Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die damit verbundene drastische Kappung der Förderung der Solarenergie im Bereich Photovoltaik kam am 9. März 2012 in erster Lesung in den Bundestag. Davon sind auch viele Firmen und Kommunen in unserer Region betroffen.
Von Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe
Bürgermeister und Landräte sollen sich bei der Bundesregierung für die Solarenergie einsetzen
Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) hat deshalb einen Brief an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe sowie die beiden Landräte Gerhard Bauer und Helmut M. Jahn geschrieben. Darin bittet er sie dringend, den Regierungsplänen zur drastischen Kürzung der Solarförderung auch öffentlich eine klare Absage zu erteilen und durch persönlichen Einsatz bei Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundesministern Rösler und Röttgen sowie bei den hiesigen Bundestagsabgeordneten der Koalitionsparteien auf eine Änderung des Gesetzentwurfes hinzuwirken. Bis zur dritten Lesung am 30. März 2012, bei der die EEG-Novelle vom Bundestag beschlossen werden soll, besteht noch die Gelegenheit zu Änderungen. Harald Ebner schreibt in seinem Brief unter anderem:
Energiewende muss beschleunigt werden
„Der fortschreitende Klimawandel, die Atomkatastrophe von Fukushima vor einem Jahr und Ölpreise von über 120 Dollar pro Barrel machen deutlich, dass die Energiewende nicht gebremst, sondern im Gegenteil beschleunigt werden muss. Besonders Freiflächenanlagen, die zum Beispiel entlang von Autobahnen, in Gewerbegebieten, auf Mülldeponien oder auf Holzlagerstätten wie in Schrozberg eine sinnvolle ergänzende Flächennutzung darstellen, sind von Vergütungskürzungen um 30 Prozent betroffen. Bis 2020 würde mit den weiteren geplanten Absenkungsschritten der Solarausbau auf durchschnittlich 350 Megawatt pro Jahr gedrückt und damit praktisch zum Erliegen kommen.
EEG nicht durch Kahlschlagpolitik gefährden
Diese schockartige Kappung der Solarförderung geht deutlich über ein sinnvolles Maß der Förderungsanpassung an erreichte Kosteneffizienzfortschritte hinaus. Die schon bisher geltende kontinuierliche Degression der Vergütung hat bislang eine übermäßige Belastung der Verbraucher verhindert. Die Energiewende ist entscheidend und notwendig, um eine umweltfreundliche, verlässliche und auch langfristig bezahlbare Energieversorgung in der Zukunft sicherzustellen – und damit einen essentiellen Teil der Daseinsvorsorge auch auf kommunaler Ebene. Das vielfach von anderen Ländern übernommene deutsche EEG als internationales Erfolgsmodell darf daher nicht durch Kahlschlagpolitik gefährdet werden.“
Weitere Informationen und Kontakt:
Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030 / 227-73028
Fax: 030 / 227-76025
E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de
Internet: www.harald-ebner.de
Der gesamte Brief des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner an die Bürgermeister und Landräte der Kreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe:
Drastische Kürzung der Solarförderung trifft Unternehmen und Kommunen auch in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. Februar 2012 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe (quasi einen Gesetzentwurf) zur Ausgestaltung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und eine damit verbundene drastische Kappung der Förderung der Solarenergie (im Bereich Photovoltaik) beschlossen. Besonders Freiflächenanlagen, die zum Beispiel entlang von Autobahnen, in Gewerbegebieten, auf Mülldeponien oder auf Holzlagerstätten wie in Schrozberg eine sinnvolle ergänzende Flächennutzung darstellen, sind von Vergütungskürzungen um 30 Prozent betroffen. Der jährliche Solarausbau soll nach diesem Beschluss im Rahmen eines Korridors von 2,5 bis 3,5 Gigawatt de facto planwirtschaftlich gedeckelt und ab 2014 jährlich um 400 Megawatt gesenkt werden.
Dies würde für 2012 mehr als eine Halbierung des Kapazitätsausbaus bedeuten: 2011 wurde die Photovoltaik noch um 7,5 Gigawatt ausgebaut. Bis 2020 würde mit den zusätzlichen Absenkungsschritten der Solarausbau auf durchschnittlich 350 Megawatt gedrückt und damit praktisch zum Erliegen kommen. Damit wäre das entsprechende Ausbauziel des Aktionsplans für Erneuerbare Energien von 52 Gigawatt, das die Bundesregierung 2010 an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet hat, um 11 Gigawatt verfehlt. Die Drosselung des Ausbaus beziehungsweise der Vergütung soll unabhängig von der realen Kostenentwicklung stattfinden. Also selbst dann, wenn die Solarenergie deutliche Kosteneffizienzsprünge macht und die Stromerzeugungskosten unter diejenigen von Kohlekraftwerken fallen. Damit wird deutlich, dass es der Bundesregierung nicht in erster Linie um die Begrenzung oder Senkung der Kosten durch die Solarenergie geht.
An die Landräte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe
Faktisch reichen die Vergütungskürzungen ab dem 1. April 2012 zum Teil weit über 30 Prozent hinaus, weil es zu Verschiebungen in andere Anlageklassen und damit indirekt zu noch geringeren Vergütungen kommt. Hinzu kommt eine monatliche Absenkung der Vergütung um 0,15 Cent pro Kilowattstunde (KWh) (ab 2013 also um 1,8 Cent pro Jahr). Zudem werden bei Anlagen mit Netzeinspeisung (ohne Eigenverbrauch) nur noch 85 bis 90 Prozent des Solarstroms mit dem vollständigen Satz vergütet. Der Rest muss zu deutlich niedrigeren Erlösen vermarktet werden. Insgesamt erreichen die Gesamtabsenkungen je nach Anlagenart dieses Jahr ein Niveau von 36,6 bis 50 Prozent. Weitere Änderungen, wie beispielsweise eine weitere Absenkung der Förderung bzw. des Anteils des voll vergüteten Solarstroms, sind zusätzlich für den Fall vorbehalten, dass der vorgegebene Ausbaukorridorrahmen für Solarstrom überschritten wird.
Die Kürzungen sollen rückwirkend ab der ersten Lesung des Gesetzes Anfang März gelten, was zu großer Verunsicherung unter den Käufern von Solaranlagen führt, denen bislang der 1. April 2012 als Stichtag kommuniziert wurde. Nach der Verabschiedung des Gesetzes sollen zudem zukünftige Kürzungsschritte beziehungsweise Marktanteilsveränderungen allein von den Ministerien per Rechtsverordnung ohne parlamentarische Kontrolle durch Bundestag und Bundesrat erfolgen. Dadurch verschlechtert sich die Attraktivität von Investitionen in Solarenergie sowie die Planungssicherheit für Investoren zusätzlich.
Die schockartige Kappung der Solarförderung geht deutlich über ein sinnvolles Maß der Förderungsanpassung an erreichte Kosteneffizienzfortschritte hinaus. Die schon bisher geltende kontinuierliche Degression der Vergütung hat bislang eine übermäßige Belastung der Verbraucher verhindert. Trotz Verdoppelung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wäre daher im Jahr 2020 auch nach den bisherigen Rahmenbedingungen die EEG-Umlage als Bestandteil des Verbraucherpreises nur marginal auf 3,64 Cent/KWh gestiegen, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ermittelt hat. Zudem senken die Erneuerbaren Energien schon heute besonders in wind- und sonnenstarken Zeiten den Börsenstrompreis und entlasten die Volkswirtschaft von hohen Kosten für Brennstoffimporte, allein um 11 Milliarden Euro im Jahr 2011. Wie Studien im Auftrag meiner Fraktion belegt haben, waren die erfolgten Preissteigerungen um insgesamt 40 Prozent seit 2006 beim Strompreis für Privatkunden weitestgehend unberechtigten Gewinnsteigerungen durch die Energieversorger, dagegen kaum höheren Kosten wie etwa durch die EEG-Umlage geschuldet.
Die deutschen Solaranlagenhersteller sind aufgrund der Konkurrenz aus China mit ihren deutlich niedrigeren Preisen bereits in einer angespannten Situation, wie die Zunahme von Insolvenzen bei Solarunternehmen wie SOLON und Solar Millennium AG belegen. Auch im Bereich der Anlageninstallation und -wartung sind viele Arbeitsplätze besonders im Handwerk auch in Baden-Württemberg gefährdet. Die Pläne der Bundesregierung würden eine Pleitewelle auslösen und das mittelfristige Aus für die deutschen Anlagenhersteller bedeuten, was sich auch negativ auf viele Zulieferbetriebe und Komponentenhersteller in Baden-Württemberg und damit die Gemeindefinanzen, wo diese Unternehmen ansässig sind, auswirken würde. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat vor übertriebenen Einschnitten in die Solarstromvergütung gewarnt.
Die Energiewende ist entscheidend und notwendig, um eine umweltfreundliche, verlässliche und auch langfristig bezahlbare Energieversorgung in der Zukunft sicherzustellen – und damit einen essentiellen Teil der Daseinsvorsorge auch auf kommunaler Ebene. Das vielfach von anderen Ländern übernommene deutsche EEG als internationales Erfolgsmodell darf daher nicht durch Kahlschlagpolitik gefährdet werden. Bis zur dritten Lesung des Gesetzes Ende März besteht noch die Chance, Druck auf Vertreter der Koalitionsparteien bezüglich der Ausgestaltung auszuüben, um gravierende negative Auswirkungen für Wirtschaft, Kommunen und Volkswirtschaft zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Dass der Regierungsentwurf auch bei CDU und CSU umstritten ist, belegt die Kritik unter anderem von Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht sowie von Bayerns Landwirtschaftsminister Brunner.
Allerdings haben Koalitionsvertreter nur bei den Punkten „Stichtag 9. März“ und der zukünftigen Einbindung des Bundestages Kompromissbereitschaft angedeutet, nicht bei den extremen Kürzungen und der ausbauhemmenden Deckelung der Förderung. Hier ist nach wie vor starker Druck auf die Regierungsfraktionen durch Akteure auf allen politischen Ebenen erforderlich. Ich bitte Sie dringend, den Regierungsplänen auch öffentlich eine klare Absage zu erteilen und durch Ihren persönlichen Einsatz bei Bundeskanzlerin Merkel, den Bundesministern Rösler und Röttgen sowie bei den Bundestagsabgeordneten der Koalitionsparteien in unserer Region auf eine Änderung des Gesetzentwurfes hinzuwirken. Der fortschreitende Klimawandel, die Atomkatastrophe von Fukushima vor einem Jahr und Ölpreise von über 120 Dollar pro Barrel machen deutlich, dass die Energiewende nicht gebremst, sondern im Gegenteil beschleunigt werden muss.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und hoffe auf Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner
Weitere Informationen und Kontakt:
Harald Ebner, Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecher für Agro-Gentechnik, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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