Etwas verloren und versonnen sitzt er mit geschlossenen Augen da: Christian von Stetten am 1. Mai 2010 allein in einer Bushaltestelle am Öhringer Bahnhof.
„Wer ist auf dem unscharfen Fluchtbild zu sehen?“, lautete vor einigen Tagen die Rätselfrage (3) bei Hohenlohe-ungefiltert. Der Rätselartikel wurde zwar sehr häufig angeklickt, die Antworten lassen sich aber an einer Hand abzählen. Nur zwei Antworten waren teilweise richtig. Der Name des Mannes wurde zweimal erraten, die Frau erkannte allerdings niemand.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Die geheimnisvolle Dame
Hintergrund der Rätselfrage war vor allem: Wer ist die Frau an der Seite des Hohenloher Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten (CDU)? Denn, wer diese geheimnisvolle Dame ist, weiß auch keiner bei Hohenlohe-ungefiltert. Es bestand die vage Hoffnung, durch die Rätselfrage herauszufinden, wer diese Begleiterin ist und welche Rolle sie spielt.
Was ist dran an den Gerüchten?
Hat Christian von Stetten tatsächlich eine Lebensgefährtin? Auch Partei-Insider berichteten in den vergangenen Jahren immer wieder, dass dies seit Jahren nicht der Fall gewesen sei, obwohl der Freiherr von Schloss Stetten in Wahlkampfzeiten auf Nachfrage von Wählerinnen und Wählern nach seinen Lebensverhältnissen öfter von einer Partnerin in Hohenlohe berichtete. Doch selbst Parteifreunde waren darüber verwundert, weil sie keine solche Lebensgefährtin kannten. Es wurde vielerorts gemunkelt, dass Christian von Stetten in den Bundestagswahlkämpfen aus wahlkampftaktischen Gründen verbal den Biedermann-Hetero gegeben habe. Über die sexuelle Orientierung Christian von Stettens hatte es in den vergangenen Jahren viele Gerüchte gegeben. Ein Grund dafür – unter anderen – war, dass sein lange Jahre engster Mitarbeiter und Vertrauter schwul ist. Dieser Ex-Mitarbeiter und frühere Wahlkampfmanager Christian v0n Stettens sitzt seit Frühjahr 2009 wegen Beihilfe zum Heroinschmuggel in Haft.
Gerüchte sind eine öffentliche Diskussion wert
Zur Klarstellung und Einordnung dieses Artikels: Die sexuelle Orientierung eines Politikers spielt grundsätzlich überhaupt keine Rolle. Nur dann, wenn ein Politiker nach außen aus wahlkampftaktischen Gründen den Normalo mimen sollte, um Stimmen zu ködern, die er sonst im ländlichen Raum nicht bekommen würde. Von vielen Seiten wurde dies in den vergangenen Jahren über Christian von Stetten behauptet. Deshalb ist das Thema eine öffentliche Diskussion wert.
Also nochmals: Der Autor dieses Artikels hat absolut nichts gegen schwule oder lesbische Menschen. Er hätte nur etwas dagegen, wenn der einzige Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe eine Frau nur dazu benützen würde, um nach außen den Schein als „Hetero-Normalo“ zu wahren.
Seltsames Versteckspiel eines Hohenloher Polit-Promis
Bei der Kundgebung am 1. Mai 2010 in Öhringen, wo die Bilder auf dieser Seite entstanden sind, hat sich folgendes abgespielt: Christian von Stetten stand längere Zeit im Publikum neben der abgebildeten Frau und hörte den Kundgebungs-RednerInnen zu. Als er bemerkte, dass er mit der besagten Frau in der Menge fotografiert werden sollte, versteckte er sich hinter anderen Personen, um nicht mit ihr zusammen abgelichtet zu werden. Kurz darauf verließ der Bundestagsabgeordnete den Platz mit dieser Frau. Mehrere Versuche, Christian von Stetten, mit der Dame zu fotografieren, scheiterten. Nur von hinten gelang ein unscharfes Bild von Christian von Stetten und der Frau „auf der Flucht“.
Christian von Stetten und die Frau trennten sich schließlich. Von Stetten lief zum Öhringer Bahnhof, an einer Kreuzung marschierte er auf der Fahrbahn schnurstracks bei Rot über die Ampel, umrundete das Bahnhofsgebäude, setzte sich hilflos in ein Buswartehäuschen und tippte hektisch auf seinem Handy herum (siehe Foto oben). Die Dame (siehe Foto unten) wurde hingegen nicht mehr gesehen.
Zur Info: Falls sich Leserinnen und Leser Gedanken darüber machen, ob Christian von Stetten und eine ihn begleitende Frau ohne Einwilligung fotografiert werden dürfen: Ja, sie dürfen 1. bei einer öffentlichen Veranstaltung (Versammlungen, Aufzüge, Kundgebungen oder ähnliche Veranstaltungen) fotografiert werden. 2. Als Personen der Zeitgeschichte müssen er und die Dame damit klar kommen, dass sie bei einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert werden (siehe dazu http://datenschutz-buergerrechte.suite101.de/article.cfm/recht_am_eigenen_bild_und_persoenlichkeitsrechte).