„Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand“ – EU-Abgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) stimmt gegen Konzessionsrichtlinie

„Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut, die Wasserversorgung ist deshalb in öffentlicher Hand am besten aufgehoben“, sagt die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) aus Mulfingen.

Vom Brüsseler Büro der SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt aus Mulfingen

Klare Unterstützung vermisst

Gebhardt weiter: „Von Beginn an habe ich dafür gestritten, öffentliche Formen der Wasserversorgung durch Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie explizit herauszunehmen, wohlwissend, dass eine Gesamtablehnung der Richtlinie keine Mehrheit finden würde. Hierbei habe ich aber eine klare Unterstützung derjenigen vermisst, die jetzt im Europäischen Parlament lautstark aufschreien“, erklärt die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) nach den Abstimmungen zur Konzessionsrichtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am gestrigen Donnerstag (24. Januar 2013) in Brüssel.

Falsches Spiel

„Diejenigen, die nun so tun, als wollten sie das Wasser schützen, es gleichzeitig jedoch befürworten, öffentliche Träger der Wasserversorgung denselben Regeln zu unterwerfen wie private Anbieter, spielen ein falsches Spiel“, kritisiert Evelyne Gebhardt.

Soziale Standards einbeziehen und Korruption bekämpfen

Tatsächlich geht es bei der Konzessionsrichtlinie nicht um die Privatisierung der Wasserversorgung wie in der öffentlichen Debatte fälschlicherweise behauptet. Die Absicht der Richtlinie ist es vielmehr für die Vergabe von Konzessionen Transparenz zu schaffen, soziale Standards einzubeziehen und Korruption zu bekämpfen.

Unmöglich gemacht, der Richtlinie zuzustimmen

„Die Richtlinie soll auch dazu dienen, dass dort, wo Kommunen sich gegen jede Vernunft entscheiden, die Wasserversorgung an private Anbieter zu vergeben, allgemeine Regeln für die Qualität und die Bezahlbarkeit des Wassers sichergestellt werden. Das von Konservativen und Liberalen in letzter Konsequenz unterstützte Vorhaben, auch die bewährte Wasserversorgung in öffentlicher Hand diesem EU-weiten Regelungswerk zu unterwerfen, hat es mir jedoch unmöglich gemacht, der Richtlinie zuzustimmen“, argumentiert Evelyne Gebhardt abschließend.

Hintergrund:

Mit der Konzessionsrichtlinie wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Konzessionsvergabe geschaffen, der Rechtssicherheit für die Auftraggeber schaffen soll. Die Richtlinie sieht weder eine Liberalisierung noch eine Privatisierung der Daseinsvorsorge vor. Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll auch weiterhin in der Hand der Kommunen und Regionen bleiben. In nur elf Mitgliedstaaten bestehen bisher Regelungen zur Vergabe von Konzessionen.

Weiterer Artikel zum Thema (vor der Abstimmung):

Evelyne Gebhardt: „Finger weg vom Wasser“

Schutz öffentlicher Daseinsvorsorge ist höchste Priorität

„Wasser ist ein öffentliches Gut. Mehr noch, der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Unter keinen Umständen dürfen wir zulassen, dass die Qualität und Bezahlbarkeit von Wasser aufs Spiel gesetzt werden“, fordert die SPD-Verbraucherschutzexpertin und Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Evelyne Gebhardt vor den Abstimmungen zur Konzessionsrichtlinie, die im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am Donnerstag in Brüssel stattfinden.

Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausnehmen

„Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben großes Vertrauen in eine Wasserversorgung in öffentlicher Hand. Dieses Vertrauen lassen die Konservativen vermissen, wenn sie öffentliche Träger der Wasserversorgung denselben Regeln unterwerfen wollen wie private Anbieter. Wir fordern, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird“, erklärt die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt.

Schlicht Augenwischerei

Hintergrund der Sorgen der SPD-Abgeordneten ist, dass der konservative Berichterstatter Juvin lediglich eine befristete Herausnahme der Wasserversorgung in öffentlicher Hand vorsieht. „Das ist schlicht Augenwischerei und verschiebt das Problem nur in die Zukunft“, kritisiert Evelyne Gebhardt.

Negativbeispiel: Wasserprivatisierung in London

„Entscheiden sich Kommunen allerdings gegen jede Vernunft, die Wasserversorgung an private Anbieter zu vergeben, dann brauchen wir eine Konzessionsrichtlinie, die mit allgemeinen Regeln die Qualität und Bezahlbarkeit des Wassers sicherstellt. Negativbeispiele wie die Wasserprivatisierung in London dürfen nicht zur Normalität werden. Wir werden keinesfalls eine Gesetzgebung mittragen, die den freien Zugang zu sauberem Trinkwasser gefährdet“, so Evelyne Gebhardt.

Hintergrund:

Mit der Konzessionsrichtlinie wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Konzessionsvergabe geschaffen, der eine notwendige Rechtssicherheit für die Auftraggeber schafft. Die Richtlinie sieht weder eine Liberalisierung noch eine Privatisierung der Daseinsvorsorge vor. Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll auch weiterhin in der Hand der Kommunen und Regionen bleiben. In nur elf Mitgliedstaaten bestehen bisher Regelungen zur Vergabe von Konzessionen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Evelyne Gebhardt +32 2 28 47466 und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 93 00 60.

Evelyne Gebhardt, MdEP, Europäisches Parlament, Rue Wiertz 60, B – 1047 Brüssel

Telefon: 0032-2-2845466

Fax: 0032-2-2849466

E-Mail: evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu

Internet:

www.evelyne-gebhardt.eu

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.