Die Landesregierung hat nun offensichtlich einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der die Einführung des so genannten Feuerwehrführerscheins erlaubt. Nik Sakellariou aus Schwäbisch Hall, Abgeordneter der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt diesen längst überfälligen Schritt: „Die Rechtsgrundlage ist mittlerweile fast ein Jahr alt und die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste brauchen diese Regelung dringend.“
Pressemitteilung des SPD-Wahlkreisbüros Schwäbisch Hall
Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen können gefahren werden
Konkret ginge es darum, dass seit 1999 erworbene Führerscheine der Klasse B nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen berechtigen, Einsatzfahrzeuge aber meist schwerer sind. Viele jüngere Mitglieder der Einsatzdienste dürften daher nicht ans Steuer. „Die Neuregelung erlaubt es Fahrerlaubnisinhabern, nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen zu fahren“, erläutert Sakellariou. Möglich wurde diese Regelung durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion im vergangenen Sommer. Im Land hatte die SPD-Landtagsfraktion mehrmals eine rasche Umsetzung angemahnt.
Ungelöst ist das Problem der Anhänger
Allerdings seien mit der neuen Regelung noch nicht alle Probleme gelöst. „Im Bundesrat hängt nach wie vor die Rechtsgrundlage für eine qualifizierte Fahrtberechtigung für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fest“, berichtet Nik Sakellariou. Der Landesregierung würde es gut zu Gesicht stehen, im dortigen Verkehrsministerium auf die Tube zu drücken. „Auch ungelöst ist das Problem der Anhänger, das besonders die DLRG beim Transport von Booten betrifft“, moniert der SPD-Abgeordnete. Dort gelten die bisherigen Regelungen fort.
PR-Gag der CDU-Fraktion
Kurios findet Nik Sakellariou die Tatsache, dass es der Regierung offensichtlich nicht erlaubt war, eine Verordnung selbst zu verabschieden, sondern die CDU-Fraktion ihr Einverständnis geben musste. „Im besten Fall war das ein PR-Gag der Fraktion, die sich hier mit Lorbeeren schmücken will, die sie sich in keinster Weise verdient hat“, wundert sich Sakellariou über das eher unübliche Prozedere bei der Bekanntmachung einer Verordnung.