV-Beteiligungsmodell, zu dem neben NEV und EdF/EnBW Vertreter auch Vertreter des Aktionsbündnisses Energiewende Heilbronn auf gleicher Augenhöhe beteiligt werden.“
Landrat Detlef Piepenburg versuchte erst gar nicht die aufgeworfenen Fragen zu beantworten, sondern ließ gleich über den Vertagungsantrag abstimmen. Bei 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde die Vertagung mit großer Mehrheit abgelehnt. Bei der beantragten Anhörung stimmten 6 dafür und 4 enthielten sich, auch die Anhörung wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Weitere Informationen der Partei Die Linke, Kreisverband Heilbronn als PDF-DAtei zum Herunterladen: Linksblick-2010-02
Rede von Johannes Müllerschön (DIE LINKE) auf der Kreistagssitzung am 25. Oktober 2010 in Jagsthausen (Landkreis Heilbronn) zum Neckar-Elektrizitätsverband
Sehr geehrte Damen und Herren, werter Herr Piepenburg,
die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zum Neckar-Elektrizitätsverband Stuttgart ermöglichen mir einige generelle Aussagen zur Energieversorgung in der Region vorneweg. Am Samstag haben zirka 500 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Stadt- und Landkreis in Heilbronn demonstriert. Nicht nur, gegen die vermutlich durch die Region geplanten Castor-Transporte, sondern auch für einen Umbau der Energieversorgung. Weg vom Atomstrom und seinen Konzernen – hin zu den Erneuerbaren und ihren eher dezentralen Strukturen!
Lebendiges und kompetentes Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
Das lebendige und kompetente Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn hat da tolle Ideen. Ich habe mich am Samstag gefreut, dass ich dort auf der Demonstration nicht als einziger Heilbronner Kreisrat war, sondern Mitstreiter von Grünen und SPD vorfand. Die 24-seitigen Sitzungsvorlagen zu den zwei Tagesordnungspunkten sind zwar umfangreich, lassen aber für uns eine Reihe von Fragen offen. Eine Kernfrage scheint mir zu sein, ob die Zukunft des Energiemarktes weiterhin durch unkontrollierbare Energieriesen wie EdF/EnBW u.a. beherrscht wird. Oder ob es gelingt in diesem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge wieder mehr öffentliche Transparenz zu erzwingen durch dezentrale, kommunal bestimmte Strukturen. Welche Rolle in diesem Prozess können die anstehenden Verhandlungen über die Konzessionsabgaben dabei spielen?
Soll da der tatsächliche Interessensgegensatz Kommune – Energieverteiler negiert werden?
Der NEV wurde von Kommunen gegründet als Interessensverband gegen die Energieversorger im Zusammenhang mit den Konzessionsabgaben. Dieser Bezug zur Konzessionsabgabe soll jetzt mit der Satzungsänderung komplett beseitigt werden. Warum dieser Bezug in Zukunft wegfallen soll, geht aus der Vorlage nicht hervor.
Soll da der tatsächliche Interessensgegensatz Kommune – Energieverteiler negiert werden? Sollen da die profitorientierten Großkonzerne mit ins Boot geholt werden in der Hoffnung dass da vielleicht was für die Kommunen abfällt? Sollen da die stark unter öffentlichen Druck geratenen Konzerne sich mit einem kommunalen erneuerbaren Mäntelchen schützen können? Solange mir niemand erklären kann, warum die Konzessionsabgaben beim NEV keine Rolle mehr spielen soll, solange ist mir diese Satzungsänderung suspekt, das heißt, sie ist für mich nicht zustimmungsfähig.
„Müssen die Städte und Gemeinden auf ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Energieversorgung verzichten, wenn sie mit Stromnetzen Geld verdienen möchten?“
Die Frage der Netzgesellschaften und speziell das NEV-Beteiligungsmodell scheint mir sehr komplex. Eine Informations- und Diskussionsveranstaltung am 8. November 2010 (Montag), zu der ich mich angemeldet habe, stellt die spannende Frage: „Müssen die Städte und Gemeinden auf ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Energieversorgung verzichten, wenn sie mit Stromnetzen Geld verdienen möchten?“. Offenbar gibt es auch Alternativen zum NEV-Beteiligungsmodell. Ist das NEV Beteiligungsmodell die einzige finanzierbare Möglichkeit die Stromnetze zurückzuholen in die Kommunale Hand (wenn auch nur zu 51 Prozent) oder ist das ein verzweifelter Versuch der Atomlobby die zunehmenden selbstbewussten und konzernunabhängigen Aktivitäten von Kommunen in Sachen Netzzurückgewinnung zu unterlaufen?
Nicht der Kreistag wird über die Konzessionsverträge entscheiden, sondern die Kommunen vor Ort
An dieser Stelle Herr Piepenburg will ich noch eingehen auf ihre clevere Klarstellung in Punkt 3 der Vorlage. Dort heißt es, dass mit der gemeinsamen Netzgesellschaft keine Präjudizierung in Sachen Konzessionsverträge mit EdF/EnBW geschehen soll. Das mag für unsere Entscheidung als Kreisräte richtig sein. Ich will Sie hier daran erinnern, dass nicht der Kreistag über die Konzessionsverträge entscheiden wird, sondern das ist das Recht der Kommunen vor Ort. Natürlich wird die Entscheidung des Bürgermeistergremiums Kreistag heute die Entscheidungen in den Kommunen beeinflussen von oben herab, zu Gunsten von EdF/EnBW. Seit Sie meine Damen und Herren Bürgermeister und Oberbügermeister in Sachen Mobilität und Immobiliengeschäfte relativ unkritisch davon reden, sich Dividenden nicht entgehen zu lassen, haben Sie an Hochachtung bei mir verloren. In der Kommunalpolitik sollte es nicht um Dividende, sondern um sinnvolle und bezahlbare Daseinsvorsorge gehen, nicht nur beim Thema Stuttgart 21, sondern auch in der Energieversorgung.
Sehr geehrter Herr Piepenburg,
ich vermute dass sie mir meine Fragen heute nicht beantworten können, deshalb möchte ich sie auch beim Thema Beteiligung an Netzgesellschaften nicht ermächtigen. Stattdessen beantrage ich eine Vertagung der Beschlussfassungen zu den beiden Tagesordnungspunkten. Zur Beantwortung dieser und anderer spannender Fragen oder auch zur Faktenklärung, wie dies Heiner Geisler in anderem Zusammenhang nannte, beantrage ich hiermit eine öffentliche Anhörung im Landratsamt zum NEV-Beteiligungsmodell, zu dem neben NEV- und EdF/EnBW-Vertretern auch Vertreter des Aktionsbündnisses Energiewende Heilbronn auf gleicher Augenhöhe beteiligt werden.
Soweit meine Rede. Herr Piepenburg versuchte erst gar nicht die aufgeworfenen Fragen zu beantworten, sondern ließ gleich über den Vertagungsantrag abstimmen. Bei 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde die Vertagung mit großer Mehrheit abgelehnt. Bei der beantragten Anhörung stimmten 6 dafür und 4 enthielten sich, auch die Anhörung wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Rede von Johannes Müllerschön (DIE LINKE) gibt es auch auf der Internetseite www.kreistag.die-linke-heilbronn.de
Anmerkungen der ÖDP im Kreistag des Landkreises Heilbronn zur Kreistagssitzung am 25. Oktober 2010 in Jagsthausen:
Pkt. 2: Hochschule Heilbronn
Zunächst ein Zitat: „In der Wirtschaftsregion Heilbronn ist der Anteil der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung sehr gering. Im Landesdurchschnitt gibt es zum Beispiel fünfmal soviel Studierende wie bei uns. Diese Zahl ist alarmierend, wenn man bedenkt, dass neue Jobs vornehmlich im hochqualifizierten Dienstleistungsbereich, bei Ingenieuren und Informatikern entstehen. Ein Ausbau der Fachhochschule sollte selbstverständlich sein, genauso wie die Einrichtung einer Berufsakademie.“
Das Zitat stammt aus der ÖDP – Haushaltsrede im Jahre 1998, also vor zwölf Jahren. Trotzdem ist der Inhalt immer noch brandaktuell, wobei sich der Anteil der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung in den letzten Jahren erheblich verbessert hat. Trotzdem, es bleibt noch viel zu tun. Wir von der ÖDP sind daher bereit, die Umschichtung von 70.000 Euro Mietzuschuss in einen Investitionszuschuss über 700.000 Euro mit zu tragen. Dabei halten wir aber die Faust in der Tasche, denn es ist wieder mal ein Beispiel, bei dem die Landesregierung Landesaufgaben an die Kommunen weiter schiebt.
Und noch was hat für Verstimmung gesorgt:
Für Schnellrechner entsteht der Eindruck als ob 700 000.- Euro sofort genauso viel Ausgaben darstellen, wie 70 000.- Euro pro Jahr über 10 Jahre verteilt. Dem ist bei weitem nicht so! Bei einer Kapitalverzinsung von 4% erstehen durch die Umschichtung – also durch 700 000.- Euro sofort – 126 000.- Euro am Mehrausgaben. Diese Mehrausgaben wurden in der Vorlage einfach vergessen!
Pkt. 4, 5: Neckar-Elektrizitätsverband Stuttgart
Das Auslaufen der Strom-Konzessionsverträge 2012 bietet für viele Kommunen die Möglichkeit, ihre Stromnetze und auch die Stromversorgung in die eigenen Hände zu nehmen. Diese Rekommunalisierung der Stromnetze bietet die Chance einer dezentralen und regenerativen Energieversorgung – weg von den bisherigen Monopolen. Dabei ist uns von der ÖDP wichtig, dass die Kommunen vor Ort über die zukünftige Stromversorgung bestimmen und dass die Erträge den Einwohnern der Kommunen oder Landkreise direkt selbst zugute kommen. Dafür gibt es bereits viele Beispiel, wie Schwäbisch Hall, Geislingen oder Schönau im Schwarzwald.
Bei diese Umstrukturierung der Energieversorgung wünschen wir uns eine aktive, koordinierende Rolle des Landkreises – durch Information der Gemeinden bzgl. Der Gründung von Stadtwerken und/oder Regionalwerken, Anregung von Kooperationen benachbarter Gemeinden, …. usw.
Die Stromnetze in rein kommunaler Hand wollen die großen Energieversorger natürlich verhindern.
Die Beteiligung der EnBW und Süwag an der neuen Netzgesellschaft verfolgt genau dieses Ziel. Wie in der Vergangenheit wurde der Markt zwischen Süwag und EnBW aufgeteilt. Die kommunale Mehrheit von 51 Prozent ist eine Augenwischerei, die großen Energiekonzerne haben bei 49 Prozent gegenüber der Vielzahl der Gemeinden weiterhin das Sagen. Durch die neue Netzgesellschaft wird versucht, die bisherigen Monopole zu erhalten. Die neue Netzgesellschaft ist für uns von der ÖDP ein Trojanisches Pferd. Sie untergräbt eine eigenständige Stromversorgung, auch ohne Süwag und ohne EnBW.
Wir von der ÖDP werden deshalb die Vorlage 5 ablehnen.
Punkt 9: Verschiedenes:
Beitritt des Landkreises zur Arbeitsgemeinschaft AG „Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg“
Im Mai dieses Jahres wurde die AG „Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg“ gegründet. Hauptzweck der AG ist, die Kompetenzen im Radverkehr zu fördern und für eine Kooperation der Kommunen untereinander und mit dem Land zu sorgen. Gründungsmitglieder sind zum Beispiel die Stadt Heilbronn und der Landkreis Karlsruhe. Durch einen Beitritt des Landkreises zur AG bietet sich die Chance, die bereits gute Radinfrastruktur weiter auszubauen.
Stadtbahnverschiebung ist ein Trauerspiel
Es ist ein Trauerspiel: 1993 wurde das Stadtbahnkonzept inklusive der Stadtbahn Nord nach Bad Rappenau vom Heilbronner Kreistag und Heilbronner Stadtrat gemeinsam beschlossen. Nun fast 20 Jahre später steht das gesamte Konzept auf der Kippe, da im Heilbronner Gemeinderat keine Mehrheit für eine längst beschlossene Trasse (über die Paulinenstrasse) mehr vorhanden ist. Wir bitten Sie Herr Landrat Piepenburg zusammen mit den Gemeinden weiterhin alle Hebel in Bewegung zu setzen, dass das Projekt endlich bis 2012/13 umgesetzt wird. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Stadt Heilbronn nicht auf Schadenersatz verklagt werden kann, falls das Projekt wegen der Trassenverlegung komplett scheitert. Haben wir doch bereits erhebliche Mittel in die Planungen investiert, die sich sicher auf weit über 1 Million Euro belaufen dürften.
Weitere Informationen über die ÖDP im Kreistag des Landkreises Heilbronn im Internet:
http://www.oedp-heilbronn.de/category/themen/oedp-im-kreistag-heilbronn