Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, „Baden Württemberg zu einem Musterland für gute Arbeit und sichere Arbeit zu machen.“ Die derzeitige Leitung des Diak in Schwäbisch Hall handelt konkret gegen diese Grundsätze. Den Beschäftigten des Hol- und Bringedienstes wird für ihre Arbeit ein fairer Tariflohn verwehrt. Die Diak-Leitung schreckt dabei sogar vor Kündigungen nicht zurück.
Von Siegfried Hubele, ehrenamtlicher DGB-Kreisvorsitzender Schwäbisch Hall
Besonders christlich erscheint diese Haltung nicht!
Wir kennen solche Arbeitgeber, die ethisch und moralisch eher anspruchslos, ausschließlich nach kapitalistischen Verwertungsprinzipien mit Lohn und Arbeit umgehen. Gut ist, was billig ist. Bis zu 500 Euro monatlich weniger verdienen Beschäftigte im Hol- und Bringdienst, die nicht nach den gültigen Tarifverträgen bezahlt werden.
Werden Spätfolgen verlustreicher Kapitalspekulationen ausgeglichen?
Ob mit dieser Diak-Politik die Spätfolgen seiner verlustreichen Kapitalspekulationen ausgeglichen werden sollen, oder ob die neue Leitung unter Pfarrer Lenke sich die Prekarisierung der Arbeit auf die Fahne geschrieben hat, wird die Zukunft zeigen. Denn es gäbe noch viele Bereiche im Diak-Krankenhaus, die nach dem Motto – Gut ist was billig ist – ausgegliedert werden könnten.
Niedriglöhne, schlechte Arbeitsbedingungen und Altersarmut
Nicht existenzsichernde Teilzeitarbeit, Leiharbeit und der Missbrauch regulärer Beschäftigung im Diak, mittels Ausgliederung durch Werkverträge an Billiganbieter, führen zu Niedriglöhnen, schlechten Arbeitsbedingungen und Altersarmut. Wer nicht fair bezahlt wird, kann auch keine gute Arbeit leisten, die gerade im Krankenhaus lebenswichtig sein kann.
Nicht wie im Mittelalter die Kirchenfürsten über die Mittelverwendung alleine entscheiden
Die Kirchen erhalten von der öffentlichen Hand (Bund,Land,Kommunen) jedes Jahr etwa 19 Milliarden Euro (!) an Zuschüssen. Nur etwa zehn Prozent der Einnahmen aus der Kirchensteuer geben die Kirchen für öffentliche soziale Zwecke aus. Wer in diesem Ausmaß seine Einrichtungen über öffentliche Zuschüsse finanziert, der kann nicht wie im Mittelalter die Kirchenfürsten über die Mittelverwendung alleine entscheiden.
Abgeordnete sollen sich für die bedrohten Beschäftigten einsetzen
Der DGB-Kreisvorstand fordert deshalb das Land, den Landkreis und die Stadt Schwäbisch Hall sowie die Bundes- und Landtagsabgeordneten auf, sich in diesen Konflikt über die Arbeitsbedingungen im Diak einzuschalten. Ein Krankenhaus wie das Diak kann entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nach privatkapitalistischen Prinzipien organisiert und geleitet werden. Das Gesundheitswesen ist eine öffentliche Aufgabe und damit auch die Arbeits- und Einkommensbedingungen der dort Beschäftigten, die im wesentlichen den Verfassungsauftrag durch ihre tägliche Arbeit am Patienten umsetzen müssen.