„Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht“ – Kommentar von Thomas Trüten

„Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt.“

Kommentar von Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Zwei Wochen im Mai 2012:

Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:

1. Mai 2012:

Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt „begleitet“. Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, „weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden“. Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

7. Mai 2012:

„Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 Euro aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose. Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von „Das ist unser Geld!“ bis „Polizeistaat!“.

Aufstellen einer Spendendose ist zulässig

Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist.“ (aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012 )

10. Mai 2012:

Aktivisten der Initiative „Cannstatter gegen S21“ wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: „… auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen (Toiletten etc.) zu betreten.“ Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. „Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben.“ (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012). Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.

Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität

Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy-Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der „Ordensbrüder für den Frieden“. Thomas Trüten weiter: „Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy-Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“

Weitere Informationen und Kontakt:

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

http://www.versammlungsrecht.info/neu/index.html

Links zu anderen Gruppen:

http://www.versammlungsrecht.info/neu/links.html

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