Neustart der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Hohenlohe

Treffen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) am 11.12.2009 in Ilshofen

Treffen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) am 11.12.2009 in Ilshofen

Unter dem Motto Frauen für Hohenlohe startet  die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)  ihre politische Arbeit.

Pressemitteilung von Annette Sawade, stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Schwäbisch Hall

Auf Initiative von Annette Sawade trafen sich am 11.12.2009  SPD-Frauen aus den SPD-Kreisverbänden Schwäbisch Hall und Hohenlohe um sich künftig gemeinsam für frauenpolitische Interessen unter dem Dach der ASF einzusetzen.

Mit großer Freude wurde MdEP Evelyne Gebhardt die ehemalige Vorsitzende der ASF Hohenlohe und heutige stellvertretende Bundesvorsitzende der ASF begrüßt.

Anläßlich des Treffens war deutlich, dass es eine große  Bereitschaft unter uns  Hohenloher SPD-Frauen gibt, mitzuarbeiten. Darunter sind  neben Evelyne Gebhardt, amtierende Kreis- und Stadträtinnen, Seniorinnen Juso-Frauen und Frauen unterschiedlicher Organisationen.

Frau  war sich einig, einmal im Quartal eine Veranstaltung zu aktuellen frauenpolitischen Themen durchzuführen. Als Themen für 2010 wurden vorgeschlagen:

  • Frau und Beruf (Gleichstellung/equal pay, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Teilzeit und Wiedereinstieg Frauen in Führung,  Existenzgründerinnen). Als Referentin konnte Leni Breymaier, neugewählte stellv. Landesvorsitzende der SPD und Ver.di Landesbezirksleiterin Baden-Württemberg gewonnen werden (11. März  2010, ab 19.00, Haus an der Walk,  Öhringen).
  • Frau und Migration
  • Frau und Ehrenamt/Vereinsarbeit

Diese Veranstaltungen sollen an unterschiedlichen Orten im Hohenlohischen stattfinden und sind natürlich öffentlich.

Wir  Hohenloher  SPD-Frauen wollen auf diesem Weg Kontakte zu Frauenverbänden suchen, gemeinsame Problemstellungen behandeln und Meinungen austauschen. Wir wollen Frauen ermuntern, sich politisch zu betätigen, ihnen Mut machen ihre Interessen durchzusetzen, an guten Beispielen zu lernen, Missstände aufdecken, gute Ideen verbreiten und Netzwerke knüpfen.

Um als ASF arbeiten zu können wurde festgelegt, dass am 3.2. 2010 ab 19.30 Uhr in Ilshofen (Landgasthof Post, Wappensaal) die  Wahl der Vorsitzenden, ihrer Stellvertreterinnen und Beisitzerinnen stattfinden soll.

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Zehnte ÖkoMesse in Schwäbisch Hall im April 2010

Vom 16. bis 18. April 2010 findet auf den Kocherwiesen in Schwäbisch Hall Steinbach zum zehnten Mal die größte ÖkoMesse Süddeutschlands (www.oeko-messe-sha.de) statt.

Pressemitteilung vom Messeveranstalter Friedemann Schwarz

„Mehr als 10.000 Besucher fanden 2008 den Weg zu einer der letzten Umweltmessen überhaupt“, erklärt Messeleiter Friedemann Schwarz aus Crailsheim-Frankenhardt. Auch 2010 stellen mehr als hundert Anbieter auf dem bunten Öko-Marktplatz alles rund um ein natürliches Leben vor: vom ökologischen Bauen und Wohnen, alternativen Energien und modischen Naturtextilien, bis hin zum tierfreundlichen    Ökolandbau,    gesunden    Biogarten    und naturverträglichen Tourismus. Entspannung pur ist bei den Ausstellern mit Gesundheits- und Wellnessprodukten angesagt. Mehrere Bio-Gastronomen verwöhnen die Besucher mit leckeren Naturköstlichkeiten.

Dazu lädt ein spannendes Rahmenprogramm Kinder und Erwachsene an allen Messetagen zum Mitmachen ein.

Nähere Infos unter www.oeko-messe-sha.de oder Tel. 07959/1274, Fax 925205, info@biobiss.de

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Harald Rilk als „Erster Bürgermeister“ der Stadt Crailsheim wiedergewählt

Harald Rilk ist seit 16 Jahren Erster Bürgermeister der Stadt Crailsheim.

Harald Rilk ist seit 16 Jahren Erster Bürgermeister der Stadt Crailsheim.

Der Crailsheimer Gemeinderat hat den seit 16 Jahren amtierenden Ersten Bürgermeister Harald Rilk (53) mit überzeugender Mehrheit für eine weitere Amtszeit von acht Jahren wiedergewählt.

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Crailsheim

Rilk erhielt 27 von 32 Stimmen

Die neue Amtszeit beginnt am 16. Februar 2010. Auf Harald Rilk entfielen 27 von 32 abgegebenen Stimmen. Ein weiterer Kandidat erhielt zwei Stimmen. Drei Räte enthielten sich. Rilk ist in Crailsheim, der mit 33.000 Einwohnern drittgrößten Stadt der Region Heilbronn-Franken, unter anderem verantwortlich für das Finanzwesen, das Personal, die Organisation und den Fachbereich Bildung und Familie.

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Merlins-Weihnachtsspiel in der Arena Hohenlohe – Karten für das Basketballspiel und die Party im Vorverkauf

Bereits seit einigen Wochen laufen die Vorbereitungen auf das Weihnachtsspiel der Crailsheim Merlins gegen die GiroLive-Ballers Osnabrück in der Arena Hohenlohe Ilshofen am Mittwoch, 23. Dezember 2009. Zurück zu den Wurzeln hieß es bei den Merlins-Basketballern, nicht nur was den Namen anbelangt. Abgesehen vom neuen Termin, der ein regulärer Spieltermin für die ganze zweite Liga Pro A ist, gibt es auch wieder das Kombiticket.

Pressemitteilung der Crailsheim Merlins

Billiger mit dem Kombiticket

Wer eine Karte fürs Weihnachtsspiel kauft, kann noch aus drei weiteren Heimspielen eines auswählen, für das er ebenfalls eine Eintrittskarte bekommt. Da der Preis im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig erhöht wird, bekommt man die zweite Karte praktisch für die Hälfte. Man muss sich beim Kauf der Weihnachtsspielkarte nur entscheiden, für welches Spiel (noch drei Spiele zur Auswahl) die Karte gewünscht wird und bekommt sie gleich mit dazu. Aufgrund der Kapazitätsgrenzen in der Crailsheimer Sportarena stehen für jedes dieser drei Spiele 600 Tickets zur Verfügung. Diese zusätzliche Karte ist selbstverständlich übertragbar. Obwohl es sich beim Weihnachtsspiel um Einlasskarten ohne Sitzplatzgarantie handelt, kann für das weitere Heimspiel in der Sportarena gegen Aufpreis ein Sitzplatzticket gekauft werden – andernfalls handelt es sich um ein Stehplatzticket. „Das soll zum einen ein Dankeschön an unsere treuen Fans sein und für die reinen „Weihnachtsspielgucker“ den Anreiz schaffen, ein weiteres Spiel in der Sportarena sehen zu können“, freut sich Abteilungsleiter Sebastian Klunker über diese Art des Rabatts.

Weihnachtsspiel-Party mit DJ und Livemusik

Für alle Weihnachtsspielgänger gibt es neben dem Kombiticket, ein ganz reguläres Ticket einschließlich der anschließenden Party mit DJ und Live-Musik. Zum Kombiticket, stehen noch folgende drei Partien zur Auswahl: Im neuen Jahr stehen drei Spiele zur Auswahl: 23. Januar 2010 vs. Chemnitz, 6. Februar 2010 gegen Saar-Pfalz Braves sowie das Aufeinandertreffen mit Essen am 27. März 2010.

Info: Karten können ab sofort an den bekannten Vorverkaufsstellen oder über www.reservix.de bezogen werden. Für Erwachsene kostet das Kombiticket 20 Euro, für Jugendliche 18 Euro zzgl VVK-Gebühren im Online-Verkauf. Die Einzelkarte einschließlich XMAS-Party beträgt: 18,– €/Erwachsene und 16,– € Ermäßigte.Merlins

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Gerichtsverhandlung zum Buch „Stuttgarter NS-Täter“ geplatzt

Die für Donnerstag, 10. Dezember 2009, angesetzte mündliche Verhandlung zum Buch „Stuttgarter NS-Täter“ (1) ist kurzfristig abgesagt worden. Grund ist der Rückzug des Antrags auf einstweilige Verfügung durch den Kläger, den Stuttgarter Rechtsanwalt Volker Lemp. Dieser geht wegen des Kapitels über seinen Großvater Karl Lempp juristisch gegen den Autor, Arzt und NS-Forscher Karl-Horst Marquart sowie dessen Verleger Hermann G. Abmayr vor.

Von Thomas Trueten, Esslingen/Neckar

Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht

Karl Lempp, ehemaliger Leiter des Städtischen Kinderheims sowie des Städtischen Gesundheitsamtes war laut Darstellung des Buches als leitender städtischer Beamter an Zwangsterilisierungen und an Kindereuthanasie beteiligt. Sein Enkel wollte mittels Unterlassungsklage erzwingen, die Verbreitung des Buches „sofort und so lange einzustellen, bis die Seiten, die Herrn Dr. Karl Lempp betreffen, aus dem Buch entfernt oder unkenntlich gemacht worden sind, einschließlich der Namensnennung auf der rückwärtigen Umschlagseite und im Inhaltsverzeichnis“. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde beantragt, dem Verleger und dem Autor ein Ordnungsgeld bis zu je 250.000 Euro beziehungsweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anzudrohen.

Viele Zuschauer kamen in den Gerichtssaal 155

Der für die heutige Verhandlung (10. Dezember 2009) vorhergesehene Raum 155 des Stuttgarter Landgerichts war völlig überfüllt. Auf dem Gang vor dem Saal drängten sich dutzende weitere Interessierte, darunter eine Schulklasse. Vertreter des Arbeitskreises „Euthanasie“(2), der Stolperstein-Initiativen (3), von den AnStiftern (4), des Schmetterling Verlages(5) sowie Herausgeber und Autoren informierten die Anwesenden im Gerichtssaal kurz über die Ereignisse.

In den Archiven der Stadt schlummern meterweise Akten über NS-Verbrecher

Mit „gemischten Gefühlen“ wurde die geplatzte Verhandlung von den Vertretern der Initativen aufgenommen. Auch wenn damit vorerst der Druck und auch die wirtschaftlichen Folgen von Verlag und Herausgeber genommen sein dürfte, bliebe damit doch die Stuttgarter „Kultur des Wegschauens“ vorerst unangetastet. „Bei einer Verhandlung wären die Vertreter der
Stadt zu einer Stellungnahme gezwungen worden“, so einer der Vertreter. Schließlich schlummern in den Archiven der Stadt meterweise Akten über die an den Verbrechen während des Faschismus Beteiligten, die noch immer nicht aufgearbeitet wurden. Das unterstreicht die Notwendigkeit eines Dokumentationszentrums, das nach den Vorstellungen der Initiative
Gedenkort Hotel Silber (6) in der ehemaligen GeStaPo Zentrale eingerichtet werden soll. Aktuell ist das ehemalige Hotel jedoch vom Abriss bedroht (7).

Geflecht aus gegenseitigem Schutz und Verschweigen der Wahrheit

Volker Lempp erhielt gestern abend durch die Anwälte der Beklagten umfangreiche Post. Mit der zwölfseitigen Erwiderung und der ergänzenden 15-seitigen Anlage belegen die Verteidiger, dass „(…) Dr. Lempp federführend in das Zwangssterilisationsverfahren im hiesigen Raum involviert war (…)“. Zugleich wird klargestellt, dass die Faschisten die Euthanasie und die darin verstrickten verantwortlichen Personen naturgemäß „diskret“ behandelten, wie auch die Abläufe der Geheimhaltung unterlagen. So ist „bekannt, dass Ärzte nur in Zusammenhang mit einschlägigen Euthanasiefällen Zugang zum Kriminaltechnischen Institut des Reichssicherungshauptamtest hatten“ und dass die in den historischen Dokumenten geäußerten Bezeichnungen „Behandlung“ in Wahrheit „Tötung durch Verabreichung einer Überdosis von Tabletten oder Spritzen bedeutet.“ Betraut mit der Besorgung des in der Euthanasie bevorzugt verwendeten Medikamentes „Luminal“ (8) war die Assistentin Lempps, Dr. Schütte. Sie und der „an höchster Stelle angesiedelte Medizinalbeamte“ Prof. Dr. Eugen Stähle (9), der das Euthanasieprogramm in Baden-Württemberg organisierte und sich „mithin in der Rolle des Vorgesetzten von Dr. Lempp“ befand, waren auch die „Entlastungszeugen“ für Dr. Lempp während dessen Entnazifizierungsprozesses. In diesem Geflecht aus gegenseitigem Schutz und Verschweigen der Wahrheit wird deutlich, warum in der so genannten „Entnazifizierung“ Dr. Karl Lempp lediglich als „Mitläufer“ charakterisiert und lediglich zur Zahlung eines „Sühnebeitrages“ von 2000 Mark verurteilt und danach nie wieder angeklagt wurde. Für Volker Lempp war das Urteil in dem Spruchkammerverfahren von 1947 jedoch entscheidend. Er forderte in seiner Klage den „postmortalen Persönlichkeitsschutz“ seines Großvaters.

Angst, auf die Verbrechen des Großvaters angesprochen und geschnitten zu werden

Ob die Erwiderung für Volker Lempp ausschlaggebend war, den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzuziehen, konnte heute nicht geklärt werden – von seiner Seite gab es zumindest im Gerichtssaal keine Verlautbarung. Auch sonst enthielt sich der Anwalt, der laut ”Stuttgarter Nachrichten” vom 30. November 2009 wegen des Buches für seine Familie befürchtet, “darauf angesprochen oder geschnitten zu werden”, öffentlichen Diskussionen, die ihm mehrfach angeboten wurden. Ob er die Geister, die er rief so wieder los wird?

Buch über Stuttgarter NS-Täter kann weiterhin bestellt werden

In der Hauptsache wolle er jedoch an der Klage festhalten, so die Beklagten. Der Schmetterling Verlag will jetzt überprüfen, ob der Vertrieb an den Handel wieder aufgenommen werden kann, aber auch, ob Schadensersatz gefordert wird. Bis zur Klärung kann das 383-seitige Buch mit 48 Schwarz-Weiß-Abbildungen beim Verlag Hermann G. Abmayr zum Preis
von 19,80 Euro bestellt werden. Am 12. Dezember 2009, wird um 15.30 Uhr im Kino Atelier der Film „Spur der Erinnerung“ gezeigt. Dabei gibt es auch die Gelegenheit über den Fall des „Täterbuchs“ zu sprechen.

Siehe auch:

– die StattWeb Beiträge „Neues vom Angriff auf das Buch „Stuttgarter NS-Täter““ (11) und „Stuttgart: Zensur gegen das NS-Täter Buch?“ (12) und „Zum Angriff auf das Buch „Stuttgarter NS-Täter““ (13)

– den „taz“ Beitrag: „Persönlichkeitsschutz für NS-Täter“ (14)

– Stellungnahme des Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart & Region: „Gegen Geschichtsumschreibung und politische Zensurversuche“ (15)

Links:

(1) http://stuttgarter-ns-taeter.de/
(2) http://www.stolpersteine-stuttgart.de/index.php?docid=160
(3) http://www.stolpersteine-stuttgart.de/
(4) http://www.die-anstifter.de/
(5) http://www.schmetterling-verlag.de/
(6) http://gedenkort-hotel-silber.de/
(7) http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/architektur/2074420_Abriss-in-Stuttgart-Zynische-Entsorgung.html
(8) http://de.wikipedia.org/wiki/Phenobarbital
(9) http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/45258/Lempp_Schreiben.pdf
(10) http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/45259/Lempp02.pdf
(11) http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6538
(12) http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6508
(13) http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6568
(14) http://www.taz.de/1/leben/buch/artikel/1/persoenlichkeitsschutz-fuer-ns-taeter/
(15) http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6539

Quelle: StattWeb Beitrag
AutorIn: Trueten, Thomas

http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6574
(Mit Inlinelinks: http://www.trueten.de/permalink/Verhandlung-zum-Buch-Stuttgarter-NS-Taeter-geplatzt.html)

Über den Autor Thomas Trueten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Thomas_Trueten

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Christliche Organisationen fördern Bildung, medizinische Behandlung, Gleichheit der Geschlechter und Armutsbekämpfung in Mittelamerika

Laut ALC – Agência Latino-americana e Caribenha de Notícias – hat die Weltbank eine Forschung gemacht und festgestellt, dass die christlichen Organisationen – Organizaôes baseadas na Fé – OBF in Mittelamerika und in der Karibik, ohne groß aufzufallen, am deutlichsten zu dem Milleniumsziel beitragen, indem sie Zugang zur Bildung und zu medizinischer Behandlung schaffen, die Gleichheit der Geschlechter fördern und die Armut bekämpfen.

Von Silvio Meincke, Schwäbisch Hall

Internationaler religiöser Dialog soll zu sozialen Veränderungen beitragen

„ Wir machen keine Kampangne für irgendwelche Religionen“, sagt Juan Carlos Parra von der Kommission „Einheit im Dialog über Werte und Ethik für die Entwicklung“ der Weltbank. „Was wir wollen“, fährt er fort, „ist, dass der internationale religiöse Dialog zu sozialen Änderungen beiträgt.“

Weltbank kann keine Projekte direkt finanzieren

Das Ergebnis der Forschung wurde auf dem dritten Treffen des Interreligiösen Netzes für den Frieden in Mittelamerika, in Sâo Salvador, vorgelegt. Parra informierte, dass die Forschung mit 50 Organisationen, in Panamá, Guatemala, Nicarágua und Honduras gemacht wurde. Er sagte weiter, dass die Weltbank den Organisationen mehr Visibilität (Sicht, Sichtbarkeit, Sichtverhältnisse, Sichtweite) geben, aber keine Projekte direkt finanzieren kann. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Aktiven innerhalb der OBF ehrenamtlich arbeiten.

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Filme über Aktivitäten in den Gemeinden des Hohenlohekreises auf Youtube – Hier zum Anschauen

Bretzfeld: Feuerwehr löscht einen Gasbrand www.youtube.com/watch?v=z9sei_g7PAA

Dörzbach:
Fuchs im Juni www.youtube.com/watch?v=w-6EHDdY__A
Dörzbach: Ansitz auf Bock (Rehbock) www.youtube.com/watch?v=iBp-Vh2VgwE

Forchtenberg: Entenpension im Kupfertal www.youtube.com/watch?v=64-nXv7Syfg
Forchtenberg: Brass-Version von Smoke on the water www.youtube.com/watch?v=G1aXk9drI7I

Ingelfingen:
DMC-Körung (Hundedressur) www.youtube.com/watch?v=ZItlhDdL4RE
Ingelfingen: Kommando Ingelfingen (Humba) Fanclub des SC Ingelfingen in Aktion www.youtube.com/watch?v=xuAtMk3kQSo

Krautheim: Barrierefreier Nahverkehr www.youtube.com/watch?v=bAuJx1NImO0
Krautheim: Stadtlauf 2005 www.youtube.com/watch?v=kX6gs00ajJs

Künzelsau: Mit dem Mountainbike bei Künzelsau unterwegs www.youtube.com/watch?v=qVBX__VYiqw
Künzelsau: Reiterliche Jagdhornbläser Künzelsau (Hofratsmühle) www.youtube.com/watch?v=Dn5qDnYhbJI
Künzelsau: Autocross-Training beim AMC Künzelsau www.youtube.com/watch?v=ETYPZweaxDw
Künzelsau: Integrative Arbeit der Greccio Kommunität www.youtube.com/watch?v=qAKn8yKbycU
Künzelsau: FH-Fete www.youtube.com/watch?v=SRG4KaaLj40

Kupferzell: J-Rock-Night www.youtube.com/watch?v=lsLZtULa_1A
Kupferzell: Jahresfeier TSV Kupferzell www.youtube.com/watch?v=UcNs74BTjC0

Mulfingen: heute journal bei ebmpapst in Mulfingen www.youtube.com/watch?v=_ddKop9tZXg
Mulfingen: Gleitschirmfliegen April 2009 www.youtube.com/watch?v=TPnB2Au81R8 / www.youtube.com/watch?v=knO-m902IM0
Mulfingen: ebm-papst-Hallenmasters (Juniorenfußball) www.youtube.com/watch?v=jNqlQWzwKIU
Mulfingen: Eberbacher Gassenfest www.youtube.com/watch?v=l2QuigHtr8M

Neuenstein: Sprengung eines Schornsteins einer alten Ziegelei www.youtube.com/watch?v=KGGAZP7s6P8
Neuenstein: Jumpstyler Neuenstein www.youtube.com/watch?v=hvlGp8YiWJg
Neuenstein: Spedition Ihro – Der lustige Ihro Elefant (Gewerbeschau Neuenstein) www.youtube.com/watch?v=6AvWz-tAWqY
Neuenstein: Spedition Ihro – Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Teil1) www.youtube.com/watch?v=fD__w2IMTqE&NR=1
Neuenstein: MKV-Recycling www.youtube.com/watch?v=vKICppSpAtI
Neuenstein: le parkour neuenstein armsprung – saut de bras www.youtube.com/watch?v=RJn0MpywlOI
Neuenstein: Pfedelbach Neuenstein Waldenburg Burg Maienfels www.youtube.com/watch?v=NFANvJ8uKWE&feature=geosearch

Niedernhall: Halbzeitshow bei einer Sportveranstaltung www.youtube.com/watch?v=4Z_TIT3ri6o
Niedernhall: 14. ebm-papst Marathon Niedernhall 13.09.2009 www.youtube.com/watch?v=ZmtXYb5cOF8
Niedernhall: Capoeira in Niedernhall Deutschland Grupo Capoeira Brasil Schwäbisch Hall Parte 2 www.youtube.com/watch?v=955cnlGh4S4
Niedernhall: Kick Boxing www.youtube.com/watch?v=rpB864BGi7c
Niedernhall: Seifenkistenrennen Hermersberg www.youtube.com/watch?v=Buu6HocuKes
Niedernhall: Betreute Wohnungen im ´LindenPalais´ www.youtube.com/watch?v=0fhevcX-WKU

Öhringen: FIFA EM 19. Juni 08 Klaiber Öhringen Portugal – Deutschland www.youtube.com/watch?v=slIunHZPoE4&feature=geosearch
Öhringen: Freibad Sprungkette vom Dreimeterbrett www.youtube.com/watch?v=0A5-rGI9NJI
Öhringen: Weihnachtsmarkt 2008 www.youtube.com/watch?v=OHK8ldOvKGA
Öhringen: Tenshu 1000 Weiße Tauben www.youtube.com/watch?v=0pOTI05jq1A
Öhringen: Öhringer Dance Group @ VIT Explosion 2005 www.youtube.com/watch?v=vUhZsppZkw0
Öhringen: Modell Trucks des RC-MSC-Öhringen e.V. www.youtube.com/watch?v=XLSbZwaBTbk
Öhringen: Kenpo Karate/Paul jr. -Öhringen 2008 www.youtube.com/watch?v=ICf40ESWBU4
Öhringen: City Reports: Öhringen www.youtube.com/watch?v=zoFTYTnBtk4
Öhringen: Rallye Öhringen 2009 Windmüller/Jäckel – WP1 Steinbacher Tal www.youtube.com/watch?v=qNli7XYKYsM
Öhringen: Double Armed – Gegen Jede Regel – Öhringen www.youtube.com/watch?v=JqkcXW9193A

Pfedelbach:
Handball TSV Pfedelbach – TV Mundelsheim www.youtube.com/watch?v=aOh9DnKB4lY
Pfedelbach: Trailer zur DVD Abschluss Hauptschule 2009 www.youtube.com/watch?v=5U2gZ4QOFQM
Pfedelbach: Schlossfest Pfedelbach 2008 www.youtube.com/watch?v=50OfnCw7gYU
Pfedelbach: Aufstiegsspiel der C-Jugend-Fußballer des TSV Pfedelbach in die Landesstaffel www.youtube.com/watch?v=Db-cCGnBEGc
Pfedelbach: Hagelschauer 2008 www.youtube.com/watch?v=Nd_qAXEocLA

Schöntal: Kloster Schöntal an der Jagst www.youtube.com/watch?v=v3-jyD-QMj8
Schöntal: DIANA in der Klosterkirche Schöntal im Dezember 2009 www.youtube.com/watch?v=ApmKFWfnYTs
Schöntal: Stille Nacht DIANA in der Klosterkirche Schöntal Dezember 2009 www.youtube.com/watch?v=E-lV28wlNQg
Schöntal: Spiele ohne Grenzen: Bauernolympiade www.youtube.com/watch?v=k0smbEyV5FU

Waldenburg: Nebelbank in Hohenlohe www.youtube.com/watch?v=efRjLedORgU
Waldenburg: Sendemast Waldenburg – Abbau mit dem Hubschrauber im November 2009 www.youtube.com/watch?v=-MuWbl-vprA
Waldenburg: BEATMENSWALK – LOVE IS ON OUR SIDE www.youtube.com/watch?v=r3g6ZXW3kr8
Waldenburg: Sonnenuntergang www.youtube.com/watch?v=MqF9i6lCBq8&feature=geosearch

Weißbach: Garden of delight! Bikerbahnhof Weißbach! www.youtube.com/watch?v=WnY_oW83EX8

Zweiflingen: ABI Party HGÖ 09 www.youtube.com/watch?v=sLefsXbHEqs

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Kleingewerbetreibender weigert sich, Abfallgebühren ohne Gegenleistung zu bezahlen – Zwangsvollstreckung durch Landratsamt Schwäbisch Hall droht

Probleme mit den gewerblichen Abfallgebühren im Landkreis Schwäbisch Hall hat Karlheinz Daugschieß aus Satteldorf-Bronnholzheim. Der selbstständige Unternehmer kritisiert, dass er Abfallgebühren bezahlen muss, obwohl in seiner Tätigkeit als Lehrer für verschiedene Bildungsträger kein Müll anfallen würde. Er weigert sich deshalb seit etwa einem Jahr die Gebühr für Gewerbemüll zu bezahlen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Jahresgebühr für Kleingewerbe 30 Euro, für Betriebe bis drei Beschäftigte 42 Euro

Auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert teilt die Pressestelle des Landratsamts Schwäbisch Hall mit, dass ein Kleingewerbebetrieb ohne zusätzliche Restmülltonne eine Jahresgebühr von 30 Euro zu bezahlen habe, Betriebe bis drei Beschäftigte mit einer 60 Liter fassenden Restmülltonne müssen pro Jahr 42 Euro bezahlen.

Karlheinz Draugschieß stellt den strittigen Sachverhalt wie folgt dar:

Um was geht es?

Ich habe im letzten Jahr ein Gewerbe angemeldet. Und zwar unterrichte ich bei verschiedenen Bildungsträgern (Kolpingwerk, Aufbaugilde Crailsheim, bfw sha und Berufsfortbildungswerk in Schwäbisch Hall) verschiedene Fächer wie Deutsch, Politik, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde etc.. Weiterhin mache ich auch Bewerbungstrainings für Arbeit suchende Menschen (Auftraggeber Arbeitsamt). Meine Arbeitsorte sind also bei den jeweiligen Bildungsträgern.

Nun sagt das Landratsamt Schwäbisch Hall, dass auch ich, obwohl ich nirgendwo Geschäftsräume unterhalte, Abfallgebühren zu entrichten hätte. Gleichwohl stellt mir das Landratsamt aber keinen zusätzlichen Mülleimer zur Verfügung. Vielmehr bezeichnet das Landratsamt diese Abfallgebühren als „Vorhaltekosten“. Die muss ich zahlen, auch wenn ich keinen Müll produziere. Das heißt, ich muss für etwas bezahlen, für das ich aber keine Gegenleistung erhalte. Und genau das prangere ich an. Wenn ich etwas zu zahlen habe, dann will ich auch eine Gegenleistung dafür haben.

Mittlerweile habe ich vom Landratsamt eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 62,50 Euro erhalten. Diese werde ich aber nicht bezahlen. Auch wenn es weitere Probleme geben wird. Ich halte das Vorgehen des Landratsamts für „willkürlich“, auch wenn es eine Verordnung für diese Abfallgebühren gibt. Es ist und bleibt staatlich legitimierte Abzocke, wenn man so will, eine heimliche Steuer für Kleinunternehmer.

Die Konsequenz,  die ich aus dieser Angelegenheit ziehe ist, dass ich sofort mein Gewerbe abmelde und gleichzeitig eine Anmeldung beim Arbeitsamt Crailsheim abgebe.

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß

Petra Moser vom Landratsamt Schwäbisch Hall begründet das Vorgehen der Kreisbehörde folgendermaßen:

Die Erhebung der Gewerbemüllgebühr ist landesweit üblich und ist auch von der Rechtsprechung abgedeckt. Das Vorgehen des Landratsamtes ist im geschilderten Fall nicht „willkürlich“. Das Gegenteil ist der Fall. Das Landratsamt würde rechtswidrig handeln, wenn es auf die Gebühr verzichten würde.

Die Gebührensatzung des Landkreises sieht für Gewerbebetriebe vor:
1. Kleingewerbe ohne zusätzliche Restmülltonne 30 € Jahresgebühr
2. Betriebe bis 3 Beschäftigte mit 60 L Restmülltonne 42 € Jahresgebühr

Hinzu kommen Mahn- und Vollstreckungsgebühren, wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.

Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert im Folgenden den Schriftverkehr zwischen Karlheinz Daugschieß und dem Landratsamt, wie er von dem Betroffenen zur Verfügung gestellt wurde:

Brief vom 30. Januar 2009:

An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Frau Gabriele Schneider, Postfach 110453,  74507 Schwäbisch Hall

Einspruch gegen Abfallgebührenveranlagung

– Ihr Schr. vom 12.01.09 –

Sehr geehrte Frau Schneider, gegen Ihren Bescheid „Abfallgebührenveranlagung“ lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.

Begründung:

Es ist richtig, dass ich im Herbst 2008 ein Gewerbe angemeldet habe. Aus der Gewerbeanmeldung geht hervor, dass ich Dienstleistungen anbiete wie z.B. betriebswirtschaftliche Beratung, Lehrtätigkeit im Bereich Nachhilfeunterricht bzw. Stützunterricht und Trainingsmaßnahmen für Arbeit suchende Menschen, welche von der Arbeitsagentur vermittelt werden. Diese Lehrtätigkeit führe ich bei den jeweiligen Bildungsträgern (z.B. in Crailsheim oder Schwäbisch Hall etc.) aus. D.h. die Tätigkeit führe ich ausschließlich außer Haus aus.

Im Rahmen dieser Lehrtätigkeit wird kein entsorgungsfähiger Müll produziert, welcher in Mülltonnen zu entsorgen wäre. Es sei denn, dass die Teilnehmer an den Trainingsmaßnahmen bzw. Teilnehmer am Stützunterricht die Behauptung aufstellen würden, dass die von der Arbeitsagentur beauftragten Qualifizierungsmaßnahmen „geistiger Müll“ wären. Dann wäre allerdings die Frage zu klären, ob dieser geistige Müll unter die Abfallgebührenpflicht des Landkreises Schwäbisch Hall einzuordnen ist.

Sollten Sie diese Frage widerspruchsfrei mit „Ja“ beantworten, wäre allerdings nicht ich derjenige, welcher durch seine Tätigkeit abfallgebührenpflichtig wird, sondern die Arbeitsagentur in Crailsheim bzw. Schwäbisch Hall. Denn die geben diesen „Müll“ letztendlich in Auftrag, da sie selbst eine derartige müllbehaftete geistige Tätigkeit nicht ausführen wollen (wegen des Images und der Abfallgebührenordnung).

Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass, sollte auch die Arbeitsagentur die Veranlagung zu einer solchen Abfallgebührenpflicht negativ entscheiden, dann das Landratsamt Schwäbisch Hall schwere Schuld auf sich laden würde. Denn: was sollen die vielen Arbeitslosen dann tun, wenn ihre Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen wegen dieser Abfallgebührenpflicht als „geistiger Müll“ denunziert wird. Es wäre nicht auszudenken. Diese Menschen würden dann dort landen, wo sie eigentlich niemand haben will: nämlich auf der Straße! Und dann hätte der Landkreis Schwäbisch Hall erst recht ein Problem. Wohin damit? Die müssen doch, weil als Müll eingestuft, irgendwie wieder weg von der Straße. Und denken Sie an die Arbeitslosenstatistik. Die würde vollkommen aus dem Ruder laufen. Wir hätten dann in diesem unseren Land eine existenzbedrohende Statistikkrise, wie sie dieses Land seit 1923 nicht mehr erlebt hat. Und wie würden wir da international dastehen? Nicht auszudenken. Der Bund müsste selbst Abhilfe schaffen: neben einer „Bad Bank“ müsste auch noch eine „Bad Statistik“ her.

Und das alles wegen der Abfallgebührenverordnung des Landratsamts des Landkreises Schwäbisch Hall! Wie Sie unschwer aus meinen Zeilen erkennen können, halte ich Ihre Abfallgebührenverordnung für absoluten Schwachsinn. Das ist Abzocke in Reinkultur und auch noch staatlich legitimiert. Welch Schande! Welch ein Absturz des Denkens!

Ich soll zusätzlich Müllgebühr entrichten ohne dass ich zusätzlich Müll produziere. Welch ein Hohn. Ich denke überhaupt nicht daran, Ihrer Aufforderung zur Zahlung zusätzlichen nicht produzierten Müll`s nachzukommen. Ich praktiziere nun mit aller Konsequenz den zivilen Ungehorsam!

Mit freundlichen Grüßen

Karlheinz Daugschieß

Brief vom 24. März 2009:

An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Abfallwirtschaft, Postfach 110453,  74507 Schwäbisch Hall

Einspruch gegen Abfallgebührenbescheid vom 24.02.2009

Da ich kein Kunde und auch kein Vertragspartner bin, entfallen hier weitere Angaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Abfallgebührenbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch/Einspruch ein.

Ich wiederhole hier meine Begründung gemäß meinem Schreiben vom 30.01.2009 (Anmerkung der Redaktion: siehe oben in diesem Artikel).

Brief vom 2. Juni 2009:

An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Kreiskämmerei – Frau Gabriele Schneider –,  Postfach 110453, 74507 Schwäbisch Hall

Mein Einspruch gegen Abfallgebührenbescheid vom 24.02.2009

Ihr Schr. v. 27.05.09

Sehr geehrte Frau Schneider,

meinen Einspruch/Widerspruch nehme ich nicht zurück. Dafür besteht überhaupt keine Veranlassung. Dass Sie mir daraus dann auch noch einen gebührenpflichtigen Widerspruchsbescheid machen wollen zeigt doch nur eines: Ihre Hilflosigkeit. In so einem Fall versteckt man sich am besten hinter irgendwelchen fragwürdigen bzw. in Wahrheit ungesetzlichen Erlassen, die es ohnehin nur im Landkreis Schwäbisch Hall gibt.

Außerdem widerspreche ich ganz entschieden Ihrer aus der Luft gegriffenen Behauptung, dass Zitat: „Erfahrungsgemäß fallen Abfallreste aus diversem Bürobedarf, Kehricht, kleinere Einzelabfälle usw. auch bei Kleinstgewerbetreibenden an.“ Zitatende.

Ich fordere Sie auf, für diese unsinnige wie auch unwahre Behauptung den Beweis anzutreten. Da Sie vollkommen uneinsichtig sind, werde ich mich nunmehr mit einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg wenden und diese vollkommen schwachsinnige Regelung überprüfen lassen. Eine Zahlung in Zusammenhang mit der Abfallgebührenpflicht lehne ich weiterhin ab.

Mit freundlichen Grüßen

Karlheinz Daugschieß

Brief vom 5. Dezember 2009:

An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Herrn Werner Schmidt, Verwaltung und Finanzen, Postfach 110453,  74507 Schwäbisch Hall

Rechnung Nr. 01/2009

Sehr geehrter Herr Schmidt,

für den mir über das übliche Maß hinausgehenden entstandenen Zeitaufwand in Sachen Abfallgebühren berechne ich Ihnen hiermit gemäß meiner E-Mail vom 18.10.2009:

2 Stunden à 31,25 € = 62,50 € Gesamt

Ich bitte um Zahlung durch Scheck bis spätestens 14.12.2009.

Mit freundlichen Grüßen

Karlheinz Daugschieß

Darüber hinaus gab es noch einen E-Mail-Verkehr zwischen Karlheinz Daugschieß und dem Landratsamt Schwäbisch Hall:

E-Mail vom 10. August 2009:

Sehr geehrter Herr Haber,
telefonisch konnte ich Sie leider nicht erreichen, nun versuche ich es per Mail.
Da das Landratsamt Schwäbisch Hall weiterhin vollkommen uneinsichtig ist, bleibt mir nur der Weg des zivilen Ungehorsams. Ich weise Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht bereit bin, für etwas bezahlen zu müssen, wofür keine Gegenleistung erbracht wird. Deshalb bleibt eben nur dieser Weg.

Ich wollte nun in dieser Angelegenheit „Zwangsvollstreckung“ wg. Müllgebühren einen Termin mit Ihnen vereinbaren, damit Sie sich nicht unnötig auf den Weg machen und mich möglicherweise nicht antreffen. Gerne weise ich schon jetzt darauf hin, dass Verpfändbares nicht vorhanden ist. Selbstverständlich bin ich bereit, hierüber die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Mein Terminvorschlag wäre Freitag, der  14.08.09, um 14 Uhr hier in Bronnholzheim. Für eine Terminbestätigung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß

E-Mail vom 11. Oktober 2009:

Sehr geehrter Herr Haber,
wie nun schon mehrfach mitgeteilt, bin ich nicht bereit für etwas zu bezahlen ohne eine Gegenleistung zu bekommen.

Die Methoden Ihres Hauses grenzen an Piraterie, räuberische Erpressung oder wie man es auch immer nennen mag. Es ist schlicht unmöglich, Geld zu verlangen, ohne irgendeine Gegenleistung. Deshalb bezahle ich nicht!

Wie schon einmal von mir vorgeschlagen, möchte ich Sie bitten, mit mir einen gemeinsamen Termin für die angekündigte Zwangsvollstreckung zu vereinbaren. Mein Vorschlag hierfür wäre: Freitag, 16.10.2009, 16 Uhr. Wenn Sie mit diesem Termin einverstanden sind, bitte ich um kurze Bestätigung. Ich werde dann versuchen, einen Redakteur vom Hohenloher Tagblatt zu dem Termin einzuladen. Es muss öffentlich gemacht werden, mit welch räuberischen Methoden das Landratsamt SHA arbeitet.

Außerdem darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, sollte Ihr Haus nicht Abstand von dieser Zwangsvollstreckung nehmen, dass ich dann sofort meine Selbständigkeit aufgeben und mich beim Arbeitsamt Crailsheim arbeitslos melden werde.

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß

E-Mail des Landratsamts vom 14. Oktober 2009:

Sehr geehrter Herr Daugschieß,
Ihr Email vom 11.10.2009 hat mir Herr Haber vorgelegt. Ich habe Ihr Anliegen geprüft und kann Ihnen dazu folgendes mitteilen:

Die Festsetzung der Abfallgebührt erfolgte auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Schwäbisch Hall. Dies wurde zuletzt im Widerspruchsbescheid ausführlich begründet. Anfechtungsklage haben Sie nicht erhoben. Der Bescheid ist nun rechtskräftig und muss, wenn Sie die Gebühr nicht bezahlen, vollstreckt werden. Einen Termin werden wir nicht mit Ihnen vereinbaren. Wenn Sie die Angelegenheit öffentlich machen wollen, nehmen wir gegebenenfalls zur Anfrage des Hohenloher Tagblatt Stellung.

Das Landratsamt handelt nicht nach, wie Sie meinen „räuberischen Methoden“, sondern nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Daran können und dürfen auch die von Ihnen angedrohten Konsequenzen nichts ändern. Wir hoffen, dass Sie es nicht bis zur Zwangsvollstreckung kommen lassen. Dies wäre für Sie nur mit weiteren Kosten verbunden.

Mit freundlichem Gruß

Werner Schmidt
Dezernent für Verwaltung und Finanzen
Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

E-Mail vom 18. Oktober 2009:

Sehr geehrter Herr Schmidt,
vorab: einen Termin habe ich deshalb vorgeschlagen, damit Ihr Vollstrecker keinen Metzgersgang machen muss. Aber wenn Sie nicht wollen: auch o.k. Es gibt keinen weiteren Landkreis, der in Sachen Müllgebühren so vorgeht, wie der Landkreis SHA.

Sie haben nicht die Legitimation, auch wenn Sie noch so viele Abfallgebührensatzungen verabschieden, Geld von den Bürgern des Landkreises zu verlangen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Wenn Sie es dennoch tun, so darf ich berechtigt von Piraterie und ähnlichem sprechen. Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit ruhig darauf hinweisen, dass selbst Mitarbeiter Ihres Hauses von Abzocke sprechen – das ist doch schon erstaunlich!

Warum verlangen Sie nicht auch noch gleich im voraus, sozusagen vorsorglich als Bereitstellungsgebühr, Friedhofsgebühren für eine in der Zukunft liegende Beerdigung? Das ist doch das gleiche. Und wenn ich mich gegen diesen Abfallgebührenbescheid wehre, muss ich auch noch Gebühren zahlen! Das ist doch vollkommen absurd. Sie verstoßen hier eindeutig gegen Grundrechte. Und wenn Sie auch noch von „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ sprechen, so ist dies an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Ich werde also diese Müllgebühren nicht bezahlen! Und ich fürchte mich nicht vor Ihrer Zwangsvollstreckung. Was wollen Sie denn zwangsvollstrecken? Ich hab doch eh nix. Also schicken Sie Ihren Henker ruhig her.

*Übrigens: ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich Ihnen für meine durch das LRA SHA über Gebühr in Anspruch genommene Zeit nunmehr eine Rechnung  zustellen werde. Intern habe ich eine Regelung, die besagt, dass  ich denjenigen, die meine Zeit über den üblichen Rahmen hinaus in Anspruch nehmen, hierfür den entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stelle. Ebenfalls ausdrücklich weise ich darauf hin, dass eine von mir ausgestellte Rechnung nicht auf Basis einer erbrachten Leistungserbringung beruhen muss!

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß

Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft und zu Abfallgebühren im Internet:

www.landkreis-schwaebisch-hall.de/2282_DEU_WWW.php

www.landkreis-schwaebisch-hall.de/2288_DEU_WWW.php

www.schwaebischhall.de/buergerstadt/service/lebenslagen.html?vid=98738&mid=0

www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2745/

www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1246_d.pdf

www.recyclingmagazin.de/rm/news_detail.asp?ID=12247&NS=1

www.umweltruf.de/ticker/news_druck.php3?nummer=41

www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/59228/

www.saa.de/allg_aktuelles.php

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Beim Kurs “Alternative Energien” der Kinderakademie Wallhausen stellten die Stadtwerke Crailsheim das Elektroauto “CityEL” vor

Michaela Schopf und Michael Merz stellen ihre "Elektroflitzer" vor

Michaela Schopf (links) und Michael Merz (rechts) stellen ihre "Elektroflitzer" vor

Michaela Schopf und Michael Merz, Mitarbeiter der Stadtwerke und Besitzer zweier Elektroautos, beantworteten bei der Kinderakademie in Wallhausen viele Fragen der interessierten Kinder.

Pressemitteilung der Kinderakademie Wallhausen

Wie schnell fährt so ein Auto? Wo kann man es auftanken? Wie weit kommt man mit einer Batterieladung? Stößt es wirklich kein Kohlendioxid (CO2) aus? Kosten 100 Kilometer nur 1,30 Euro?…

Am meisten begeisterte die kleinen Nachwuchstechniker jedoch die Tatsache, dass sie auf dem Schulhof eine Runde in einem dieser umweltfreundlichen Flitzer mitfahren durften.

Kommentar der Redaktion Hohenlohe-ungefiltert:

Das Elektroauto stößt im Fahrbetrieb kein Kohlendioxid aus. Kohlendioxid wird aber dann ausgestoßen, wenn ein Elektroauto nicht mit reinem Strom aus erneuerbaren Energien – oder auch Kernenergie – betankt wird. Noch ist es in Deutschland so, dass eine große Menge des Stroms durch Kohlekraftwerke erzeugt wird und diese stoßen eine Menge Kohlendioxid aus. Atomkraftwerke haben den Nachteil, dass ihr Betrieb gefährlich ist – siehe Tschernobyl und andere Standorte – und die gefahrlose Entsorgung des hochradioaktiven Abfalls, der Jahrtausende weiterstrahlt, nicht möglich ist. Es müsste also beim Betrieb eines Elektroautos genau darauf geachtet werden, woher der Strom kommt. Elektroautos alleine sind noch nicht die Lösung des CO2-Problems.

Weitere Informationen des Umweltschutzverbands Nabu:

www.nabu.de/themen/verkehr/alternativekraftstoffeantriebe/11533.html

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