„Ein guter Tag für den Artenschutz“ – Baustopp am Grundwassermanagement von „Stuttgart 21”

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg gegen den 5. Planänderungsbeschluss beim Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Grundwassermanagement) des Projekts „Stuttgart 21” stattgegeben. Damit sind sämtliche Maßnahmen im Rahmen der 5. Planänderung rechtswidrig und vorerst nicht mehr zulässig.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg

BUND muss beteiligt werden

„Heute ist ein guter Tag für den Natur- und Artenschutz in Deutschland”, kommentierte die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender das Urteil des VGH, „ es ist nun erwiesen: Der Artenschutz ist in Deutschland kein überflüssiger Luxus, kein zweitrangiges Recht, das Bauherren nur dann einhalten müssen, wenn es ihnen gerade passt.” Der BUND forderte das Eisenbahn-Bundesamt, das in dem Verfahren unterlegen war, auf, im Sinne des Urteils umgehend ein Ergänzungsverfahren unter Beteiligung des BUND einzuleiten.

Immense Bedeutung des Artenschutzes für unser Ökosystem

Brigitte Dahlbender unterstrich, dass das Urteil zudem weit über die 5. Planänderung hinausweist. „Aus dem Geist des Urteils geht eindeutig hervor, dass der Artenschutz zukünftig nicht erst im Vollzug, sondern bereits im Planungsverfahren berücksichtigt werden muss”, so die BUND-Landesvorsitzende, „künftig muss unter Hinzuziehung betroffener Verbände frühzeitig und verbindlich festgelegt werden, wie artenschutzrechtlichen Bestimmungen in einem Genehmigungsverfahren Genüge getan werden kann. Das ist bei Baumaßnahmen der einzige Weg, der immensen Bedeutung des Artenschutzes für unser Ökosystem gerecht zu werden, die auch durch dieses Gerichtsurteil bestätigt wurde.”

Polizei muss nun in erster Linie die Bäume vor einer rechtswidrigen Fällung schützen

Da der VGH auch die aufschiebende Wirkung der Klage anordnete, müssen die Baumaßnahmen im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart sofort eingestellt werden. Brigitte Dahlbender warnte den Bauträger und das Eisenbahn-Bundesamt davor, im Januar wie ursprünglich geplant Bäume im Schlossgarten zu fällen. Die Bahn habe den Artenschutz mit Füßen getreten und sei nun vom VGH in die Schranken gewiesen worden. „Ohne eine verbindliche artenschutzrechtliche Planung im Hinblick auf Vorkommen von Juchtenkäfern, Fledermäusen und Hohltauben sind die Baumfällungen im Schlossgarten rechtswidrig, ebenso wie der Abriss des Südflügels, in dem wahrscheinlich Fledermäuse leben”, sagte die BUND-Landesvorsitzende. An die Adresse der Landesregierung und der Polizei sagte Brigitte Dahlbender: „Statt sich mit dem Aufbau von Containerzellen zu beschäftigen, muss die Polizei nun in erster Linie die Bäume vor einer rechtswidrigen Fällung und den Südflügel vor dem rechtswidrigen Abriss schützen.“

Weitere Informationen und Kontakt:

BUND –  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg e.V., Marienstraße 28, 70178 Stuttgart

Telefon 07 11 – 62 03 06-0

E-Mail: presse.bawue@bund.net

Fax: 07 11 – 62 03 06-77

Internet: www.bund-bawue.de

Hintergrund:

Der BUND hatte am 22. Juli 2011 Anfechtungsklage gegen die 5. Planänderung des Projekts „Stuttgart 21“ erhoben. Die in der Änderung vorgesehene Zentralisierung des Grundwassermanagements hat natur- und artenschutzrechtliche Auswirkungen. Im Verfahren zum Erlass dieses Änderungsbeschlusses war der BUND im Frühjahr 2010 dennoch nicht beteiligt worden. Ein Beteiligungsrecht stand dem BUND als anerkanntem Naturschutzverband jedoch zu. Der VGH hat dementsprechend in seinem Eilbeschluss am 6. Oktober 2011 ein Klagerecht des BUND gegen den 5. Planänderungsbeschluss bestätigt, da er „wahrscheinlich“ an diesem Verfahren hätte beteiligt werden müssen.

Von der bereits am 11. Dezember 2009 beantragten und vom Eisenbahnbundesamt am 30. 4. 2010 genehmigten 5. Planänderung erfuhr der BUND erst im Nachhinein und nur auf dem Rechtsweg, indem er nach Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht beim Eisenbahnbundesamt beantragte. Hätte die Deutsche Bahn AG – wie es eigentlich im Gesetz vorgesehen ist – bereits im Vorfeld die Experten der betroffenen Verbände konsultiert, hätten die geschützten Juchtenkäfer und ihre Lebensräume sowie zahlreiche alte Bäume im Schlossgarten erhalten bleiben können. Nachdem das Eisenbahn-Bundesamt sich über den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 6. Oktober 2011 hinwegsetzte und Sofortvollzug anordnete, hat das VGH nun in einem endgültigen Urteil der Klage des BUND stattgegeben. Eine Revision ist nicht zulässig.

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