Ohne Rechtsgrundlage hat die diakonische Konferenz die Ordnung der arbeitsrechtlichen Kommission so verändert, dass Vertreter der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen nicht mehr der Arbeitsrechtlichen Kommission angehören können, wenn sie sich zuvor für den Abschluss von Tarifverträgen in der Diakonie ausgesprochen haben.
Von Wolfgang Lindenmaier, Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) Württemberg
Keine Möglichkeit mehr, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten
Betroffen von dieser Maulkorbregelung ist auch die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung des diakonischen Werks Württemberg. Obwohl mehr als 8000 Beschäftigte der Diakonie Württemberg von den Beschlüssen der Bundesweiten Arbeitsrechtlichen Kommission direkt betroffen sind, haben ihre Vertreter nicht mehr die Möglichkeit die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft hat deshalb den renommierten Kirchen- und Arbeitsrechtler Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon beauftragt, gegen das Diakonische Werk zu klagen. Ziel ist es festzustellen, dass die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission unzulässig ist und daher die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht wirksam werden können.
AGMAV rechnet sich gute Chancen aus, diesen Prozess zu gewinnen
Mit dieser Klage betreten die Mitarbeitervertretungen rechtliches Neuland, zum ersten Mal wird ein ordentliches, weltliches Gericht angerufen, um die Zulässigkeit von Beschlüssen eines kirchlichen Gremiums zu überprüfen. Die AGMAV rechnet sich gute Chancen aus, diesen Prozess zu gewinnen, weil bislang auf der Bundesebene kein Kirchengesetz besteht, das es der diakonischen Konferenz ermöglicht, die im Grundgesetz garantierte Kirchenautonomie auf diesen vereinsrechtlichen Zusammenschluss zu übertragen. Erst die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, die vom 6. November 2011 bis zum 10. November 2011 in Magdeburg tagen wird, soll ein Gesetz erlassen, mit dem nachträglich der Rechtsbruch der Diakonischen Konferenz geheilt werden soll. Mit diesem neuen Kirchengesetz soll auch verhindert werden, dass die zirka 750 000 Beschäftigten der evangelischen Kirche und der mit ihr verbundenen diakonischen Einrichtungen für den Abschluss von Tarifverträgen streiken. Dagegen werden am 4. November 2011 hunderte von Beschäftigten demonstrieren.
Informationen im Internet zur Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg (AGMAV):
Rund 45.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den zirka 300 Einrichtungen der Diakonie in Württemberg in allen Bereichen der sozialen Arbeit. Dabei sind fast die Hälfte aller Beschäftigten allein in den sechs Großkonzernen der Diakonie, nämlich der Evangelischen Heimstiftung, der Diakonie Stetten, der BruderhausDiakonie, dem Diakoniewerk Schwäbisch Hall, den Zieglerschen, den „Dienste für Menschen“ und der Evangelischen Gesellschaft, angestellt. Für diese 45.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt ein eigenes Kirchenrecht. Sie wählen deshalb eine Mitarbeitervertretung (MAV) statt eines Betriebsrates und sie haben auch keinen Tarifvertrag, sondern ein eigenes spezielles Arbeitsrecht, das nur für die Beschäftigten der Kirche und ihrer Diakonie gilt. Die MAVen haben sich zur Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg zusammengeschlossen.
Weitere Informationen und Kontakt:
Anschrift: Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, Heilbronner Straße 180, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711-1656 266
Fax: 0711 – 1656 49 266,
E-Mail: info@agmav-wuerttemberg.de
Internet: www.agmav-wuerttemberg.de