Auf die Gefahren des Tetra-Funks, Mobilfunks und technologischer Strahlenbelastungen weist der Psychologe Roman Schmitt aus Kirchberg/Jagst-Hornberg in einem Schreiben an die Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion hin. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht unten den Text von Roman Schmitt.
Der Text von Roman Schmitt aus Kirchberg/Jagst-Hornberg:
Tetra-Funk, Mobilfunk und technologische Strahlenbelastungen in der Kritik
* Gerichte urteilen: Mobilfunk verursacht Krebs
* Radio Vatikan wegen funkbedingter Tötungsdelikte vor Gericht
* Tausende von Sendeanlagen müssen abgebaut werden.
* Grenzwerte an Puppen und Leichen „ermittelt“
* Ebola in Hohenlohe?
* Ist Demokratie noch legal? Ist das Grundgesetz noch in Kraft?
* Kritische basisdemokratische Bürgerbewegung entsteht auf breiter Front
Einleitung
Was die Gefahren und Risiken von Tetra-Funk, Mobilfunk und die zahlreichen weiteren technologischen Strahlenbelastungen betrifft, erfüllt ein Großteil von Fernsehen, Rundfunk und Presse die Informationspflicht unzureichend. „Die vielzitierte Kontrollfunktion der Medien, die neben Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (richterliche Gewalt) als die unerlässliche „Vierte Gewalt“ im demokratischen Staat gerühmt wird“, ist kaum erkennbar.
http://tinyurl.com/2556dw7
Deshalb werden in der Region Hohenlohe und anderswo diese oben genannten Themen von Bürgerinnen und Bürgern, von den zahlreichen (weltweit über 12.000) mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen und von den unabhängigen Medien kritisch thematisiert.
Dies sei ein Beitrag zur bisher unzulänglich geführten Not-wendigen öffentlichen Diskussion. Nach entsprechenden Recherchen werden etliche Quellen aufgeführt und zitiert, aus denen weitere Informationen und zahlreiche weiterführende Kontakte und Links gewonnen werden können.
Hauptteil
„Die „Wahrheit“ von heute ist der Irrtum von morgen“ (Dr. med. Joachim Mutter)
In der Vergangenheit wurden die Gefahren von Asbest und Holzschutzmitteln verharmlost. Viele Menschen kamen dadurch zu Schaden oder starben an den Folgen des unverantwortlichen Umgangs mit diesen gefährlichen Substanzen. Kaum jemand wurde dafür zur Rechenschaft gezogen. Unlängst wurde von der renommierten Organisation „Internationale Ärzte gegen den Atomkrieg“ (IPPNW) dokumentiert, dass auch die Gefahr radioaktiver Strahlung jahrzehntelang „drastisch unterschätzt“ wurde. Fehler in der statistischen Auswertung. Die „Internationale Kommission für Strahlenschutz“ nahm die falschen Daten als Grundlage für Strahlen Grenzwerte: „Auf der Grundlage solcher falscher, aber „wissenschaftlich“ legitimierter Daten wurden Strahlenwirkungskurven erstellt. Diese wiederum dienten viele Jahre dazu, Niedrigstrahlung zu verharmlosen und Menschen einer gefährlichen Strahlenbelastung auszusetzen, zum Beispiel beim Arbeitsschutz“, heißt es im Papier der IPPNW. Erst seit fünf Jahren ist es allgemein akzeptiert, dass bei jeder Strahlendosis Krebs ausgelöst werden kann. (BEIR VII Report)..“
So leicht kann das geschehen. Wer übernimmt die Verantwortung für die zahlreichen Kranken und Toten, die durch die falsch definierten Grenzwerte seit 1945 Opfer dieser „wissenschaftlichen“ Bewertung wurden?
Dieser Sachverhalt zeigt, dass dringend notwendig ist, es „offizielle“ und „wissenschaftliche“ Grenzwertfestlegungen kritisch zu hinterfragen. Das kann Leben retten und Menschen vor großem Leid bewahren.
http://www.lebenshaus-alb.de/magazin/006451.html
Jetzt lautet das Thema: Gefahren durch weitere technologische Strahlenbelastungen wie Tetra-Funk und Mobilfunk. Wollen wir damit wieder so umgehen wie mit radioaktiver Strahlung, Asbest und Holzschutzmitteln?
Es sieht ganz danach aus: Die UMTS-Grenzwerte z.B. wurden in Deutschland bei 10 000 000 Mikrowatt/qm festgelegt. Dieser „Grenzwert“ liegt mindestens 10 000 000 000-fach über der natürlichen Strahlung. Baubiologisch wird eine starke Anomalie mit 5-100 Mikrowatt/qm definiert.
http://www.elektrosmog-messen.de/mobilfunk12.html
Die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung wurden von einer Personengruppe namens „ICNIRP“ (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) erstellt. Eine mit Wasser-Gel gefüllte Plastikpuppe (einmal auch eine Leiche) wurde hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Puppe innerhalb von 30 Minuten um 1°C erwärmt, wenn man sie mit einer Leistung von 4 W/kg bestrahlt. Da sich Menschen bewegen und damit selber Wärme erzeugen, es auch Kinder gibt usw., wurde noch der „Sicherheitsfaktor“ 10 und 5 mit einberechnet. So kam man zu dem bis heute gültigen Grenzwert von 0,08 W/kg – auch für eine Dauerexposition der Menschen mit elektromagnetischer Strahlung. Das heißt: Bei der Festlegung des Grenzwertes für elektromagnetische Strahlung wurde nur die thermische Kurzzeitwirkung berücksichtigt!
Fazit der „Politik“: „Tetra-Funk und Mobilfunk sind völlig ungefährlich. Die Grenzwerte werden eingehalten.“ Auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten somit diese für Puppen und Leichen unbedenklichen Grenzwerte.
http://tiny.cc/txum8
http://tiny.cc/aawht
http://tiny.cc/ezcfy
Herr Dr. med. Wolf Bergmann, Freiburg, schreibt zu diesem Thema: …“Zeitgleich mit dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden von einem privaten Verein aus industrienahen Technikern, Ingenieuren und Physikern, der sich den Namen ICNIRP gab (International Commission on Non Ionising Radiation Protection), Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk aufgestellt. Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung zum Gesetz erhoben.
Seither berufen sich Industrie, Behörden, Politiker, Justiz und Medien auf diese Werte. Es wird behauptet, bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehe keine Gefahr für Mensch und Natur durch Mobilfunkstrahlung. Diese Behauptung ist wissenschaftlich falsch und sachlich absurd, vor allem aber gesundheits- und lebensgefährdend.
• Die Werte wurden an Leichen und Dummies ermittelt und beziehen sich ausschließlich auf die Erwärmung von totem Gewebe.
• Sie wurden ermittelt mit einer einzigen ungepulsten Mobilfunkfrequenz während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten. Die Flut von Mikrowellenfrequenzen und Pulsungen, mit denen wir heute gleichzeitig bestrahlt werden (D- und E-Netz, UMTS, DECT, WLAN, GPRS, EDGE, WiMax, TETRA, digitales Radio und Fernsehen usw.), wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Auch nicht deren Potenzierung mit anderen Umweltbelastungen wie z.B. Schwermetallen, Ozon usw.
• Diese Werte wurden abgeleitet von Werten, die zum Schutz von gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern vor übermäßiger Erwärmung bei Arbeiten in Antennennähe aufgestellt wurden. Durch eine willkürliche Rechenmanipulation wurden sie im Nachhinein zu Schutzwerten für die allgemeine Bevölkerung umfunktioniert. Für diese Umdeutung gibt es weder eine Datenbasis noch Forschungsgrundlagen.
• Diese Werte hatten von Anfang an keinerlei Bezug zu den biologischen Wirkungen von Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen und haben daher mit der Frage von Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun.
• Die ICNIRP selbst gibt im Kleingedruckten zu, dass sie mit diesen Werten nichts aussagen kann über die nichtthermischen biologischen Wirkungen und über Langzeitwirkungen….“
http://www.mobilfunk-buergerforum.de/presse/pdf/Mobilfunk.Grenzwerte2008.Dr.Bergmann.pdf
http://video.google.de/videoplay?docid=-3672212482155345097#
Politik, Verwaltung und ein Großteil der Presse übernehmen diese „überzeugende“ Argumentation unkritisch. Es gibt allerdings Sachverhalte und Informationen jenseits der mobilfunk- und regierungsorientierten Verlautbarungen, von denen einige hier dargestellt werden sollen.
„Spanien – 2000 Mobilfunksendeanlagen stillgelegt! … und keiner berichtet darüber
Da werden in einem europäischen Land binnen kurzer Zeit über 2.000 Mobilfunksendeanlagen wegen der Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung stillgelegt, für weitere 5.000 solcher Anlagen gibt es dort sogenannte Stilllegungsverfügungen, die demnächst rechtskräftig werden sollen, und insgesamt werden derzeit zirka 10.000 Prozesse im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung geführt….“
Wieso wird darüber nicht berichtet? „Wo bleibt die Informationspflicht von Fernsehen, Rundfunk und Presse? Wie weit her ist es eigentlich mit dem beruflichen Selbstverständnis der zuständigen Redakteure?“
Und wer als Journalist über Gesundheitsschäden durch Mobilfunk berichten will, erlebt merkwürdige Dinge, von umgeschriebenen Artikeln, Sendetermin-Problemen und gekippten Enthüllungsstorys. „Funkstille über Strahlungsschäden“ von Uwe Krüger: …„Im Volk brodelt es. Für die Redaktionen ist das Thema Mobilfunkstrahlung offenbar wenig sexy. Doch sie scheinen in einer anderen Welt zu leben als der Rest der Bevölkerung, wo gewaltige Unruhe herrscht, seitdem das Netz der UMTS-Masten rasant ausgebaut wird.
Zahllose Bürgerinitiativen kämpfen gegen Sender in der Nachbarschaft, im Internet wimmelt es von Webseiten wie »Informationszentrum gegen Mobilfunk«, »Bürgerwelle« oder »Elektrosmog-News«. Mobilfunkkritische Ärzte gründen Initiativen wie den »Freiburger Appell« oder den »Bamberger Appell« und dokumentieren Krankheiten, von Kopfschmerzen bis Brustkrebs, die nach der Aufstellung von Funkmasten gehäuft auftraten…“
http://www.keinweiterermobilfunkmast.de/pdf/Funkstille_Zeitungsbericht.pdf
http://www.scribd.com/doc/35708487/Spanien-2000-Mobilfunksendeanlagen-stillgelegt-und-keiner-berichtet-daruber
Es muss festgestellt werden: Etliche offenbar klienten- und lobbygelenkte Medien berichten kaum über die hier dargelegten wichtigen Sachverhalte. Die Hintergründe hierfür sind erschreckend. Journalisten, wie Herr Uwe Krüger und andere wissen darum. Das Verschweigen und Vertuschen dieser Hintergründe und der tatsächlichen „Zustände“ in den Redaktionen etlicher Medien muss aufhören. Die vorwiegend monetäre und interessengeleitete Orientierung des Journalismus muss durch eine ethische ersetzt werden.
In einer solchen Situation ist es nachvollziehbar, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in wachsender Anzahl vom unkritischen und deshalb gefährlichen „Infotainment“ dieser „Nachrichtenquellen“ abwenden und konsequent unabhängige Medien und echte Journalisten wählen, um sich zu informieren. Dies bewirkt eine zunehmende gesellschaftliche Bedeutung der bürgernahen Medien.
Die hoch bezahlte Politik lebt in ihrer „alles klar, kein Problem“-Phantasie-Welt und schweigt zu solch gravierenden Themen und Problemen. Es wäre ohne Weiteres nachvollziehbar, wenn deren Glaubwürdigkeit vollends verloren ginge und eine solche „Politik“ nicht mehr ernst genommen würde. Der US-Finanzminister z.B. wurde in einem bis auf den letzten Platz gefüllten Universitäts-Auditorium von chinesischen Studenten ausgelacht, als er die Stabilität der US-Währung pries. Vielleicht werden „Politiker“ in Deutschland demnächst Ähnliches erleben. Allerdings kenne ich MitbürgerInnen, die schon lange nicht mehr lachen, sondern verzweifelt und rechtschaffen wütend sind, was nachvollziehbar ist, wenn man an der Mobilfunkstrahlung zugrunde geht und wie Herr Pfarrer Häublein, Herr Weiner und andere in die Wälder flüchten muss, um zu überleben.
…“Die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) warnt nun auch vor den Folgen von Handy- und Schnurlostelefonie. Laut ÖAK haben erstmals auch epidemiologische Untersuchungen ergeben, dass vor allem das Handy Schädigungen der Erbsubstanz sowie ein erhöhtes Tumor-Risiko verursachen kann….
Auch für die Belastung durch Handymasten und die Basisstationen von Schnurlostelefonen können immer mehr Beweise gefunden werden. Unzählige Fallberichte zeigen zum Teil deutliche Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit. In diesen Untersuchungen zeigten sich bei Anrainern von Handymasten unter anderem vermehrt Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Energielosigkeit und Depressionen. Diese Symptome hätten in den vergangenen Jahren zugenommen….“
http://www.mikrowellensmog.info/aktuell13.html
1500 Mobilfunkantennenrelais wurden abmontiert:
„Letztes Jahr, nachdem zahlreiche Klagen über ein wahrscheinliches gesundheitliches Risiko von Personen und Verbänden kamen, hat die nationale Kommunikationskommission (NCC) versprochen, etwa 1 500 Mobilfunkantennenrelais welche sich zu nah an Schulen oder Wohngebäuden befinden, bis Ende 2007 abzumontieren. Das Ziel ist fast erreicht, hat gestern der Vorsitzende der NCC Su Yeong-chin mitgeteilt. Auf Druck der NCC haben die Telephongesellschaften bis Ende Oktober 1 472 umstrittene Antennen abmontieren lassen, teilte er weiterhin mit und in Zukunft wird sich die Kommission darum bemühen, sie zu überzeugen, die Anzahl der Antennen zu beschränken und sie eher auf öffentlichen Gebäudedächern anstatt auf Privathäusern aufzustellen. Einer Umfrage der Kommission nach, gab es letztes Jahr in Taiwan 26 000 Mobilfunkrelais vom Type 2G, 6 500 vom Type 3G und 16 000 vom Type PHS. Die existierende Kapazität ist fünfmal größer als gebraucht wird.
Ergänzung zur Mitteilung (Quelle: Presseagentur China Post): Die Wohngebiete und die Schulen dürfen nicht den Strahlenrisiken ausgesetzt werden, denn die Strahlungen der Antennenrelais könnten Krebs, Fehlgeburten, Nervenkrankheiten hervorrufen, auch könnten sie Menschen dazu bringen Selbstmord zu begehen, hat ein Regierungsbeamter erklärt und somit deutlich gemacht, dass die Basisstationen außerhalb dieser Zonen verlegt werden müssen. Studien haben gezeigt, dass mittlerweile das Strahlungsniveau der Installationen in Taipei im Norden und in Tainan im Süden akzeptierbare Werte übertreffen.
http://www.scribd.com/doc/35708396/Taiwan-1500-Mobilfunkantennen-abmontiert
Solche Maßnahmen müssen nunmehr auch in der Region Hohenlohe und anderswo geprüft werden, denn Tetra-Funk, Mobilfunk und technologische Strahlenbelastungen geraten immer mehr in die Kritik. Die Strahlenbelastungen müssen nunmehr in einem ersten Schritt zu reduziert werden und der Ausstieg aus dieser „Technologie“ eingeleitet. Eine Zwangsbestrahlung der Bevölkerung, insbesondere von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, Kindergärten und Schulen ist weder verantwortbar, noch hinnehmbar.
Hinsichtlich der Standortentscheidungen bezüglich Tetra-Funk fand in dieser Region und in vielen anderen Regionen keine öffentliche Debatte statt. Diese weitere funktechnische Belastung der Biosphäre wurde in den Gemeinderäten von Kirchberg/Jagst und anderswo in „Abnickveranstaltungen“ durchgewunken. Eine kritische Diskussion erfolgte nicht. Auch die „Grünen“ haben für Tetra gestimmt. Das ist bedauerlich, wenn man sich an deren basisdemokratische Vergangenheit erinnert: „Atomkraft? Nein danke!“, und zwar weder militärisch noch zivil! Angesichts der katastrophalen Verstrahlung der Biosphäre durch Mikrowellen sowie durch zivile und militärische technische Strahlungen heißt es nun auch: „Verstrahlung? Nein danke!“, und zwar weder militärisch noch zivil!
Die steuerfinanzierten lokal- und regionalpolitischen Gremien erfüllen ihre Aufgaben ungenügend bis mangelhaft. Funktechnische Entscheidungen mit für die Gesundheit der Bevölkerung gefährlichen Auswirkungen werden an der Öffentlichkeit vorbei getroffen. Gesundheits- und Standortfragen bezüglich Tetra- und Mobilfunktechnologie wurden und werden nicht hinreichend diskutiert. Dazu bedarf es offensichtlich privater Initiativen, wie z.B. „hohenlohe-ungefiltert.de“, „Funkstille Gaildorf“ und der weiteren zahlreichen Bürgerinitiativen.
Was mobilfunkbedingte Gefahren und Erkrankungen betrifft, ist meines Erachtens auch die Hohenloher Ärzteschaft bisher nicht kritisch genug in Erscheinung getreten. Glücklicherweise gibt es eine zunehmende Zahl von engagierten und mutigen Ärztinnen und Ärzten, die das Thema keineswegs ignorieren und als Vorbild dienen mögen, wie z. B. Frau Dr. med. Waldmann-Selsam aus Bamberg, die schreibt:
„Bis vor drei Jahren hatten viele Ärztinnen und Ärzte den offiziellen Stellungnahmen, dass nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Gesundheitsschäden zu erwarten seien, vertraut. Dann jedoch wurde eine zunehmende Zahl von Kolleginnen und Kollegen durch eigene Beobachtungen und Erfahrungen mit Patienten eines anderen belehrt. Wir erlebten,
• dass vorher gesunde Anwohner, die kein Problem in der Montage eines Mobilfunksenders sahen, nach der Inbetriebnahme zeitgleich erkrankten.
• dass die Weggezogenen schnell gesund wurden.
• dass die Gebliebenen zu chronischen Patienten wurden.
• dass Kinder, die unter Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen und Infektanfälligkeit litten, durch Entfernung des DECT-Telefons wieder beschwerdefrei waren.
Wir erfuhren,
• dass in Deutschland an keinem einzigen Standort die langzeitexponierten Anwohner untersucht worden waren.
• dass es keine Studie gibt über die Auswirkung von DECT-Telefonen und deren Basisstationen auf die Nutzer in Haushalten oder an Arbeitsplätzen.
Wir erkannten, dass es also gar keinen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner von Mobilfunksendeanlagen und der Nutzer der DECT-Telefone gibt. Da es keine Kenntnis gibt, kann von offizieller Seite keine Aussage zum Risiko gemacht werden. Die Leitlinien Strahlenschutz vom Bundesamt für Strahlenschutz vom 01.06.2005 geben dies offen zu.
In dieser sehr unbefriedigenden Situation führten Ärzte in den letzten zweieinhalb Jahren Erhebungen (Befragung und orientierende Messung der hochfrequenten EMF) bei über 1600 Anwohnern an 220 Standorten durch. Im Verlauf dieser Untersuchungen lernten wir weitere Ärzte kennen, die schon lange vor uns den Verdacht auf Erkrankungen durch Hochfrequenzexposition in Attesten und Schreiben an Behörden mitgeteilt hatten. Die einzelnen Ärzte wussten leider nichts voneinander und von ihren übereinstimmenden Feststellungen.
Das Ergebnis all dieser ärztlichen Beobachtungen und Untersuchungen lautet:
Die gepulsten hochfrequenten elektromagnetischen Felder (von Mobilfunksendeanlagen, schnurlosen DECT-Telefonen, Handy, WLAN u.a.) führen weit unterhalb der gültigen Grenzwerte zu einem neuen, vielschichtigen Krankheitsbild. Die aus einer Vielzahl von vorliegenden Fallbeschreibungen ausgewählten Beispiele belegen:
• Menschen erkrankten durch Mobilfunksender, Richtfunksender, Rundfunk- und Fernsehsender, Handy, WLAN u.a.( zu Hause, am Arbeitsplatz, im Krankenhaus).
• Menschen erkrankten durch DECT-Telefone (am eigenen, an denen von Nachbarn, am Arbeitsplatz).
• Menschen versuchten, sich vor der Hochfrequenzexposition zu schützen, sofern sie den kausalen Zusammenhang zwischen Symptomen und Hochfrequenz erkannt hatten.
• Sie entfernten das eigene DECT-Telefon und versuchten Nachbarn und Arbeitgeber ihr Problem verständlich zu machen.
• Sie stießen oft auf Unverständnis und Ablehnung und mussten flüchten.
• Sie schafften sich zum Schutz vor der Hochfrequenzstrahlung Vorhänge, feinmaschige Gitter, Tapeten, neue Fenster, Spezialfarbe, Spezialgewebe, Putz, Baldachine und in Einzelfällen einen Schutzanzug an.
• Oder die Betroffenen zogen in den Keller, in rückwärtige Zimmer oder sie zogen aus. Aber wohin? Wo ist man sicher? Wo hat man Schutz und dies auf Dauer?
• Oder sie suchten für die Nacht unbelastete Ort auf: Bekannte, Verwandte, Gartenhäuschen, Auto, Zeltplatz oder Wald…“
…“Die Zeit drängt. Die Not und die Verzweiflung vieler Menschen ist groß. Aus ärztlicher Sicht handelt es sich flächendeckendend um medizinische Notfälle, die sofortiges Handeln erfordern…“
http://www.der-mast-muss-weg.de/pdf/selsam/Begleitschr_070125Selsam.pdf
Auch Tiere sind massiv und tödlich betroffen: In Mittelrot z. B. ging vor einiger Zeit ein O2 Sender mit der besonders gefährlichen 8 1/3 Hertz Frequenz (wie in Oberammergau) in Betrieb. Kurz darauf begannen bei einem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb die Kühe aus der Haut zu bluten, dem Hund ging komplett das Fell verloren, eine Kuh und drei Ziegen starben an inneren Blutungen.
Ebola in Hohenlohe? Bei Kühen und Ziegen? Sieht nicht danach aus, denn kurze Zeit später hörten Krankheit und Sterben auf. Dafür kämpft jetzt eine an anderer Stelle wohnende Nachbarin um ihre Gesundheit und ihr Leben. Anwohner und Bürgerinitiativen vermuten, dass O2 die Abstrahlrichtung verändert hat.
In Italien sind Mobilfunkerkrankungen und -todesfälle nunmehr justitiabel:
„Urteil zu Handy und Gehirntumor rechtskräftig. Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist.
Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen. ..“
http://www.diagnose-funk.org/recht/recht-int/ital-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-rechtskraeftig.php
http://www.diagnose-funk.org/downloads/urteil-marcolini-ubersetzung.pdf
„Experte: Sender von „Radio Vatikan“ an Krebs schuld“
In einem Gerichtsgutachten wird dem Sender vorgeworfen, durch jahrelanges Überschreiten der Grenzwerte für Krebsfälle verantwortlich zu sein. Vom Sendemast des katholischen Kirchensenders Radio Vatikan verursachter Elektrosmog ist für einen Anstieg von Krebserkrankungen und Todesfällen durch Krebs bei Kindern in den Gemeinden nördlich von Rom verantwortlich. Zu diesem Schluss kam der von einem römischen Gericht bestellte Gutachter Andrea Micheli nach fünfjähriger Studien.
Wie in Deutschland kämpfen auch in Italien Bürgerinitiativen gegen Krankheit und Tod durch technische Strahlungen. Die Verantwortlichen bei Radio Vatikan stehen nun wegen Tötungsdelikten vor Gericht. Die Stuttgarter Nachrichten berichten, das aktuelle Programm des Senders könne man nicht nur im Radio hören. Die Sendungen seien auch bei der Inbetriebnahme von Gegensprechanlagen in Häusern zu hören oder beim Einschalten von Haushaltsgeräten. Auch bei Dottore Antonio Santi, einem Arzt in Cesano, ist Radio Vatikan zu hören – unfreiwillig. „Wir hatten neulich einen Elektrosmog, der besonders gravierend war“, erklärt der Arzt. „Wir konnten das Ave Maria aus unserem EKG-Apparat heraus hören.“
http://tinyurl.com/38fq3rk
http://tinyurl.com/35rfpfc
http://diepresse.com/home/panorama/religion/581116/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do
Report Mainz: Bei Anruf Hirntumor
http://www.youtube.com/watch?v=4eXr85efl_8
Zurück zu Tetra-Funk, mit dem eine zusätzliche Verstrahlung der Region erfolgen soll: „Digitaler Polizeifunk: Türme des Unwillens. Die Proteste gegen den digitalen Polizeifunk nehmen zu – aus Angst vor den Strahlen und aus Wut auf die Politik. Die Einführung des Digitalfunks für Polizei und Feuerwehr ist eine Geschichte voller Pleiten, Pech und Pannen: Zum einen sollte das mit 500 000 Nutzern bald weltweit größte Funknetz seiner Art schon seit Jahren flächendeckend installiert sein. Zum anderen istes deutlich teurer geworden als geplant, und die verwendete Technik „Tetra“ gilt bei Experten schon als veraltet. Und jetzt rebelliert auch noch das Volk.“
http://www.diagnose-funk.org/politik/politik-d/digitaler-polizeifunk-tuerme-des-unwillens.php
Im so genannten „Trower Report“ warnt Herr Dr. Barry Trower bereits 2001 die Polizeibehörden von England fundiert mit Studien und wissenschaftlichen Unterlagen über die Gefahren von TETRA. Heute fast zehn Jahre später, zeigt sich wie recht er hat. Lesen Sie selbst:
http://ul-we.de/trower-report-uber-die-gefahren-von-tetra/
„Warum wird die Bevölkerung nicht informiert über die gesundheitlichen Gefahren, die von TETRA ausgehen? Warum werden KritikerInnen bei so genannten Infoveranstaltungen durch die Schwäbisch Haller Polizeidirektion nicht zugelassen? Warum wurde dem bayrischen Gesundheitsamt verboten, bei Verdacht auf Kausalität zu Mobilfunkanlagen aktiv zu werden? Warum dürfen im Umkreis von Mobilfunksendeanlagen keine epidemiologischen Erhebungen gemacht werden?“
In welchem Land leben wir? Ist Demokratie noch legal? Ist das Grundgesetz noch in Kraft?
Nachdem es in England und Dänemark gravierende Probleme mit Tetra gibt und der Widerstand dagegen wächst, gibt es auch in Deutschland eine wachsende Anzahl von Gemeinden, die weitere Funkbelastungen konsequent ablehnen. Auch wenn von offizieller Seite immer wieder behauptet wird, dass es kaum Widerstand gegen den Ausbau des veralteten digitalen Behördenfunk TETRA gibt, so leisten u.a. allein in Bayern über 50 Gemeinden aktiven Widerstand.
http://ul-we.de/uber-50-gemeinden-alleine-in-bayern-gegen-tetra/
http://www.ovb-online.de/wasserburg/beim-neunten-handy-netz-reichts-799881.html
http://www.ovb-online.de/wasserburg/zweifel-wurden-nicht-beseitigt-816102.html
Die Proteste gegen den digitalen Polizeifunk nehmen zu – aus Angst vor den Strahlen und aus Wut auf die Politik. Süddeutsche Zeitung Politik.
http://www.diagnose-funk.org/politik/politik-d/digitaler-polizeifunk-tuerme-des-unwillens.php
Widerstand gegen digitales Funknetz der Einsatzkräfte wächst
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/widerstand-gegen-digitales-funknetz-der-einsatzkraefte-waechst–24989494.html
Politische Gremien und Verwaltungen entscheiden auf Basis unhaltbarer Parameter über Gesundheit, über Leben und Tod der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu noch einmal Herr Dr. med. Wolf Bergmann:
…„Wenn Behörden oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem Schluss, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig. Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht. Zusätzlich wird aber von der tatsächlichen Strahlenbelastung immer nur der so genannte. Mittelwert gemessen und nicht die tatsächliche Spitzenbelastung. Das ist dasselbe Vorgehen, wie wenn Sie Ihre Hand 5 mal in der Minute für 2 Sekunden in kochendes Wasser halten und sonst in 20 Grad warmes Wasser. Dann kommen die Experten und rechnen Ihnen aus, dass sie im Mittel Ihre Hand in 33,3 Grad warmes Wasser gehalten haben und deshalb Ihre Hand gar nicht verbrannt sein kann.
Dies alles bedeutet: Die Grenzwerte ermöglichen auf „legale“ Weise die völlig unkontrollierte Schädigung mit immer neuen Frequenzen, von denen wissenschaftlich gesichert ist, dass jede einzelne Mensch und Natur schädigt. Deren Gesamtschädigungspotential ist nie untersucht worden und wird von diesen Grenzwerten natürlich überhaupt nicht erfasst. Ebenso wenig wie die Frage, in welcher besonderen Weise Kinder, Schwangere, Kranke und alte Menschen betroffen sind…“
http://www.mobilfunk-buergerforum.de/presse/pdf/Mobilfunk.Grenzwerte2008.Dr.Bergmann.pdf
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sollten sich nunmehr auch die Gemeinde- und Regionalkörperschaften des Landkreises Schwäbisch Hall zu einer kritischen Einschätzung und Vorgehensweise in Sachen Tetra-Funk, Mobilfunk und technologische Strahlenbelastungen entschließen und sich dem wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen diese Technologien anschließen. Jeder ist betroffen, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen. Warum werden in den Gemeinden Satteldorf, Gaildorf, Michelbach, Gschlachtenbretzingen, Kirchberg, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Langenburg, Frankenhardt, Oberrot, Sulzbach-Laufen, Ziegelbronn, Stimpfach, Schrozberg, Fichtenberg, Bühlerzell, Vellberg, Ilshofen, Schnelldorf, Steinbach, Rot am See und anderen diesbezügliche Entscheidungen nicht angemessen diskutiert? Warum wird die in unabhängigen Untersuchungen von zahlreichen Ärztinnen und Ärzten, Bürgerinitiativen und andere Organisationen als gefährlich bewertete
Tetra- und Mobilfunkverstrahlung in der Region in pseudo-demokratischen Abnickveranstaltungen durchgewunken?
Es scheint, Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger sind den lokalen und regionalen „politischen“ Strukturen und Verwaltungen weder unabhängige Information noch Diskussion wert. Diese Gemeinden und deren „Volksvertreter“ befinden sich allerdings nicht auf dem Staatsgebiet der „Deutschen Demokratischen Republik“ und werden nicht von der Stasi bedroht. Gemäß Grundgesetz dürfen sie kritisch prüfen und diskutieren. Wenn sie wollen.
Warum sollte man „Volksvertreter“ „wählen“, die sich gegenüber dem ernsten Thema der wachsenden technologischen Strahlenbelastungen unkritisch und untätig verhalten? Müssen jetzt die Bürgerinnen und Bürger die Arbeit der gewählten lokalen und regionalen Parlamente übernehmen, weil diese dies offenbar nicht leisten können oder wollen?
„Uns sind rechtlich die Hände gebunden; wir können nichts machen.” Das sind typische Äußerungen besorgter oder genervter Gemeindevertreter, die den Bau eines umstrittenen Mobilfunksenders gegenüber empörten Anliegern zu rechtfertigen versuchen. Aber stimmt dies wirklich? Müssen Gemeinden trotz Selbstverwaltungsrecht nur nachvollziehen, was Mobilfunkbetreiber planen? Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hält nun ihre konzeptionelle Mitwirkung über die Bauleitplanung für möglich; andere Verwaltungsgerichte werden sich dieser Betrachtungsweise nicht entziehen können. Denn bei der Sorge um Gefahren des Mobilfunks handelt es sich längst nicht mehr nur um eine Phantomdiskussion.“
Die Gemeinde- und Regionalparlamente in Hohenlohe können sich also sehr wohl gegen die Verstrahlung der Region wehren. Wenn sie wollen. Bisher haben sie erkennen lassen, dass sie, ebenso wie viele Ärzte, dabei sind, diese Notlage zu verschlafen. Was die Gefahren von Tetra-Funk, Mobilfunk und technologische Strahlenbelastungen betrifft, hat meines Erachtens die Politik bisher schmachvoll versagt, und zwar lokal, regional,
national und international, so konsequent und systematisch, dass manche zeitkritische AutorInnen dies nicht als „Zufall“ bezeichnen.
An dieser Stelle sei Herr Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am Verwaltungsgericht Freiburg, zitiert, der die Rechtmäßigkeit der flächendeckenden Versstrahlung mit gepulsten Mikrowellen eindeutig infrage stellt. „Mobilfunkwellen können „schwerere gesundheitliche Störungen verursachen.“
„Umweltrisiken sind nach anerkannter Rechtsmeinung in Kauf zu nehmen, sofern sie lediglich ein „vernachlässigbares Restrisiko“ darstellen. Davon wird beim Mobilfunk, der seit rund 15 Jahren die nachhaltigste Veränderung unserer Umwelt mit sich bringt, regelmäßig ausgegangen. Doch zeigen
inzwischen Forschungs- und Erfahrungsberichte Effekte, die weit mehr als lediglich „hypothetisch denkbare Gefahren“ plausibel machen, wie sie für die Annahme eines „Restrisikos“ Voraussetzung wären. Ob Gerichte künftig den vom Bundesverfassungsgericht stets geforderten inhaltlich-effektiven Rechtsschutz im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG noch gewährleisten können, ohne diesen Berichten – notfalls mit sachverständiger Hilfe – nachzugehen und eventuell sogar konkrete Maßnahmen zu erwägen, darf somit stark bezweifelt werden…“
„…1. Mobilfunkwellen verursachen nachweislich – weit unterhalb der geltenden Grenzwerte – biologische Reaktionen, insbesondere und zumindest im Zentralnervensystem, wo sie mit einer für die rechtliche Risikobewertung beachtlichen Wahrscheinlichkeit erhebliche Belästigungen und auch (schwerere) gesundheitliche Störungen verursachen können.
2. Ohne Berücksichtigung dieses nicht länger vernachlässigbaren Risikos wird der Mobilfunk gegenwärtig nicht „minimiert“, sondern so betrieben, als stünde die Harmlosigkeit von (Mobilfunk-)Mikrowellenstrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte bereits fest.
3. Für einen in dieser Weise durchgeführten Betrieb reicht die gesetzliche Ermächtigung nicht aus; jedenfalls fehlt sie offenbar sogar ganz für Multimediaanwendungen und zur gezielten sowie Tag und Nacht anhaltenden Einstrahlung von zahlreichen Mobilfunknetzen in das Innere von allen Wohnräumen, erst recht, wenn dies ohne Wissen oder gegen den Willen von Eigentümern oder Bewohnern erfolgt…“
http://www.springerlink.com/content/l66hw2871667x831/fulltext.pdf
Man könnte den Eindruck gewinnen, „der Staat“ habe sich verselbständigt und, zusammen mit der Korporokratie, gegen seine Bürgerinnen und Bürger gewendet. Aufgrund der gefährlichen, naiven und wenig demokratischen Vorgehensweisen in den diversen politischen Gremien, ist es an der Zeit, dass Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungshoheit der berufspolitischen Strukturen und deren unkritische nachgeordnete Verwaltungen konsequent hinterfragen sowie echte Verantwortung für die nachhaltige Gestaltung der Regionen, Länder und des Staates in eigener Regie übernehmen und sich gegen die gesundheitlich hochriskanten Entscheidungen der eng mit den Konzerninteressen verflochtenen Berufspolitik energisch wehren.
Und dies geschieht gerade: Eine expansive, unabhängige gesellschaftliche Diskussion dieser Problematik mit ihren diversen Aspekten kommt nunmehr in Gang. Die kritische Mobilfunkdiskussion scheint zudem Teil einer größeren Entwicklung zu sein: Eine basisdemokratische Bewegung entsteht derzeit auf breiter Front. Sogar das Ausland beginnt, darüber zu berichten, z.B. die Baseler Zeitung:
Hamburg, Garmisch und jetzt Stuttgart: In Deutschland lehnen sich die Bürger immer öfter gegen die politischen „Eliten“ auf.
http://bazonline.ch/ausland/europa/Die-Deutschen-proben-den-direktdemokratischen-Aufstand-/story/20664206
Stuttgart: Abriss Bahnhof. Immer mehr Menschen signalisieren, dass sie damit nicht einverstanden sind. Es gibt engagierte Menschen wie z.B. Fitz Mielert, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Stuttgart, die ihre Arbeitsstelle gekündigt haben, um sich gegen das megalomane 11-Milliarden-Projekt (Schätzung Bundesumweltamt) und für den Erhalt des bisherigen Bahnhofs einzusetzen. Das Motto ist: „Unumkehrbar ist nur eins: Unser Widerstand“! Sollte man, um zukünftigem Streit vorzubeugen, schon mal überlegen, wer den originalgetreuen Wiederaufbau des historischen Bahnhofes bezahlen muss? Mich würde es nicht wundern, wenn dieses Thema bald auf der Tagesordnung steht.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,714323,00.html
http://klimaschutzvonunten.blogsport.eu/2010/08/16/stuttgart-21-der-widerstand-wachst/
http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=501
„Widerstand am Alpenrand“: Wem gehört die Region Garmisch? Den nationalen und internationalen olympischen Institutionen und deren Wirtschaftskontakten, die über die Grundstücke etlicher Bauern verfügen möchten? „Mit Morddrohungen gegen die drei namhaftesten Olympia-Gegner hat der Streit um die Münchner Bewerbung für die Winterspiele 2018 einen traurigen Höhepunkt erreicht. „Den Abschluss des Volksbegehrens überlebt ihr drei nicht“, heißt es laut Axel Doering in dem Drohbrief. Gemeint sind damit offenbar neben dem Vorsitzenden des Bundes Naturschutz in Garmisch-Partenkirchen auch sein Stellvertreter Andreas Keller und der Grünen-Landtagsabgeordnete Ludwig Hartmann.“
http://tinyurl.com/35xtn55
Eine zunehmend mobilfunk-, zeit- und „politik“kritische Einstellung breitet sich aus, auch in Hohenlohe. Ein bedeutender, wahrhaft politischer und sozialer Bewusstseinswandel entsteht. Die daraus resultierende Bürgerbewegung wächst. Sie hat mittlerweile regionalen, nationalen und globalen Charakter und wendet sich gegen die schädlichen Entscheidungen der konzernbeeinflussten „Politik“, sei es in Sachen brutale Verstrahlung der Biosphäre, Bahnhof Stuttgart, Olympia u.a.
Mich würde es nicht wundern, wenn die politischen „Diskussions“- und „Entscheidungs-“vorlagen beim Thema Tetra-Funk und Mobilfunk genauso zustande kommen wie beim Thema Nichtraucherschutz, nämlich nach dem Schema „Gärtner = Bock“.
http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/medien_politik/zapp1822.html
Da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger immer weniger an die Verlautbarungen einer fehlgeleiteten „Politik“ glauben und von dem, was darüber im Fernsehen kommt oder in den Tageszeitungen steht, muss man sich fragen, wie lange die allgemeine Duldung einer solchen „Politik“ und der hier skizzierten Gefahren und Missstände noch anhalten wird.
Die nachfolgend aufgeführten Anhänge und Links sollen zusätzliche Informationen bezüglich des diskutierten Themenbereiches bieten und erneut dokumentieren, dass eine dem Ernst der Lage angemessene, demokratische, öffentliche, mediale und rechtliche Diskussion keineswegs stattgefunden hat. Hierfür ist es höchste Zeit.
Für die Bürgerinitiativen im Landkreis Schwäbisch Hall
Roman Schmitt, Kirchberg/Jagst
Anhang 1:
Aussagen von Fachleuten und Wissenschaftlern zum Thema Mobilfunk
Zusammenstellung: Dr. Claus Scheingraber – Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V.
Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-Universität, Kalifornien: „Wir wissen sehr gut, dass gepulste Signale auf
den Menschen stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen greifen tief in biologische Prozesse
ein.“ Es handelt sich dabei um Stärken, wie sie täglich in der Umgebung von Mobilfunksendern abgegeben
werden.
Prof. Dr. Alexander Borbely, Institut für Toxikologie, Zürich: „Veränderungen im EEG traten nach 15
Minuten Einschaltzeit auf. Im Schlaf-EEG gab es Verkürzungen der REM-Phase.“
Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, (emeritierter Leiter) Institut für Strahlenhygiene, Bundesamt für
Strahlenschutz: „Die Forschungen berücksichtigen nur die Wärmewirkung durch elektromagnetische
Strahlung.“ Und: „Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird
der Standort Deutschland gefährdet.“
Prof. Dr. Maria Blettner, (Prof. Bernhardts Nachfolgerin) Institut für Strahlenhygiene, Bundesamt für
Strahlenschutz: „Die Grenzwerte beruhen auf thermischen Effekten, weil das die einzigen Effekte sind, die
man bisher tatsächlich nachgewiesen hat.“
Prof.Dr. Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und Prof.Dr. Leif Salford, Universität Lund, Schweden:
„Rattenhirne sind nach Bestrahlung mit Mikrowellen, wie man sie vom Mobilfunk kennt, übersät mit
dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefäßen aus, verursacht durch
diese Felder. Proteine und Schadstoffe durchdringen die Blut-Hirn-Schranke, nachdem sie von der Strahlung
geöffnet wurde.“
Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln Universität, Canterbury, Neuseeland: „Die Bewertungen der ICNIRP von
1998 sind fehlerhaft und enthalten ein Muster von Voreingenommenheit, bedeutenden Fehlern,
Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Falls die Bewertungen angenommen werden, verfehlen sie
den öffentlichen Gesundheitsschutz.“
Dr. Bill Curry, EMSciTek, Glen Ellyn, USA: „Bei der Aufstellung von Mobilfunk- Basisstationen wird
eine Interaktion mit der vorhandenen Hintergrundstrahlung durch Funkquellen niedrigerer Frequenzen
(Rundfunk und Fernsehen) nicht beachtet.“
Prof. Dr. Vittorio Colletti, Dir. der HNO-Klinik, Verona: “ Schon ein 2-minütiges Handy-Gespäch stresst
den Hörnerv stark. Es dauert 8 Minuten, bis der Hörnerv die Ausgangspotentiale vor dem Gespräch wieder
erreicht hat.“
Prof. Dr. Karl Hecht, Leiter des Pathologischen Institutes der Berliner Charité und Direktor des Institutes für Stressforschung: „Biologische Wirkungen bestehen unbestreitbar. Über Zusammenhänge mit Krankheiten, speziell Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Elektromagnetische Felderkönnen als negativer Stress bewertet werden, dessen pathogene Wirkung eventuell erst nach Jahren sichtbar
wird.“
Prof. Dr. Heyo Eckel, Leiter des Umweltausschusses der Bundesärztekammer: „Es gibt gewichtige
Hinweise für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden
Grenzwerten festhält.“
Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of Warwick: „Während des ‚kalten Krieges‘ war die
Mikrowellenbestrahlung der westlichen Botschaften in Moskau, die die Sowjetunion mit der erklärten
Absicht durchführte, Gesundheitsschäden beim Botschaftspersonal zu verursachen, erfolgreich. Die
eingesetzten Mikrowellenstärken lagen dabei zwischen der eines Handys und einer Basisstation.“
Prof. Dr. Jöckel, Universität Essen: „Es besteht ein 4-fach höheres Risiko durch den Gebrauch eines
Handy´s einen Augentumor zu bekommen. Die Erkrankung wird aber erst 10 Jahre später sichtbar.“
Prof. Dipl.-Ing. Günter Käs, (emer. Leiter des Insitut für HF- u. Radartechnik) Uni der BW-Hochschule,
Mch.-Neubiberg: „Die Grenzwerte in Deutschland sind reichlich hoch. In Russland werden in der Medizin
gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken eingesetzt, die nachweislich wirken; diese liegen beim
10.000stel der deutschen Grenzwerte. Die Strahlung der Mobilfunknetze liegt zwar unter den Grenzwerten,
aber diese orientieren sich nicht an der Gesundheit.“
Dr. Lebrecht von Klitzing, Intern. Institut für Biophysik, Neuss: „Gepulste Mikrowellen sind biologisch
kritisch“. Er fand bei Hirnstrommessungen auffällige Spitzen im menschlichen EEG, aber nur unter Einfluss
gepulster Wellen, bei ungepulsten Signalen waren dies Auffälligkeiten nicht feststellbar.
Prof. Dr. Wolfgang Löscher, Tierärztliche Fakultät, Universität, Hannover: „Keine Firma der Welt
entwickelt ein Arzneimittel, welches bei Versuchstieren Krebs auslöst, und sagt dann, wie das Bundesamt
für Strahlenschutz, die Handyhersteller und Mobilfunkindustrie, das werde beim Menschen schon nicht
auftreten.“
Dr. Dan Lyle, Loma-Linda-Universität, Kalifornien: „Gepulste Mikrowellen schädigen das Immunsystem
und stören Neurotransmitterabläufe.“
Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller, Universität Wien: „Gibt es schon für Handys zu wenig Studien, für
Sendemasten gibt es so gut wie keine. Für biologische Beeinträchtigungen spielt die Zeitdauer eine große
Rolle, in der man den Mikrowellen ausgesetzt ist. Es ist noch völlig unbekannt, wie hoch der Schwellenwert
ist, das heißt, ab welchem Wert es gefährlich wird. Fest steht, die Risiken werden unterschätzt. Es gibt
etliche Studien, die im Hinblick auf ein Krebsrisiko sehr beunruhigend sind.“
Dr. H.P. Neitzke, Ecolog-Institut, Hannover: „Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach
nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Mobilfunkfelder krebsfördernde Wirkung haben, also
dass Krebs sich im Einfluss der Felder schneller entwickelt und fataler verläuft als normalerweise. Es wurde
nachgewiesen, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben
kann. Es gibt Störungen vieler Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt. Die Auswirkung, die das
alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht abschätzen.“
Dr. Michael Repacholi, Beauftragter der WHO für elektromagnetische Felder: „Die Lymphknotenkrebsrate
bei Versuchsmäusen war mehr als doppelt so hoch, nachdem die Tiere neun Monate lang zweimal täglich
eine halbe Stunde mit gepulsten elektromagnetischen Handywellen bestrahlt wurden. Es ist offensichtlich,
dass es Gesundheitsrisiken gibt.“
Dr. Olaf Schulz (Amtskollege von Prof. Blettner) Institut für Strahlenhygiene, Bundesamt für
Strahlenschutz: „Mit den Grenzwerten werden nur die zur Zeit wissenschaftlich bewiesenen Auswirkungen
ausgeschlossen. Weitere Verdachtsmomente, die man hat, werden dabei nicht berücksichtigt. Diese
Verdachtsmomente geben Anlass zur Vorsorge.“
Prof. Dr. Cyril W. Smith, Manchester, GB: „Es muss herausgefunden werden, was diese Frequenzen
bewirken und was sie bei Krankheit und Gesundheit steuern.“
Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, RWTH, Aachen: „Verordnung und Standortbescheinigung bieten
keinen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche
Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob
fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“
Prof. Dr. Dr. Andras Varga, (emer. Leiter des Hygiene-Institutes) Universität Heidelberg: „Die deutschen
Grenzwerte sind zu hoch! Wir haben Hühnereier in einem Brutschrank mit Mikrowellen der Stärke
unterhalb unserer Grenzwerte bestrahlt und jedes Hühner-Embryo getötet! Kein einziges Küken ist
geschlüpft, keines hat die Strahlen überlebt. Aus der Kontrollgruppe, die nicht bestrahlt wurde, schlüpften
ausnahmslos gesunde Tiere.“
Prof. Dr. Waltraud Wagner, Marburg: „ So erzeugen schwache elektromagnetische Felder über
strukturierende Wirkungen Katarakte in den Augenlinsen.“
http://www.wissenschaft-unzensiert.de/ele1_2.htm
Anhang 2:
Ein neues Tätigkeits- und Fachgebiet für Juristinnen und Juristen. Überlegungen zu rechtlichen Themen
Wegen der dramatischen Zunahme der Belastung der Biosphäre mit Mobilfunk, Tetra-Funk und weiteren
technischen Strahlungen sowie wegen der wachsenden Zahl der auftretenden Gefahren, Erkrankungen und
Todesfälle durch diese Technologien werden diese mittlerweile justitiabel. Es ist zu erwarten, dass im Zuge
der straf-, zivil-, verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aufarbeitung der Funkkatastrophe auch die Zahl
der diesbezüglichen gerichtlichen Schritte von betroffenen BürgerInnen, Bürgerinitiativen und Verbänden
nicht unerheblich zunehmen wird.
In Sachen Justitiablität von Tetra-Funk und Mobilfunkgefahren, -schäden, -erkrankungen und –todesfällen
gibt es mittlerweile Rechtsanwälte und Richter, an die sich Betroffene wenden können. Ein neues
juristisches Fachgebiet ist im Entstehen begriffen. Juristische Fakultäten der Universitäten beginnen, dieses
Sachgebiet zu diskutieren.
An dieser Stelle seien nachfolgend verfassungs-, straf-, und zivilrechtliche Aspekte grundsätzlich
thematisiert. Ein Anspruch auf rechtliche Korrektheit dieser Ausführungen wird nicht erhoben. Diese sind
lediglich Überlegungen aus Bürgersicht und keine Rechtsberatung. Die Konsultation zugelassener und
kompetenter Rechtsanwälte sowie die Beschreitung der Rechtswege wird empfohlen.
Verfassungsrecht:
Rechte auf Leben und Unversehrtheit sind im Grundgesetz verankert. Diese gelten für alle, einschließlich
der derzeitig und zukünftig an Mobilfunkstrahlung und Elektrosensibilität leidenden und erkrankten
Mitmenschen. Die Mikrowellen- und Funktechnologien sowie deren Betreiber, Förderer und Dulder
verletzen diese Grundrechte massiv und missachten das Grundgesetz. Die verfassungsmäßige Ordnung ist
nicht mehr gegeben. Ein Notstand ist eingetreten. Gem. Artikel 20 Grundgesetz „haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.“
Mögliche Formen der Ausübung des im Grundgesetz garantierten Widerstandsrechts wären die Beantragung
einer einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht und die Durchführung einer
ordnungsgemäßen Verfassungsklage sowie einer Sammelklage von Betroffenen und Verbänden.
Auch Not-wendige Funkmast-Stilllegungen, -abbau und -rückbau durch Privatpersonen, Bürgerinitiativen
und verantwortungsbereite öffentliche Stellen und Verwaltungen können diesen Notstand mildern und sind
möglicherweise als verfassungsrechtlich garantierter Widerstand gem. Artikel 20 Grundgesetz zu bewerten.
Dies wird nunmehr im Rahmen der gesellschaftlichen, juristischen und publizistischen Diskussion zu klären
und zu definieren sein.
Strafrecht:
Die verantwortlichen Betreiber, Verwaltungen und politischen Gremien haben auf redundante Weise Kenntnis von dem beschriebenen Notstand erlangt. Zahlreiche BürgerInnen berichteten und berichten nachweislich in persönlichen Briefen an politisch Verantwortliche, einschließlich an Frau Dr. Merkel, über
ihre Erkrankungen; Tausende von Bürgerinitiativen, die fast an jedem Maststandort entstanden und
entstehen, wiesen und weisen auf die Tetra- und Mobilfunkgefahren, -krankheiten und -todesfälle hin. Ihre
vertrauensvollen und oft genug verzweifelten Mitteilungen wurden und werden bis dato weitgehend
ignoriert oder mit nichtssagenden Standard-Antwortschreiben beschieden. Allein dies ist skandalös – und
möglicherweise unzulässig, bzw. strafbar.
Kompetente Ärztinnen und Ärzte veröffentlichen fundierte Kasuistiken mit entsprechenden medizinischen
Schlussfolgerungen, wie z. B. Frau Dr. med. Waldmann-Selsam aus Bamberg (s. o.). Zahlreiche weitere frei
zugängliche Publikationen dokumentieren die gravierenden Gefahren von Tetra-Funk, Mobilfunk und
technologischen Strahlenbelastungen. Gesundheit und Leben vieler Menschen sind bedroht und geschädigt.
Eine gemeine Gefahr und Notlage sind eingetreten. Hilfe ist geboten.
§ 323c Strafgesetzbuch: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl
dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.“
Da den verantwortlichen Betreibern, Verwaltungen und politischen Gremien dies ohne erhebliche eigene
Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, ist ihnen unzweifelhaft zuzumuten, die
in § 323c Strafgesetzbuch erwähnte Hilfe zu leisten. Tun sie dies nicht, wird m. E. zu prüfen sein, ob u.a. die
Tatbestände der unterlassenen Hilfeleistung, der fahrlässigen, bzw. vorsätzlichen Körperverletzung sowie
Tatbestände aus dem Bereich der Tötungsdelikte erfüllt sind und die Verantwortlichen zur Rechenschaft
gezogen werden können und müssen. In Italien stehen, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, die
Verantwortlichen von „Radio Vatikan“ wegen funkbedingter Tötungsdelikte vor Gericht. In Deutschland
setzt eine solche Entwicklung gerade ein.
Zivilrecht:
Wer haftet für Mobilfunkschäden, i.e. Krankheiten, Todesfälle bei Menschen und Tieren sowie
Grünflächensterben und Baumschäden? Wer haftet für die vielfach objektiv und gutachterlich
dokumentierten Wertverluste von bis zu 50% der zahlreichen Immobilien in Deutschland und anderswo im
Umkreis der Strahlungsanlagen?
Mobilfunkbetreiber:
Diese sichern sich in der Regel durch GmbH-Konstruktionen ab. Die Haftung ist somit beschränkt. Im
Schadensfall wird die GmbH insolvent. Relativ betrachtet entsteht für die Großkonzerne entsteht kein
nennenswerter materieller Verlust. Der Betrieb dieser Technologie ist also für die Betreiber ohne größere
Risiken durchführbar.
Grundstücksbesitzer der Strahlenanlagen:
Bei Grundstücken in öffentlicher Hand haftet die Allgemeinheit, also die gleichen Bürgerinnen und Bürger,
die bestrahlt werden.
Bei Grundstücken in Privatbesitz haften offenbar die Eigentümer. Die Vergütung für die Erlaubnis zur
Errichtung der Strahlenanlagen und Vermietung/Verpachtung der Betriebsgrundstücke ist unterschiedlich.
Unlängst wurde ein Fall bekannt, wo 60 000 Silberlinge (€) für 10 Jahre Betrieb vereinbart wurden. Das
Schadensersatz-Risiko (gem. BGB u.a.) der vermietenden/verpachtenden Grundstückseigentümer für eine
solche Anlage dürfte im Falle nachgewiesener Erkrankungen und/oder Todesfälle wesentlich höher liegen.
An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass keine Versicherung Mobilfunkschäden versichert, ebenso wenig
wie Atomkraftwerke, Agro-Gentechnologien und Kriegsereignisse. Gewinne fließen an die jeweiligen
Mobilfunk-, Gentechnologie-, Atomkraft- und Rüstungsfirmen. Die Allgemeinheit, d. h. die Bürgerinnen
und Bürger tragen die gravierenden Risiken und Verluste, weil diese von keiner Versicherung übernommen
werden.
Diese Regelung wird von den derzeitigen „politischen“ Strukturen geduldet, wenn nicht gefördert. Sie hat
System und wird, wie allgemein bekannt ist, auch im Bankwesen praktiziert: Gewinne werden privatisiert,
Verluste trägt die Allgemeinheit (s. „Bankenrettung“, Finanzkrise etc.).
Zur Haftung der politischen Gremien, Verantwortlichen und der öffentlichen Verwaltungen sowie zu den
verwaltungsrechtlichen Aspekten der Verstrahlungskatastrophe mögen sich entsprechend vorgebildete
Fachleute zu Wort melden.
Anhang 3:
Stärkung des Tourismusstandortes Hohenlohe
Mit einer funkfreien Zone könnte man sogar den Tourismusstandort Hohenlohe stärken: …Während unter
dem Jahr vor allem Firmen für Schulungen Tagungshäuser ohne Handyempfang suchen. Oder Schulen nach
Jugendherbergen/Schullandheime fragen, in denen sich die Schüler von den Anrufen der Eltern/Freunde und
sonstigem „Kommunikationsstress“ erholen können. Steigen gerade jetzt zur bevorstehenden Urlaubszeit die
Anfragen von Familien, die Ferien in einem Funkloch machen möchten. Dabei werde ich auch immer
wieder nach Zielen im Ausland gefragt. Dass diese Art von „sanften Tourismus“ eine Marklücke ist, weiß
man nicht erst seit Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) mit den Worten: „Machen
Sie doch mal Urlaub im Funkloch“ darauf hinwies, dass sein Bundesland auch über funkfreien Regionen
verfügt. Mittlerweile gibt es sogar Reiseveranstalter die sich des Themas angenommen haben und über
entsprechende Objekte weltweit verfügen. Dazu empfehle ich den Spiegel Artikel: Erholung vom Netz;
Urlaub im Funkloch
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,689778,00.html
Auch die Schweiz ist dabei, erste Funklöcher für Elektrosensible einzurichten.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Ein-Zufluchtsort-fuer-Elektrosensible/story/25813092/print.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/brandenburg-empfiehlt-urlaub-im-funkloch/1472762.html
http://ul-we.de/funklochtourismus-nur-eine-idee-aus-suddeutschland/
Auch in Italien ist eine funkfreie Zone mit entsprechenden „Entladungs“einrichtungen verfügbar. Diese Zone scheint offen für Betroffene. Voraussetzung: Ärztliches Attest. Könnte im Notfall Menschen retten. Auch Schutz vor Satellitenstrahlung.
http://www.next-up.org/Newsoftheworld/EHS_Refuge_Zone.php#1
http://translate.google.com/translate?u=http://www.next-up.org/Newsoftheworld/EHS_Refuge_Zone.php&langpair=fr|de&hl=fr&ie=UTF-8
Anhang 4:
Weitere Informationen:
http://ul-we.de/category/faq/tetra/
http://ul-we.de/stadt-schopfheim-lehnt-grundstucke-fur-tetra-bos-ab/
http://www.badische-zeitung.de/schopfheim/stadt-funkt-dem-land-beim-bos-dazwischen–31997733.html
http://ul-we.de/frage-gibt-es-presseartikel-zum-widerstand-gegen-tetra/
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=45&t=55022
http://www.feuerwehr-weblog.de/2007/06/14/daenemark-probleme-mit-digitalfunk/
http://www.daserste.de/tatort/sendung.asp?datum=26.08.2007
http://ul-we.de/fernsehtip-strahlende-zukunft-am-08-08-um-2015-uhr-auf-ard/
Ausklang:
Reinhard Mey: „Sei wachsam.“ „Pass auf, dass du deine Freiheit nutzt, die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!“
http://www.youtube.com/watch?v=BU9w9ZtiO8I