Ist es angemessen, für eine Erlebnisbrauerei, die mit der Natur wirbt, die Natur zu zerstören? Diese Frage müssen sich die verantwortlichen Kommunalpolitiker und Verwaltungsbeamten stellen, wenn sie über die Aussiedlung der Natur- und Erlebnisbrauerei Engel in den Crailsheimer Ortsteil Saurach entscheiden.
Informationen der Bürgerinitiative Sauracher Sauerholz schützen und Recherchen von Hohenlohe-ungefiltert
Besser geeigneteAlternativstandorte
Die Firma braut derzeit noch in der Innenstadt Crailsheims in äußerst beengten Verhältnissen. Um ihre Firma fit für die Zukunft zu machen, will die Unternehmerfamilie Fach eine moderne Erlebnisbrauerei auf der grünen Wiese bauen. Gegen den Standort bei Saurach gibt es Widerstand. Das vorgesehene Grundstück liegt nahe der Gemarkungsgrenze zu Ilshofen. In einer Bürgerinitiative (BI) haben sich vor allem Menschen aus Saurach, Ölhaus und den umliegenden Ortschaften und Weilern organisiert. Die BI nennt sich „Sauracher Sauerholz schützen“. Regelmäßig treffen sie sich und besprechen wie sie den Bau des Industriebetriebs vor ihrer Haustür auf der grünen Wiese noch verhindern können. Für sie ist klar: Es gibt besser geeignete und umweltverträglichere Alternativstandorte.
Produktion soll verdoppelt werden
Die BI-Aktiven verstehen außerdem nicht, warum für ein vier Hektar großes Firmengelände ein Gewerbegebiet mit 27 Hektar ausgewiesen werden soll. Die restliche Fläche soll zum Schutz der Firma vor Betrieben dienen, durch die beispielsweise Schadstoffe ins Grundwasser gelangen könnten, heißt es. Denn für die Bierproduktion ist eigenes Brunnenwasser vorgesehen. Nur mit einem eigenen Brunnen kann das Unternehmen nach eigenen Angaben Bio-Biere herstellen. Insgesamt 120.000 Hektoliter Bier will die Firma Engel am neuen Standort jährlich brauen – etwa doppelt so viel wie bisher.
Irreparable Schädigungen
Möglichst nahe bei der neuen Brauerei sind Schaufelder für Braugerste und Hopfen vorgesehen. Die Gegner des geplanten Brauerei-Standorts bei Saurach trauen der Idylle nicht. Sie befürchten starken Verkehr durch Getränkelaster, viele Autos durch bis zu 20.000 Besucher jährlich (Prognose der Firma Engel), Lärmbelästigung durch die Produktions- und Abfüllanlagen, dramatisches Absinken des Grundwasserspiegels wegen der starken Wasserentnahme und in der Folge irreparable Schädigungen des bisher noch intakten und geschützten Waldbiotops Sauerholz. Dort und in unmittelbarer Nähe befinden sich Feuchtwiesen, Sümpfe und Dolinen mit vielen seltenen Tier- und Pflanzenarten.
Landwirt fürchtet um seine Existenz
Derzeit läuft eine Unterschriftenaktion „Kein Gewerbegebiet im Sauerholz“. Darin appellieren die BI-Aktiven „an alle betroffenen Entscheidungsträger, den Burgbergwald, seine wertvollen Randbereiche sowie den Quellbach der Schmerach vor den negativen Auswirkungen eines Gewerbegebietes zu schützen“. Sie sollen „in ihrem jetzigen, für Mensch und Natur wertvollen Zustand“ erhalten bleiben. Das für die Erlebnisbrauerei ausersehene Grundstück gehört der Familie Fundis in Saurach. Es wird noch landwirtschaftlich genutzt. Ein Bauer sieht Probleme, wenn die Erlebnisbrauerei nach Saurach kommt. Der Biobetrieb von Dieter Häberlein aus Saurach sieht seine Existenz gefährdet, wenn er 23 Hektar in dem Bebauungsgebiet nicht mehr nutzen kann. Dies entspricht knapp einem Viertel der Gesamtfläche seines Vollerwerbsbetriebs.
Landwirtschaftliche Tätigkeit privilegiert
Bereits im September 2017 hatte er bei der Stadt Crailsheim eine Bauvoranfrage für einen Jungviehstall, ein Fahrsilo, eine Dunglege und eine Güllegrube in Saurach auf den Flurstücken 2765/0 und 2768/0 gestellt. Häberlein weist darauf hin, dass sich die „Grundstücke im Außenbereich befinden und dort die landwirtschaftliche Tätigkeit privilegiert ist“. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Andere Standorte suchen
Grundsätzlich begrüßen die BI-Mitglieder das Vorhaben der Stadt Crailsheim, die Firma Engel mit ihrer geplanten Erlebnisbrauerei in Crailsheim zu halten. Nur nicht an dem höchst sensiblen Standort in Saurach. Die BI fordert Crailsheims Oberbürgermeister Christoph Grimmer auf, „bestehende umweltverträglichere Alternativstandorte zu nutzen“ oder „weitere zu suchen und die Planungen am Sauracher Standort einzustellen“. Die BI nennt konkret zwei Alternativstandorte. Einen nördlich von Buch (Alternative Reißig) in der Nähe der Autobahnausfahrt Kirchberg, den anderen nördlich von Roßfeld (Alternative Härtle). An beiden Alternativstandorten würden „weder Biotope, noch Naturdenkmale oder großflächige Schutzgebiete wie zum Beispiel FFH-Gebiete direkt betroffen“.
Verstoß gegen Landesentwicklungsplan 2002
Unterstützung für die Alternativstandorte erhält die Bürgerinitiative von der Unteren Naturschutzbehörde des Schwäbisch Haller Landratsamts und dem Umweltzentrum des Kreises Schwäbisch Hall. Der Regionalverband Heilbronn-Franken brachte bei der Sitzung des Planungsausschusses im Mai 2018 in öffentlicher Sitzung „Bedenken gegen die Planung“ in Saurach vor. Diese stehe „im Widerspruch zu Zielen der Raumordnung“. Der geplante Standort liegt in einem Regionalen Grünzug des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 und soll „von Siedlungstätigkeiten sowie sonstigen funktionswidrigen Nutzungen freigehalten werden“. Außerdem sieht der Regionalverband „einen Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan 2002“ und verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. März 2014.
Zielabweichungsverfahren läuft
Vor dem formalen Verfahren und dem Beginn der offiziellen öffentlichen Beteiligung muss geprüft werden, ob der Engel-Neubau am Standort Saurach trotzdem machbar ist. Derzeit läuft ein Zielabweichungsverfahren, weil sich der Standort in einem vom Regionalverband Heilbronn-Franken ausgewiesenen Grünzug befindet. Aktuell befindet sich das Vorhaben laut Stadtverwaltung Crailsheim noch in einem „sehr frühen Verfahrensstand“. Die Stadt habe mit dem Aufstellungsbeschluss das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es folgen noch wichtige formale Schritte, wie Bürgerbeteiligung, Abstimmung im Gemeinderat vor der förmlichen Offenlegung für die Bürgerinnen und Bürger sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss.
Gutachten erforderlich
In diesem Verfahren müssen laut Stadtverwaltung alle fachlichen Fragen, teilweise über Gutachten, noch geklärt werden. Derzeit gebe es ein Bodengutachten und ein Wassergutachten über die Zusammensetzung und die Qualität. „Die weitere inhaltliche Bearbeitung wird zeigen, ob diese Gutachten zu ergänzen und weitere Gutachten zu beauftragen sind“, so die Stadtverwaltung weiter. „Inwieweit andere Bauvorhaben durch die Bauleitplanung betroffen sind“, könne ebenfalls erst zum Schluss des Verfahrens verbindlich gesagt werden. Grundsätzlich gelte, dass die Kommunen nicht frei in ihren Entscheidungen sind. Die „kommunale Planungshoheit“ werde insoweit eingeschränkt, als sie sich an die rahmengebenden überörtlichen Pläne, wie hier an dem Regionalplan, orientieren müsse. Wenn, wie in diesem Fall, zunächst einem Projekt entgegenstehende Regelungen – hier ist es die Ausweisung eines regionalen Grünzugs – existieren, könnten die Regionalpläne grundsätzlich durch Zielabweichungsverfahren angepasst werden.
Gemeinderat muss noch beraten
Gegenstand eines Zielabweichungsverfahrens sei auch eine Prüfung von alternativen Standorten. Federführende Behörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. „Daneben sind für die Umsiedlung der Brauerei Engel noch die Änderung eines Teilbereichs des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich“, so die Crailsheimer Stadtverwaltung. Beides liege im Verantwortungsbereich des Gemeinderates. „Erst wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, schließt sich das Baugenehmigungsverfahren durch die Baurechtsbehörde an.“ Momentan befinde sich die Stadtverwaltung Crailsheim auch in Gesprächen mit dem Regierungspräsidium, „um dessen Anforderungen an die Unterlagen zum Zielabweichungsverfahren abzustimmen und in den Vorentwurf einzuarbeiten“. Das formale Einreichen der Unterlagen zum Zielabweichungsverfahren könne erst dann erfolgen, wenn ein Entwurf zum Bebauungsplan vorliege. Deshalb werde der Gemeinderat „die nächsten Male das Vorhaben intensiv beraten, wenn das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens vorliegt und bei der Bewilligung des Auslegungsentwurfs.“