Das Bundesministerium des Innern hat darüber informiert, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern aufgrund europäischer Vorgaben ab dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen.
Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall
Gültiges Dokument ist mitzuführen
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig bei der zuständigen Passbehörde neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Schengen-Raums. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Die Sprechzeiten des Bürgeramtes Schwäbisch Hall sind Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Auskünfte sind im Bürgeramt erhältlich, Telefon 0791/751-242.
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