Die Stadt Heilbronn hat schikanöse Auflagen für linke und antifaschistische Demonstrationen und Protestkundgebungen am 1. Mai 2011 in Heilbronn erlassen. Ein im Anschluss an den geplanten Neonaziaufmarsch angemeldeter Demonstrationszug aus dem Bahnhofsviertel in die Innenstadt wurde faktisch verboten.
Von Markus Spreitzer, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
Versammlungsleiter und Ordner werden als Büttel der Polizei missbraucht
Anstelle der angemeldeten Route wurde lediglich eine Kundgebung auf dem Berliner Platz abseits der Innenstadt genehmigt. Für diese Kundgebung wurden zudem schikanöse Auflagen erlassen. So müssen Versammlungsleiter und Ordner „der Polizei sofort mitteilen, wenn ihnen provozierende, gewaltvorbereitende oder gewalttätige Aktionen bekannt werden sollten, die sich z.B. gegen Versammlungsteilnehmer einer anderen Versammlung richten“. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beanstandet, dass hierdurch der Versammlungsleiter und die Ordner zum verlängerten Arm der Polizei gemacht werden sollen.
Transparente dürfen nicht länger als drei Meter sein
Des Weiteren schreibt der Auflagenbescheid vor, dass Transparente eine Länge von 3 Metern und Fahnenstangen eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten dürfen. Das aus über 130 Organisationen und etlichen Einzelpersonen bestehende Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zeigte sich empört über das Vorgehen der Stadt Heilbronn. Bündnissprecher Markus Spreitzer erklärte zu den Vorgängen: „Am 1. Mai setzt die Stadt Heilbronn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit teilweise außer Kraft. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.“
Weitere Informationen im Internet über das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:
http://www.versammlungsrecht.info/neu/index.html
Weitere Informationen zum Thema Versammlungsfreiheit gibt es im Internet auch bei Thomas Trueten: