„Dieses Urteil stellt einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der EU dar“, kommentierte die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. „Es ist eindeutig diskriminierend, dass Versicherte bis heute allein aufgrund ihres Geschlechts höhere Beiträge zahlen müssen. Dies widerspricht den europäischen Grundwerten, wie sie auch in der Charta der Grundrechte verankert sind.“
Vom SPD-Europabüro in Künzelsau
Versicherungsbranche klar gescheitert
Während die Versicherungsbranche bei der Gleichbehandlungsrichtlinie des Europarates von 2004 noch eine Ausnahmeregelung auf unbestimmte Zeit durchsetzen konnte, um etwa deutlich höhere Beitragssätze für Frauen bei Lebensversicherungen zu rechtfertigen, seien sie nun mit ihren Argumenten gegen die Gleichstellung klar gescheitert. „Wenn Versicherungen jetzt steigende Kosten für die Beitragszahler ankündigen, ist das eine reine Drohgebärde. Das Urteil verlangt lediglich eine gerechtere Verteilung der Kosten, wodurch eine Beitragserhöhung in keiner Weise gerechtfertigt werden kann“, kritisierte Evelyne Gebhardt.
Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen
Grund für eine weitergehende europäische Gesetzgebung sieht die Europaabgeordnete infolge des EuGH-Urteils nicht: „Abgesehen von der nun für ungültig erklärten Ausnahmeregelung wurden mit der Gleichbehandlungsrichtlinie die auf europäischer Ebene notwendigen Bestimmungen geschaffen. Diese sollen die in der Grundrechtecharta festgeschriebene Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen sicherstellen.“
Abbau von Diskriminierungen nur durch europäischen Druck
Als „sehr bedauernswert“ bezeichnete Evelyne Gebhardt jedoch die Tatsache, dass der Abbau von Diskriminierungen einmal mehr nur durch europäischen Druck erreicht werden konnte. Gerade in Deutschland sei die nationale Politik dazu offensichtlich nicht in der Lage. „Wie schon so oft muss Europa bei der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern einspringen, weil sich die deutsche Politik mit der Umsetzung dieses zentralen Prinzips einer modernen Gesellschaft schwer tut“, so die Sozialdemokratin abschließend.
Hintergrund:
Am 1. März 2011 hat der EuGH in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass unterschiedliche Versicherungstarife für Frauen und Männer eine Diskriminierung darstellen. Der EuGH erklärte damit die in Art. 5 Abs. 2 der Gleichbehandlungsrichtlinie von 2004 festgeschriebene Ausnahmeregelung für ungültig, auch weil diese dem Ziel der gesamten Richtlinie, für eine tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu sorgen, zuwider laufe. Ab dem 21. Dezember 2012 darf das Geschlecht damit nicht mehr als Berechnungsfaktor für Versicherungsbeiträge herangezogen werden.
Weitere Informationen und Kontakt:
Evelyne Gebhardt, MdEP, Europabüro, Keltergasse 47, 74653 Künzelsau
Telefon: 0 79 40 – 5 91 22
Fax: 0 79 40 – 5 91 44
Internet: www.evelyne-gebhardt.eu