Die Regierungsparteien verweigern im Bundestag die Einrichtung eines Lobbyistenregisters. Auch die Umsetzung einer UN-Konvention gegen Abgeordnetenbestechlichkeit wird weiterhin abgelehnt.
Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert
Ende vergangener Woche diskutierte der Bundestag über die Einrichtung eines verbindlichen Lobbyistenregisters und die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Grundlage der Debatte waren entsprechende Anträge der Oppositionsparteien. Abgeordnete der Regierungskoalition aus Unionsparteien und FDP verweigerten sich der Einführung härterer Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung, die von UNO, EU und Organisationen wie Transparency International gefordert werden.
Linkspartei und Grüne brachten am Donnerstag einen Antrag zur Schaffung eines Lobbyistenregisters ein. Die SPD legte einen weiteren zur Schaffung von mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung vor. In dem Register sollen Lobbyarbeit und deren Nutznießer festgehalten werden. In den zu großen Teilen gleichen Anträgen beider Parteien heißt es, künftig solle jede als Lobbyist tätige Person verpflichtet werden, sich zu registrieren. Dabei sollen Auftraggeber, finanzielle Aufwendungen zugunsten von Parteien und die Mitarbeit an Gesetzentwürfen offengelegt werden. Die Mitarbeit in den Führungsgremien von Ministerien soll Lobbyisten zudem verwehrt bleiben, forderte insbesondere die SPD in ihrer Vorlage. Nicht registrierungspflichtig sollen dabei Personen oder Organisationen sein, deren finanzielle wie personelle Aufwendungen nur gering sind.
Vertreter von CDU/CSU und FDP kritisierten den Vorstoß als »untauglichen Versuch«, welcher ein »bürokratisches Monstrum« erschaffe. Der CDU reicht das seit 1972 betriebene Lobbyistenregister vollkommen aus. Die Eintragung in diese Liste ist jedoch nicht verpflichtend und enthält nur sehr begrenzte Informationen und beispielsweise gar keine über finanzielle Aufwendungen. Zudem wurde Grünen und SPD vorgehalten, sie hätten bereits in ihrer Regierungszeit ein solches Register beschließen können.