In Gaildorf wird am Sonntag, 5. Februar 2012, ein neuer Bürgermeister gewählt. Es haben sich drei Kandidaten beworben. Der Gemeindewahlausschuss hat am Mittwoch, 11. Januar 2012, alle drei Bewerber zur Wahl zugelassen. Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen. Ein eventuell notwendiger zweiter Wahlgang (korrekt Neuwahl) würde am Sonntag, 26. Februar 2012, stattfinden. Im zweiten Wahlgang gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Ex-Bürgermeister Eggert ist jetzt OB von Calw
Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der möglicherweise erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der bisherige Amtsinhaber Ralf Eggert wurde im Herbst 2011 zum Oberbürgermeister von Calw gewählt.
Bisher haben sich für das Amt des Gaildorfer Bürgermeister beworben:
Als erster Kandidat hat Reiner Gauger seine Bewerbung im Gaildorfer Rathaus eingereicht. Zweiter Bewerber ist Karl-Dieter Diemer. Eine öffentliche Kandidatenvorstellung ist am Donnerstag, 19. Januar 2012, ab 19 Uhr, in der Gaildorfer Limpurghalle geplant.
Informationen zu Reiner Gauger:
Reiner Gauger, ist 1962 in Gaildorf geboren. Er ist Diplom Wirtschaftsingenieur (FH). In Gaildorf betreibt er eine Marketing-Agentur. Gaugers Wahlspruch lautet „Gestalten statt verwalten“. Als Bürgermeister will Gauger „mit allen demokratischen Strömungen zusammenarbeiten“. Seit über 30 Jahren ist er Mitglied der CDU. Von 1989 bis 1992 war er nach eigenen Angaben Mitglied des Gaildorfer Gemeinderats. 2009 kandidierte Gauger auf der Landesliste der CDU (Platz 13) für den Bundestag. Seit 2005 ist er Kreisvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, seit 2011 stellvertretender CDU-Kreisvorsitzender.
Am Mittwoch, 11. Januar 2012, um 20 Uhr will Reiner Gauger im Kernersaal der Gaildorfer Limpurghalle seinen 10-Punkte-Plan für Gaildorf vorstellen.
Ehrenämter (eigene Angaben des Kandidaten):
1988 bis 1992: Abteilungsleiter TSV Gaildorf Fußball
1996 bis 1997: Geschäftsführer und Präsident FC Augsburg
seit 2006: Ausschussmitglied Stadtmarketing Gaildorf
seit 2009: Aufsichtsratsvorsitzender Bahnbetriebswerk Crailsheim AG
Weitere Informationen im Internet über Reiner Gauger:
http://www.gauger-info.de/html/index.html
http://www.gauger-info.de/pdf/zeitungsbericht_101111.pdf
http://www.gauger-info.de/pdf/zeitungsbericht_181111.pdf
Informationen zu Karl-Dieter Diemer:
Karl-Dieter Diemer ist 1963 in Neuenstadt am Kocher geboren. Diemer ist seit 1991 Leiter des Forstamts Gaildorf. Er hat Forstwirtschaft in Rottenburg studiert. Als einen seiner Schwerpunkte nennt Diemer die Bildungsarbeit im Wald für Kindergärten, Schulen und in der Erwachsenenbildung. Diemer ist verheiratet und hat vier Kinder im Alter zwischen elf und 17 Jahren. Ehrenamtlich ist er im Kirchengemeinderat (evangelisch) aktiv, Mitglied im Kindergarten- und Jugendausschuss sowie in der Kirchenbezirkssynode. Diemer bildet Jugendliche im Posaunenchor aus und spielt selbst Trompete.
Weitere Informationen im Internet über Karl-Dieter Diemer:
Dritter Bewerber ist der Gaildorfer Beigeordneten und kommissarische Verwaltungschef Ulrich Bartenbach. Bartenbach ist hauptamtlicher erster Beigeordneter, Bürgermeisterstellvertreter und Kämmerer in Gaildorf. Seit dem Weggang von Bürgermeister Ralf Eggert nach Calw ist Bartenbach kommissarischer Bürgermeister. Er ist 1952 in Gaildorf geboren, studierte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und schloss das Studium 1975 als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. Bartenbach ist verheiratet, evangelisch und hat zwei erwachsene Kinder.
Weitere Informationen im Internet über Ulrich Bartenbach:
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin:
Wegen der Wahl des Amtsinhabers zum Oberbürgermeister der Stadt Calw wird die Wahl des/der Bürgermeisters / Bürgermeisterin der Stadt Gaildorf notwendig. Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 5. Februar 2012.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem 26. Februar 2012. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters / Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Gaildorf, Bürgerbüro, Schloss-Straße 20, 74405 Gaildorf bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, 15. Januar 2012 beim Bürgermeisteramt Gaildorf, Schloss-Straße 20, 74405 Gaildorf eingehen.
Gaildorf, 21. Dezember 2011
Bürgermeisteramt Gaildorf
Weitere Informationen und Kontakt:
http://www.gaildorf.de/data/rathausAktuell.php