Das Europäische Parlament gibt grünes Licht für eine verstärkte Zusammenarbeit bei Finanztransaktionssteuer.
Vom Europabüro Künzelsau
Finanztransaktionssteuer einführen
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg stimmten vor kurzem für den Antrag von elf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Griechenland, Frankreich und Spanien, die im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit die Finanztransaktionssteuer einführen wollen. Die Finanztransaktionsteuer soll die Finanzmärkte Europas stabilisieren und den volkswirtschaftlich schädlichen Hochfrequenzhandel eindämmen.
Mitverursacher der anhaltenden Finanzkrise zur Kasse bitten
„Damit machen wir den Weg frei für die Einführung einer Steuer, mit der sich auch die Finanzakteure künftig an den Lasten der Wirtschaftskrise beteiligen“, zeigt sich die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt aus dem Hohenlohekreis erfreut. „Endlich werden nicht nur die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen zur Kasse gebeten, sondern auch die eigentlichen Mitverursacher der anhaltenden Finanzkrise.“
Dringender Handlungsbedarf auf europäischer Ebene
Die Mulfingerin Gebhardt bedauert allerdings, dass sich nicht alle Mitgliedstaaten zur Einführung der Finanztransaktionssteuer durchringen konnten. „Die Regierungen müssen doch spätestens seit der jüngsten Wirtschaftskrise begriffen haben, dass hier dringend Handlungsbedarf auf gesamteuropäischer Ebene besteht“, meint die Sozialdemokratin. „Dennoch freue ich mich, dass der jahrelange Widerstand der Konservativen endlich bröckelt und wir Sozialdemokraten uns mit unserer Forderung nach Einführung der Finanztransaktionssteuer durchsetzen konnten. Auch wenn diese schon viel früher hätte kommen müssen“, weiß Gebhardt, dass wertvolle Zeit bei der Bekämpfung der Finanzkreise verloren ging.
Merkel darf nicht Bremsklotz sein
„Ich hoffe nur, dass der Rat die Einführung der Transaktionssteuer nicht weiter verzögern wird“, sieht Gebhardt den anstehenden Verhandlungen im Europäischen Ministerrat mit Skepsis entgegen. „Deshalb appelliere ich an Frau Merkel, ihr Versprechen gegenüber der SPD jetzt einzulösen und sich während der Verhandlungen auf europäischer Ebene endlich wieder als Motor und nicht als Bremsklotz einzubringen.“
Öffentliche Auftraggeber können zukünftig verpflichtende soziale Kriterien bei der Vergabeausschreibung einfordern. Subunternehmen können sie dabei miteinbeziehen.
Vom Europabüro Künzelsau
Vergaberichtlinie überarbeitet
Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament verabschiedete vor kurzem in Brüssel eine entsprechende Überarbeitung der bestehenden Vergaberichtlinie.
Vergabewesen, das den Menschen in Europa dient
„Lange forderten wir eine starke soziale Ausrichtung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Daher war bei der Modernisierung der Richtlinie auch dieses Mal die Verankerung sozialer Aspekte unsere Kernforderung, die wir nun erfolgreich durchgesetzt haben“, freute sich die SPD-Verbraucherschutzexpertin und Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Evelyne Gebhardt, nach der Ausschussabstimmung. „Wir wollen ein Vergabewesen, das den Menschen in Europa dient. Öffentliche Gelder müssen daher verstärkt in einer sozial verantwortlichen Weise ausgegeben werden“, erklärte Evelyne Gebhardt.
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
So sollen zukünftig etwa die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Integration besonders benachteiligter Gruppen am Arbeitsplatz und die Einhaltung hoher Standards bei den Arbeitsbedingungen im Unternehmen selbst sowie in der Zuliefererkette bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erfüllt sein.
Gesetzestreue wird verlangt
Darüber hinaus haben die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen erreicht, dass Wirtschaftsteilnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossenen werden können, wenn sie gegen europäisches Sozial- oder Arbeitsrecht sowie gegen internationale arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Grünen fehlt ihr soziales Gewissen
„Verärgert musste ich allerdings feststellen, dass gerade den Grünen in solchen Kernfragen wie bei der Berücksichtigung sozialer und arbeitsrechtlicher Fragen ihr soziales Gewissen zu fehlen scheint.“
Vergabeverfahren wird unbürokratischer
Unbürokratischer wird das Vergabeverfahren mit der überarbeiteten Richtlinie auch. So sollen elektronische Vergabesysteme gestärkt werden, damit die Auftragsvergabe schneller und unkomplizierter vonstatten geht. Zudem soll künftig nur noch das Unternehmen, das schlussendlich den Zuschlag bekommt, alle notwendigen Dokumente vorlegen – vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine enorme Erleichterung. Evelyne Gebhardt: „Die neuen Regelungen bedeuten in erster Linie für kleine und mittelgroße Unternehmen mehr Zeitersparnis und weniger Bürokratie. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir die Voraussetzungen dafür liefern, dass Unternehmer und öffentliche Auftraggeber möglichst effizient arbeiten können.“
Gebhardt: „Kein Sozialdumping auf unseren Flughäfen“
„Wir haben der Europäischen Kommission heute gehörig Nachhilfe in den Fächern Soziales und Beschäftigungspolitik erteilt“, freut sich die Europaabgeordnete aus Mulfingen, Evelyne Gebhardt, nachdem das Europäische Parlament in Straßburg den Vorschlag zur Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste vom Plenum zurück in die Ausschüsse verwiesen hat.
Vom Europabüro Künzelsau
Lohnkürzungen von bis zu 40 Prozent
Ungenügend war der Kommissionsvorschlag schon im Ansatz. Flughäfen sollen noch effizienter und noch kostengünstiger werden. „Leidtragende dieser Daumenschrauben wären einmal mehr die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die schon jetzt erheblich unter dem vorherrschenden Wettbewerbsdruck zu leiden haben“, meint Gebhardt. Tatsächlich verschlechterten sich die Arbeitsbedingungen der Bodenverkehrsdienste in den vergangenen Jahren beträchtlich. Das Personal musste Lohnkürzungen von bis zu 40 Prozent hinnehmen. Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten besteht mittlerweile entweder aus Leiharbeitern aus oder Mitarbeitern mit befristeten Arbeitsverträgen.
Kein gutes Zeugnis für die Kommission
„Im vorliegenden Vorschlag fehlen jegliche Sozialkriterien“, stellt die Sozialdemokratin Gebhardt der Kommission kein gutes Zeugnis aus. „Dabei beträgt der Anteil der Bodenverkehrsdienste am Ticketpreis gerade noch zwei Euro.“
Tarifverträge strikt einhalten
Mangelhaft waren auch die Ausarbeitungen bei der Auftragsvergabe der Flughafenbetreiber an Anbieter von Bodenverkehrsdiensten. „Statt noch mehr Wettbewerb, benötigen wir die strikte Einhaltung von Tarifverträgen, faire Arbeitsbedingungen und eine Übernahmegarantie von Mitarbeitern bei einem Anbieterwechsel“, fordert Evelyne Gebhardt und bedauert, dass die konservativ-liberalen Kräfte im Europäischen Parlament dafür keine Notwendigkeit sehen.
Für gute Arbeit und faire Löhne
„Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament streiten umso mehr für gute Arbeit und faire Löhne bei den Bodenverkehrsdiensten.“ Die Öffentlichkeit weiß Gebhardt dabei hinter sich. Allein am Dienstag demonstrierten 3.000 Menschen vor dem Straßburger Parlament gegen die weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste.
Hintergrund:
Bereits 1996 gab es eine erste Liberalisierung bei der Gepäckabfertigung, den Vorfelddiensten, den Betankungsdiensten sowie der Fracht- und Postabfertigung. Ziel war es durch mehr Anbieter stärkeren Wettbewerb zu ermöglichen und damit die Flughäfen effizienter zu machen. Studien der Kommission haben jedoch bestätigt, dass weder eine Effizienz- noch eine Qualitätssteigerung festzustellen ist, jedoch die prekären Arbeitsbedingungen zugenommen haben.
Weitere Informationen und Kontakt:
Frederick Wunderle, Leiter Europabüro Künzelsau, Assistent von Evelyne Gebhardt MdEP, Keltergasse 47, 74653 Künzelsau
Telefon: 0 79 40 – 5 91 22
Fax: 0 79 40 – 5 91 44
E-Mail: egebhardt.mdep@t-online.de
Internet:
Der Kreditzins, den Unternehmer für Investitionskredite an die Geschäftsbanken zahlen, besteht aus der Bankmarge und dem Guthabenzins, den die Geschäftsbanken an die Sparer zahlen. Die Bankmarge minus Risikoprämie (Kreditausfall-Versicherung) minus Personal- und Sachkosten ist der Gewinn der Geschäftsbanken vor Steuern, und der Guthabenzins der Sparer ist die Liquiditätsverzichtsprämie (Urzins) plus Knappheitsaufschlag plus Inflationsaufschlag. Der Realzins (Sparer-Gewinn) ist der Guthabenzins minus Inflation.
Die Liquiditätsverzichtsprämie ist zeitabhängig und erreicht bei langfristigen, ca. 10-jährigen Geldanlagen den vollen Urzins von etwa 4,5%, während der Knappheitsaufschlag durch das Verhältnis von Kreditangebot und Kreditnachfrage in der Volkswirtschaft bestimmt wird. Ist nach einem Krieg (umfassende Sachkapitalzerstörung) die Kreditnachfrage zur Finanzierung neuer Sachkapitalien (Häuser, Fabriken, Schiffe, etc.) deutlich größer als das Kreditangebot, steigt der Realzins für die Sparer um eine „Belohnung für Konsumverzicht“, weil in dieser Situation die Schaffung neuen Sachkapitals für die Volkswirtschaft wichtiger ist als der vorgezogene Konsum; und wenn kurz vor dem nächsten Krieg die Geldvermögen – und damit auch die (fast) spiegelbildliche Gesamtverschuldung – durch die fortlaufende Verzinsung soweit gewachsen sind, dass das Kreditangebot die Kreditnachfrage übersteigt, weil die Rentabilitätshürde des Urzinses der weiteren Vermehrung rentabler Sachkapitalien eine Grenze zieht, wird der Knappheitsaufschlag negativ und der Realzins für die Sparer vermindert sich um eine „Bestrafung für Investitionsverzicht“. Dies führt zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Anlagedauer, weil der Realzins nun unter den vollen Urzins fällt, den die Sparer mindestens fordern, um ihre Ersparnisse langfristig zu verleihen. Aus mittel- bis kurzfristig den Geschäftsbanken überlassenen Ersparnissen können diese aber umso weniger Investitionskredite vergeben, für deren verzinste Zurückzahlung die Unternehmer etwa zehn Jahre benötigen. Die Geschäftsbanken haben mit immer größer werdenden Kreditausfall- sowie Fristentransformationsrisiken zu kämpfen und verlagern ihre Geschäftstätigkeit von der Investition auf die Spekulation (ironischerweise als „investment banking“ bezeichnet), um an Preisschwankungen zu profitieren, die wiederum umso größer und hektischer werden, je mehr die „Bestrafung für Investitionsverzicht“ den Geldkreislauf ins Stocken bringt. Am Ende gerät die Volkswirtschaft in eine Liquiditätsfalle, d. h. der Geldkreislauf – und damit die Arbeitsteilung – bricht soweit zusammen, dass die nächste umfassende Sachkapitalzerstörung unvermeidlich wird, damit es nach dem Krieg wieder eine „Belohnung für Konsumverzicht“ geben kann:
http://opium-des-volkes.blogspot.de/2012/07/der-zins-mythos-und-wahrheit.html