Auf unsere Intervention bezüglich der Gemeinde Fichtenau (nur ein Wahllokal für die gesamte Gemeinde bei der Volksabstimmung zu Stuttgart 21) hat Landrat Gerhard Bauer inzwischen reagiert.
Von Hans-Joachim Feuchter, Grüne/ödp im Kreistag Schwäbisch Hall
Gibt es im Landkreis Schwäbisch Hall mehr Fälle wie in Fichtenau?
Er hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er den Bürgermeister der Gemeinde Fichtenau, Piott, darüber informiert habe, dass sein Verfahren ungesetzlich sei und nicht den Vorgaben des Gesetzes zur Durchführung von Volksabstimmungen entspreche. Er habe ihn angewiesen, sich den Gesetzesvorgaben entsprechend zu verhalten und mehr Wahllokale einzurichten. Inzwischen gibt es wohl auch einen Erlass des Innenministeriums zur selben Problematik. Offensichtlich gibt es auch andernorts Ähnliches. Von daher wäre es aus unserer Sicht lohnend, die Art der Durchführung der Volksabstimmung im Landkreis zu recherchieren. Ich werde heute noch beim Landrat anfragen, ob es im Landkreis vergleichbare Fälle gibt, beziehungsweise wie im Landkreis die Volksabstimmung durchgeführt wird.
Brief von Hans-Joachim Feuchter an Landrat Gerhard Bauer (Freitag, 7. Oktober 2011):
Sehr geehrter Herr Landrat,
Sie haben mir gestern mündlich mitgeteilt, dass die geplante Durchführung der Volksabstimmung in Fichtenau ungesetzlich ist und dass Sie Herrn BM Piott angewiesen haben, mehr Wahllokale einzurichten. Inzwischen gibt es wohl einen Erlass des Innenministeriums zur selben Problematik. Das lässt vermuten, dass auch andernorts ähnlich verfahren wird wie in Fichtenau. Ich möchte Sie bitten, dies von der Kommunalaufsicht für den Landkreis überprüfen zu lassen und gegebenenfalls für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe zu sorgen. Im Grunde müsste so verfahren werden wie bei Landtagswahlen. Bitte informieren Sie mich über das Ergebnis Ihrer Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Feuchter