„Verwundert über von Stettens Aussage“ – Kommentar der SPD-Bundestagsabgeordneten Annette Sawade zur Entgeltungleichheit

Mit großer Verwunderung las ich am 29. April 2013 den Artikel „Gleichheit auf dem Lohnzettel: Fehlanzeige“ von Katharina Gottschalk im Haller Tagblatt.

Kommentar von Annette Sawade, SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Verwundert über Aussage Christian von Stettens (CDU)

Verwundert war ich nicht etwa, weil es meiner Ansicht nach keiner Diskussion über Entgeltgleichheit und Gleichstellung bedarf. Verwundert war ich vielmehr über folgenden Satz: „Von Stetten gab zu, dass im Bundestag kaum über dieses Thema der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern gesprochen wird.“

CDU/CSU und FDP lehnten Gesetzentwurf ab

Dieser Aussage möchte – muss– ich folgendes entgegensetzen: Zuletzt wurde am 22. März 2013 über den SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer (Drucksachennummer 17/9781) debattiert. Dieser wurde am 23. Mai 2012 in den Deutschen Bundestag eingebracht und erstmals am 14. Juni 2012 im Plenum diskutiert. Am 22. März 2013 wurde er dann nach abschließender Debatte mit den Stimmen von CDU/ CSU und FDP abgelehnt.

Regierungskoalition gegen gesetzliche Regelung

Erwähnt sei auch, dass meine Fraktion (Anmerkung: SPD) bereits am 16. März 2011 den Antrag „Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen gesetzlich durchsetzen“ (Drucksachennummer 17/5038) in den Deutschen Bundestag einbrachte. Über diesen wurde sowohl am 7. April 2011, als auch am 23. März 2012 im Plenum debattiert. Der Antrag wurde ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Bundestag diskutierte über Entgeltgleichheit und berufliche Gleichstellung

Am 13. Dezember 2012 diskutierte der Deutsche Bundestag den SPD-Antrag „Zeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilen – Partnerschaftlichkeit stärken“ (Drucksachennummer 17/ 6466). Die Reden wurde zu Protokoll gegeben und der Antrag im Plenum somit „nur auf dem Papier“ diskutiert. Aber: Auch hier wurden über die Fragen der Entgeltgleichheit und beruflicher Gleichstellung erörtert. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheiten.

Regierungsfraktionen lehnten auch Frauenquote ab

Nicht zu vergessen die Debatten zum Thema „Frauenquote“. Über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Drucksachennummer 17/8878) diskutierten wir zuletzt am 18. April 2013 im Deutschen Bundestag (erstmals am 9. März 2012). Das Ergebnis ist bekannt. Auch wenn die eigentliche Forderung innerhalb der Regierungsfraktionen Zustimmung fand, wurde der Entwurf mehrheitlich abgelehnt.

Diskutiert wurde auch in Arbeitsgruppen und Ausschüssen

Diese – wenigen – Beispiele zeigen, dass wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Themen der Entgeltungleichheit und Gleichstellung im Beruf zuletzt sehr wohl im Deutschen Bundestag diskutiert haben. Dazu muss man natürlich wissen, dass wir die Gesetzentwürfe, Anträge und weiteren Initiativen zuvor stets in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen erörtern und darüber beraten.

Frauen und Männer nicht unterschiedlich bezahlen

Ich habe Beispiele gewählt, deren Diskussion ich selbst im Plenum verfolgt habe (bis auf den Antrag „Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen gesetzlich durchsetzen“) . Es finden sich zahlreiche weitere Beispiele aus den Wochen und Monaten zuvor! Ungeachtet dessen gibt es darüber hinaus zahlreiche „Kleine Anfragen“ meiner Fraktion und Initiativen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke, die ebenfalls in meiner Zeit als Bundestagsabgeordnete (seit Juni 2012) parlamentarisch beraten wurden.
Herr Heribert Krekel plädiert in dem Artikel offen für eine Frauenquote (nicht nur in Aufsichtsräten!). Frau Anne-Kathrin Kruse und Herr Wolfgang Binnig stellten klar, dass Berufe aus ihrer Sicht nicht unterschiedlich bezahlt werden dürfen.

Gegen Niedriglöhne und Minijobs

Ja, wir brauchen eine gesetzliche Frauenquote! Auf freiwilliger Basis passiert nichts. Ja, Männer und Frauen müssen im Berufsleben gleichgestellt sein – beim Lohn wie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und ja, Minijobs dürfen nicht die Regel werden für Frauen. Allerdings sei hier erwähnt, dass es die Bundesregierung – unter Familienministerin Schröder – war, die die Minijobgrenze zum Jahreswechsel von 400 auf 450 Euro angehoben und damit das Tor für Niedriglöhne und prekäre Beschäftigungsverhältnisse weiter öffnete.

Beruf, Familie und Engagement müssen besser zu vereinbaren werden

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben deshalb in unserem
Regierungsprogramm 2013 (Seite 49-50) unter anderem festgehalten: „Wir wollen, dass Frauen und Männer im Berufsleben gleichgestellt sind[…]. Frauen müssen für gleiche und gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden wie Männer. Wir werden mit einem Entgeltgleichheitsgesetz die Betriebe verpflichten, Lohndiskriminierungen von Frauen aufzudecken und zu beenden. […] Wir werden […] eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen verbindlich festlegen, auch weil eine ausgewogenere Führungsstruktur die Unternehmenskultur auf allen Ebenen verbessern kann. Wir wollen den Rahmen dafür schaffen, dass Menschen besser über ihre Zeit verfügen können. Wir wollen sie stärker dabei unterstützen, Beruf, Familie und Engagement zu vereinbaren.“

Der Artikel des Haller Tagblatts und Hohenloher Tagblatts im Internet:

http://www.swp.de/crailsheim/lokales/region/Gleichheit-auf-dem-Lohnzettel-Fehlanzeige;art5511,1972483

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

www.annette-sawade.de

www.facebook.de/AnnetteSawade

E-Mail: annette.sawade@wk.bundestag.de

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