„Ein Gemeinderat darf nicht zur geschlossenen Gesellschaft verkommen“ – Negativbeispiele in Schwäbisch Hall und Fichtenau

Offenheit und Öffentlichkeit sind Grundvoraussetzungen des parlamentarischen Staates. Wo Volksvertreter sich vor dem Volk hinter verschlossenen Türen verschanzen, stirbt erst die Demokratie und dann die Freiheit. Soweit die Theorie.

Von Wolfgang Moser, Fichtenau

Unverfrorenes Beispiel aus Schwäbisch Hall

Die Praxis: Die Missachtung des Öffentlichkeitsgebotes von Gemeinderatssitzungen ist für viele Bürgermeister – welcher Fichtenauer Sitzungsbesucher könnte nicht ein traurig Lied davon singen – zur lässigen Gewohnheit geworden. Nach der Devise, was öffentlich ist, bestimme ich, sperren sie den Volkssouverän immer öfter von der Teilnahme aus. Ein besonders unverfroren praktiziertes Beispiel gelangte jetzt aus dem Schwäbisch Haller Gemeinderat ans Licht.

„Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.“

„Gemeinderat lässt Bürger zu Sitzungen zu“, meldeten unlängst das Hohenloher Tagblatt, Haller Tagblatt und Rundschau Gaildorf, sichtlich erfreut darüber, dass selbige nun „dabei sein dürfen“. Und zitieren den Schwäbisch Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim (SPD) mit der gönnerhaften Bemerkung: „Wenn dem nichts widerspricht, können wir das so handhaben.“ Der Mann hat offenbar Sinn für besonders sarkastischen Humor. Oder er kennt seine eigene Geschäftsordnung nicht. Dort heißt es, über jeden Widerspruch erhaben: „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.“ Schwäbisch Hall, den 27. April 2006.“ Unterschrift: Hermann-Josef Pelgrim, Oberbürgermeister (…)

Den ganzen Artikel von Wolfgang Moser gibt es auf der Internetseite Fichtenauer Forum:

http://fichtenauerforum.blogspot.com/2011/10/geschlossene-gesellschaft.html

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