„Polizei-Infos von höchster Stelle zu Stuttgart 21: Offenbarungen zum Polizeieinsatz am 30. September 2010“ – Versicherung an Eides statt eines Parkschützers

In einer eidesstattlichen Erklärung legte Parkschützer Mark Pollmann am 17. Februar 2011 offen, was er von einem Informanten aus obersten Polizeikreisen erfahren hat. Eine eidesstattliche Erklärung kann jedermann, auch anonym, bei einem Anwalt abgeben.

Von Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer

Person handelte aus einem Gewissenskonflikt heraus

„Seit August 2010 hatte ich über Umwege Zugang zu gelegentlichen, aber wesentlichen Informationen aus höheren Polizeikreisen, Stuttgart 21 betreffend. Namen kenne ich nicht und ich wollte sie nie wissen. Ich wusste, dass die Person aus einem Gewissenskonflikt heraus handelte, da sie das Geschehen für Unrecht hält. […]

Am Dienstag, den 28. September 2010, erhielt ich gegen 17.30 Uhr die folgende Information:

Von höchster Stelle entschieden: Im Mittleren Schlossgarten ist am Freitag, den 30. September 2010, um 15 Uhr ein Polizeieinsatz mit 3.000 Polizeikräften aus verschiedenen Bundesländern geplant. Auftrag: Einzäunung und Sicherung des vorgesehenen S21-Areals im mittleren Schlossgarten sowie Begleitung und Sicherung der bis Samstag Abend, den 2. Oktober vollzogenen Abholzung des Areals. Es hieß in der Botschaft: von höchster Stelle entschieden. [Und es ist vom gesamten S21-Areal die Rede] Namen wurden nicht genannt. […]

In den ersten vier Tagen nach dem 30. September 2010, also bis Montag, 4. Oktober 2010, erhielt ich folgende Informationen:

1. Es waren 30 Zivilbeamte der Bundespolizei und eine nicht genannte Anzahl an Landespolizisten in Zivil beim Einsatz am 30.09.2010 von Beginn an dabei.

2. Bis zum 3. Oktober 2010 hatte sich im Rahmen des Einsatzes kein Polizeibeamter dienstunfähig gemeldet, d.h. es gab am 30.9.2010 keine verletzten Polizisten.

3. Zudem wurde ich darüber informiert, dass bei der Polizei fieberhaft in den vielen Stunden Filmmaterial nach Bildern gesucht werde, um im Rahmen einer öffentlichen Erklärung die angebliche Gewaltbereitschaft der Demonstranten zu beweisen. Da sie aber bisher praktisch nichts fänden, verzögere sich das immer mehr. […]

Mir wurde mitgeteilt, dass einige Tage nach dem 30.09.2011 am Einsatz beteiligte Polizisten von Vorgesetzten aufgefordert wurden, sich krank und dienstunfähig zu melden. […]

Über Umwege erreichte mich Anfang Februar 2011 die Information, dass in höheren Polizeikreisen der Druck ganz enorm sei. Es werde mit allen Mitteln versucht, die Quelle der Informationsvermittlung herauszufinden, weshalb Mitarbeiter unter ständiger Beobachtung stehen und sogar soziale Kontakte einschränken, um nicht in Verdacht zu kommen. […] “

Internet: www.bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und www.parkschuetzer.de

Internet: www.parkschuetzer.org/presse

Die Eidesstattliche Versicherung im Internet: http://parkschuetzer.org/presse/Presseerklaerung_2011_02_17_Versicherung.pdf

Weitere Informationen zum Immobilienprojekt Stuttgart 21:

Nordflügel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch

Von Parkschuetzer am 17. Februar 2011

Gerhard Wick:

“Die Besetzer/innen des Nordflügels haben nichts anderes getan, als Verantwortung für das eigene Gemeinwesen wahr zu nehmen, wie es von Politkern aller Parteien in ihren Sonntagsreden immer gefordert wird. Wer soll sich mit diesem Staat noch identifizieren, wenn nun wegen Bruch des Hausfriedens bestraft wird, wer ein Gebäude, das letztlich der Bürgerschaft gehört, vor der Zerstörung zu retten trachtet, während diejenigen, die Gemeineigentum gegen den erklärten Willen der Staatsbürgerinnen und Bürger zerstören und damit den Frieden einer ganzen Stadt brechen, noch nicht einmal angeklagt sind?”

Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft

Stuttgart: Vier der fünf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute (17. Februar 2011) zu zehn Tagessätzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines Plädoyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler einen Freispruch für einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im Nordflügel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

Mit guten Gründen hätte das Gericht die Angeklagten freisprechen können

„Wir sind mit dem Verlauf und dem Ergebnis der Verhandlung zufrieden, denn der Richter blieb im unteren Bereich des Strafmaßes; er halbierte sogar die Anzahl der Tagessätze, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte“, sagt Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann. „Es wäre jedoch schön gewesen, wenn das Gericht unserer Auffassung gefolgt wäre, wonach gar kein Hausfriedensbruch vorlag. In einem leerstehenden, geöffneten Gebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, muss das Demonstrationsrecht Vorrang haben vor dem Hausrecht. Mit guten Gründen hätte das Gericht die Angeklagten freisprechen können.“

„Kein Abriss für ein gescheitertes Projekt“

Die Nordflügel-Besetzer forderten am 26. Juli 2010 mit ihrer gewaltfreien Protestaktion einen sofortigen Baustopp mit dem Slogan: „Kein Abriss für ein gescheitertes Projekt“. Außerdem forderten sie von Bundesverkehrsminister Ramsauer, die Kosten-Nutzen-Rechnung für das Projekt unverzüglich offenzulegen. Der Faktencheck im Herbst 2010 unter Heiner Geißler bewies, dass die Kosten für Stuttgart 21 über dem Nutzen liegen. Verkehrsminister Ramsauer selbst forderte im Sommer 2010, so viele Schienenkilometer wie möglich pro Million Euro zu bauen. Mit diesem Argument muss der Verkehrsminister Stuttgart 21 sofort beenden, da hierbei die 20-fache Summe pro Schienenkilometer anfällt im Vergleich zu Schienenbau an anderen Strecken.

Statements der Angeklagten

Simone Lang:

“Ich bin der Meinung, dass das im Grundgesetz garantierten Recht auf Demonstrationsfreiheit einen weit höheren Stellenwert hat als das Hausrecht für ein leerstehendes, zum Abriss freigegebenes, öffentliches Gebäude. Insbesondere, wenn dieses Hausrecht, das zum Schutze ganz anderer Dinge gedacht ist, hier verwendet werden soll, um nicht etwa den Schutz des Gebäudes, sondern in erster Linie den Schutz des Projekts Stuttgart 21 und die damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen, sicherzustellen. Unser Ziel, den anstehenden Abriss dieses Architekturdenkmals zu verhindern und damit gleichzeitig weitere Projektschritte wie das Abholzen großer Teile des als grüne Lunge und Erholungsraum äußerst wertvollen Schlossgartens sowie die Gefährdung der Mineralwasserquellen zu verhindern, war und ist ein ehrliches und ehrenwertes Anliegen.”

Mark Pollmann:

“Mit dem Aufenthalt im ehemaligen Nordflügel des Bonatzbaus, ein inzwischen ehemaliges ‚Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung‘ habe ich gegen staatlich legitimierten Vandalismus an unseren Baudenkmälern als Protest gegen die Schmierenkomödie Stuttgart 21 demonstriert. Dieses Projekt ist für die Stadt zerstörerisch und potentiell lebensgefährlich. Die angebliche formaldemokratische Legitimation wurde durch vielfachen Betrug an den Parlamenten durchgesetzt. S21 ist ein Fall von milliardenschwerer Steuerveruntreuung, um ein Immobilienprojekt zu finanzieren, in dem sich eine Elite auf Kosten der Allgemeinheit bereichert und dabei das Kulturerbe zerstört. Und Menschenleben durch Banalisierung der Risiken sowie verantwortungslose Planung billigend in Kauf nimmt. Stuttgart 21 ist in Baden-Württemberg die Geschichte des Versagens unserer Demokratie.”

Peter Schadt:

“Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Vor Gericht stehen nie die Verantwortlichen solcher Projekte, auch wenn ihnen vieles nachgewiesen wird. Wie im Falle von Stuttgart 21. Vor Gericht stehen nicht die Verantwortlichen für den Polizeieinsatz im Schlosspark. Oder diejenigen, welche Sitzblockaden mit Armumdrehen und Gesichtsschlägen räumen. Vor Gericht stehen die Ohnmächtigen, die so wenig Einfluss haben, die so wenig gehört werden, dass sie ihren Körper einsetzen müssen, um ein Kiesel im Getriebe dieses Projektes sein zu können. Dann, wenn wir uns organisieren, werden wir vor Gericht gezerrt: Wir würden Recht brechen.”

Andrea Schmidt:

“Das stundenlange Ausharren hunderter Menschen in strömendem Regen vor dem Nordflügel zeigt wie viele Menschen hinter dieser Aktion stehen. Auch der Empfang mit heißen Getränken und Pizza nach der Entlassung aus der Gewahrsamnahme in der Hahnemannstraße zeigt die große Solidarität. Das Gefühl der Verbundenheit war überwältigend, und ich bin doch nur durch eine offene Tür in ein vom Abriss bedrohtes Gebäude gegangen und habe mein Grundrecht auf Demonstration und Versammlungsfreiheit wahrgenommen.”

Weitere Informationen im Internet:

http://www.radio-utopie.de/2011/02/17/nordflugel-prozess-in-stuttgart-milde-urteile-ein-freispruch/

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