„Bezahlte Nebentätigkeiten: Transparenz muss für alle Politiker gelten“ – Unterschriftenaktion der Organisation Campact

Transparenz muss für alle gelten! Union und FDP forderten von Peer Steinbrück zurecht die völlige Offenlegung seiner Nebeneinkünfte. Doch dieselbe Transparenz lehnen sie als Regel für alle Abgeordneten ab. Damit dürfen wir sie nicht durchkommen lassen!

Von der Organisation Campact

Appell unterzeichnen:

https://www.campact.de/transparenz/appell/teilnehmen/

Text des Campact-Appells:

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert,

sehr geehrte Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestags,

sehr geehrte Mitglieder der Rechtsstellungskommission,

in Kürze wird erneut darüber entschieden, wie umfangreich Politiker-Nebeneinkünfte veröffentlicht werden müssen. Sorgen Sie dafür, dass dies auf den Euro genau geschieht! Als Wähler/in möchte ich erfahren können, welche Parlamentarier/innen neben ihrem Abgeordnetengehalt wie viel Geld von wem und für was erhalten.

Sorgen Sie zudem dafür, dass Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe gestellt wird! Deutschland muss umgehend die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Ort werden angehängt)

Zur Unterschriftenaktion:

https://www.campact.de/transparenz/appell/teilnehmen/

5-Minuten-Info:

Transparenz bei Nebeneinkünften und wirksames Antikorruptionsgesetz

Eines hat die Debatte um die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ganz klar gezeigt: Mit der derzeitigen Veröffentlichungspflicht über Nebeneinkünfte von Abgeordneten bleibt immer noch viel zu viel im Dunkeln. Seit über einem Jahr verhindert Schwarz-Gelb im Bundestag mehr Transparenz. Und auch bei der Anti-Korruptionsbekämpfung steht Schwarz-Gelb auf der Bremse: Noch immer weigert sich Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren.

Fordern Sie jetzt vollständige Transparenz bei Nebeneinkünften!

Bisher müssen Abgeordnete die genaue Höhe ihrer Nebeneinkünfte nicht offen legen, sondern nur angeben, in welche von drei Stufen ihre Nebentätigkeit fällt. Die erste Stufe liegt bei 1.000 bis 3.500 Euro, die zweite bei 3.500 bis 7.000 Euro und die dritte bei mehr als 7.000 Euro. Ab 7.000 Euro gibt es derzeit keine weitere Differenzierung. Das heißt, egal ob ein Abgeordneter einen Nebenverdienst von 7.001 Euro oder von 100.000 Euro hat – er muss im Bundestagshandbuch lediglich eine „entgeltliche Tätigkeit der Stufe 3“ angeben. Transparenz sieht anders aus! Denn es ist nun einmal ein Riesenunterschied, ob jemand 7.001 Euro verdient hat oder einen sechs- oder gar siebenstelligen Betrag.

Derzeitige Regelung ist nicht haltbar 

Dass die derzeitige Regelung nicht haltbar ist, dämmert mittlerweile auch einigen Politiker/innen. Seit über einem Jahr liegen der Rechtstellungskommission des Bundestags verschiedene Vorschläge für mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten vor. Die SPD schlägt vor, die derzeit drei Stufen auf sieben Stufen zu erweitern, wobei die letzte Stufe nicht mehr bei 7.000 Euro, sondern erst bei 150.000 Euro liegen soll. Das wäre gegenüber der jetzigen Regelung zwar eine Verbesserung, reicht aber nicht aus. Denn unklar bliebe immer noch, ob ein Abgeordneter 150.000, 500.000 oder gar eine Million Euro bekommen hat. Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb ein Modell mit 10 Stufen vorgeschlagen, damit gerade die großen Beträge besser erfasst werden. Doch auch dieses Modell greift zu kurz.

Wir wollen wissen, wer bezahlt!

Die Wähler/innen haben ein Recht zu erfahren, wer ihre Volksvertretreter/innen bezahlt. Nur so kann die Öffentlichkeit auch mögliche Interessenkonflikte bei politischen Entscheidungen richtig einschätzen. Wir fordern deshalb gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern Transparency International Deutschland, Lobby Control und Mehr Demokratie, dass alle Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte vollständig offen legen müssen. Der wegen seiner hohen Vortragshonorare unter berechtigtem Druck geratene SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat sich dieser Forderung jetzt angeschlossen.

Streitfall Bagatellgrenzen

Ein Streitpunkt ist die sogenannte “Bagatellgrenze”. Bisher müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte ab einer Höhe von 1.000 Euro angeben. Insbesondere Union und FDP dringen darauf, diese Grenze im Gegenzug zu mehr Transparenz bei den hohen Beträgen anzuheben. Erst im letzten Jahr versuchten sie, eine Regelung durchzusetzen, nach der Nebeneinkünfte erst ab einer Höhe von 10.000 Euro hätten veröffentlicht werden müssen. Solch eine Anhebung der Bagatellgrenze würde Tricksereien Tür und Tor öffnen: Zehn Vorträge im Jahr zu je 9.999 Euro könnte ein Abgeordneter dann für zehn unterschiedliche Unternehmen einer Branche halten. Trotzdem würde niemand etwas von den fast 100.000 Euro Nebenverdienst erfahren. Gemeinsam mit über 50.000 UnterzeichnerInnen und unseren Bündnispartnern konnten wir das – vorerst – verhindern.

UN-Konvention gegen Korruption

Transparenz bei Nebeneinkünften ist ein wichtiges Instrument zur Korruptionsprävention. Doch um Korruption wirksam zu verhindern, bedarf es mehr: Die Bundesregierung muss endlich die Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen umsetzen und schärfere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung erlassen.

2003 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC). Die deutsche Bundesregierung hat die Konvention kurz darauf offiziell unterzeichnet – doch bis heute hat der Bundestag das Abkommen immer noch nicht umgesetzt. Von den G20-Staaten haben allein Deutschland, Japan und Saudi-Arabien die UN-Konvention gegen Korruption noch nicht ratifiziert!

Schärfere Gesetze gegen Abgeordneten-Bestechung

Für eine Ratifizierung der Konvention müsste der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft werden. Bislang ist nach §108 des Strafgesetzbuches lediglich der Stimmenkauf und -verkauf bei Abstimmungen im Plenum strafbar. Die UN-Konvention verlangt jedoch, dass die Beeinflussung von Abgeordneten durch Geldzahlungen oder die Gewährung anderer Vorteile auch bei der sonstigen Ausübung ihres Mandates bestraft werden muss. Das ist in Deutschland derzeit nicht der Fall.

Die derzeitige Regelung ist so eng gefasst und praxisfern, dass Ermittlungen und Verurteilungen bei Korruption selbst in strafwürdigen Fällen nicht erlaubt sind, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 9. Mai 2006 feststellte.

Damals musste der BGH einen Wuppertaler Stadtrat, der Schmiergelder von einem Bauunternehmer angenommen hatte, teilweise freisprechen, weil Abgeordnetenbestechung nur unter sehr eng gefassten Bedingungen strafbar ist. So stellt das aktuelle Gesetz lediglich den vertraglichen Stimmenkauf unter Strafe. Doch in der Praxis erfolgt Korruption ohne vertraglich fixierte Stimmverkaufsvereinbarungen, so die Antikorruptionsorganisation Transparency International.

Deutschland macht sich international unglaubwürdig, wenn es – zum Beispiel in der Entwicklungszusammenarbeit – von anderen Ländern verlangt, mehr zur Bekämpfung von Korruption zu tun, gleichzeitig aber selbst die UN-Konvention gegen Korruption weiterhin nicht ratifiziert und das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung nicht wirksam verschärft. Darum haben im Sommer 2012 auch Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) angemahnt, UNCAC endlich zu ratifizieren.

Blockade der Regierung durchbrechen

Die Diskussion über die hohen Vortragshonorare von Steinbrück setzt einiges in Bewegung: Offensichtlich haben nun auch einige Politiker/innen der schwarz-gelben Koalition bemerkt, dass sie nicht einerseits von Steinbrück die vollständige Offenlegung seiner Nebentätigkeiten fordern und gleichzeitig Regeln blockieren können, die mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten ALLER Abgeordneten vorschreiben würden. Jetzt können CDU/CSU und FDP beweisen, dass es ihnen nicht nur um Wahlkampfgetöse geht, sondern um die Sache: Indem sie endlich strengeren Transparenzregeln zustimmen.

Abgeordnete beraten am Donnerstag, 18. Oktober 2012

Am Donnerstag, 18. Oktober 2012, verhandeln die Abgeordneten in der Rechtsstellungskommission über eine schärfere Veröffentlichungspflicht. Einen Tag vorher entscheidet der Rechtsausschuss über die Ratifizierung der Anti-Korruptions-Konvention. Jetzt hängt es am öffentlichen Druck, ob die Abgeordneten der Koalition doch noch eine konsequente und wirksame Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung auf allen Ebenen ermöglichen. Mindestens 100.000 Unterschriften unter unserem Appell wollen wir ihnen deshalb vor der Sitzung überreichen.

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.campact.de/transparenz/

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