„Brutales Vorgehen der Polizei und willkürliche Festnahmen“ – Bundestagsfraktion Die Linke will auch wissen, was am 1. Mai 2011 in Heilbronn passierte

Eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung haben die Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE wegen der Einsätze der Bundespolizei am 1. Mai 2011 in Berlin, Heilbronn und anderen Orten gestellt.

Von der Bundestagsfraktion Die Linke

Der Wortlaut der Kleinen Anfrage:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/5847

17. Wahlperiode 16. 05. 2011

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Einsätze der Bundespolizei am 1. Mai 2011 in Berlin, Heilbronn und anderen Orten

Während Zeitungen wie die „BZ“ bereits Wochen vor dem 1. Mai 2011 Krawalle in Berlin prophezeiten, zeigte sich der Senator für Inneres und Sport von Berlin, Dr. Ehrhart Körting, am 2. Mai 2011 „hochzufrieden“ mit dem Verlauf des 1. Mai 2011 und der Walpurgisnacht am 30. April 2011. Es habe deutlich weniger Festnahmen und weniger „Krawall“ gegeben, als in den Vorjahren. Umso mehr Gewalt ging dafür offenbar von Seiten der Polizei aus. Insbesondere am Kottbusser Tor, wo vornehmlich Angehörige der Bundespolizei eingesetzt waren, hat es einen umfassenden Einsatz von Pfefferspray gegeben. Es seien „immer wieder Trupps von rund 20 Polizisten im Zickzack durch die bis dahin friedliche Menschenmenge“ gezogen, berichtete die „tageszeitung“ („taz“) am 3. Mai 2011. Sie hätten dabei „wahllos Umstehende mit Fäusten traktiert und immer wieder Pfefferspray eingesetzt.“

Dass diese Ausführungen zutreffend sind, legt die Tatsache nahe, dass Polizisten, die in Zivil eingesetzt waren, selbst Opfer ihrer uniformierten Kollegen geworden sind. Mindestens zwei Zivilfahnder seien „plötzlich von Pfefferspray getroffen und zudem durch Faustschläge im Gesicht verletzt worden. Die beiden Polizisten hätten anschließend aufgrund von Augenreizungen und Prellungen vom Dienst abtreten müssen. Zudem sollen nach Polizeiangaben in diesem Zusammenhang weitere sechs Beamte durch Reizgaseinwirkungen verletzt worden sein“, heißt es in der „taz“ weiter. Sanitäter sprachen von über 200 durch Pfefferspray verletzten Personen, die sie zu versorgen hatten.

Die Fraktion DIE LINKE. sieht sich durch solche Berichte in ihrer Annahme bestätigt, dass Pfefferspray von der Polizei, auch der Bundespolizei, häufig unverhältnismäßig eingesetzt wird.

Berichte über unverhältnismäßige Polizeigewalt am 1. Mai 2011 gibt es auch aus anderen Städten. So hat sich ein Bürger aus Heilbronn an die Fragesteller gewandt, der angibt, er sei von 9 Uhr bis 20 Uhr in einem Kessel am Bahnhofsvorplatz festgehalten worden und so an seinem Recht gehindert worden, an der Maikundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds und einer Demonstration gegen einen Naziaufmarsch teilzunehmen. Bei dem Bürger handelt es sich um einen 65-jährigen Gewerkschafter, der dem polizeilichen Feindbild vom „gewaltbereiten jungen Autonomen“ in keiner Weise entspricht. Auch die „Arbeitsgruppe Demobeobachtung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit“ stellt in ihrem Bericht über die Ereignisse am 1. Mai 2011 in Heilbronn (www.versammlungsrecht.info/neu/ag_demobeobachtung.html) fest: „Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde für die Demonstranten massiv beschnitten.“ Neben brutalem Vorgehen der Polizei bei willkürlichen Festnahmen wird dort von bis zu zehnstündigen Einkesselungen mehrerer Hundert Menschen berichtet, wobei die Betroffenen in praller Sonne lange Zeit weder mit Wasser versorgt wurden noch Zugang zu Toiletten erhielten.

Die Fraktion DIE LINKE. will nun erfahren, welche Einsätze von der Bundespolizei am 1. Mai 2011 bundesweit durchgeführt worden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei waren am 30. April 2011 sowie am 1. Mai 2011 zur Unterstützung von Länderpolizeien insgesamt im Einsatz, und inwiefern wurden die Einsatzzahlen im originären bahnpolizeilichen Einsatzbereich erhöht (bitte jeweils aufgliedern nach Orten, Tagen und Einsatzorten bzw. -anlässen)?

2. Welche Unterstützungsanforderungen wurden für das Maiwochenende von Seiten der Länder an die Bundespolizei herangetragen, wie waren sie jeweils begründet, und in welchem Umfang – Personal und Gerät – wurde ihnen jeweils nachgekommen?

3. Über welche Ausrüstung bzw. Bewaffnung verfügten die eingesetzten Bundespolizeibeamtinnen und -beamten?

a) Trugen Beamte der Bundespolizei Quarzsandhandschuhe, und wenn ja, in welchen Städten?

b) Wie viele Wasserwerfer hatte die Bundespolizei am Maiwochenende im Einsatz (bitte nach einzelnen Städten angeben)?

c) Aus wie vielen dieser Wasserwerfer wurde Wasser abgegeben (bitte nach einzelnen Städten und mit genauen Orten und Zeiten angeben)?

d) In welchen Fällen waren dem Wasser Reizstoffe beigemischt?

4. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren mit Reizmittelsprühgeräten ausgestattet, und wie viele von ihnen haben diese auch eingesetzt?

a) Welche Reizmittel sind dabei verwendet worden (bitte nach Typ und Fabrikat aufschlüsseln)?

b) Wann und wo genau sind diese Geräte benutzt worden?

5. Wie viele Reizmittelsprühgeräte sind nach dem Wochenende 30. April/1. Mai 2011 als Ersatzbedarf gemeldet worden (bitte nach jeweiliger Füllmenge differenziert beantworten)?

Wo waren die Einheiten, die Ersatzbedarf angemeldet haben, am 30. April/1. Mai 2011 eingesetzt (bitte hierbei ausführen, welchen Ersatzbedarf diese Einheiten jeweils angemeldet haben, wiederum nach Füllmengen differenziert)?

6. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen und Platzverweise sind von der Bundespolizei am Maiwochenende vorgenommen bzw. ausgesprochen worden (bitte mit Begründungen, nach Maßnahmen und Orten bzw. Zeitpunkt aufgliedern)?

7. Wie ist der Einsatz von Bundespolizisten im Zusammenhang mit dem Maiwochenende konkret geregelt worden?

a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet worden, in denen die Bundespolizei vertreten war (bitte Anzahl der Vertreter, die entsendenden Behörden unter Angabe der jeweiligen Abteilung, die Gesamtzusammensetzung der Gremien und jeweilige Aufgaben nennen und für jedes Land bzw. jede Stadt einzeln angeben)?

b) Inwiefern ist die Bundespolizei in die jeweilige Einsatzstrategie und – taktik eingeweiht worden, bzw. inwiefern hat sie diese mitgestaltet?

c) Wer hat die Einsätze geführt, von wem hat die Bundespolizei Weisungen erhalten, wie ist die Koordination des Einsatzes im Rahmen des Gesamteinsatzes jeweils sichergestellt worden, und wie sind die Einsätze in der Praxis durchgeführt worden?

8. Welche Kosten sind in welcher Höhe durch die Bundespolizeieinsätze am Maiwochenende entstanden (bitte nach größeren Posten differenzieren; falls noch keine Endaufstellung vorliegt, bitte Schätzung angeben und für die einzelnen Städte getrennt angeben)?

9. Inwieweit waren Beamte der Bundespolizei während der „Revolutionären 1. Mai Demonstration“ in Berlin im Einsatz?

a) Wer leitete diesen Einsatz?

b) Wie lautete der Auftrag der hier eingesetzten Bundespolizeibeamten?

c) Inwieweit kam es hier zu freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Beamte der Bundespolizei?

d) Inwieweit setzten Beamte der Bundespolizei hier Pfefferspray ein?

10. Inwieweit waren Beamte der Bundespolizei im Anschluss an die Berliner „Revolutionäre 1. Mai Demonstration“ in den Abend- und Nachtstunden am Kottbusser Tor im Einsatz?

a) Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren an diesem Ort im Einsatz?

b) Wer leitete diesen Einsatz?

c) Wie lautete der Auftrag der hier eingesetzten Bundespolizeibeamten?

d) Inwieweit kam es hier zu freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Beamte der Bundespolizei?

e) Inwieweit setzten Beamte der Bundespolizei hier Pfefferspray ein?

f) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Abend- und Nachtstunden des 1. Mai 2011 am Kottbusser Tor eine polizeiliche Aufforderung, den Platz zu verlassen, und wenn ja, zu welcher Zeit?

g) Inwieweit bewertet die Bundesregierung den Polizeieinsatz und insbesondere den exzessiven Gebrauch von Pfefferspray in den Abend- und Nachtstunden des 1. Mai 2011 am Kottbusser Tor in Berlin als verhältnismäßig?

11. Wie sah das Einsatzkonzept in Heilbronn aus, und wie bewertet die Bundesregierung dessen Umsetzung?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die stundenlangen Einkesselungen mehrerer Hundert Menschen in Heilbronn, wobei die Betroffenen lange Zeit weder mit Wasser versorgt wurden noch Zugang zu Toiletten erhielten?

Berlin, den 16. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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Ein Gedanke zu „„Brutales Vorgehen der Polizei und willkürliche Festnahmen“ – Bundestagsfraktion Die Linke will auch wissen, was am 1. Mai 2011 in Heilbronn passierte

  1. Ich finde es wichtig und richtig hier einmal kritisch nachzufragen.
    Ich selbst war am 1. Mai in Heilbronn. Zum Wiederholten Male durfte ich daran teilhaben wie bis auf die Augenpartie verpackte Polizeikräfte (wohlgemerkt ohne Nummerierungen auf den Uniformen) eine Gruppen Demonstranten einkesselten. Auf Nachfrage hin warum dies geschah bekam ich von einem Beamten vor Ort die Aussage zu hören: „Ein Teil der Gruppe habe sich ungerechtfertigter Weise vermummt (aha, die dürfen das also nicht) und eventuell wurden Einsatzkräfte durch die Gruppe Nötigungen ausgesetzt.
    Zudem fiel mir auf dass viele Beamte mit Kameras und Fotoapparaten Bilder aufzeichneten. Bisher wähnte ich mich in dem Glauben es handle sich um präventive Maßnahmen und die Datenfluten würden ohnehin zeitnah gelöscht.
    Umso besorgter beobachte ich nun die Erkenntnisse aus Dresden, hier wurden über 130 000 Händybenutzerdaten während einer Nazigegendemo aufgezeichnet. Nachzulesen unter folgendem Artikel:0
    http://taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/138000-handy-datensaetze-ausgespitzelt/
    Ich finde es sehr beängstigend wenn unter dem Vorwand der größtmöglichen Sicherheit Gesetze und rechtliche Vorgaben missachtet werden, vor allem wenn es darum geht verfassungsfeindlichen Gruppen in ihren Demonstrationsrechten zu unterstützen. Meiner Meinung schießt man hier weit über das Ziel hinaus. Diese Aufzeichnung und Speicherung geht mir zu weit und ich war bisher der Annahme, das dies auch rechtlich nicht möglich sei. In diesem Zusammenhang würde mich natürlich besonders interessieren ob diese ungerechtfertigte Überwachung auch in Heilbronn angewendet wurde.

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