Erneut fällt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle durch die Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit negativ auf. Bereits im Vorfeld wurde vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit (1) die angekündigte Videoüberwachung um den Hauptbahnhof kritisiert. (2) Jetzt stellt sich heraus, dass diese Videoüberwachung schon seit Sommer 2010 vom Stuttgarter Polizeipräsidium betrieben wird.
Von Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Polizei bestreitet „Polizeikessel“
Und dies seit Sommer 2011 nicht nur zur „Steuerung von Polizeieinsätzen“, sondern auch für „polizeiliche Zwecke zur Erfassung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Und zwar ohne jede Kennzeichnung des überwachten Bereichs. (3) In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums heißt es an anderer Stelle: „Einen sogenannten Polizeikessel wird es auch künftig nicht geben.“ (4)
S21-GegnerInnen wurden mehrfach eingekesselt
Tatsache ist aber, dass im Winter 2010/Frühjahr 2011 der Polizeikessel gang und gäbe war. Diese Art des polizeilichen Vorgehens (Einkesselung der S21-GegnerInnen ohne vorherige Auflösung der Versammlung und ohne Möglichkeit den Platz zu verlassen) nahm im Gegenteil so überhand, dass mehrere S21-GegnerInnen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage eingereicht haben, um die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen feststellen zu lassen. (5)
Polizei verhinderte Protest gegen Neonazis
Weitere Beispiele sind die Polizeikessel am 1. Mai 2009 in Ulm und am 1. Mai 2011 in Heilbronn, bei denen wiederholt AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um den Protest gegen Neonazis zu verhindern. Doch nicht nur hier wird die Stuttgarter Polizei aktiv, so will sie zukünftig auch bei Twitter und Facebook vertreten sein, „um erforderlichenfalls Einsatzmaßnahmen im Internet ergänzend zu erläutern – und wenn nötig, auch Fehlinterpretationen entgegen zu treten.“
Sitzblockaden gegen Neonazi-Aufmarsch als Straftaten denunziert
Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis für Versammlungsfreiheit zu dieser Art der polizeilichen „Öffentlichkeitsarbeit“: „Wir kennen das von den Protesten gegen den Neonazi-Aufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn. Dort verteilte die Polizei im Vorfeld Flugblätter und Plakate, gab Presseerklärungen heraus, in denen Sitzblockaden gegen den Neonazi-Aufmarsch als Straftaten denunziert wurden. Wie notwendig aber das entschlossene Auftreten von AntifaschistInnen war und ist, kann jedeR beurteilen, der in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat. Deshalb lassen wir nicht locker in unserem Bestreben für ein fortschrittliches Versammlungsrecht.“
Unterschriftensammlung für fortschrittliches Versammlungsrecht
Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch. Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download (6)
Quellenhinweise:
(1) http://www.versammlungsrecht.info
(2) http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/bdsvfpressemitteilung_11122011.pdf
(3) http://www.parkschuetzer.de/statements/111768
(5) http://www.versammlungsrecht.info/neu/aktuelles.html
(6) http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/bfv-kfv-unterschriftenliste.pdf