„Kirchengemeinde Hornberg steht vor dem Aus“ – Nach dem Rücktritt zweier Kirchengemeinderäte wurden nicht genügend Nachfolger gefunden

Einst ist Hornberg – im heutigen Kreis Schwäbisch Hall gelegen – eine kleine selbstständige Landgemeinde gewesen. Wirtschaftlich arm, aber stolz und selbstbewusst. In den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten hat der Ort mit derzeit rund 180 Einwohnern viel von seiner früheren Eigenständigkeit eingebüßt.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Fusion mit Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst

Eine starke Zäsur war 1972 die Eingemeindung nach Kirchberg/Jagst. Nun soll auch die bislang selbstständige Kirchengemeinde Hornberg aufgelöst werden. Sie fusioniert mit Kirchberg/Jagst zur Gesamtkirchengemeinde Kirchberg/Jagst.

Nur noch zwei blieben übrig

Was ist geschehen? Die ehrenamtliche Vorsitzende Marliese Krauß (57 Jahre) und Wolfgang Bück (72) sind die letzten amtierenden Kirchengemeinderäte des Ortes Hornberg. Zum Ende des Jahres 2012 hatten ihre beiden Kollegen Willi Baierlein (74) und Manfred Pröger (48) ihren vorzeitigen Rücktritt eingereicht. Willi Baierlein legte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Bei der Verabschiedung erhielt er für seine 40-jährige Mitarbeit im Hornberger Kirchengemeinderat (KGR) die Brenz-Medaille in Bronze. Manfred Pröger hat wegen seiner Kleinmaschinen-Servicefirma nicht mehr genügend Zeit für die kirchliche Gremienarbeit. Er wurde mit einer Urkunde verabschiedet.

Schon lange ohne eigenen Kirchenpfleger

Der vierköpfige Hornberger Kirchengemeinderat, plus Kirchbergs Pfarrer Alfred Holbein, waren schon seit längerem kein völlig eigenständiges Gremium mehr. Der Hornberger KGR tagte jedes Jahr nur im Februar alleine – wenn die  Gottesdiensttermine fürs ganze Jahr festgelegt wurden. Sonst fanden die monatlichen Sitzungen schon seit Jahren gemeinsam mit dem Kirchberger Gremium statt. Etwa seit der Eingemeindung in den 1972 hatte Hornberg auch keinen eigenen Kirchenpfleger mehr. Über die kirchlichen Finanzen Hornbergs wurde gemeinsam mit dem größeren Kirchberger Gremium entschieden. „Das war für uns aber kein Nachteil, wir wurden fair behandelt“, sagt Marliese Krauß.

„Zu wenig über Hornberger Themen gesprochen“

Ihr Kollege Wolfgang Bück kritisiert jedoch, dass in den gemeinsamen Sitzungen zu wenig über Hornberger Themen diskutiert worden sei. „Es ging fast immer nur um Kirchberg“, sagt der 74-Jährige. Deshalb und aus gesundheitlichen Gründen habe er schon seit längerem nur noch an den jährlichen Sitzungen in Hornberg teilgenommen.

Nur einen weiteren Kandidaten gefunden

Der Rücktritt von Willi Baierlein und Manfred Pröger wäre für Hornberg noch kein größeres Problem gewesen, wenn es genügend Kandidaten als Nachfolger gegeben hätte. Für die anstehende Kirchengemeinderatswahl am 1. Advent 2013 ist dies aber trotz intensiver Suche nicht gelungen. Nur noch ein Mann aus dem Ort hätte sich neben Marliese Krauß und Wolfgang Bück für den Hornberger Kirchengemeinderat beworben.

Schon im August 2012 läuteten die Alarmglocken

Drei Kandidaten sind aber zu wenig, um Hornberg als selbstständige Kirchengemeinde weiter existieren lassen zu können. Mindestens vier Kandidaten seien dafür notwendig, schrieb Pfarrer Holbein bereits in einem Brief im August 2012 an alle Mitglieder der Kirchengemeinde Hornberg. Schon zu diesem Zeitpunkt läuteten also die Alarmglocken. Diese wurden aber nicht ausreichend gehört, nicht ernst genommen oder ignoriert.

Nur sieben kamen zur Gemeinde-Vollversammlung

Bei der Gemeindeversammlung im September 2012 jedenfalls fanden sich keine weiteren Bewerber. Die Versammlung war für Marliese Krauß eine einzige Enttäuschung. Außer den vier damals amtierenden Kirchengemeinderäten waren nur drei weitere evangelische Einwohner Hornbergs zur Gemeinde-Vollversammlung erschienen. Ein Bewohner hatte sich bei Pfarrer Alfred Holbein vorab aus beruflichen Gründen entschuldigt. 98 evangelische Menschen leben nach Auskunft der Landeskirche in Hornberg.

„Gott scheint nur noch in der Not wichtig zu sein“

Dieses Debakel machte Marliese Krauß als ehrenamtliche Vorsitzende des Hornberger Kirchengemeinderats traurig. „Die Leute brauchen den lieben Gott  anscheinend nicht mehr, oder nur noch, wenn sie in Not sind“, sagt die 57-Jährige Monate später noch immer sichtlich gerührt. Auch, dass in Hornberg überdurchschnittlich viele Menschen neuapostolischen Glaubens, der Zeugen Jehovas und Konfessionslose leben, taugt nicht als ausreichende Erklärung für die Misere.

Über Jahre hinweg eine gut besuchte Kinderkirche

Marliese Krauß erinnert sich noch gut an nicht allzu lange zurückliegende Zeiten, als in Hornberg über Jahre hinweg eine gut besuchte Kinderkirche stattfand und die Kirche bei Gottesdiensten gut gefüllt war. „Wenn man die Leute aber heute hört, dann haben sie immer weniger  Zeit“, berichtet die gelernte Hauswirtschafterin. „Fast keiner will sich mehr verbindlich für etwas engagieren.“ Für die Eigenständigkeit hätte sich Marliese Krauß auch verkämpft. „Wenn aber aus dem Ort so wenig Rückhalt kommt, dann hat es keinen Zweck“, meint sie leicht resigniert.

„Hast du ein Amt, so walte deines Amtes“

Bis zu den Kirchengemeinderatswahlen am 1. Dezember 2013 will sie sich aber weiterhin im Kirchengemeinderat für die Hornberger Belange einsetzen. „Hast du ein Amt, so walte deines Amtes“, zitiert sie ihre verstorbene Großmutter Marie Eberlein. Ob sie dann für den gemeinsamen Kirchengemeinderat Kirchberg-Hornberg kandidieren will, weiß sie derzeit noch nicht.

Wolfgang Bück befürchtet immer weniger Gottesdienste in Hornberg

Das Protokoll zur Auflösung der Kirchengemeinde Hornberg hat sie als einzige der ehemals vier ehrenamtlichen Hornberger Kirchengemeinderäte nicht unterschrieben. „Darunter wollte ich meine Unterschrift nicht setzen“, meint die streitbare Vorsitzende. Unter den neuen Bedingungen steht Wolfgang Bück für keine neue Amtszeit zur Verfügung. Er ist auch Hornberger Mesner und befürchtet, dass immer weniger Gottesdienste in dem kleinen Ort abgehalten werden, wenn Hornberg keinen eigenen Kirchengemeinderat mehr hat. Doch das können die Hornberger durch eifrigen Gottesdienstbesuch selbst verhindern.

Kirchendach muss saniert werden

Dringend saniert werden müsste laut Wolfgang Bück und Marliese Krauß das Dach  der 1873 erbauten Hornberger Kirche. „Wenn da nichts getan wird, drohen Schäden an der Bausubstanz“, meinen sie.

Einen kleinen Lichtblick gab es gestern am 28. April 2013 in Hornberg. In der dortigen Kirche wurden zwei Mädchen und ein Junge konfirmiert. Sonst finden die Konfirmationen von Hornberger Jugendlichen fast immer in Kirchberg statt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.kirchenwahl.de/

http://www.kirchenbezirk-blaufelden.de/cms/startseite/kirchengemeinden/hornberg/

http://www.kirchenbezirk-blaufelden.de/cms/startseite/kirchengemeinden/kirchberg-an-der-jagst/

Fragen von Hohenlohe-ungefiltert an die Evangelische Landeskirche in Württemberg zur Auflösung der Evangelischen Kirchengemeinde Hornberg (Antworten unten):

1. Wurde von der Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst und/oder der Kirchengemeinde Hornberg ein Antrag auf Auflösung der ehemaligen Kirchengemeinde Hornberg gestellt? Wenn ja, wann?
2. Wurde von der Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst und/oder der Kirchengemeinde Hornberg ein Antrag auf Fusion mit der Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst gestellt?
3. Wurde von der Evangelischen Landeskirche, dem Oberkirchenrat bereits über die Auflösung entschieden? Wenn ja: Wie lautet das Ergebnis? Wenn
nein: Wann soll entschieden werden? Welches ist das entscheidende Gremium?
4. Die Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst gibt als Grund für die Auflösung und geplante Fusion, dass es bei der Kirchengemeinderatswahl 2013 zu wenige Kandidaten gebe. Ist das richtig? Vier Kandidaten seien notwendig, nur zwei oder drei hätten sich gefunden.
5. Die Kirchengemeinderatswahl findet erst am 1. Dezember 2013 statt. Es wäre demnach noch viel Zeit für Bewerbungen und Kandidaten. Warum soll die Kirchengemeinde aufgelöst werden, obwohl die Bewerbungsfrist für die Kirchengemeinderatswahl noch lange nicht abgelaufen ist? Ist das rechtlich zulässig? Wann beginnt die Bewerbungsfrist für die Kirchengemeinderatswahl und wann endet sie?
6. Wäre es als selbstständige Kirchengemeinde möglich, dass Mitglieder der Kirchengemeinde Hornberg gewählt werden, ohne dass sie auf dem Wahlzettel stehen – vorausgesetzt, sie nehmen hinterher die Wahl an?
7. Kritiker sagen, die Kirchengemeinde Hornberg werde zu früh (voreilig) aufgelöst. Wie ist die rechtliche Situation? Ist die geplante Auflösung anfechtbar? Wenn ja, von wem?
8. Welche Rechte und Pflichten verliert die Kirchengemeinde Hornberg, wenn sie nicht mehr selbstständig ist?
9. Seit wann ist die Kirchengemeinde Hornberg selbstständig gewesen?
10. Gibt es im Bereich der Württembergischen Landeskirche weitere Kirchengemeinden, die in der jüngsten Vergangenheit aufgelöst wurden oder wo es derzeit ein gleichgeartetes Auflösungs- und Fusionsverfahren gibt – wenn ja, wie viele Gemeinden sind dies und wie heißen die Gemeinden?
11. Ist der Fall Hornberg also ein Einzelfall – oder ist er Teil eines landeskirchenweiten Trends? Wenn es weitere, sich auflösende Kirchengemeinden gibt: Woran liegt das? Was sind die Ursachen?
Zusatzfrage:
12. Wird der Ortsname Hornberg bei der Namensgebung der Gesamtkirchengemeinde nicht mehr vor?
Antworten von Oliver Hoesch, Sprecher der Landeskirche:

Oliver Hoesch: Folgendes können wir Ihnen zu Ihren Fragen sagen:

Zunächst weisen wir darauf hin, dass es neben den beiden Kirchengemeinden auch die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Kirchberg gibt, durch die die Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg verbunden sind. Die Evangelische Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg haben beantragt, zu einer Kirchengemeinde zusammengeschlossen zu werden. Formal wird man dabei so vorgehen, dass die beiden Kirchengemeinden aufgelöst werden. Anschließend bleibt die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Kirchberg als Kirchengemeinde und Körperschaft des öffentlichen Rechts übrig. Sie hat nun den Charakter einer „normalen“ Kirchengemeinde und wird umbenannt in Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg an der Jagst. Die Änderungen werden seitens des Oberkirchenrats verfügt und treten rechtzeitig vor der Kirchenwahl, die am 1. Dezember 2013 stattfinden wird, in Kraft. Das bedeutet, dass die Wahl schon in der neuen Struktur stattfinden wird. Es wird also nur noch ein Kirchengemeinderat gewählt statt bisher zwei. Vor einer Entscheidung sind wir gemäß § 24 KirchensteuerG verpflichtet, das Landratsamt Schwäbisch Hall zu hören. Das haben wir mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 getan. Nach der Anhörung wird die Änderung durch den Oberkirchenrat verfügt.

Hornberg hat nur 98 Gemeindeglieder

Die Kirchengemeinde Hornberg hat lediglich 98 Gemeindeglieder und entsprechend wenige Wahlberechtigte (passiv und aktiv). Es hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, die notwendige Zahl von mindestens vier Kandidaten für die Kirchengemeinderatswahl zu finden. In der Kirchengemeinde Kirchberg stellt sich das Problem nicht in gleicher Weise dar. Wie schon erwähnt gibt es bereits bisher die Gesamtkirchengemeinde Kirchberg, die schon jetzt für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständig ist. Das bedeutet, dass ein Großteil der kirchengemeindlichen Aufgaben dort wahrgenommen wird. Auch aus Sicht der Beanspruchung der Ehrenamtlichen und der pfarramtlichen Versorgung erscheint es sinnvoll, die Strukturen möglichst schlank anzulegen. Wenn es mit den Bedürfnissen der örtlichen Kirchengemeinden vereinbar ist, ist es günstiger lediglich mit einem Kirchengemeinderat zu arbeiten und nicht wie bisher mit zwei Kirchengemeinderäten und einem Gesamtkirchengemeinderat.

Wahlvorschläge im Juli oder August 2013

Die Kandidatensuche ist jederzeit möglich. Die offizielle Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Hauptgottesdienst ist entweder für den 28. Juli oder den 4. August 2013 vorgesehen.

Frist für Wahlvorschläge endet am 25. Oktober 2013

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 25. Oktober 2013, um 18 Uhr. Da das Verfahren für solche Strukturveränderungen Zeit in Anspruch nimmt, müssen derartige Entscheidungen rechtzeitig vorher feststehen. Sie sind dann auch ausschlaggebend für die Vorbereitung der Wahl (Aufstellung der Wählerliste, Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen …).
Gemäß § 28 Abs. 1 Wahlordnung bleiben Namen, die dem Stimmzettel neu hinzugefügt wurden, unberücksichtigt (http://www.kirchenrecht-wuerttemberg.de/showdocument/id/17152).

Kirchengemeinderat könnte anfechten

Die Entscheidung des Oberkirchenrats kann allenfalls von den betroffenen Kirchengemeinden und hier durch deren Vertretungsorgan, den jeweiligen Kirchengemeinderat angefochten werden. Da der Oberkirchenrat auf Antrag der Kirchengemeinden entscheidet, gehen wir nicht davon aus, dass Rechtsmittel eingelegt werden.

Nur noch eine Kirchengemeinde

Da die Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg aufgelöst werden sollen, können sie auch nicht mehr Inhaberinnen von Rechten und Pflichten sein. Diese werden dann von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Kirchberg, dann Kirchengemeinde Kirchberg an der Jagst, wahrgenommen.

Kirchengemeinden gibt es als Rechtspersonen erst seit 1887

Kirchengemeinden sind als Rechtspersonen erst 1887 durch königliches Gesetz entstanden. Schon damals gab es Hornberg als so genannte Filialkirchengemeinde des Mutterortes Kirchberg an der Jagst. In der Auflistung der evangelischen Kirchenstellen von 1908 wird erwähnt, dass die Kirchengemeinde damals 248 evangelische Gemeindeglieder hatte und dass die dortige Kirche 1873 neu erbaut wurde.

Nachtrag der noch unbeantworteten Fragen:

5. Die Kirchengemeinderatswahl findet erst am 1. Advent 2013 statt. Es wäre demnach noch viel Zeit für Bewerbungen von Kandidaten. Warum soll die Kirchengemeinde aufgelöst werden, obwohl die Bewerbungsfrist für die Kirchengemeinderatswahl noch lange nicht abgelaufen ist? Als Begründung für die Auflösung wird aufgeführt, dass es nicht genügend Kandidaten gebe. Dabei hat die eigentliche Bewerbungsfrist noch überhaupt nicht begonnen. Ist das rechtlich zulässig?

Hoesch: Es ist sinnvoll, neue Strukturen so rechtzeitig zu gestalten, dass sie bei der anstehenden Wahl zugrunde gelegt werden können. Das ist nicht mehr möglich, wenn die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen ist. Im konkreten Fall liegen die Erfahrungswerte der letzten Wahlperiode und der vorausgegangenen Wahlen vor. Beispielsweise war es nach meiner Kenntnis nicht mehr möglich, den Kirchengemeinderat auf die erforderliche Zahl von vier (nach den Richtzahlen der Kirchengemeindeordnung wären es sogar fünf) gewählten Mitgliedern zu ergänzen. Im Übrigen haben Sie die Hornberger Situation in Ihrem Artikel im Gemeindeblatt ja eindrücklich beschrieben. Auf die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen habe ich bereits hingewiesen. Und ja, es ist rechtlich zulässig.

7. Kritiker sagen, die Kirchengemeinde Hornberg werde zu früh (voreilig) aufgelöst. Wie ist die rechtliche Situation?

Rechtsgrundlage für Entscheidungen des Oberkirchenrats ist im Blick auf die Struktur von Kirchengemeinden § 5 Kirchengemeindeordnung. Dort werden, abgesehen von der Beteiligung der Kirchengemeinderäte, des Pfarramts und des Dekanatamts, keine konkreten Voraussetzungen genannt, die vorliegen müssen, damit der Oberkirchenrat über eine Strukturänderung entscheiden kann. Gemeindefusionen gehen – so war es bisher und auch in diesem Fall – von den Kirchengemeinden selber aus, die sie in der Regel beim Oberkirchenrat (OKR) beantragen. Denn sie müssen die Bedürfnisse für die Gemeindearbeit vor Ort formulieren. Kriterium für eine solche Entscheidung des OKR ist, dass die neue Struktur den in § 1 Kirchengemeindeordnung genannten Zielen mindestens genauso gut dienen muss, wie die bisherige.

8. Welche Rechte und Pflichten verliert die Kirchengemeinde Hornberg, wenn sie nicht mehr selbstständig ist?

Wenn die Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg aufgelöst und die Gesamtkirchengemeinde Kirchberg, dann als „normale“ Kirchengemeinde (die nicht aus einzelnen Kirchengemeinden zusammen gesetzt ist) fortbesteht, gehen alle Rechte und Pflichten auf diese über.

10. Gibt es im Bereich der Württembergischen Landeskirche weitere Kirchengemeinden, die in der jüngsten Vergangenheit aufgelöst wurden oder wo es derzeit ein gleichgeartetes Auflösungs- und Fusionsverfahren gibt – wenn ja, wie viele Gemeinden sind dies und wie heißen die Gemeinden?

Es gab und gibt weitere Fusionen von Kirchengemeinden, in den vergangenen zehn Jahren lag die Zahl etwa im mittleren zweistelligen Bereich.

11. Ist der Fall Hornberg also ein Einzelfall – oder ist er Teil eines landeskirchenweiten Trends? Wenn es weitere, sich auflösende Kirchengemeinden gibt: Woran liegt das? Was sind die Ursachen?

Es ist kein Einzelfall, dass Gemeinden fusionieren, aber von einem Trend zu sprechen, halte ich für übertrieben. Gemeinden regen Fusionen an, wenn sie es für ihre kirchliche Arbeit vor Ort für sinnvoll halten, zum Beispiel im Blick auf personelle Ressourcen oder den Immobilienbestand.

Zusatzfrage:
12. Kommt der Ortsname Hornberg bei der Namensgebung der Gesamtkirchengemeinde nicht mehr vor?

Für die „neue“ Kirchengemeinde wurde der Name „Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg an der Jagst“ beantragt. Hier folgt der Oberkirchenrat in der Regel dem Antrag der Gremien vor Ort.

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