„Weg mit der Residenzpflicht – uneingeschränktes Recht auf Versammlungsfreiheit“ – Aufruf des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

„Weg mit der Residenzpflicht – uneingeschränktes Recht auf Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer und demokratischer Grundlage für alle hier lebenden Menschen“, fordert das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.

Von Thomas Trüten, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Flüchtlinge durften nicht protestieren

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ MigrantInnen und erst recht Flüchtlingen kann und wird dies oft genug verweigert. Bei Flüchtlingen wird das meist mit der sogenannten „Residenzpflicht“ begründet, die einen von den zuständigen Behörden festgelegten Aufenthaltsbereich vorschreibt. So geschehen bei den Blockupy Protesten in Frankfurt. Bei der Anreise zu den Protesten wurden mehrere Busse mit Flüchlingen angehalten und mussten umkehren. So wurde ihnen verweigert gegen eine der Ursachen ihrer Flucht zu protestieren.

Für Versammlungsrecht der Flüchtlinge eintreten

Das war ein weiterer Grund für das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, am Samstag, 8. Juni 2013 an der Demonstration für die Rechte der Refugees teilzunehmen und gemeinsam für das Versammlungsrecht der Flüchtlinge einzutreten. An dieser landesweiten Demonstration nahmen unter anderem auch Flüchtlinge aus Halberstadt teil. Dort wurde auch gegen die Schikanen gegenüber der seit einigen Wochen stattfindenden „Refugee Liberation Tour“ in verschiedenen Städten in Baden-Württemberg durch die Polizei und Ämter protestiert.

Schikane gegen Flüchtlinge aus Halberstadt

Umso empörender ist für uns, dass eine Gruppe von 15 Flüchtlingen bei der Fahrt von Halberstadt zum Internationalen Tribunal der Flüchtlinge und MigrantInnen gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Berlin in Magdeburg kontrolliert und wieder nach Halberstadt zurückgeschickt wurden. Allen Flüchtlingen wurde der Ausweis abgenommen und eine Strafe auferlegt. Die Weiterfahrt wurde ihnen aus zweifelhaften Gründen untersagt: Angeblich, weil zwei Kinder aus der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge Halberstadt an Windpocken erkrankt seien, wurde eine „Quarantäne“ für alle Flüchtlinge aus Halberstadt ausgerufen.

Quarantäne als willkürlicher Vorwand

Diese „Qurantäne“ sehen wir als einen willkürlichen Vorwand um Flüchtlinge aus Halberstadt an der Beteiligung an einem wichtigen, politischen Protest und damit der Ausübung ihrer demokratischen Menschenrechte zu hindern. Es gelang den Flüchtlingen erst nach mehreren weiteren, durch die Polizei vereitelten Versuchen doch nach Berlin zu reisen. Auf dem Rückweg, als die Halberstadter Flüchtlinge zurückreisten, wurden erneut Ausweise kontrolliert, Fotos gemacht, Daten gespeichert.

Versammlungsrecht in Deutschland ist rassistisch

Das Versammlungs“Recht“ in Deutschland ist zutiefst rassistisch. Wir fordern deshalb: „Weg mit der Residenzpflicht – uneingeschränktes Recht auf Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer und demokratischer Grundlage für alle hier lebenden Menschen.“

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.versammlungsrecht.info/neu/index.html

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